Homosexualität im Islam

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Zehn Männer bei einer Orgie mit Analverkehr; türkische Miniatur aus dem Osmanischen Reich von 1773

Homosexualität im Islam hat, wie in anderen Religionen auch, zahlreiche Aspekte, je nachdem, ob damit Homoerotik (beispielsweise in der Dichtung muslimischer Völker) oder sexuelle Beziehungen und Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen gemeint sind. Die rechtliche Bewertung dieser Aspekte fällt in der islamischen Rechtswissenschaft, dem Fiqh, unterschiedlich aus. Diese Bewertung veränderte sich im Laufe der Geschichte in sozialer Hinsicht; die Praktik gleichgeschlechtlichen sexuellen Verkehrs gilt nach konservativer Interpretation im islamischen Recht als „illegitimer Geschlechtsverkehr“ (Zinā, Unzucht).

Geschichte

Nach Aussage des Islamwissenschaftlers Thomas Bauer ist der Islam mehr als tausend Jahre tolerant mit Homosexuellen umgegangen. Bauer betont, dass sich in der arabisch-islamischen Kulturgeschichte zwischen 800 und 1800 „keine Spur von Homophobie“ feststellen lasse.[1] Aus der islamischen Literatur sind zahlreiche homoerotische Gedichte überliefert. Laut Bauer habe erst im 19. Jahrhundert der Westen im Zuge der Kolonialisierung den „Kampf gegen den unordentlichen Sex“ im Nahen Osten eingeführt. Vor dem Jahr 1979 sei in tausend Jahren kein Fall im islamischen Nahen Osten und in Nordafrika bekannt, in dem ein Mann aufgrund einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs mit einem anderen Mann strafrechtlich angeklagt worden sei.[1] Die Auffassung Bauers wird im Wesentlichen von Mounir Baatour geteilt, dem Vorsitzenden von Shams, der ersten tunesischen Organisation, die sich für die Rechte von Homo-, Bi- und Transsexuellen einsetzt: „In Tunesien ist Homosexualität erst seit 1913 unter Strafe gestellt: Es waren die Franzosen, die den entsprechenden Paragraphen 230 einführten. Als sie Tunesien kolonisierten, brachten sie ihre Homophobie mit. Dann sind sie wieder abgezogen, doch die Homophobie blieb... Im Islam gibt es keinen einzigen authentischen religiösen Text, der Homosexualität unter eine konkrete Strafe stellt.“[2]

Ansichten der Schari'a

Der Koran enthält keine explizite rechtliche Diskussion der Homosexualität. Einer Minderheit der Koranausleger zufolge bezieht sich Sure 4, Vers 15, wo von einer „schändlichen Tat“ (fāḥiša) die Rede ist, auf sexuelle Akte zwischen Frauen, der folgende Vers 16 entsprechend auf Sex zwischen zwei Männern:

„(15) Gegen diejenigen von euren Frauen [Plural], die eine schändliche Tat begehen, müsst ihr vier von euch als Zeugen haben. Wenn sie es bezeugen, dann haltet sie [die Frauen, Plural] in den Häusern fest, bis der Tod sie abberuft oder Gott ihnen einen Ausweg verschafft. (16) Und die beiden [Dual], die es von euch begehen, fügt beiden Ungemach zu. Wenn sie [Dual] dann bereuen und sich bessern, so lasst ab von ihnen [Dual]. Siehe, Gott ist vergebend und barmherzig.[3]

Ob sich diese beiden Verse auf Zinā (Unzucht), d. h. (heterosexuellen) Ehebruch oder Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten beziehen oder auf gleichgeschlechtlichen sexuellen Verkehr unter Frauen (Vers 15) und Männern (Vers 16), wird im Rahmen der verschiedenen Korankommentare unterschiedlich bewertet, wobei die Mehrheit der Kommentatoren dazu tendiert, diese Aussage hauptsächlich auf Zinā zu beziehen. Der bedeutendste Korankommentator der klassisch-islamischen Epoche, Abū Ǧaʿfar Muḥammad ibn Ǧarīr aṭ-Ṭabarī (10. Jahrhundert n. Chr.), vertritt ausschließlich die Deutung im Sinne von Zinā (illegitimem Geschlechtsverkehr) zwischen einer Frau und einem Mann. Die Auffassung, dass die Wendung „die beiden, die es von euch begehen“ (in Vers 4:16) sich auf zwei Männer bezöge, lehnt er ausdrücklich ab.[4] Der spätere Kommentator az-Zamaḫšarī (12. Jahrhundert n. Chr.) versteht den Vers ebenso, fügt aber hinzu, dass einige Ausleger die Verse 4:15-16 auf weibliche homosexuelle Akte (siḥāq, Tribadie) bzw. homosexuellen Analverkehr (liwāṭ) beziehen.[5] Unter den Koran-Übersetzern und Kommentatoren des 20. Jahrhunderts lehnt Abū l-Aʿlā Maudūdī die Deutung von Sure 4:15-16 auf homosexuelle Akte ausdrücklich ab; dies legt er in seinem 1942–1972 auf Urdu verfassten Tafsīr Tafhīmu-l-Qurʾān ausführlich dar.[6] Zudem ist innerhalb der gegenwärtigen islamischen Theologie umstritten, ob sich diese Anweisung – wenn sie denn auf gleichgeschlechtliche Sexualkontakte anwendbar sein sollte – nur auf historisch bedingte Ausprägungen gleichgeschlechtlicher Sexualität bei den Völkern des frühislamischen Orients bezieht oder ob sie auf sämtliche Erscheinungsformen homosexueller Lebensgestaltung in den Gesellschaften der Gegenwart übertragbar ist (vgl. hierzu die Position des Zentralrats der Muslime in Deutschland, siehe unten).[7]

