Kartellgeschichte

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Die Kartellgeschichte (oder Kartellgeschichtsschreibung; englisch cartel history) ist ein Teilgebiet der Industriegeschichte und Unternehmensgeschichte. Da Kartelle eine besondere Form von Verbänden darstellen, ist auch die Geschichte des wirtschaftlichen Verbandswesens tangiert. Sofern Kartelle eine gesamtwirtschaftliche und politische Bedeutung hatten, ist darüber hinaus die Geschichte der Wettbewerbspolitik, Ordnungspolitik, ja mehr oder weniger der gesamten Wirtschaftspolitik betroffen.

Für die Kartellgeschichtsforschung kommen als schriftliche Quellen ein vielfältiges Archivmaterial in Frage, nämlich Dokumente aus den Archiven von

  • Unternehmen, die in einer Beziehung zum jeweiligen Kartell standen, etwa als Mitglieder oder Außenseiter;
  • den betreffenden Kartellen selbst oder
  • Instanzen wie Ministerien oder Kartellbehörden, welche Kartelle beobachteten oder kontrollierten.

Diese Quellen können durch persönliche Nachlässe ergänzt werden von Personen in entsprechender beruflicher Position. In Gestalt der baulichen Überreste ehemaliger Kartellzentralen oder deren Verkaufsstellen bestehen z. T. auch aussagekräftige Sachquellen bzw. auch Bildquellen darüber.

Kriterien für die Epochengliederung

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Kartelle entstehen aus marktwirtschaftlichen Bedingungen heraus zur Einschränkung von Konkurrenz und zur Wettbewerbsbeschränkung. Solche Verhältnisse bestanden mehrfach in der Geschichte, aber keineswegs kontinuierlich. Kartelle hörten üblicherweise auf zu bestehen, wenn die freie Konkurrenz durch staatliches Eingreifen beendet wurde. Dies konnte durch eine Änderung der Wirtschaftspolitik erfolgen. Auch die großen Weltkriege stellten eine Zäsur für die Kartellgeschichte dar, weil die Geschäftsabsprachen zwischen Firmen dadurch undurchführbar gemacht wurden. Ein weiteres Kriterium besonders für das 20. Jh. ist das Einsetzen oder die Durchsetzung eines allgemeinen Kartellverbots. Die trotzdem neu gegründeten oder auch illegal fortbestehenden Wirtschaftskartelle verhielten sich anders als in Zeiten der Legalität.

Kartelle in der Antike

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Während der europäischen Antike, etwa im römischen Kaiserreich bis zum 3. Jh., bestanden über einige Jahrhunderte hinweg einigermaßen marktwirtschaftliche Verhältnisse. Hier können erste Kartelle belegt werden.[1]

Kartelle im Mittelalter

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Im Mittelalter und danach gab es in Europa Zünfte, in diesem Sinne Zusammenschlüsse von Handwerkern gleicher Branchen. Diese gelten oder galten in der Wissenschaft als kartellähnlich oder mit Kartellen vergleichbar.[2] Im Bergbau des Spätmittelalters gab es bereits straff organisierte Vertriebskartelle, beispielsweise das Salz-Syndikat der Königreiche Frankreich und Neapel von 1301, oder das Alaun-Kartell von 1470 zwischen dem Vatikan und dem Königreich Neapel.[3] Beide Verbände besaßen eine gemeinsame Verkaufsorganisation für die jeweilige Gesamtproduktion, die Societas Communis Vendicionis.

Kartelle im 19. Jh. bis ca. 1870

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Der Wiener Kongress schuf eine europäische Friedensordnung mit relative stabilen Wirtschaftsbeziehungen. Kartelle konnten sich in den zunehmend liberaler werdenden Volkswirtschaften herausbilden. 1828 wurde z. B. der Neckarsalinenverein gegründet, ein Verkaufskartell zwischen vier Salinenbetrieben am Neckar. Durch deren Zugehörigkeit zu insgesamt drei Staaten, nämlich den Sitzländern Großherzogtum Baden, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Württemberg handelte es sich um ein internationales Kartell. Zielsetzung von Kartellen jener Zeit war in erster Linie die Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber konjunktureller Volatilität durch gezielte Produktions- und Marktregulierung auf einem auskömmlichen Preisniveau. Kartelle mit der Zielsetzung einer Monopolisierung von Märkten und Preismaximierung bildeten eher die Ausnahme.

