Jugendwahlrecht

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Als Jugendwahlrecht wird die Möglichkeit zur Teilnahme an politischen Wahlen durch Bürger demokratische Länder bezeichnet, welche die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben.

Die meisten Länder der Welt senkten die Wahlaltersgrenzen im Laufe der vergangenen Jahrzehnte nach und nach ab, insbesondere für das aktive Wahlrecht.

Gegner argumentieren damit, dass Jugendliche nicht über die nötige Reife verfügen würden.[1] Befürworter des Jugendwahlrecht merken an, dass Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren laut Studienergebnissen bereits ähnlich gute Wahlentscheidungen treffen können wie Ältere. Es gäbe keinen Reifeschub am 18. Geburtstag, ab welchem man plötzlich fähig sei an demokratischen Wahlen teilzunehmen[1][2]

Standpunkte der Parteien

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Während Grüne, Linke und teilweise SPD das Jugendwahlrecht in Deutschland begrüßen, wird es von den CDU/CSU sowie der FDP abgelehnt.

In Österreich begrüßen Grüne, SPÖ und NEOS das Jugendwahlrecht, wohingegen ÖVP und insbesondere FPÖ es ablehnen.

Ebenso beschäftigen sich Organisationen und Zusammenschlüsse mit dem Thema Wahlaltersgrenze wie der Bayerische Jugendring sowie der Deutsche Jugendring, welche teilweise das Wahlrecht ab 14, teilweise ab 16 Jahren fordern bzw. Das Kinderwahlrecht.

Unterschied zwischen Jugend- und Kinderwahlrecht

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Während Kinderwahlrecht die komplette Abschaffung der Wahlaltersgrenzen bedeutet, bezieht sich das Wort Jugendwahlrecht auf eine existierende Wahlaltersgrenze, welche jedoch nicht im Erwachsenenalter sondern in der Jugend liegt,[3] in den meisten Ländern bei 16 oder 24 Jahren.

Vergleich zum Familienwahlrecht

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Das Familienwahlrecht sieht eine stellvertretende Wahl durch einen Erziehungsberechtigten vor, wohingegen Jugendliche das Jugendwahlrecht selbstständig, ohne Einfluss und Erlaubnis der Erziehungsberechtigten Wahrnehmen können.

Situation nach Ländern

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Österreich ist Vorreiter im Bereich Jugendwahlrecht, anders als die meisten europäischen Länder welche das Jugendwahlrecht nur für Kommunal- und Landtagswahlen einführten, führte Österreich das aktive Wahlrecht für alle, die zum Wahlzeitpunkt das 16. Lebensjahr vollendet haben, ein, einschließlich Nationalrats- und Bundespräsidentenwahl.

Das passive Wahlrecht bleibt bei 18 Jahren für alle Wahlen außer der Bundespräsidentenwahl (35 Jahre).

In Deutschland ist die Teilnahme an der Bundestagswahl erst ab dem vollendeten achtzehnten Lebensjahr möglich.

In folgenden Bundesländern gibt es ein kommunales Wahlrecht ab 16 Jahren: Niedersachsen,[1] Nordrhein-Westfalen[1], Hessen, Thüringen[1], Sachsen-Anhalt, Berlin[1].

Die folgenden Bundesländer erlauben, Jugendliche ab 16 Jahren sowohl auf kommunaler als auch Landesebene, an Wahlen teilzunehmen: Hamburg[1], Bremen[1], Schleswig-Holstein[1].

2024 durften erstmals Jugendliche ab 16 mit dem aktiven Wahlrecht an den Europawahlen teilnehmen.

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g h i Thorsten Faas, Anton Könneke: Wählen Ab 16? Pro und Contra. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 17. September 2021, abgerufen am 16. Dezember 2024.
  2. deutschlandfunk.de: Wahlrecht ab 16: Sollte das Wahlalter gesenkt werden? 22. März 2024, abgerufen am 16. Dezember 2024.
  3. Jörg Tremmel, Markus Rutsche: Politische Beteiligung junger Menschen: Grundlagen – Perspektiven – Fallstudien. Springer-Verlag, 2015, ISBN 978-3-658-10186-2, S. 166 (google.de [abgerufen am 16. Dezember 2024]).