Pfalz-Neuburg

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Territorium im Heiligen Römischen Reich
Pfalz-Neuburg
Wappen
Karte
Herrschaftsform Fürstentum
Herrscher/
Regierung
Herzog, Pfalzgraf
Heutige Region/en DE-BY
Reichstag Virilstimme
Reichskreis bayerisch
Hauptstädte/
Residenzen
Neuburg an der Donau, Nebenresidenz Lauingen
Dynastien 1505–1808 Herzöge und Pfalzgrafen von Pfalz-Neuburg
Konfession/
Religionen
römisch-katholisch, kurzzeitig protestantisch
Sprache/n Deutsch
Fläche 2750 km²
Einwohner ca. 100.000 (1804)
Aufgegangen in Königreich Bayern
Neuburg mit Schloss und Donau

Die Pfalzgrafschaft Pfalz-Neuburg, auch als Herzogtum Pfalz-Neuburg oder Junge Pfalz[1] bekannt, war ein selbständiges, 1505 entstandenes Territorium des Heiligen Römischen Reiches und staatsrechtlich eigentlich ein Fürstentum. Genealogisch war Pfalz-Neuburg die Bezeichnung mehrerer unterschiedlicher Linien der pfälzischen Wittelsbacher.

Residenzstadt des Fürstentums war Neuburg an der Donau, Nebenresidenz Lauingen. Gegliedert war es in die Landesteile Oberland, Pfalz-Sulzbach, Nordgau und Franken (um Allersberg zwischen Nürnberg und Eichstätt). Das stark zergliederte Territorium umfasste 2750 km² und zählte gegen Ende seines Bestehens ca. 100.000 Einwohner.

Das Fürstentum wurde zunächst unspezifisch als „Herzogtum in Ober- und Niederbayern“ bezeichnet, um die Ansprüche auf das bayerische Erbe zu betonen. Unter Ottheinrich wurde der Name „Junge Pfalz“ gebräuchlich und seinen Nachfolgern setzte sich die Bezeichnung „Pfalz-Neuburg“ oder „Fürstentum Neuburg“, im 18. Jahrhundert auch (reichsrechtlich fragwürdig) „Herzogtum Neuburg“ durch.[2]

Grenzstein des Herzogtums Pfalz-Neuburg an der Grenze zu den ehemaligen Herrschaftsbereichen der Grafschaft Oettingen und des Fürstentums Thurn und Taxis (in der Nähe von Amerdingen)

Das Fürstentum Neuburg entstand 1505 als Folge des Landshuter Erbfolgekrieges durch den Kölner Schiedsspruch König Maximilians I. und des Ingolstädter Vertrags von 1509.[3] Es hatte bis 1808 Bestand. Durch die kaiserliche Entscheidung wurden Teile des Erbes von Georg dem Reichen mit jährlichen Einkünften von 24.000 Gulden aus bayerischen Gebieten, hauptsächlich nördlich der Donau, für die beiden Söhne des Wittelsbacher Pfalzgrafen Ruprecht von der Pfalz, Ottheinrich und Philipp geschaffen. Da Ottheinrich und Philipp noch minderjährig waren, wurde als Vormund zunächst ihr Großvater Kurfürst Philipp eingesetzt, ab 1508 Pfalzgraf Friedrich II. (bis 1522). Bald nach dem Ende der Regentschaft trat Philipp in kaiserliche Dienste und überließ die Herrschaft seinem Bruder. 1535 kehrte er jedoch zurück und erzwang eine Teilung des Fürstentums. Während Ottheinrich den südlichen Landesteil um Neuburg erhielt, regierte Philipp den nördlichen Landesteil um Schwandorf, Burglengenfeld und Sulzbach. 1541 verzichtete der verschuldete Philipp endgültig zugunsten seines Bruders auf die Herrschaft.

Der nun allein herrschende Ottheinrich trat im folgenden Jahr zum Luthertum über. Seine aufwendige Lebensführung führte 1544 zum Staatsbankrott, woraufhin die Landstände unter Vorsitz von Hanns Krafft von Vestenberg auf Schloss Fronberg (Schwandorf) die Regierung des Landes übernahmen. Im Schmalkaldischen Krieg besetzten Truppen Kaiser Karls V. das Land, da Ottheinrich im (begründeten) Verdacht stand, den Schmalkaldischen Bund im Krieg gegen den Kaiser zu unterstützen. Der geächtete Fürst ging ins Exil, während das Land von kaiserlichen Statthaltern verwaltet wurde. Nach dem Ende des Fürstenaufstands und dem anschließenden Passauer Vertrag konnte Ottheinrich 1552 nach Neuburg zurückkehren.