Ansicht der Mehrheit der konservativen islamischen Vertreter

Die konservative Auffassung des islamischen Rechts betrachtet, weniger auf den Koran als vielmehr auf verschiedene Überlieferungen (Hadithe) gestützt, homosexuellen Geschlechtsverkehr (liwāṭ, siḥāq) als zu bestrafendes Vergehen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Die Frage nach der Art der Bestrafung hat in den islamischen Rechtsschulen (Madhāhib) zu einem Dissens geführt.[8] Während die Ḥanafiten als größte Rechtsschule des Islam die Entscheidung über die Bestrafung einer Person, der liwāṭ nachgewiesen wurde, in das Ermessen des einzelnen Richters stellen und eher auf Züchtigung (taʿzīr, durch Auspeitschung) plädieren, sehen andere Rechtsschulen wie die Mālikiten und die Ḥanbaliten analog zu zinā (Ehebruch) für einen verheirateten Täter die Steinigung als Todesstrafe vor (nicht unbedingt jedoch für einen unverheirateten). Mögliche Strafen sind Auspeitschung (als Züchtigung) und Verbannung für eine gewisse Zeit. Die Wahhābiyya genannte Richtung des sunnitischen Islams ḥanbalitischer Richtung sieht als Bestrafung dessen, der liwāṭ begeht, ebenfalls die Todesstrafe vor.[9]

Zur rechtlichen Situation in verschiedenen islamisch geprägten Staaten siehe unten.

Ansicht der gemäßigten/liberalen islamischen Minderheitenvertreter

Seit Ende des 20. Jahrhunderts treten einige muslimische Organisationen für Toleranz und Akzeptanz von Homosexualität im Islam ein. Zu nennen ist beispielsweise Al-Fatiha (1998–2011). Bei einer Konferenz 2009 in Jakarta haben gemäßigte Islamvertreter erklärt, dass Homosexualität und ihre Weltreligion kein Gegensatz seien. Unter den Teilnehmern war etwa die international anerkannte muslimische Frauenrechtlerin Siti Musdah Mulia.[10]

2012 eröffnete der schwule Imam Ludovic-Mohamed Zahed in Paris eine LGBT-freundliche Moschee.[11] Er selbst war am 18. Februar 2012 im Rahmen einer zeremoniellen Feier in einer Moschee in Paris mit seinem Partner verheiratet worden – die erste von einem Imam geschlossene Ehe zwischen muslimischen Homosexuellen.[12] Zahed wirbt für einen menschlichen, liberalen Islam. Er weist darauf hin, dass der Islam jahrhundertelang tolerant gegenüber homo- und transsexuellen Menschen war. Im Jahr 2016 sagte er, dass es weltweit etwa zehn offen schwule Imame gebe.[11]

In Deutschland setzt sich vor allem der im Jahr 2010 gegründete Liberal-Islamische Bund für die Akzeptanz von LSBT*I-Muslimen ein. Zu diesem Zweck veranstaltete er im Dezember 2013 eine Podiumsdiskussion mit dem Thema „Homosexualität und Gendervarianz im Islam“ und verfasste ein Positionspapier zu diesem Thema.[13] Seit August 2018 ist in Deutschland der erste offen homosexuelle deutsche Imam mit Christian Awhan Hermann in Berlin tätig.[14][15]

Die Bedeutung gleichgeschlechtlicher Liebe

Zwei Männer beim Sex – Zeichnung von 1660 aus dem safawidischen Iran

Der Koran assoziiert die Sünden von Lots[16] Volk (qaum Lūṭ) an einigen Stellen auch mit gleichgeschlechtlichen Sexualkontakten unter Männern: Es gibt fünf Stellen im Koran, die eine Deutung der Sünde des Volkes Lots im Sinne von „sich Männern in Begierde (d. h. sexuell) nähern“ zulassen.[17] Die erste Koranstelle, die homosexuelles Verhalten im Koran andeutet, findet sich in der 7. Sure, Verse 80-81:[18]

„Und (wir [Gott] haben) den Lot (als unseren Boten gesandt). (Damals) als er zu seinen Leuten sagte: ‚Wollt ihr denn etwas Abscheuliches begehen, wie es noch keiner von den Menschen in aller Welt vor euch begangen hat? Ihr gebt euch in (eurer) Sinnenlust wahrhaftig mit Männern ab, statt mit Frauen. Nein, ihr seid ein Volk, das nicht maßhält.“

Eine weitere Stelle ist Sure 26, Verse 165–166:[19]

„Wollt ihr euch denn mit Menschen männlichen Geschlechts abgeben und (darüber) vernachlässigen, was euer Herr euch in euren Gattinnen (als Ehepartner) geschaffen hat? Nein, ihr seid verbrecherische Leute.“

