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Unerwünschte Parameter
[Quelltext bearbeiten]Hallo, ich bin (nach einer Rückfrage zu einem Revert einer Änderung von mir) darauf hingewiesen worden, dass es unüblich sei, die Parameter audio und video auf Null zu setzen, auch wenn sich keine entsprechende Dateitypen auf den Commons befinden. Begründet wurde das mit dem damit verbundenen hohen Wartungsaufwand. Ich war ursprgl. der Auffassung, dass es falsch ist zu behaupten, dass es Videos und Audios gäbe und es aber garkeine gibt und dass das nicht revertwürdig ist. Mir geht es hier aber garnicht darum meine Meinung durchzuboxen, sondern darum, dass es scheinbar eine ungeschriebene Regel gibt, an die man erst durch Reverts aufmerksam wird, selbst wenn man sich umseitig informiert. Deshalb wollte ich nochmal nachfragen, ob das tatsächlich so üblich und ungewünscht ist die Parameter so zu setzen. In jedem Fall bin ich dafür, zum Thema Parameter (nicht) setzen etwas in den Abschnitt „In Artikeln auf Bildergalerien hinweisen“ zu schreiben, damit das nicht zu weiteren Reverts führt, weil es beide Seiten gut meinen. Davon abgesehen könnte man dann mMn auch darüber nachdenken, die beiden Parameter abzuschalten. Beste Grüße! --Fan (Diskussion) 23:39, 23. Nov. 2021 (CET)
- Ich kenne eine derartige Regel nicht, weiß aber, dass es seit anderthalb Jahrzehnten unterschiedliche Vorstellungen gibt, wie der Hinweistext an die Leser beschaffen sein soll.
- Eigentlich ist das als eine allgemeine Beschreibung des Commons-Wiki gedacht, und besagt unabhängig vom konkreten Artikel bei uns und einer Kategorie dort, dass sich im Commons-Wiki Mediendateien aller Art befinden – halt Bilder, Audio, Video, Dokumente.
- Manche sehen das eng und wünschen, dass bei uns nur diejenigen Medientypen genannt werden dürfen, die auch tatsächlich momentan in der Kategorie gelistet sind. In der Regel gibt es nur Bilder; also dürften Audio und Video nicht erwähnt werden.
- „unüblich sei, die Parameter audio und video auf Null zu setzen“ – na, also sooo „unüblich“ ist das nicht, weil in ≈35.000 Artikeln auf irgendeine Weise die Erläuterung nur auf Bilder beschränkt wird. Allerdings gibt es in 617.000 Artikeln Einbindungen der entsprechenden Vorlage; das sind 5,7 %, wo sich jemand damit beschäftigt hat. Hingegen enthalten etwa 99 % aller Commons-Kategorien ausschließlich Bilder und keine anderen Medien.
- Ist also mehr eine Geschmacksfrage des jeweiligen „Haupotautors“, der ausschließlich die Gestaltung eines Artikels zu bestimmen versucht, in der einen wie in der anderen Richtung.
- VG --PerfektesChaos 00:39, 24. Nov. 2021 (CET)
Soeben wurde ein Bild von ihm gelöscht [1], obwohl er 1951 starb und seine Bilder daher seit Anfang des Jahres gemeinfrei sind. Wenn möglich, bitte auch weitere Bilder aus der :en nach Commons holen, die dort als fair use hochgeladen wurden. Danke + VG --Alinea (Diskussion) 16:45, 4. Feb. 2022 (CET)
- erl., ein Kollege hat es heute in :de hochgeladen.---Alinea (Diskussion) 18:36, 4. Feb. 2022 (CET)
- tja, warum das jetzt so gehen muss und nicht anders gehen kann, dass muss ich nicht wirklich verstehen. not amused, auch wenn das vorhersehbar war. --Goesseln (Diskussion) 19:11, 4. Feb. 2022 (CET)
- @Alinea, Goesseln: Auf Commons müssen solche Werke sowohl gemeinfrei sein in den Vereinigten Staaten als auch in dem Land, in dem das Werk zuerst veröffentlicht worden ist. Bei Werken, die zum URAA-Zeitpunkt am 1. Januar 1996 nicht gemeinfrei waren, werden nach amerikanischem Recht die Werke erst 95 Jahre nach der Erstpublikation frei (siehe Hirtle chart). Das Gemälde wurde 1951 geschaffen. Angenommen, es wurde noch im gleichen Jahr veröffentlicht. Dann wird es 2047 nach amerikanischen Recht gemeinfrei werden. Es gab zu dieser Thematik umfangreiche Diskussionen auf Commons. Aktueller Konsens ist, dass vor dem 1. März 2012 hochgeladene Dateien nicht per URAA gelöscht werden, danach aber sehr wohl, siehe {{Not-PD-US-URAA}}. Da hier in diesem Projekt D-A-CH-Recht zur Anwendung kommt, können solche Dateien hier hochgeladen werden. --AFBorchert 🍵 23:39, 17. Feb. 2022 (CET)
- dann schlage ich vor, dass ersteinmal die Benutzerführung bei dem Commons-Hochladetool geändert wird.
