Kabinett Jolly
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Das Kabinett Jolly bildete vom 12. Februar 1868 bis zum 21. September 1876 die Landesregierung von Baden.
Amt | Name |
---|---|
Staatsminister[1] und Inneres |
Julius Jolly |
Äußeres und großherzogliches Haus | Rudolf von Freydorf bis zum 1. Juli 1871; danach aufgehoben |
Krieg | Gustav Friedrich von Beyer bis zum 17. Dezember 1871; danach aufgehoben |
Justiz[2] | Hermann Obkircher bis 1871 |
Rudolf von Freydorf seit dem 29. Juni 1871 | |
Finanzen | Moritz Ellstätter |
Handel | Gottfried von Dusch bis 28. Oktober 1872 |
Ludwig Turban der Ältere seit 28. Oktober 1872 | |
Ohne Geschäftsbereich[3] | August Nüßlin |
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bertold Spuler: Regenten und Regierungen der Welt. Teil II, Band 3: Neuere Zeit 1492–1918. Ploetz Verlag, Würzburg 1962.
- Wolfgang Leiser: Minister des Großherzogtums Baden 1818–1918. In: Klaus Schwabe (Hrsg.): Die Regierungen der deutschen Mittel- und Kleinstaaten. 1815–1933. Boldt, Boppard am Rhein 1983, ISBN 3-7646-1830-2, S. 219–229 (= Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit, Band 14 = Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte, Band 18).
Einzelnachweise und Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Bei Spuler ist Jolly als sogenannter Ministerpräsident bezeichnet, in der Liste Leisers jedoch nur in seiner Funktion als Innenminister aufgeführt.
- ↑ Dass Freydorf erst 1871 - nach Abschaffung des Außenministeriums - Justizminister wurde, geht aus der Liste Leisers nicht klar hervor. Gemäß den Angaben Leisers war Freydorf von 1866 bis 1876 gleichzeitig Außenminister und Justizminister. Bei Spuler ist Hermann Obkircher als Justizminister von 1868 bis 1876 an der Spitze des Justizministeriums dargestellt, Freydorf jedoch als Außenminister nur bis 1871! Die Angaben bei Spuler und Leiser stehen also in Konkurrenz zueinander. Die hier gewählten Zeitangaben sind eine Schlussfolgerung aus den beiden sich widersprechenden Angaben. Sie beruhen auf der Annahme, dass es nicht zwei badische Justizminister gleichzeitig gab und dass das Außenministerium 1871 abgeschafft wurde. Diese Annahme erscheint plausibel und deckt sich insbesondere auch mit Angaben zu Freydorfs Biographie in der ADB, nach der das Justizministerium mit jenem des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten vereinigt wurde.
- ↑ Der Minister ohne Geschäftsbereich ist nur bei Spuler angegeben, nicht jedoch in der Liste von Wolfgang Leiser.