Beide Verweise werden traditionell auf gleichgeschlechtliche Sexualkontakte unter Männern bezogen; solche unter Frauen werden im Koran nicht direkt erwähnt (es sei denn, man versteht Sure 4, Vers 15 – s. o. entsprechend). Aus den genannten Stellen leiten muslimische Gelehrte das Verbot homosexuellen Geschlechtsverkehrs unter Männern (liwāṭ) ab.[20] Die koranische Geschichte von Lot[21] und seinem Volk verweist auf die im biblischen Buch Genesis (= 1. Buch Mose), Kapitel 19, berichteten Ereignisse in Sodom und Gomorrha. Die Korankommentatoren identifizieren die Stadt, in der Lot wohnte, als Sodom (arabisch Sadūm).[22] Manche Theologen und Religionswissenschaftler weisen darauf hin, dass im Zuge der Sodomgeschichte nicht Homosexualität im modernen Sinne – vor allem nicht gleichgeschlechtliche Liebe – thematisiert werde, sondern dass es in dieser Geschichte um den Bruch des altorientalischen Gastrechts und um sexuelle Gewalt (versuchte Vergewaltigung von Männern) gehe.[23]

Der im Jahr 1200 n. Chr. verstorbene ḥanbalitische Rechtsgelehrte und Prediger Abū l-Faraǧ Ibn al-Ǧauzī erklärte in seiner ausführlichen Diskussion über das Anblicken bartloser (amrad) Jünglinge:

„Derjenige, der behauptet, dass er keine Begierde empfindet [wenn er schöne Knaben anblickt], ist ein Lügner, und wenn wir ihm glauben könnten, wäre er ein Tier, nicht ein menschliches Wesen.“[24]

Dies schlägt sich auch in den Paradiesbeschreibungen des Korans nieder, wo nicht nur „großäugige Jungfrauen“, sondern auch Jünglinge, „gleich verborgenen Perlen“ (Sure 52, Vers 24), auf die (männlichen) Wiederauferstandenen warten und sie als Mundschenke bedienen:

„Auf gestickten Polsterkissen,/ Gelehnt darauf, sich gegenübersitzend,/ Umkreist von Jünglingen, ewigen,/ Mit Bechern, Näpfen, Schaalen des Klarflüssigen,/ Das nicht berauscht und nicht verdüstert;/ Und Früchten, wonach sie gelüsten (…)“ (Sure 56, Verse 15–20)[25]

Darüber hinaus wurden die schönen Knaben, die im Paradies die (männlichen) Paradiesbewohner mit Wein kredenzen, auch gelegentlich als Lustknaben gesehen.[26] Die romantische Liebe (ʿišq) zwischen Männern wird – unter der Voraussetzung, dass sie keusch ist – vom Islam vollständig akzeptiert. So schreibt der spanisch-arabische Universalgelehrte Ibn Ḥazm al-Andalusī um 1022 n. Chr. in seiner bekannten Abhandlung Das Halsband der Taube – Über die Liebe und die Liebenden:

„Die Liebe wird von der Religion weder missbilligt, noch vom Gesetz verboten, denn die Herzen sind ja in der Hand Gottes, des Mächtigen und Erhabenen.“[27]

Gleichzeitig führt aber die Verwerfung unkeuscher Handlungen zwischen Männern für den strenggläubigen Muslim mit homoerotischen Gefühlen zu einem inneren Glaubenskampf (ǧihād) gegen sein eigenes Selbst (nafs). Einem bekannten Hadith zufolge gilt derjenige, der in diesem Kampf obsiegt, als „Liebesmärtyrer“:

„Wer liebt und keusch bleibt und (sein Geheimnis) verbirgt und dann stirbt, der stirbt als ein Märtyrer.“[28]

Eine etwas andere Haltung nimmt die mystische (ṣūfische) Tradition ein. In ihr spielt die leidenschaftliche Zuneigung zwischen dem „Liebenden“ und dem „Geliebten“ eine konstitutive Bedeutung für die mystische Annäherung an Gott. Dies ist aber auf keinen Fall körperlich, also zwischen zwei Menschen (Männern) zu sehen, sondern der „Liebende“ ist ein Synonym für den Suchenden, also den Ṣūfī, der „Geliebte“ ist ein Synonym für Gott.

Effeminierte Männer, maskuline Frauen und Transvestitismus

An einer einzigen Koranstelle, nämlich Sure 24, Vers 31, lässt sich ein Ausdruck („solche von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb haben“)[29] möglicherweise auf „effeminierte Männer“, die Muchannathūn (muḫannaṯūn), deuten, so etwa in einem oft zitierten Ḥadīth,[30] während andere Ausleger eher an altersschwache Diener („die keinen Trieb mehr haben“), Geistesschwache, Eunuchen usw. denken. Das Phänomen der männlichen Effeminiertheit (taḫannuṯ), sowie parallel das der „maskulinen Frauen“, welche beide oft mit Transvestitismus einhergehen, hat jedoch nur bedingt mit Homosexualität zu tun.

Richtungen innerhalb des Islams

Alle islamischen Rechtsschulen lehnten homosexuelle Handlungen in der Vergangenheit als sündhaft ab. Homosexueller Geschlechtsverkehr gilt nach konservativer Auslegung als Unzucht (Zina). Umstritten ist innerhalb dieser Schulen, welche Art von Strafe in unterschiedlichen Fällen zu verhängen war. Die Meinungen reichten von Auspeitschung bis zur Todesstrafe (siehe oben).