- :Ein dicker roter Hinweis, in dem erklärt wird, dass PD-old-70 nicht vollumfänglich gilt und dass der jährliche PDD eigentlich nur für Jugendwerke von Altgewordenen gilt, aber nicht für Werke von Junggestorbenen und generell nicht für Alterswerke: 1951 gestorben, aber bitte schön nachweislich vor 1927 veröffentlicht. Also Jugendwerke hochladen, aber auf keinen Fall Alterswerke, oder besser es gleich ganz lassen.
- Und dass der Benutzer es besser in seiner eigenen Wikipedia-Sprachversion versuchen soll, seine Bildspende loszuwerden.
- Bingo. --Goesseln (Diskussion) 00:45, 18. Feb. 2022 (CET)
- @Goesseln: Wenn es nicht um eigene Fotos geht, auf denen etwas Landschaft zu sehen ist, reicht nicht ein einzelner dicker roter Hinweis. Sobald in irgendeiner Form die Rechte Dritter betroffen sind, führt an dem Studium von c:COM:L und den weiteren Seiten dazu auf Commons kein Weg vorbei. Bildrechte sind komplex und beim Einarbeiten hilft da nur das Studium oder das Fragen von Leuten, die sich damit bereits auskennen. --AFBorchert 🍵 01:02, 18. Feb. 2022 (CET)
- @AFBorchert: Letztes Jahr hat ein nichtdeutscher User zahlreiche Bilder von Max Beckmann hochgeladen, nur ein einziges wurde gelöscht, aber wiederhergestellt. Was ist das für ein Hochmut, URAA anzuwenden und die Rechte nichtamerikanischer Länder auszuschließen. Sie sollten ihr eigenes Land in diesen Fällen ausschließen und auf hochladen per fair use hinweisen, was sie ja im Gegensatz zu uns dürfen. Ich kenne einige Fälle, in denen deutsche Commons-Admins gelöschte Bilder wiederhergestellt haben mit der Begründung, Löschung wg. URAA gelte nicht mehr. Alinea (Diskussion) 10:28, 18. Feb. 2022 (CET)
- @Alinea: Wenn Du Dich direkt mit einem „Ping“ an mich wendest und dann unmittelbar von „Hochmut“ sprichst, frage ich mich, warum ich mir hier überhaupt die Mühe mache, die Richtlinien von Commons zu erklären. Commons muss von Rechts wegen als Dienst in Kalifornien einer kalifornischen Stiftung die amerikanischen Gesetze beachten. Das ist doch kein böser Wille oder „Hochmut“, wenn dies umgesetzt wird. Die entsprechenden Richtlinien und zugehörigen Diskussionen und Beschlüsse habe ich oben verlinkt. Wer bei c:Category:Max Beckmann reinschaut, sieht gleich ganz oben die Hinweise zur URAA-Problematik. Es kommt hier natürlich auf das Datum der Erstveröffentlichung an. --AFBorchert 🍵 20:09, 18. Feb. 2022 (CET)
- Mit "Hochmut" meinte ich natürlich nicht Dich, sondern die Richtlinien der USA. Und wie gesagt, sie sollten nicht andere Länder gängeln, die andere Gesetze haben. Alinea (Diskussion) 20:19, 18. Feb. 2022 (CET)
- @Alinea: Ich danke für die Klarstellung. Ich denke, dass die aktuelle gesetzliche Regelung der Vereinigten Staaten zum Urheberrecht sehr wenig mit Hochmut zu tun hat. Es gibt hier eben unterschiedliche Rechtstraditionen und die gesamte URAA-Problematik entstand nur deswegen, weil die Vereinigten Staaten sehr spät und halbherzig der Berner Übereinkunft beigetreten sind (etwas über ein Jahrhundert nach deren Gründung) und sich daraus Komplikationen für Altfälle ergaben und wir bei pma70 eine sehr lange währende Übergangsfrist haben. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass das amerikanische Recht uns auch einige besondere Vorteile gewährt, etwa die Gemeinfreiheit bei Werken von Mitarbeitern der amerikanischen Regierungen bei der Ausführung ihrer Amtspflichten. Darüber sind beispielsweise alle Bilder der NASA gemeinfrei. Bei der europäischen ESA ist das leider nicht so einfach. --AFBorchert 🍵 23:17, 18. Feb. 2022 (CET)
