Hexenverfolgung im Waadtland
Die Hexenverfolgung im Waadtland (Romandie) forderte vom Spätmittelalter bis zum 18. Jahrhundert aussergewöhnlich viele Opfer, die aufgrund von Hexenprozessen hingerichtet wurden.[1] Nach der systematischen Auswertung der Berner Ratsmanuale (Protokolle der Ratssitzungen) wurden 1700 Personen gezählt, die in der Region zwischen 1580 und 1655 wegen Hexerei verbrannt wurden.[2]
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zu ersten Hexenverfolgungen kam es um 1430 im Wallis. Diese weiteten sich auf Freiburg und Neuenburg (um 1440) aus, um dann verschiedene Orte in der Waadt zu erreichen. Hexenprozesse fanden in Vevey (1448), in den Territorien des Bischofs von Lausanne (um 1460), am Genfersee, La Tour-de-Peilz, Veytaux und schliesslich in Dommartin (1498 und 1524–1528) statt.[3]
Im Waadtland fanden schweizweit die meisten Hexenprozesse statt, gefolgt von Graubünden. Beides waren Territorien mit einer regional stark zersplitterten Blutgerichtsbarkeit. Die Angeklagten wurden oft direkt in ihrem Wohnort oder in einem der Nachbarorte verurteilt und hingerichtet. Gegenden mit einer zentralisierten Gerichtsbarkeit wiesen dagegen weniger Prozesse auf (zum Beispiel Zürich mit etwa 80). Die Gründe für die hohe Zahl an Prozessen im Waadtland sind, so Wolfang Behringer, bis heute «nicht ganz enträtselt»,[4] Ulrich Pfister sieht einen wichtigen Grund in der «gering» entwickelten «Zentralstaatlichkeit der Schweiz».[3]
In dem 1536 von den Bernern eroberten Waadtland kam es zu vielen willkürlichen Hinrichtungen und besonders grausamer Härte bei den Folterungen. Die Berner Regierung erliess 1543 ein Edikt, welches unter anderem ungebräuchliche Foltermethoden und die Hinrichtung ohne weitere Verhandlung untersagte. Kurze Zeit später sah sich der Rat zu Bern sogar veranlasst, in der Waadt jede Hinrichtung zu untersagen, bevor diese nicht vom Rat selbst genehmigt wurde. Mässigung und Einsicht der ausführenden Beamten wurde gefordert. Im Jahr 1600 entschloss sich, laut Wilhelm Gottlieb Soldans Geschichte der Hexenprozesse aus dem Jahr 1843, der Grosse Rat von Bern, die Prozessordnung in Hexensachen anzupassen. Verboten wurde das sofortige Verhaften, Inhaftieren und Foltern von denunzierten Personen sowie die Verwendung ungesetzlicher Folterwerkzeuge. Zunächst sollte eine Befragung erfolgen und sollten Erkundigungen über den Lebenswandel der Person eingezogen werden. Erst im Falle eines begründeten Verdachtes sei Folter anzuwenden, höheren Ortes Rat einzuholen und die Folter langsam zu steigern.[5]
Inquisition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schon 1430 erschienen theoretische Texte über teuflische Sekten und den Hexensabbat in französischer Sprache. Die lateinische Schrift Formicarius von Johannes Nider erschien 1437/38, beschäftigt sich im 5. Kapitel ausführlich mit der Hexenverfolgung und gilt als Vorläufer des Malleus maleficarum. Der von Heinrich Kramer veröffentlichte Hexenhammer von 1486, welcher 1487/88 gedruckt wurde und die Hexenverfolgung legitimierte sowie die Verfolgung von Frauen als Hexen wesentlich förderte, wurde offiziell weder von der Kirche noch von den weltlichen Gerichten anerkannt. Allerdings wurden bis Ende des 17. Jahrhunderts rund 30'000 gedruckte Exemplare über grosse Teile Europas verbreitet, so dass ihr Einfluss nicht zu unterschätzen ist.