Islamische Gutachten der einzelnen Rechtsschulen in den letzten Jahren zum Thema Homosexualität sind kaum vorhanden. Eine Minderheit islamischer Organisationen und Einzelpersonen vertreten einen liberalen Islam und bewerten homosexuelle Handlungen nicht als eine Sünde. Zu nennen sind beispielsweise Al-Fatiha (1998–2011) in den USA, die durch den Imam Muhsin Hendricks 1998 in Südafrika gegründete Al-Fitrah[31] und die 1998 in England gegründete Organisation Imaan (= īmān, „Glaube“).[32] Im Jahr 2008 hatte Imaan etwa 300 eingetragene Mitglieder. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens veranstaltete Imaan vom 17. bis zum 19. Oktober 2008 eine Konferenz für homosexuelle Muslime, an der das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten, die Niederlande, Kanada, Frankreich, Deutschland, Norwegen, Iran, Libanon, Pakistan, Türkei und Uganda Vertretende teilnahmen.[33][34]

Gegenwärtige Situation in islamisch geprägten Staaten

Staaten mit einem islamischen Bevölkerungsanteil von mehr als 5 %
Grün: Sunniten, Rot: Schiiten, Blau: Ibaditen (Oman)
Homosexualität legal
  • Gleichgeschlechtliche Ehen
  • Andere Formen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
  • Anerkennung (im In- oder Ausland geschlossener) gleichgeschlechtlicher Ehen
  • Keine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
  • Einschränkung der Meinungsfreiheit
  • Homosexualität illegal
  • De jure unter Strafe, de facto keine Strafverfolgung
  • Empfindliche Strafen
  • (Lebenslängliche) Haft
  • Todesstrafe
  • Homosexualität wird in islamisch geprägten Ländern verschieden bewertet und von Seiten des Staates rechtlich unterschiedlich eingestuft. Eine staatliche Anerkennung homosexueller Paarbeziehungen gibt es gegenwärtig in keinem islamisch geprägten Staat.

    Nicht verboten sind homosexuelle Handlungen in den islamisch geprägten Ländern Albanien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Indonesien, Jordanien, Irak, Kasachstan, Kirgisistan, Mali, Niger, Tadschikistan, Libanon, Bahrain, Dschibuti, Guinea-Bissau, Burkina Faso und der Türkei sowie in den nicht vollständig international anerkannten Staaten Kosovo, Palästina (Westbank) und Türkische Republik Nordzypern.

    In den meisten islamisch geprägten Staaten werden homosexuelle Handlungen mit unterschiedlich hohen Haftstrafen verfolgt. Hierzu gehören die Staaten Algerien, Ägypten, Bangladesch, Gambia, Guinea, Komoren, Katar, Libyen, Malaysia, Malediven, Marokko, Oman, Pakistan, Senegal, Sudan, Syrien, Tschad, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan.[35]

    Mit Brunei, Iran, Jemen, Mauretanien, Nigeria und Saudi-Arabien sehen sechs Länder für homosexuelle Handlungen die Todesstrafe vor. In fünf weiteren (Afghanistan, Pakistan, Katar, Somalia und die Vereinigten Arabischen Emirate) droht die Todesstrafe unter bestimmten Umständen.[36]

    Gegenwärtige Situation in Staaten mit muslimischen Migranten

    In muslimischen Migrantengemeinschaften in Europa wird das Thema Homosexualität selten offen angesprochen und meist als Thema betrachtet, das für die Kultur der Mehrheitsgesellschaft und nicht der Migrantengemeinde relevant ist.[37] In einer repräsentativen Umfrage der Info GmbH unter Türken in Deutschland im August 2012 äußerten 51 Prozent der Befragten die Überzeugung, dass Homosexualität eine Krankheit sei.[38] Im Jahr 2017 unterstützen rund 60 % der Muslime in Deutschland die gleichgeschlechtliche Ehe.[39]

    Manche Migrantenorganisationen haben Position bezogen, um Antidiskriminierungsgesetze, die auch für sexuelle Orientierung gelten, zu unterstützen. Der Türkische Bund in Berlin erklärt im April 2010, dass Homosexuelle vor Diskriminierungen zu schützen sind.[40] Ebenso setzt sich der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek (trotz persönlicher und religiöser Ablehnung der Homosexualität)[41] für einen Diskriminierungsschutz Homosexueller ein.[42] Die queere Migrantenorganisation GLadT hat sich ausführlich mit der Situation queerer muslimischer Migrierter in der Bundesrepublik Deutschland auseinandergesetzt;[43] der Wissenschaftler Zülfukar Çetin hat sich in einer umfassenden Studie mit rassistischer Diskriminierung gegenüber schwulen Migranten in der Bundesrepublik Deutschland befasst.[44]