Kartelle von ca. 1870 bis zum Ersten Weltkrieg

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Im letzten Drittel des 19. Jh. wurde das Vereinigungsstreben der Unternehmer gleicher Branche zu einer um sich greifenden Massenbewegung, zur Kartellbewegung. Kartellvereinigungen entwickelten sich seit dem späten 19. Jahrhundert in nahezu allen Branchen und vielen Ländern zu einer regulären Form der firmenübergreifenden Kooperation. Besonders ausgeprägt war die Kartellbewegung in Deutschland und Österreich. Bis zum Zweiten Weltkrieg galt das Deutschland als das „klassische Land der Kartelle“, bis zum Ersten Weltkrieg aber in Konkurrenz mit dem ebenfalls sehr kartellfreudigen Österreich.[4] Auch die USA durchliefen im letzten Drittel des 19. Jh. eine Phase intensiver Kartellisierung: Es war die Zeit der Robber barons, also brachialer Industrieller und Selfmademen, in der instabile Quotenkartelle (pools) bald zu horizontalen Konzernen, den Trusts, führten.[5]

In Deutschland hatten die Unternehmer eine „ruinöse Konkurrenz“ in größerem Maße in der sogenannten Gründerkrise kennengelernt. Daraufhin und auch in den darauffolgenden Phasen wirtschaftlicher Instabilität schlossen sich zahlreiche Unternehmen der Grundstoffindustrie zu Kartellen zusammen. Von vielen Nationalökonomen war die Kartellbildung als ein Mittel gegen die Wechselbäder der Konjunktur, zur Vermeidung von Absatzkrisen und ruinösem Wettbewerb betrachtet worden. Friedrich von Kleinwächter beschrieb Kartelle als „Kinder der Not“. Dies Kartellbewegung wurde von der Reichsregierung durch eine kartellfreundliche Rechtsprechung sowie von den Banken stark unterstützt, welche die Bildung von Kartellen einer sonst fälligen Marktbereinigung durch Firmenzusammenbrüche vorzogen. Breite Gesellschaftskreise waren zunehmend von der positiven Wirkung von Kartellen überzeugt. Dazu zählten auch Arbeitnehmer und Gewerkschaften, die geregelte Märkte und Produktion dem ungehemmten Wettbewerb vorzogen, da damit mehr Arbeitsplatzsicherheit und regelmäßige Einkünfte verbunden waren. Selbst Radikalsozialisten begrüßten die Bildung von Kartellen, die darin eine Vorstufe zu dem von ihnen erhofften, finalen Zusammenbruch des Kapitalismus sahen. Ein leidenschaftlicher Anhänger von Wirtschaftskartellen nach deutschem Vorbild war unter anderem Lenin, der hierfür allerdings Begriffe wie „Kombinat“ und „Kooperative“ bevorzugte. Obwohl Kartelle in Deutschland (im Unterschied zu heute) legal waren und Rechtsschutz genossen, wurde der Terminus „Kartell“ von den Unternehmern selbst meist nicht explizit benutzt. Im Gebrauch waren Begriffe wie „Syndikat“, „Gemeinschaft“, „Konvention“, „Vereinigung“.

In der Blütezeit der Kartellbewegung entwickelte sich die sog. „Mannigfaltigkeit der Kartelle“: Es gab sehr unterschiedliche, eigentümliche Arten von Zusammenschlüssen. Sie waren in individueller Weise geografisch, preispolitisch, produkt- oder produktionsbezogen ausgerichtet und kombinierten Regelungen für verschiedene wirtschaftliche Parameter. Überwiegend aber hatten Wirtschaftskartelle dieser Epoche noch einen nationalen Charakter. Die ersten internationalen Kartelle mit deutscher Beteiligung waren das im Jahr 1881 gegründete Gasrohr-Exportkartell zwischen Großbritannien und Deutschland sowie das im selben Jahr entstandene Kesselrohr-Exportkartell zwischen Belgien, Deutschland und Großbritannien. Im Jahr 1883 folgte das Internationale Schienenkartell zunächst mit Unternehmen aus Belgien, Deutschland und Großbritannien, später kamen solche aus Luxemburg, den USA und weiteren Länder hinzu.