Als eigentlicher Begründer der Inquisition in den Westschweizer Diözesen Lausanne, Genf und Sitten gilt Ulric de Torrenté. Er war im Kloster La Madeleine in Lausanne ansässig. Von 1429 bis 1430 ermittelte er in der Diözese Lausanne gegen die Waldenser, die als Häretiker galten und von der Inquisition, sobald sie in Erscheinung traten, auf dem Scheiterhaufen hingerichtet wurden. Den Waldensern wurde von ihren Gegnern Hexerei, Zauberei und Astrologie in Teufelsdiensten angedichtet.[6]
Die Amtszeit des Dominikaners und Inquisitors Ulric de Torrenté fällt in die Übergangszeit von der Verfolgung der Häresie zum sich entwickelnden Hexenglauben, wobei die Hexerei auch als Häresie begriffen werden musste, um in den Zuständigkeitsbereich der Inquisition zu fallen. Dieser Übergang erwies sich in der Westschweiz als unumkehrbar. Mit den von ihm initiierten Hexenprozessen an der Waadtländer Riviera etablierte Ulric de Torrenté eine Verfolgungstradition, die sich in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts im Waadtland fortsetzten.[7]
Anlässe für die Verfolgung wegen Hexerei
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Anklage kam in der Regel aus der Bevölkerung und lautete häufig auf Schadenzauber. Lange Zeit reichte eine glaubhafte Zeugenaussage aus, um zu einer Verhaftung zu führen. Viele Zeugenaussagen beriefen sich auf zehn und mehr Jahre zurückliegende Ereignisse. Persönliche Feindschaften innerhalb der Nachbarschaft, auffällige körperliche oder soziale Merkmale konnten Gerede und Anschuldigungen hervorrufen.[3]
Ein Inquisitionsverfahren fand statt, und das nötige Geständnis, um eine Verurteilung vor einem weltlichen Gericht zu rechtfertigen, wurde mittels Folter erzwungen. Gestanden wurden: Schadenzauber, Teilnahme am Hexensabbat, Hexenflug, Beitritt zur Hexensekte, Häresie, Pakt mit dem Teufel, Teufelsbuhlschaft, Wettermacherei.[8] Auch Kinder wurden nicht verschont.[9] Während der peinlichen Befragung wurden die Angeklagten gezwungen, weitere angebliche Hexen zu denunzieren. Durch die Besagung kam es zu Nachfolgeprozessen. Strafrechtliche Regelungen fanden im Zusammenhang mit der Inquisition kaum Anwendung, Willkür wurde zur Regel.
Seit der Frühen Neuzeit wurden unerklärliche Todesfälle auf den Teufel zurückgeführt und konnten Anlass zu Anschuldigungen gegen eine Person liefern. Heutige Forschungen gehen davon aus, dass für diese «unerklärlichen» Todesfälle ursächlich waren: Hunger, Kälte (Kleine Eiszeit), Seuchen, mangelnde Hygiene, schlechte Ernährung, der in der Schweiz herrschende Jodmangel, Ungeziefer: darunter Ratten, Mäuse, Zecken, Motten, Flöhe und Körperläuse. Viele Menschen litten an inneren Krankheiten und Darmbeschwerden.[10]
Zugrundeliegende Gesetzgebung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Statuten von Savoyen (1430)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Herzog Amadeus VIII. von Savoyen, als Felix V. der letzte Gegenpapst der katholischen Kirche, erliess im Jahr 1430 die Statuta Sabaudiae (Die Statuten von Savoyen), einen Gesetzgebungs- und Verwaltungskodex, der erstmals den Straftatbestand der Hexerei gesetzlich regelte. Die Statuten hatten das Ziel, Gesetze und Vorschriften des Herzogtums Savoyen zusammenzuführen und zu vereinheitlichen, und regelten Aspekte der Politik, der Justiz und der Verwaltung. Sie bestehen aus 377 Artikeln und sind in fünf Bücher unterteilt, das erste Buch befasst sich mit religiösen Angelegenheiten. Vor dem Hintergrund des Abendländischen Schismas wurden darin unter anderem die Gefahren zusammengefasst, die dem katholischen Glauben drohten: Gotteslästerer, Ketzer, Hexen und Zauberer, Geisteskranke, aber auch Juden.[11]