    Siehe auch

    Literatur

    • Camilla Adang: Ibn Ḥazm on Homosexuality. A Case-Study of Ẓāhirī Legal Methodology. In: Al-Qanṭara. Revista de estudios àrabes (Madrid), 24 (2003), S. 5–31.
    • Michael Bochow, Rainer Marbach (Hgg.): Homosexualität und Islam. Koran – Islamische Länder ‒ Situation in Deutschland, Hamburg 2003.
    • Khalid Duran: Homosexuality and Islam. In: Arlene Swidler (Hg.): Homosexuality and Word Religions. Valley Forge, Pennsylvania, 1993, S. 181–198.
    • Khaled El-Rouayheb: Before Homosexuality in the Arab–Islamic World, 1500–1800. Chicago 2005.
    • Encyclopaedia Iranica (hg. von Ehsan Yarshater), Band 12, New York 2004, S. 440–454: „Homosexuality“: S. 440–441: Prods Oktor Skjærvø: „In Zorastrianism“; S. 441–445: E. K. Rowson: „In Islamic Law“; S. 445–453: [Redaktion:] „In Persian Literature“.
    • Encyclopaedia of Islam, New Edition (12 Bände, Leiden, 1960–2004); Artikel „Liwāṭ“, Band 4, S. 776–779 (anonym).
    • Dag Øistein Endsjø: Sex and Religion. Teachings and Taboos in the History of World Faiths. London 2011.
    • Michael Glünz: Das männliche Liebespaar in der persischen und türkischen Diwanlyrik. In: Theo Stemmler (Hg.): Homoerotische Lyrik. Mannheim 1992, S. 119–128.
    • Ibn Ḥazm al-Andalusī: Ṭauq al-ḥamāma. Fī l-ulfa wa-l-ullāf, ed. Fāris ibn Fatḥī ibn Ibrāhīm, Kairo 2006, S. 11. Übersetzung: Ibn Hazm al Andalusi, Das Halsband der Taube. Von der Liebe und den Liebenden. Übertragen von Max Weisweiler, Frankfurt a. M. 1988.
    • Amreen Jamal: The Story of Lot and the Qurʾān’s Perception of the Morality of Same-Sex Sexuality. In: Journal of Homosexuality, Band 41, Nr. 1 (2001), S. 1–88.
    • G. H. A. Juynboll: Siḥāḳ [siḥāq, ‘Tribadie’]. In: Encyclopaedia of Islam, New Edition, Band 9 (1997), S. 565–567; in der französischen Ausgabe: Band 9 (1998), S. 588–589.
    • Ferdinand Karsch: Die Rolle der Homoerotik im Arabertum. Gesammelte Aufsätze 1921–1928. Herausgegeben von Sabine Schmidtke. MännerschwarmSkript Verlag, Hamburg 2005.
    • Adel Theodor Khoury: Der Koran. Arabisch-Deutsch. Übersetzung und wissenschaftlicher Kommentar. 12 Bände, Gütersloh 1990–2001.
    • Adel Theodor Khoury: Der Koran. Arabisch-Deutsch. Übersetzt und kommentiert von Adel Theodor Khoury, Gütersloh 2004. (Kurzfassung des zuvor genannten 12-bändigen Werks.)
    • Georg Klauda: Die Vertreibung aus dem Serail. Europa und die Heteronormierung der islamischen Welt. Männerschwarm Verlag, Hamburg 2008, ISBN 978-3-939542-34-6.
    • Scott Siraj al-Haqq Kugle: Homosexuality in Islam: Critical Reflection on Gay, Lesbian, and Transgender Muslims. Oxford 2010.
    • LSVD Berlin-Brandenburg (Hg.): Muslime unter dem Regenbogen. Homosexualität, Migration und Islam. Berlin 2004.
    • Sayyid Abul Ala Maududi: Tafhīmu-l-Qurʾān. 6 Bände, Lahore 1942–1972 [Urdu]. Englische Übersetzung von Ch. Muḥammad Akbar und ʿAbdul ʿAzīz Kamāl: The Meaning of the Quran, 16 Bände, Lahore 1967–1988.
    • Andreas Ismail Mohr: Das Volk Lots und die Jünglinge des Paradieses. Zur Homosexualität in der Religion des Islam. In: Michael Bochow, Reiner Marbach (Hgg.): Homosexualität und Islam. Koran – Islamische Länder – Situation in Deutschland, Hamburg 2003, S. 51–84.
    • Andreas Ismail Mohr: Was sagt der Koran zur Homosexualität. In: LSVD Berlin-Brandenburg (Hg.): Muslime unter dem Regenbogen. Homosexualität, Migration und Islam, Berlin 2004, S. 9–39.
    • Stephen O. Murray/Will Roscoe (Hg.): Islamic Homosexualities: culture, history, and literature. New York University Press, New York 1997.
    • Rudi Paret: Der Koran. Übersetzung. 3. Auflage, Kohlhammer, Stuttgart 1983.
    • Everett K. Rowson/J.W. Wright (Hg.): Homoeroticism in Classical Arabic Literature New York. 1997.
    • Arno Schmitt: Vorlesung zu mann-männlicher Sexualität/Erotik in der islamischen Gesellschaft, 1985.
    • Arno Schmitt: Liwāṭ im fiqh – Männliche Homosexualität? (PDF; 412 kB), in: Journal of Arabic and Islamic Studies, Band 4 (2001–2002), S. 49–110
    • Arno Schmitt/Jehoeda Sofer (Hg.): Sexuality and Eroticism Among Males in Moslem Societies. Harrington Park Press 1992.
    • Arno Schmitt/Gianni de Martino: Kleine Schriften zu zwischenmännlicher Sexualität und Erotik in der muslimischen Gesellschaft. A. Schmitt, Berlin 1985.
    • Christoph Sydow: Artikel über Islam und Homosexualität im Spiegel, 16. Juni 2016, anlässlich des Massakers in Orlando.
    • Abū Ǧaʿfar Muḥammad ibn Ǧarīr aṭ-Ṭabarī: Tafsīr aṭ-Ṭabarī al-musammā Ǧāmiʿ al-bayān fī taʾwīl al-Qurʾān, hg. von Hānī al-Ḥāǧǧ, ʿImād Zakī al-Bārūdī und Ḫairī Saʿd. 30 Teile in 16 Bänden. Kairo: al-Maktaba at-Taufīqiyya, o. J. (2004).
    • Salih Alexander Wolter, Koray Yılmaz-Günay: „Muslimische“ Jugendliche und Homophobie – braucht es eine zielgruppenspezifische Pädagogik? In: Facebook, Fun und Ramadan. Lebenswelten muslimischer Jugendlicher, hrsg. vom Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA), Düsseldorf 2009, S. 34–38 (online).

