Globale Rahmenvereinbarung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Unter einer globalen Rahmenvereinbarung wird ein Abkommen zwischen einer Globalen Gewerkschaftsföderation und/oder einem Europäischen Gewerkschaftsverband[1] und einem multinationalen Konzern (MNK) zur Regelung der Arbeitsbeziehungen innerhalb des Konzerns, oft auch in der gesamten Lieferkette, verstanden. 2017 bestanden laut einer Liste der IG Metall 124 solche Vereinbarungen.[2]
Diese verteilten sich folgendermaßen auf die globalen/europäischen Gewerkschaftsföderationen:
- BHI: 20,
- BHI, IndustriALL: 2,
- EPSU: 1,
- ETF: 1,
- IFJ: 1,
- IndustriALL: 52,
- IndustriALL, PSI: 2,
- IndustriALL, BHI, PSI: 1,
- IUF: 7,
- UNI: 37.
Literatur/Links
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- M. Fichter et al., Arbeitsbeziehungen globalisieren, Mit Rahmenabkommen auf Kurs gebracht? Berlin (Friedrich-Ebert-Stiftung), 2012, PDF, 6 S., abgerufen am 15. Januar 2018
- Hans-Wolfgang Platzer, Stefan Rüb, Internationale Rahmenvereinbarungen. Ein Instrument zur Durchsetzung sozialer Menschenrechte? Berlin (Friedrich-Ebert-Stiftung) 2013, PDF, 19 S., abgerufen am 11. März 2018
- "Leitsätze der IndustriALL Global Union für Globale Rahmenvereinbarungen (GRV)" PDF, 3 S., abgerufen am 15. Januar 2018
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ M. Fichter et al. (s. Literatur) weisen allerdings darauf hin, dass "(i)n vielen Fällen ... die Unterschrift der GGF ein formaler Akt (ist), während die Verhandlungsführung tatsächlich in den Händen anderer Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt, etwa eines Betriebsrates oder einer nationalen Gewerkschaft am Hauptsitz des Unternehmens."
- ↑ Alphabetische Liste der Unternehmen mit Globalen Rahmenvereinbarungen (Stand: 2017), abgerufen 14. Januar 2018.