Wolfgang Behringer führt in Hexen aus, wie stark die Ausbildung eines Judenstereotyps zu der Ausprägung eines Hexenstereotyps beigetragen habe. Gerade in Savoyen sei der ursprünglich auf Aussätzige angewandte Vorwurf, aus Rache für ihre Erkrankung die Brunnen zu vergiften, als Erklärungsversuch für die periodisch auftretenden Seuchen des Spätmittelalters im 14. Jahrhundert auf Judengemeinden übertragen worden und habe zu dieser Zeit Eingang in die Beschuldigungen der beginnenden Hexenprozesse gefunden.[12]
Die Berner Verordnungen (1543–1652)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der Rückeroberung des Waadtlandes aus dem Hoheitsgebiet Savoyens im Jahr 1536 durch eidgenössische Truppen[13] griff die Berner Regierung mehrmals in die waadtländische Gesetzgebung ein, um die Anwendung der Folter zu regeln, zuerst 1543, dann 1600, 1609 und 1652. Franz Helbing zufolge sah sich der Rat zu Bern insbesondere aufgrund der Strenge der Verfolgung nach Denunziationen und der Schwere der Folterungen dazu veranlasst, Revisionen der Prozessordnungen zu erlassen, um regionaler Willkür vorzubeugen. Mit der Verordnung des Jahres 1600 sollten die Kosten der Rechtsverfolgung und Hinrichtung im Falle einer Verurteilung aus dem Vermögen der Hingerichteten gedeckt werden. Der Berner Rat beanstandete die bisherige Praxis der Inquisitoren, die diese Kosten der Regierung auferlegten und davon unabhängig das Vermögen der Verurteilten einzogen und sich daran bereicherten. In der Folge der Verordnungen kam es zwar kurz zu einer Einschränkung in der Zahl der Hexenprozesse, die jedoch dann wieder aufgenommen wurden, was sich ähnlich auch nach der Verordnung des Jahres 1609 wiederholte.[5]
Dokumentierte Fälle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die ersten Fälle (1438–1441)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vor dem Beginn einer systematischen Hexenverfolgung, kam es im Waadtland ab 1438 zu vereinzelten Prozessen, wahrscheinlich als Reaktion auf bereits bekannte Fälle im Wallis, in Freiburg, Aosta und der Dauphiné.[14] Kennzeichnend für diese frühen Fälle ist, dass sie sich sowohl gegen Männer als auch gegen Frauen richteten.[15]
Bekannt ist, dass im Jahr 1438 der zwanzigjährige Aymonet Maugetaz vom Inquisitor Ulric de Torrenté freigesprochen wurde. Er war angeklagt worden, weil er vorgeblich mit seinem verstorbenen Vater, Jaquet Maugetaz alias Cosandeir, Einwohner von Epesses, an nächtlichen Treffen mit dem Teufel teilgenommen hatte. Aymonet Maugetaz hatte im Dominikanerkloster von Lausanne gegenüber Torrenté eine Beichte über diese Vorgänge abgelegt. Ulric de Torrenté war neben seiner geistlichen Tätigkeit im Kloster von 1423 bis 1442 Inquisitor der Westschweizer Diözesen Lausanne, Genf und Sitten. Die Schilderung von Aymonet Maugetaz gilt als eine der ersten Beschreibungen eines Hexensabbats im gerichtlichen Kontext für das Waadtland.[16]
Der Fall von Sybille Gonra aus Vevey (1441) ist nur aus Buchhaltungsunterlagen bekannt. Sie war die erste Frau, die im Zusammenhang mit den Hexenprozessen im Waadtland wegen Hexerei verbrannt wurde.[17][18]