    Einzelnachweise

    1. a b Viola van Melis: Islam tolerierte Homosexuelle über Jahrhunderte. Humanistischer Pressedienst, 16. November 2011, abgerufen am 28. März 2023.
    2. Maximilian Ellebrecht: Homosexualität in Tunesien: „Du lebst unter ständigem Verdacht“. Alsharq Blog, 14. August 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. August 2017; abgerufen am 14. August 2017.
    3. Sure 4, Verse 15-16. Vgl. die unterschiedlichen Interpretationen auch in den Koranübersetzungen, z. B. Rudi Paret, Der Koran. Übersetzung, 3. Auflage, Stuttgart 1983, S. 61–62; Adel Theodor Khoury, Der Koran. Arabisch-Deutsch. Übersetzung und wissenschaftlicher Kommentar, Band 5, Gütersloh 1994, S. 56 und 61; Der edle Qurʾān und die Übersetzung seiner Bedeutungen in die deutsche Sprache, Übersetzung von ʿAbdullāh Frank Bubenheim und Nadeem Elyas, Medina, 2004, S. 80; Maulana 3. Sadr-ud-Din: Der Koran, Arabisch-Deutsch, Uebersetzung, Einleitung und Erklärung, Berlin, Verlag der Moslemischen Revue, 1939, 2. Auflage Berlin 1964, S. 141.
    4. Ǧarīr aṭ-Ṭabarī: Tafsīr aṭ-Ṭabari, al-musammā Ǧāmiʿ al-bayān ʿan taʾwīl al-Qurʾān, 3. Auflage, Beirut 1999, Band 3, zu Sure 4:15-16; auch Tafsīr aṭ-Ṭabari, al-musammā Ǧāmiʿ al-bayān fī taʾwīl al-Qurʾān, hg. von Hānī al-Ḥāǧǧ, ʿImād Zakī al-Bārūdī und Ḫairī Saʿd, Kairo: al-Maktaba at-Taufīqiyya, o. J. (2004), Band ((nn)), Teil 4, Seite ((nn-nn)) (wird ergänzt) zu Sure 4:15-16.
    5. az-Zamaḫšarī: al-Kaššāf ʿan ḥaqāʾiq at-tanzīl, Beirut, o. J., Bd. I, zu Sure 4:15-16. Vgl. Adel Theodor Khoury, Der Koran. Arabisch-Deutsch, Gütersloh 2004, S. 154: „Es geht entweder um die Unzucht bzw. den Ehebruch (so die Mehrheit der Kommentatoren) oder um die Sodomie zwischen Männern oder um Unzucht zwischen unverheirateten Männern und Frauen.“ Khourys Wortwahl ist missverständlich: Mit „Sodomie“ meint er – entgegen heutigem deutschem Sprachgebrauch – liwāṭ, d. h. Analverkehr.
    6. Abū l-Aʿlā Maudūdī: Tafhīmu-l-Qurʾān (Urdu), Band I, S. 331–333 zu 4:15-16; englische Übersetzung [16 Bände, Lahore 1967–1988]: S. Abul Aʿlā: Maudūdī: The Meaning of the Quran, vol. II, English Rendering by Ch. Muhammad Akbar, hg. von Abdul Aziz Kamal, 7. Auflage, Lahore 1985, S. 103, 105 und 108.
    7. Andreas Ismail Mohr: Was sagt der Koran zur Homosexualität. In: LSVD Berlin-Brandenburg (Hg.): Muslime unter dem Regenbogen. Homosexualität, Migration und Islam, Berlin 2004, S. 9–38.
    8. Ausführliche Darstellungen der unterschiedlichen Rechtsmeinungen der klassischen sunnitischen Gelehrten zur Bestrafung homosexueller Akte bieten Aḥmad ibn ʿAbdalwahhāb an-Nuwairī (1279–1333), Nihāyat al-arab fī funūn al-adab, Band 2 (Kairo 1924), S. 202–210; as-Sayyid Sābiq (1915–2000), Fiqh as-sunna, Band 2, Beirut 1985, S. 427–436, sowie der (anonym verfasste) fünfte Band (kitāb al-ḥudūd) des von ʿAbdarraḥmān al-Ǧazīrī (1882–1941) begonnenen vergleichenden fiqh-Werks al-Fiqh ʿalā al-maḏāhib al-arbaʿa („Die Rechtswissenschaft nach den vier Rechtsschulen“), Beirut, o. J., S. 139–149. Eine detaillierte Studie zum mann-männlichen Geschlechtsverkehr im islamischen Recht bietet Arno Schmitt, Liwāṭ im fiqh – Männliche Homosexualität?, in: Journal of Arabic and Islamic Studies, Band 4 (2001–2002), S. 49–110. Siehe auch The punishment for homosexuality ‒ eine Art Rechtsgutachten eines anonymen Verfassers (mit wahhābitischer Tendenz) über die Bestrafung von homosexuellem Geschlechtsverkehr.
    9. Die Wahhābiten berufen sich vor allem auf Ahmad ibn Hanbal und seine Nachfolger, d. h. die ḥanbalitische Rechtsschule; zu den strafrechtlichen Auffassungen dieser und der anderen sunnitischen Rechtsschulen siehe die in der vorhergehenden Anmerkung genannten vergleichenden fiqh-Kompendien Fiqh as-sunna von Sābiq und al-Fiqh ʿalā al-maḏāhib al-arbaʿa.