Nachdem Ottheinrich 1556 pfälzischer Kurfürst geworden war, trat er sein altes Fürstentum, die sogenannte Junge Pfalz, 1557 im Heidelberger Sukzessionsvertrag an Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken ab. Nach dessen Tod 1569 fiel Neuburg an dessen ältesten Sohn Philipp Ludwig, der damit die jüngere Linie Pfalz-(Zweibrücken-)Neuburg begründete. Pfalz-Sulzbach wurde jedoch zuerst unter Philipp Ludwigs Bruder Otto Heinrich (bis 1604) und unter seinem Sohn August (ab 1614) abgetrennt.

Die 1574 geschlossene Ehe Pfalzgraf Philipp Ludwigs mit Herzogin Anna von Jülich-Kleve-Berg (1552–1632) legte die Grundlage für eine reiche Erbschaft des Hauses Neuburg am Niederrhein.[4]

Den Pfalzgrafen von Neuburg fielen dann im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit 1609/1614 die niederrheinischen Länder Jülich und Berg zu, 1685 auch die Kurpfalz. Unter Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm wurde Neuburg 1616/1617 wieder katholisch. Wolfgang Wilhelm hielt bis 1631 abwechselnd in Neuburg und Düsseldorf Hof, ab 1636 nur noch in Düsseldorf. 1717 bis 1718 residierte Karl III. Philipp für etwas mehr als ein Jahr wieder in Neuburg, während ansonsten von den Herrschern nun die Residenzen in Düsseldorf, Heidelberg und Mannheim bevorzugt wurden. Mit ihm starb Ende 1742 die Hauptlinie der Neuburger Pfalzgrafen aus und der Zweig Sulzbach des Hauses Neuburg trat mit Kurfürst Karl Theodor die Nachfolge an. Mit dem Tod von Maximilian III. Joseph 1777 beerbte Karl Theodor auch die bayerischen Wittelsbacher, so dass unter der Linie Pfalz-Sulzbach die großen wittelsbachischen Länder in Personalunion[4] mit Kurpfalz-Bayern wiedervereinigt wurden.

Als mit dem Ende des Alten Reiches die lehensrechtlichen Beschränkungen infolge der Souveränität des neugeschaffenen Königreichs Bayerns weggefallen waren, hob König Maximilian I. bzw. sein erster Minister, Graf Montgelas, die Fürstentümer Neuburg und Sulzbach 1808 auf. Die zugehörigen Gebiete wurden dem jeweils nächstgelegenen Kreis (Regierungsbezirk) zugeordnet. Dies war für Neuburg ab 1808 der Oberdonaukreis, der seit 1819 etwa dem heutigen Bezirk Schwaben entsprach und seit 1837 auch so genannt wurde. Die Gebiete um Sulzbach wurden 1810 dem Regenkreis und 1837 der Oberpfalz angeschlossen.

Das Territorium der „Jungen Pfalz“ war durch die Verträge bis 1512 in seinen Grundzügen festgelegt. Der neue Staat erstreckte sich über 60 Quadratmeilen im heutigen Oberbayern, in Schwaben, Franken und in der Oberpfalz. Sein Territorium bestand aus sechs verstreut liegenden Teilen, die selber wiederum keine geschlossenen Flächen bildeten. Die Verwaltung des jungen Fürstentums unterschied seine Landesteile im Oberland und auf dem Nordgau und bis zur Ablösung 1509 auch im Niederland.

Ursprünglich waren auch die Ämter im nordwestlich von Passau gelegenen „Niederland“ dem neuen Fürstentum zugesprochen worden. Auf diesen Landesteil zwischen der Donau und dem Bayerischen Wald mit den Ämtern Bärnstein, Ranfels, Dießenstein, Hilgartsberg, (Lkreis Freyung-Grafenau), Hilgartsberg (Landkreis Passau), Egg und Hengersberg (beide Landkreis Deggendorf), verzichtete Pfalz-Neuburg 1509 gegen Geldzahlung.[3] Im Hauptvertrag vom 13. August 1509 (Ingolstädter Vertrag) wurden diese Ämter für eine jährliche Summe von 4.250 Gulden an das Herzogtum Bayern verkauft.[5]

Im „Oberland“ lagen zwei größere Komplexe mit den Ämtern Neuburg, Graisbach, Monheim, Reichertshofen, Rennertshofen, Burgheim einerseits und Höchstädt, Gundelfingen, Lauingen, Staufen, Faimingen und Dattenhausen andererseits. Dazu kamen die drei Ämter Allersberg, Heideck und Hilpoltstein auf der fränkischen Alb.[5]

Im „Nordgau“ nördlich von Regensburg erhielt das neue Fürstentum sein größtes zusammenhängendes Gebiet mit dem Hauptort Burglengenfeld und den Ämtern Hemau, Velburg, Schwandorf, Kallmünz, Hainsacker, Regenstauf und Laber (mit der Exklave Heilsberg). Von diesem Landesteil getrennt lagen im Norden zwei weitere: das Landgericht Sulzbach und die Ämter Parkstein-Weiden mit Flossenbürg und Vohenstrauß.[5]

