Herrschaftsgericht Mönchsroth
Das Herrschaftsgericht Mönchsroth war ein Herrschaftsgericht der Fürsten zu Oettingen-Spielberg in Mönchsroth. Es bestand von 1818 bis 1848. Bis 1837 war es Teil des Rezatkreises, ab 1838 gehörte es zu Schwaben und Neuburg. 1848 wurde es in eine Gerichts- und Polizeibehörde umgewandelt, die 1850 erlosch.[1]
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Herrschaftsgericht grenzte im Norden an das Landgericht Dinkelsbühl, im Osten an das Landgericht Wassertrüdingen und im Süden an das Herrschaftsgericht Oettingen diesseits der Wörnitz.
Struktur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Herrschaftsgericht wurde in zwei Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Oettingen verwaltet wurden.
- Mönchsroth
- Wittenbach mit Beermühle, Burgstallhof, Gramstetterhof, Rühlingstetten
- Diederstetten, Hasselbach und Winnetten gehörten zum Steuerdistrikt Villersbronn des Landgerichtes Dinkelsbühl.
1818 gab es im Herrschaftsgericht Mönchsroth 1341 Einwohner, die sich auf 302 Familien verteilten und in 277 Anwesen wohnten.[2]
Im selben Jahr kamen vom aufgelösten Untergericht Aufkirchen folgende Steuerdistrikte hinzu:
- Frankenhofen mit Ruffenhofen
- Fürnheim mit Buchhof, Forsthöfe, Goschenhof, Himmerstall, Reichenbach, Stahlhöfe
- Seglohe mit Eitersberg und Hochstadt
- Irsingen vom Steuerdistrikt Aufkirchen
Vom Landgericht Dinkelsbühl wurde die Ruralgemeinde Segringen mit Scheckenmühle abgegeben.
1818 gab es 10 Ruralgemeinden im Herrschaftsgericht Mönchsroth:[3]
- Diederstetten mit Hasselbach und Winnetten
- Frankenhofen mit Ruffenhofen
- Fürnheim mit Buchhof, Goschenhof und Himmerstall
- Irsingen
- Mönchsroth
- Reichenbach mit Forsthöfe, Linkersbeunt und Stahlhöfe
- Rühlingstetten
- Seglohe mit Eitersberg und Hochstadt
- Segringen mit Scheckenmühle
- Wittenbach mit Beermühle, Burgstallhof und Gramstetterhof
Mit der Auflösung des Herrschaftsgericht Oettingen diesseits der Wörnitz im Jahre 1823 kam Aufkirchen hinzu. Mit der Auflösung der Gerichts- und Polizeibehörde Mönchsroth kam Frankenhofen an das Landgericht Dinkelsbühl, die übrigen Gemeinden fielen an das Landgericht Wassertrüdingen.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise nach seiner durch die neueste Organisation erfolgten Constituirung enthaltenen Ortschaften: mit Angabe a. der Steuer-Distrikte, b. Gerichts-Bezirke, c. Rentämter, in welchen sie liegen, dann mehrerer anderer statistischen Notizen. Ansbach 1818, OCLC 1071656043, S. 158 (Digitalisat).
- Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern. Kanzlei Buchdruckerei, Ansbach 1820, OCLC 869860423, S. 77–78 (Digitalisat).
- Karl Friedrich Hohn: Der Retzatkreis des Königreichs Bayern geographisch, statistisch und historisch beschrieben. Riegel und Wießner, Nürnberg 1829, OCLC 163343674, S. 317–318 (Digitalisat).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 404 u. 408.
- ↑ Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 50 des zweiten Teiles.
- ↑ Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 77f.