    10. Indonesien: Gemäßigte Muslime verteidigen Homosexualität queer.de, 11. November 2009.
    11. a b Heike Klovert: Schwuler Imam: "Der Prophet hat Homosexuelle beschützt" spiegel.de, 3. Mai 2016.
    12. France – Le premier mariage gay célébré par un imam (Memento des Originals vom 29. März 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/actup.org actup.org, 7. März 2012.
    13. Homosexualität im Islam Positionspapier des Liberal-Islamischen Bundes e. V. (PDF; 229 KB), 2. Dezember 2013.
    14. Das ist Deutschlands erster offen schwuler Imam, quee.de, 29. August 2018, abgerufen am 29. August 2018.
    15. Andreas Hergeth: Imam über Homosexualität und Koran: „Gott ist für mich geschlechtslos“. In: Die Tageszeitung: taz. 23. Februar 2019, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 23. Februar 2019]).
    16. Lot (Lōṭ) ist der Name in der Hebräischen Bibel, dem Tanach, und im Neuen Testament (griechisch: Lōt); in der Syrischen Bibel entsprechend (aramäisch) ostsyrisch: Lōṭ, westsyrisch: Lūṭ; die arabische Namensform sowohl im Koran als auch in der Bibel ist Lūṭ.
    17. Die fünf relevanten Stellen sind Suren/Verse: 7:80-84; 26:160-174; 27:54-58; 29:28-35; 54:33-39. In Sure 11:77-83 und 15:58-77 findet sich lediglich eine Andeutung der gemeinten Begierde. Außerdem wird die Lot-Geschichte noch in den Suren 21:74-73; 37:133-138 und 51:32-37 sehr knapp angerissen.
    18. Übersetzung von Rudi Paret: Der Koran, 3. Auflage, 1983, S. 115; vgl. Adel Theodor Khoury: Der Koran. Arabisch-Deutsch. Übersetzung und wissenschaftlicher Kommentar, Band 7, Gütersloh 1996, S. 86 und 100-101. Ausführlicher: Andreas Ismail Mohr: „Wie steht der Koran zur Homosexualität?“. In: LSVD Berlin-Brandenburg e. V. (Hrsg.): Muslime unter dem Regenbogen. Homosexualität, Migration und Islam. Berlin: Querverlag, 2004, S. 9–38; hier S. 12–16 zur Lot-Geschichte.
    19. Übersetzung von Rudi Paret: Der Koran, 3. Auflage, 1983, S. 261; vgl. Adel Theodor Khoury: Der Koran. Arabisch-Deutsch, Gütersloh 2004, S. 480.
    20. So ausführlich Šamsaddīn aḏ-Ḏahabī (1274–1348 n. Chr.), Kitāb al-Kabāʾir, Beirut: Dār al-Fikr, o. J., S. 55–61; as-Sayyid Sābiq (1915–2000), Fiqh as-sunna, Band 2, Beirut 1985, S. 427–428.
    21. Zu Lot, arabisch Lūṭ, siehe oben.
    22. Hebräisch Səḏōm, syrisch Sḏūm, arabisch neben Sadūm auch Saḏūm, Sudūm und Usdūm. Der Korankommentator Ibn Kaṯīr erklärt zu Sure 7, Vers 80: „Gott sandte ihn (Lot) zu den Leuten Sodoms und der Städte ringsum.“ (ʿImādaddīn Ismāʿīl Ibn Kaṯīr, Muḫtaṣar Tafsīr Ibn Kaṯīr, ed. Muḥammad ʿAlī aṣ-Ṣābūnī, Beirut 1399 hiǧrī, Band 1, S. 34); aṭ-Ṭabarī erklärt zu der „Stadt, auf die ein Regen des Unheils herabfiel“ (Sure 25:40): „dies ist Sodom, die Stadt des Vokes Lots.“ (Tafsīr aṭ-Ṭabarī, al-musammā Ǧāmiʿ al-bayān fī taʾwīl al-Qurʾān), hg. von H. al-Ḥāǧǧ, ʿI. Z. al-Bārūdī und Ḫ. Saʿd, Kairo, o. J., Band 11, Teil 19, S. 18.
    23. Wunibald Müller: Homosexualität – eine Herausforderung für Theologie und Seelsorge, Mainz 1986, S. 64/65. Vgl. Andreas Ismail Mohr: „Wie steht der Koran zur Homosexualität?“ In: LSVD Berlin-Brandenburg e. V. (Hrsg.): Muslime unter dem Regenbogen. Homosexualität, Migration und Islam. Berlin: Querverlag, 2004, S. 16.
    24. Abū l-Faraǧ ʿAbdarraḥmān Ibn al-Ǧauzī, Ḏamm al-hawā, ed. Aiman al-Buḥairī, Beirut, o. J., S. 85.
