Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld
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Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Nordrhein-Westfalen |
Rechtsmaterie: | Kommunalrecht |
Fundstellennachweis: | SGV. NRW. 2020 |
Erlassen am: | 24. Juni 1969 |
Inkrafttreten am: | 1. Juli 1969 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld wurde am 27. Juni 1969[1] verkündet und gliederte 15 Gemeinden des Landkreises Coesfeld neu. Außerdem wurden die Ämter Gescher, Billerbeck und Buldern aufgelöst.
Durch das Münster/Hamm-Gesetz wurden zum 1. Januar 1975 weitere Gemeinden des Kreises Coesfeld neu gegliedert, der bisherige Kreis Coesfeld (1. Januar 1939 bis 30. September 1969: Landkreis Coesfeld) aufgelöst und die Städte und Gemeinden überwiegend dem neuen Kreis Coesfeld zugeordnet, lediglich Gescher kam zum neuen Kreis Borken.
Kurzbeschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]I. Abschnitt | Gebietsänderungen |
§ 1 | Eingliederung der Gemeinde Kirchspiel Coesfeld in die Stadt Coesfeld |
§ 2 | Zusammenschluss der Gemeinden Büren, Estern, Gescher, Harwick, Tungerloh-Capellen und Tungerloh-Pröbsting zur neuen Stadt Gescher, Auflösung des Amtes Gescher |
§ 3 | Zusammenschluss der Stadt Billerbeck und der Gemeinden Kirchspiel Billerbeck und Beerlage zur neuen Stadt Billerbeck, Auflösung des Amtes Billerbeck |
§ 4 | Zusammenschluss der Gemeinden Buldern und Hiddingsel zur neuen Gemeinde Buldern, Eingliederung von Teilen der Gemeinde Limbergen, Auflösung des Amtes Buldern |
§ 5 | Zusammenschluss der Gemeinden Darfeld und Osterwick zur neuen Gemeinde Rosendahl |
II. Abschnitt | Schlussvorschriften |
§ 6 | Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen |
§ 7 | Zuordnung zu Amtsgerichten:
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§ 8 | Auflösung des Rates der Stadt Coesfeld |
§ 9 | Inkrafttreten am 1. Juli 1969 |
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, 1969, S. 348