Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg
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Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Nordrhein-Westfalen |
Rechtsmaterie: | Kommunalrecht |
Fundstellennachweis: | SGV. NRW. 2020 |
Erlassen am: | 24. Juni 1969 |
Inkrafttreten am: | 1. Juli 1969 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg wurde am 28. Juni 1969 verkündet[1] und gliederte einige Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg neu. 8 Gemeinden wurden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen, 6 weitere in andere Gemeinden eingegliedert und 4 Ämter aufgelöst.
Durch das Aachen-Gesetz erfolgte zum 1. Januar 1972 eine weitere Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg. Der Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg wurde aufgelöst und das bisherige Kreisgebiet größtenteils dem neuen Kreis Heinsberg, im Übrigen den neuen Kreisen Aachen (seit 2009 Städteregion Aachen) und Düren zugeordnet.
Kurzbeschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]I. Abschnitt | Gebietsänderungen |
§ 1 | Zusammenschluss der Gemeinden Havert, Hillensberg, Höngen, Millen, Süsterseel, Tüddern, Wehr und Saeffelen zur neuen Gemeinde Selfkant, Auflösung des Amtes Selfkant |
§ 2 | Eingliederung der Gemeinden Breberen-Schümm, Schierwaldenrath und Birgden in die Gemeinde Gangelt, Auflösung des Amtes Gangelt |
§ 3 | Eingliederung der Gemeinden Schafhausen, Unterbruch und Aphoven in die Stadt Heinsberg, Auflösung der Ämter Heinsberg-Land und Waldenrath |
§ 4 | Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Unterbruch in die Gemeinde Oberbruch-Dremmen |
II. Abschnitt | Schlussvorschriften |
§ 5 | Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen und -bestimmungen |
§ 6 | Zuordnung der Gemeinde Selfkant zum Amtsgericht Heinsberg |
§ 7 | Auflösung der Räte der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Gangelt |
§ 8 | Inkrafttreten am 1. Juli 1969 |
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, 1969, S. 393