    25. Der Koran. Im Auszuge übersetzt von Friedrich Rückert, [posthum] hg. von August Müller, Frankfurt a. M. 1888, S. 368; Rudi Paret, Der Koran, 3. Auflage, 1983, S. 380, übersetzt: „(…) während ewig junge Knaben unter ihnen die Runde machen mit Humpen und Kannen (voll Wein?) und einem Becher (voll) von Quellwasser (…).“
    26. Encyclopaedia of the Qur’an, Brill, Leiden/Boston 2006, S. 444.
    27. Ibn Ḥazm al-Andalusī, Ṭauq al-ḥamāma. Fī l-ulfa wa-l-ullāf, ed. Fāris ibn Fatḥī ibn Ibrāhīm, Kairo 2006, S. 11; vgl. die Übersetzung: Ibn Hazm al Andalusi: Das Halsband der Taube. Von der Liebe und den Liebenden. Übertragen von Max Weisweiler, Frankfurt a. M. 1988, S. 9.
    28. Diese Überlieferung findet sich als vollständiger Ḥadīṯ mit Isnāden (Überliefererketten) in dreizehn Varianten aufgelistet bei Abū l-Faraǧ ʿAbdarraḥmān Ibn al-Ǧauzī, Ḏamm al-hawā, ed. Aiman al-Buḥairī, Beirut, o. J., S. 249–252, Nr. 567–579; in zehn von den dreizehn Ḥadīṯen wird der Ausspruch bis auf den Propheten Muḥammad zurückgeführt. Der Ḥadīṯ wurde bereits von Ignaz Goldziher arabisch und deutsch zitiert: Die Ẓâhiriten. Ihr Lehrsystem und ihre Geschichte. Leipzig, 1884, S. 29.
    29. Adel Theodor Khoury, Der Koran. Arabisch-Deutsch. Übersetzung und wissenschaftlicher Kommentar, Band 10, Gütersloh 1999, S. 36 und 51; Andreas Ismail Mohr: „Wie steht der Koran zur Homosexualität?“, in: LSVD Berlin-Brandenburg e. V. (Hrsg.): Muslime unter dem Regenbogen. Homosexualität, Migration und Islam. Berlin: Querverlag, 2004, S. 20–21.
    30. Abū Dāwūd bringt in seinen Sunan die Koranstelle in 24:31 (ġairi uli l-irbati) ausdrücklich mit Ḥadīṯen über muḫannaṯūn in Verbindung, siehe Sunan Abī Dāwūd/Sünen-i Ebî Dâvud, hrsg. von İbrahim Koçaşlı, Istanbul 1983 [arabisch-türkisch], Band 5, S. 575, Nr. 4930; und die englische Übersetzung von Ahmad Hasan, Sunan Abu Dawud, Lahore 1984, Ḥadīṯ Nr. 4930. Auch Ǧalāladdīn as-Suyūṭī spricht in seinem Kommentar zu Māliks al-Muwaṭṭaʾ von „dem Effeminierten, der kein Begehren (arab) nach Frauen hat“ (as-Suyūṭī, Tanwīr al-ḥawālik, šarḥ ʿalā Muwaṭṭaʾ Mālik, [Nachdruck] o. O., o. J., Band 2, S. 234).
    31. Homepage der Al-Fitrah Foundation
    32. Homepage und Twitter-Account von Imaan
    33. Organisers delighted at success of LGBT Muslim conference pinknews.co.uk, 24. Oktober 2008.
    34. London: Konferenz für schwul-lesbische Muslime queer.de, 26. September 2008.
    35. ILGA: State-sponsored Homophobia (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive) (englisch, PDF; 243 KiB)
    36. LGBT-Rechte weltweit: Wo droht Todesstrafe oder Gefängnis für Homosexualität? Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e. V., abgerufen am 28. März 2023.
    37. Inayat Bunglawala: Gay Muslims need support theguardian.com. 5. Oktober 2009.
    38. Liljeberg Research International: Deutsch-Türkische Lebens- und Wertewelten 2012. Ergebnisbericht zu einer repräsentativen Befragung von Türken in Deutschland, Juli/August 2012, S. 73.
    39. Gerd Pickel: Weltanschauliche Vielfalt und Demokratie: Wie sich religiöse Pluralität auf die politische Kultur auswirkt. Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2019, S. 18 (bertelsmann-stiftung.de [PDF]).
    40. Türkischer Bund: TBB und LSVD kritisieren Sachverständigen von CDU/CSU
    41. Hagen Eichler: Mazyek: „Abschottung Weg der Angsthasen“. Volksstimme Magdeburg, 2. Juni 2016, abgerufen am 29. April 2020.
    42. Zentralrat der Muslime fordert Homo-Schutz im Grundgesetz. In: queer.de. 10. Mai 2010, abgerufen am 28. März 2023.
    43. GLADT: Religion und Homosexualität im Kontext von Rassismus (PDF; 269 kB)
    44. Zülfukar Çetin, Homophobie und Islamophobie: Intersektionale Diskriminierungen am Beispiel binationaler schwuler Paare in Berlin, Transcript Verlag, Bielefeld 2012.