Ebenfalls im Jahr 1441 wurde Aymonet Tissotet, der Gouverneur von Orbe, zum ersten Mal von der Inquisition befragt, nachdem ihn ein anderer Angeklagter kurz vor seiner Verurteilung denunziert hatte. Tissotet beantragte bei Papst Felix&nbps;V. Berufung, woraufhin ihm die kanonische Reinigung der Strafe gewährt wurde. Sieben Jahre später, 1448, wurde er jedoch vom Inquisitor Pierre d’Aulnay wegen Ketzerei zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt.[19]
Hexenverfolgung an der Waadtländischen Riviera und im nördlichen Waadtland (1448–1449)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zwischen März und April 1448 fanden im Schloss von La Tour-de-Peilz die Prozesse gegen mindestens drei Männer (Jaquet Durier, Pierre Munier und Antoine Bron) und eine Frau (Catherine Quicquat) statt.[6][18]
Zu Gericht sassen der Inquisitor Pierre d’Aulnay, sein Vize-Inquisitor Henri Chouvet, der Vikar Léopard de Bosco als Vertreter der bischöflichen Autorität, der Vize-Kastellan des Ortes, Pierre Ros, und einige männliche Vertreter der Schlossherren. Die Original-Akten der Prozesse gegen Jaquet Durier, Catherine Quicquat und Pierre Munier wurden im Register Ac 29 der Archives cantonales vaudoises aufbewahrt. Der Fall von Antoine Bron hingegen ist nur durch eine Textstelle in der Buchhaltung bekannt. Während Pierre Munier als Busse eine Pilgerreise nach Santiago de Compostela und Le Puy-en-Velay antreten musste, wurden die drei anderen Delinquenten zum Tode verurteilt.[19][18]
Einen Monat später führten der Inquisitor und sein Gefolge in der Herrschaft Champvent einen Prozess gegen Pierre Chavaz und Renaud Brechon.[7] Zu letzterem existieren keine Angaben, ausser dass er zur gleichen Zeit wie Pierre Chavaz inhaftiert wurde. Pierre Chavaz wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er einen Pakt mit dem Teufel gestanden hatte. Im Jahr darauf wurde Pierre Antoine, ein Notar aus einer Familie in Estavayer, im Norden des Waadtlandes verurteilt. Sowohl Pierre Antoine als auch Pierre Chavaz denunzierten Aymonet Tissotet, der im Februar 1448 verbrannt worden war, als auch Berthold Barban, der 1439 in Rom die Absolution erhalten hatte.[1]
Die Hexenverfolgung von Dommartin (1498)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zwischen Oktober und November 1498 führte der Vize-Inquisitor François Fossaud im Schloss Dommartin die Prozesse gegen François Marguet, Isabelle Perat, Margueritte Diserens und Pierre des Sauges (alias Menetrey). Die ersten beiden wurden verbannt, während die letzeren zum Tode verurteilt wurden.[20]
Wissenschaftliche Aufarbeitung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]2012 fand im Schloss Chillon die Ausstellung «La Chasse aux sorcières dans le Pays de Vaud» statt, in der originale Verhörprotokolle und schriftliche Urteile präsentiert wurden. In ihrem Beitrag zum Ausstellungskatalog schätzt Martine Ostorero die Gesamtzahl der vollstreckten Todesurteile auf ungefähr 2000. «Im Waadtland waren in den ersten 100 Jahren zwei Drittel der Opfer Männer. Danach kehrte sich das Verhältnis zulasten der Frauen um», so Ostorero.[1]
Literatur (Auswahl)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Pierre-Han Choffat: La sorcellerie comme exutoire. Tensions et conflit locaux. Dommartin 1524–1528 (= Agostino Paravicini Bagliani (Hrsg.): Cahiers lausannois d’histoire médiévale. Band 1). Université de Lausanne, Lausanne 1989.