Weitere Beispiele für Kartelle mit Gründungsjahr ab ca. 1870:

Kartellstatistik und Kartellliteratur

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Die Kartelle wurden seit Ende des 19. Jh. zunehmend auch statistisch, also von ihrer quantitativen Bedeutung erfasst. Dies war die Folge eines gesteigerten politischen und wissenschaftlichen Interesses, das sich in einer Vielzahl von Publikationen und in der Herausbildung einer wissenschaftlichen Kartelltheorie niederschlug. Zwischen 1902 und 1905 fand im Deutschen Reich mit der Kartellenquete eine erste Untersuchung über die Bedeutung von Kartellen für die Volkswirtschaft statt. Die Fachliteratur zum Kartellwesen, bis in die 1930er Jahre überwiegend deutschsprachig, wurde auf ca. 1000 Monographien (bis Ende der 1950er Jahre) geschätzt.[7]

Gesamtzahl der Kartelle in Deutschland[8]
Jahr Anzahl
1865 4
1875 8
1887 70
1888 75
1889 106
1890 117
1896 250
1900 300
1905 385
1910 673
1920 1000
1923 1500
1925 2500
Ende der 1930er Jahre 2000–2500
Gesamtzahl der Kartelle in Europa[9]

Ende der 1930er Jahre: ca. 10.000

Gesamtzahlen der internationalen Kartelle:[10]

1931: 321

Kartell-Anteil am Bruttoproduktionswert in der deutschen Industrie[11]
Industriezweig 1907 1925/1928 1935/1937
Bergbau 74 83 95
Eisen- u. Stahlerzeugung - - -
Eisen- u. Stahlwarenindustrie 20 30 75
Metallhütten- u. Halbzeugwerke 10 31 80
Metallwarenindustrie - 15 20
Chemische Industrie - 70 75
Maschinen- u. Apparatebau 2 15 25
Elektroindustrie 9 14 20
Fahrzeugbau u. Schiffbau 7 11 15
Feinmechanisch-optische Industrie 5 12 15
Textilindustrie - 10 15
Papiererzeugung u. Verarbeitung 89 70 85
Glasindustrie 36 66 100
Lederindustrie 5 5 10

Kartelle der Zwischenkriegszeit (1918–1939)

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Die amerikanische Druckmaschinen-Vereinigung ATF erklärte in ihrem Jahrbuch von 1923 ausdrücklich, dass ihr Ziel 'die Entmutigung ungesunder Konkurrenz' in der Druckindustrie sei.

Nach dem Ersten Weltkrieg erlebten Kartelle eine weitere Blüteperiode, sowohl nationale wie auch internationale. Kartelle wurden die maßgebliche Form wirtschaftlicher Organisation, besonders in Europa und Japan. Internationale Kartelle wurden als Lösung für zwischenstaatliche Wirtschaftsprobleme angesehen und damit als ein Friedensinstrument. So existierten mit Beteiligung deutscher Unternehmen in der Zwischenkriegsphase des 20. Jahrhunderts mit England 22 Kartelle, mit Österreich 13 Kartelle, mit Belgien zehn Kartelle, mit Frankreich neun Kartelle. Kartelle waren bis zum Zweiten Weltkrieg ein von den meisten Zeitgenossen aller politischen und gesellschaftlichen Richtungen in Deutschland positiv gesehenes Wirtschaftsinstrument, wenngleich auch aus unterschiedlicher Motivation: bei den einen als fortschrittliches Wirtschaftsinstrument, bei den anderen eher als erhoffte Vorstufe zum Sozialismus und Endstufe des Kapitalismus. Einer der einflussreichsten Befürworter von Kartellbildungen in Deutschland war Walther Rathenau unter dessen maßgeblicher Rigide in der Weimarer Republik unter anderem das Kohlenwirtschaftsgesetz im Jahr 1919 in Kraft trat, welches Montanunternehmen die Bildung von Zwangssyndikaten vorschrieb. In den 1930er Jahren nutzten autoritäre Regime wie Nazi-Deutschland, Italien unter Mussolini und Spanien unter Diktator Franco das Kartellinstrument, um ihre kapitalistische Planwirtschaft zu organisieren. Die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten führte zu erweiterten staatlichen Eingriffsmöglichkeiten, änderte aber zunächst nichts Grundsätzliches am Kartellsystem. Jedoch führte ab 1939 die Mobilisierung und Umstellung der deutschen Volkswirtschaft auf totale Kriegsproduktion zu einer Reorganisation des Wirtschaftslenkungsapparats, womit im Zuge der sogenannten Kartellbereinigung bis März 1944 die Auflösung von etwa 90 % aller deutschen Kartelle verbunden war.[12] Die Vereinigten Staaten verharrten in der Zwischenkriegszeit (resp. seit Ende des 19. Jh.) in tiefer Ambivalenz gegenüber unternehmerischen Zusammenschlüssen (Kartelle oder Konzerne). Phasen von Opposition gegen wirtschaftliche Konzentration wurden abgelöst durch relativ tolerante Perioden.