Ämter und Gerichte

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Zur Verwaltung des Territoriums waren folgende Ämter und Gerichte eingerichtet:[6]

Liste der Herzöge und Pfalzgrafen von Pfalz-Neuburg

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Ältere Neuburger Linie (1505–1557)

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1505–1522: Regentschaft für die minderjährigen Fürsten
1522–1523: gemeinsame Regierung der Brüder
1523–1535: alleinige Regierung Ottheinrichs
1535–1541: Landesteilung:
  • Ottheinrich regiert südlichen Landesteil (Neuburg)
  • Philipp regiert nördlichen Landesteils (Schwandorf, Sulzbach)
  • Ottheinrich, 1541–1557 alleiniger Fürst, führt 1557 den Protestantismus in der Kurpfalz und Neuburg ein
1544–1546 Verwaltung durch die Landstände unter Vorsitz von Hans Krafft von Vestenberg
1546–1552 kaiserliche Besatzung und Verwaltung nach dem Schmalkaldischen Krieg
  • Wolfgang, 1557–1569, durch die Erbaufteilung unter seinen Söhnen trennen sich Zweibrücken, Sulzbach und Neuburg wieder

Jüngere Neuburger Linie (Pfalz-Zweibrücken-Neuburg) (1569–1742)

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  • Michael Cramer-Fürtig: Landesherr und Landstände im Fürstentum Pfalz-Neuburg. Staatsbildung und Ständeorganisation in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Beck, München 1995, ISBN 3-406-10686-2 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte, Bd. 100; zugleich Diss., Regensburg 1992).
  • Helmut Eikam: Landstandschaft und Landschaftskommissariat im Fürstentum Pfalz-Neuburg. Ein Beitrag zu den Rechtsformen und Institutionen des neuzeitlichen Ständestaates. Diss., Mainz 1978.
  • Stephan Lippold: Von Kaisers Gnaden. 500 Jahre Fürstentum Pfalz-Neuburg. Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg 2005, ISBN 3-937974-03-2.
  • Karl Mayr: Pfalz-Neuburg und das Königreich Neapel im 17. und 18. Jahrhundert. München 1939.
  • Horst H. Stierhof (Red.): 475 Jahre Fürstentum Pfalz-Neuburg. Wittelsbacher Ausgleichsfonds, München 1980.
  • Alfred Tausendpfund: Die Manufaktur im Fürstentum Neuburg. Studien zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der großbetrieblichen Entwicklung im Zeitalter des Merkantilismus. Stadtarchiv Nürnberg, Nürnberg 1975, ISBN 3-87432-034-0 (Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landesgeschichte, Bd. 16; zugleich Diss., Erlangen/Nürnberg 1975).
  • Siegrid Westphal: Frau und lutherische Konfessionalisierung. Eine Untersuchung zum Fürstentum Pfalz-Neuburg 1542–1614. Lang, Frankfurt am Main 1994, ISBN 3-631-46246-8.
  • Suzanne Bäumler, Evamaria Brockhoff und Michael Henker (Hrsg.): Von Kaisers Gnaden. 500 Jahre Pfalz-Neuburg. Katalog zur Bayerischen Landessausstellung 2005 in Neuburg an der Donau. Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Pustet, Regensburg/Augsburg 2005, ISBN 978-3-7917-1966-5.
  • Günter Frank und Georg Paulus: Die pfalz-neuburgische Landesaufnahme unter Pfalzgraf Philipp Ludwig. In: Regensburger Beiträge zur Heimatforschung. Band 6). Regensburg / Kollersried 2009 (heimatforschung-regensburg.de).
  • Sarah Hadry: Kartographie, Chorographie und Territorialverwaltung um 1600; Die Pfalz-Neuburgische Landesaufnahme (1579/84-1604) (= Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte, Band 32), München 2020, ISBN 978-3-7696-6662-5.
Commons: Palatinate-Neuburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Historische Spurensuche – „Die Junge Pfalz in Bayern“. Haus der Bayerischen Geschichte, 2005, abgerufen am 19. Juni 2016.
  2. Markus Nadler: Belehnung, Reichsunmittelbarkeit und Bezeichnung In: Pfalz-Neuburg, Herzogtum: Politische Geschichte
  3. a b Markus Nadler: Ingolstädter Vertrag In: Pfalz-Neuburg, Herzogtum: Politische Geschichte
  4. a b Markus Nadler: Pfalz-Neuburg, Herzogtum: Politische Geschichte In: Historisches Lexikon Bayerns
  5. a b c Wolfgang Kaps: S. 9
  6. Markus Nadler: Die Pfalz-Neuburger Ämter und Gerichte In: Pfalz-Neuburg, Herzogtum: Territorium und Verwaltung
  7. Adalbert Prinz von Bayern: Die Herzöge von Pfalz-Neuburg bis zum Ende der Linie Neuburg 1742. In: Die Wittelsbacher Prestel Verlag München 2005 Tafel VII