- Martine Ostorero: Folâtrer avec les démons. Sabbat et chasse aux sorciers à Vevey (1448) (= Cahiers lausannois d’histoire médiévale. Band 15). Université de Lausanne, Lausanne 1995, ISBN 978-2-9404-4005-4.
- Eva Maier: Trente ans avec le diable: une nouvelle chasse aux sorciers sur la Riviera lémanique (1477–1484) (= Cahiers lausannois d’histoire médiévale. Band 17). Université de Lausanne, Lausanne 1996, ISBN 978-2-940-11007-0.
- Laurence Pfister: L’Enfer sur Terre. Sorcellerie à Dommartin (1498) (= Cahiers lausannois d’histoire médiévale. Band 20). Université de Lausanne, Lausanne 1997, ISBN 978-2-940-11010-0.
- Georg Modestin: Le diable chez l’évêque: chasse aux sorciers dans le diocèse de Lausanne (vers 1460) (= Cahiers lausannois d’histoire médiévale. Band 25). Université de Lausanne, Lausanne 1999, ISBN 978-2-940-11015-5.
- Martine Ostorero, Agostino Paravicini Bagliani, Kathrin Utz Tremp, Catherine Chène (Hrsg.): L’imaginaire du sabbat: édition critique des textes les plus anciens (1430–1440) (= Cahiers lausannois d’histoire médiévale. Band 26). Université de Lausanne, Lausanne 1999, ISBN 978-2-940-11016-2.
- Fabienne Taric Zumsteg: Les sorciers à l’assaut du village: Gollion (1615–1631) (= Études d’histoire moderne. Band 2). Éditions du Zèbre, Lausanne 2000, ISBN 978-2-9700-2352-4.
- Martine Ostorero, Kathrin Utz Tremp, Georg Modestin (Hrsg.): Inquisition et sorcellerie en Suisse romande: le registre Ac 29 des Archives cantonales vaudoises (1438–1528) (= Cahiers lausannois d’histoire médiévale. Band 41). Université de Lausanne, Lausanne 2007, ISBN 978-2-940-11054-4.
- Kathrin Utz-Tremp: Von der Häresie zur Hexerei. «Wirkliche» und imaginäre Sekten im Spätmittelalter (= Monumenta Germaniae Historica Schriften. Band 59). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2008. Unveränderter Nachdruck. Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2020, ISBN 978-3-447-17233-2.
- Wolfgang Behringer: Hexen. Glaube, Verfolgung, Vermarktung. 7., aktualisierte Auflage. Verlag C. H. Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-75284-1.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ulrich Pfister: Hexenwesen. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 16. Oktober 2014, abgerufen am 18. November 2024.
- Martine Ostorero: La répression de la sorcellerie démoniaque dans le Pays de Vaud à la fin du Moyen Age. Mai 2021. In: memorado.ch (französisch).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Richard Diethelm: 2000 Hexen starben auf Waadtländer Scheiterhaufen. In: bazonline.ch. 2. November 2011, abgerufen am 6. Dezember 2024.
- ↑ Ulrich Pfister, Kathrin Utz Tremp: Schweiz – Hexenverfolgungen. In: historicum.net. 15. Februar 2006, abgerufen am 6. Dezember 2024.
- ↑ a b c Ulrich Pfister: Hexenwesen. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 16. Oktober 2014, abgerufen am 28. November 2024.
- ↑ Wolfgang Behringer: Hexen. Glaube, Verfolgung, Vermarktung. 7. aktualisierte Auflage. C. H. Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-75284-1, S. 38.
- ↑ a b Franz Helbing: Die Tortur. Zweiter Teil: Vom Altertum bis zur Reformation. In: projekt-gutenberg.org. 1910, abgerufen am 16. November 2024.