- Mit "Hochmut" meinte ich natürlich nicht Dich, sondern die Richtlinien der USA. Und wie gesagt, sie sollten nicht andere Länder gängeln, die andere Gesetze haben. Alinea (Diskussion) 20:19, 18. Feb. 2022 (CET)
- @Alinea: Wenn Du Dich direkt mit einem „Ping“ an mich wendest und dann unmittelbar von „Hochmut“ sprichst, frage ich mich, warum ich mir hier überhaupt die Mühe mache, die Richtlinien von Commons zu erklären. Commons muss von Rechts wegen als Dienst in Kalifornien einer kalifornischen Stiftung die amerikanischen Gesetze beachten. Das ist doch kein böser Wille oder „Hochmut“, wenn dies umgesetzt wird. Die entsprechenden Richtlinien und zugehörigen Diskussionen und Beschlüsse habe ich oben verlinkt. Wer bei c:Category:Max Beckmann reinschaut, sieht gleich ganz oben die Hinweise zur URAA-Problematik. Es kommt hier natürlich auf das Datum der Erstveröffentlichung an. --AFBorchert 🍵 20:09, 18. Feb. 2022 (CET)
- @AFBorchert: Letztes Jahr hat ein nichtdeutscher User zahlreiche Bilder von Max Beckmann hochgeladen, nur ein einziges wurde gelöscht, aber wiederhergestellt. Was ist das für ein Hochmut, URAA anzuwenden und die Rechte nichtamerikanischer Länder auszuschließen. Sie sollten ihr eigenes Land in diesen Fällen ausschließen und auf hochladen per fair use hinweisen, was sie ja im Gegensatz zu uns dürfen. Ich kenne einige Fälle, in denen deutsche Commons-Admins gelöschte Bilder wiederhergestellt haben mit der Begründung, Löschung wg. URAA gelte nicht mehr. Alinea (Diskussion) 10:28, 18. Feb. 2022 (CET)
- @Goesseln: Wenn es nicht um eigene Fotos geht, auf denen etwas Landschaft zu sehen ist, reicht nicht ein einzelner dicker roter Hinweis. Sobald in irgendeiner Form die Rechte Dritter betroffen sind, führt an dem Studium von c:COM:L und den weiteren Seiten dazu auf Commons kein Weg vorbei. Bildrechte sind komplex und beim Einarbeiten hilft da nur das Studium oder das Fragen von Leuten, die sich damit bereits auskennen. --AFBorchert 🍵 01:02, 18. Feb. 2022 (CET)
- @Alinea, Goesseln: Auf Commons müssen solche Werke sowohl gemeinfrei sein in den Vereinigten Staaten als auch in dem Land, in dem das Werk zuerst veröffentlicht worden ist. Bei Werken, die zum URAA-Zeitpunkt am 1. Januar 1996 nicht gemeinfrei waren, werden nach amerikanischem Recht die Werke erst 95 Jahre nach der Erstpublikation frei (siehe Hirtle chart). Das Gemälde wurde 1951 geschaffen. Angenommen, es wurde noch im gleichen Jahr veröffentlicht. Dann wird es 2047 nach amerikanischen Recht gemeinfrei werden. Es gab zu dieser Thematik umfangreiche Diskussionen auf Commons. Aktueller Konsens ist, dass vor dem 1. März 2012 hochgeladene Dateien nicht per URAA gelöscht werden, danach aber sehr wohl, siehe {{Not-PD-US-URAA}}. Da hier in diesem Projekt D-A-CH-Recht zur Anwendung kommt, können solche Dateien hier hochgeladen werden. --AFBorchert 🍵 23:39, 17. Feb. 2022 (CET)
- tja, warum das jetzt so gehen muss und nicht anders gehen kann, dass muss ich nicht wirklich verstehen. not amused, auch wenn das vorhersehbar war. --Goesseln (Diskussion) 19:11, 4. Feb. 2022 (CET)
Schöner Aufsatz -
[Quelltext bearbeiten]- aber keine Anleitung;-( HJJHolm (Diskussion) 17:07, 17. Feb. 2022 (CET)
- Die Seite dient als Überblick. Im übrigen finden sich auf Commons detaillierte Anleitungen und Richtlinien. Generell empfiehlt sich zunächst ein Blick auf c:COM:L, wo die prinzipiellen rechtlichen Voraussetzungen zusammengestellt sind. Unter c:COM:COWN finden sich Hinweise zum Hochladen eigener Werke und unter c:Commons:How to take pictures for Wikimedia Commons einige Tipps zum Fotografieren. Da steht alles auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Ansonsten einfach fragen. --AFBorchert 🍵 23:53, 17. Feb. 2022 (CET)