Integriertes Wohnen

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Integriertes Wohnen ist im Forschungsfeld Wohnungs- und Städtebau ein Begriff für ganzheitliche Wohnkonzepte. Das Wort „integriert“ kann hierbei vielfältig ausgelegt werden.[1]

Insbesondere versteht man darunter das Zusammenleben von unterschiedlichen Personengruppen – etwa junge und alte Menschen, Familien und Alleinstehende, Menschen mit und ohne Behinderung – in einer Wohnanlage. Durch die Ansiedlung von Menschen mit unterschiedlichen Lebenslagen, Aktionsräumen und individuellen Fähigkeiten sollen nachbarschaftliche und quartiersbezogene soziale Netzwerke angeregt werden. Die informelle Kommunikation und Unterstützung zwischen den verschiedenen Gruppen soll dadurch verstärkt werden. Die unterschiedlichen Personengruppen bewohnen in diesen Projekten auf ihre spezifischen Bedürfnisse angepasste Wohnungen. Älteren und behinderten Menschen wird dabei meist eine barrierefreie Wohnung zur Verfügung gestellt; wird einer der Bewohner pflegebedürftig, übernimmt in der Regel ein professioneller Betreuungsdienst die Pflege. Gemeinschaftsräume bilden wichtige Räume für nachbarschaftliche soziale Netzwerke. Solche Wohnprojekte existieren in Deutschland seit den 1980er Jahren vor allem in Großstädten und orientieren sich meist an Vorbildern in Holland und Dänemark.

In den 1990er-Jahren wurden im Rahmen des „ExWoSt“-Programms (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau) vier Neubauprojekte des integrierten Wohnens in Kempten, Hamburg, Saarbrücken und Altusried initiiert.[2] Bei integriertem Wohnen handelt es sich häufig um öffentlich geförderten Wohnungen; gegebenenfalls erhalten finanziell benachteiligte Gruppen Vorrang.[3]

In Deutschland wurde Begriff integriertes Wohnen durch das Projekt Integriertes Wohnen in München-Nymphenburg (IWO-Nymphenburg) geprägt. Dort war das Konzept mit folgenden Zielvorstellungen verbunden:[4]

„Mit einer integrativ angelegten Konzeption sollte der weitverbreiteten Praxis des passiven Nebeneinanderwohnens in gegenseitiger Anonymität der Entwurf für ein aktives Miteinander im wechselseitigen Beziehungsgeflecht und demokratischer Mitverantwortung gegenübergestellt werden. Bedingung war die Berücksichtigung der gruppenspezifisch unterschiedlichen Bedürfnisse der BewohnerInnen. Das allgemeine Ziel des Modellprojekts ist, die Grundlage für ein selbstbestimmtes und gemeinschaftsorientiertes Wohnen verschiedener Bevölkerungsgruppen zu schaffen, d. h. Integration von Alt und Jung, Behinderten und Nichtbehinderten, Deutschen und Ausländern und Alleinstehenden und Familien bzw. Alleinerziehenden.“

Integriertes Wohnen bezieht sich nicht wie bei einer klassischen Wohngemeinschaft auf eine Wohnung, sondern ein Haus oder eine Wohnanlage.

Einzelnachweise

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  1. Ulrike Scherzer: Integrierte Wohnmodelle in der Nutzungsphase. Dissertation 2003, RWTH Aachen. Abgerufen am 22. Juni 2024. Abschnitt 2.4. Der Begriff „Integriertes Wohnen“, S. 25.
  2. Ulrike Scherzer: Integriertes Wohnen – eine Analyse von Modellprojekten in der Nutzungsphase. In: wohnbund-informationen 2/2004. Abgerufen am 22. Juni 2024.
  3. Integriertes Wohnen: Die Alternative für Senioren. In: t-online.de. Abgerufen am 22. Juni 2024.
  4. Ulrike Scherzer: Integrierte Wohnmodelle in der Nutzungsphase. Dissertation 2003, RWTH Aachen. Abgerufen am 22. Juni 2024. Abschnitt 2.4.1 Prägung des Begriffs und seine Verwendung im „ExWoSt“-Forschungsfeld „Ältere Menschen und ihr Wohnquartier“, S. 25; Abschnitt 2.5.1 Integration verschiedener Bevölkerungsgruppen, S. 28–29.