- ↑ a b Amedeo Molnár: Die Waldenser – Geschichte und europäisches Ausmaß einer Ketzerbewegung. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1980.
- ↑ a b Kathrin Utz Tremp: Torrenté, Ulrich von. In: historicum.net. 19. Juni 2008, abgerufen am 6. Dezember 2024.
- ↑ Wayne Shepheard, Karin Helmstaedt: Witch-hunts during the Little Ice Age. In: Family Tree Magazine. Band 41, Nr. 1, 1. November 2024, ISSN 0267-1131, S. 48.
- ↑ Hexenkinder in der Schweiz. In: SRF Kultur. 23. Juli 2012, abgerufen am 8. Dezember 2024.
- ↑ Albert Winkler: Judicial Murder: The Witch-Craze in Germany and Switzerland. In: Swiss-American Historical Society (Hrsg.): Swiss American Historical Society Review. Band 59, Nr. 1, 1. Februar 2023, ISSN 0883-4814.
- ↑ Henri Ménabréa: L’apogee des comtes de Savoie: Les Amédée. In: Histoire de la Savoie. (1933) (= Siloé poche). Neuauflage Auflage. la Fontaine de Siloé, Montmélian 2009, ISBN 978-2-84206-428-0, S. 163.
- ↑ Wolfgang Behringer: Hexen. Glaube, Verfolgung, Vermarktung. 7., aktualisierte Auflage. C. H. Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-75284-1, S. 37.
- ↑ Benedikt Meyer: Expansion nach Westen. In: blog.nationalmuseum.ch. Schweizerisches Nationalmuseum, Landesmuseum Zürich, 15. April 2019, abgerufen am 16. November 2024.
- ↑ Wolfgang Behringer: Hexen. Glaube, Verfolgung, Vermarktung. 7. aktualisierte Auflage. C. H. Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-75284-1, S. 39.
- ↑ Wolfgang Behringer: Hexen. Glaube, Verfolgung, Vermarktung. 7. aktualisierte Auflage. C. H. Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-75284-1, S. 41.
- ↑ Kathrin Utz Tremp: Von der Häresie zur Hexerei: «wirkliche» und imaginäre Sekten im Spätmittelalter (= Monumenta Germaniae Historica Schriften). Unveränderter Nachdruck der 2008 bei der Hahnschen Buchhandlung, Hannover, erschienenen Ausgabe Auflage. Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2020, ISBN 978-3-447-17233-2, S. 544.
- ↑ Martine Ostorero: «Folâtrer avec les démons»: Sabbat et chasse aux sorciers à Vevey (1448) (= Cahiers lausannois d’histoire médiévale). Cahiers lausannois d’histoire médiévale, Lausanne 2008, ISBN 978-2-940110-61-2, S. 323.
- ↑ a b c Martine Ostorero: Les chasses aux sorciers sur la riviera lémanique (1437–1448). In: Martine Ostorero, Kathrin Utz Tremp, unter Mitarbeit von Georg Modestin (Hrsg.): Inquisition et sorcellerie en Suisse romande: le registre Ac 29 des Archives cantonales vaudoises (1438–1528) (= Cahiers lausannois d’histoire médiévale). Nr. 41. Université de Lausanne, Section d’Histoire, Faculté des Lettres, Anthropole, Lausanne 2007, ISBN 978-2-940110-54-4, S. 415–424.
- ↑ a b Martine Ostorero: «Folâtrer avec les démons»: Sabbat et chasse aux sorciers à Vevey (1448) (= Cahiers lausannois d’histoire médiévale. Nr. 15). Université de Lausanne, Faculté des lettres, Section d’histoire, Lausanne 1995, ISBN 978-2-940440-05-4, S. 179.
- ↑ Laurence Pfister: L’Enfer sur Terre. Sorcellerie à Dommartin (1498) (= Cahiers lausannois d’histoire médiévale. Band 20). Université de Lausanne, Lausanne 1997, ISBN 978-2-940-11010-0