Beispiele für Kartelle der Zwischenkriegszeit:

Kartelle nach dem Zweiten Weltkrieg

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Bereits während des Zweiten Weltkriegs hatten sich die Vereinigten Staaten für eine Liberalisierung der Märkte national und weltweit starkgemacht, was wesentlich die Allianzen von Unternehmern betraf.[13] Nach 1945 wurden unter dem Druck Washingtons Kartelle in vielen Ländern der Erde grundsätzlich verboten.

Für die amerikanische Regierung gehörte die Abschaffung der Kartelle in Deutschland neben der Entnazifizierung, Demilitarisierung und Föderalisierung Deutschlands zu den politischen Nachkriegsprioritäten. 1947 verbot die amerikanische Militärregierung Kartelle und die britische und französische Militärregierung folgten diesem Schritt.[14] Auf Betreiben des ordoliberalen Wirtschaftsministers Ludwig Erhard blieben Kartelle trotz des Widerstandes des Bund der Industriellen auch im bundesdeutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1957 verboten.[15] In der sowjetischen Besatzungszone erfolgte im November 1946 auf Anweisung der SMAD ebenfalls die Auflösung aller Kartelle.[16][17][18][19]

Beispiele für ausländische und internationale Kartelle der Nachkriegszeit:
  • Australisches Luftfahrt-Kartell. Dies war im Rahmen der Zwei-Fluglinien-Strategie (englisch Two Airlines Policy) ein durch staatliche Regulierung gedeckter Zusammenschluss der privaten und der staatlichen Passagierfluglinie innerhalb Australiens, 1947–1990.
  • Kanadisches Ahornsirup-Kartell, organisiert von der „Federation of Quebec Maple Syrup Producers“, bestehend seit 1958.
  • Internationales Mineralölproduzenten-Kartell OPEC (Organization of the Petroleum Exporting Countries), bestehend seit 1960.
  • Internationales Urankartell: frühe 1960er Jahre bis 1974.[20]
  • Europäisches Chininkartell: 1958 bis 1969.[21]
  • Europäisches Lkw-Kartell, 1997 bis 2010.
Beispiele für deutsche Kartelle der Nachkriegszeit:
  • Fünf westdeutsche Zementsyndikate, die 1963/67 vom Bundeskartellamt verboten wurden.
  • Deutsches Stickstoffsyndikat, das 1973 von der EWG verboten wurde.
  • Barjot, Dominique (Hg.) (1994): International cartels revisited (1880–1980). Relating to the history of business development and international economic order. Caen: Éditions-Diffusion du Lys.
  • Fear, Jeffrey R.: Cartels. In: Geoffrey Jones; Jonathan Zeitlin (ed.): The Oxford handbook of business history. Oxford: Univ. Press, 2007, p. 268–293.
  • Freyer, Tony A.: Antitrust and global capitalism 1930–2004, New York 2006.
  • Leonhardt, Holm Arno: Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien, Hildesheim 2013.
  • Schröter, Harm G. (1994): Kartellierung und Dekartellierung 1890-1990. In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 81 (4), S. 457–493.
  • Strieder, Jakob: Studien zur Geschichte kapitalistischer Organisationsformen. Monopole, Kartelle und Aktiengesellschaften im Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit. München 1925.
  • Wells, Wyatt C.: Antitrust and the Formation of the Postwar World, New York 2002.

Einzelnachweise

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  1. Hans-Heinrich Barnikel: Kartelle in Deutschland. In: Ders. (Hrsg.): Theorie und Praxis der Kartelle, Darmstadt 1972, S. 1.
  2. Holm A. Leonhardt: Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien, Hildesheim 2013, S. 79.
  3. Nino Herlitzka: Bemerkungen zur historischen Entwicklung von Kartellen. In: Ludwig Kastl (Hrsg.): Kartelle in der Wirklichkeit. Festschrift für Max Metzner zum 75. Geburtstag. Köln 1963, S. 124–127
  4. Holm A. Leonhardt: Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien, Hildesheim 2013, S. 83.
  5. Holm Arno Leonhardt: The development of cartel+ theory between 1883 and the 1930s. Hildesheim 2018. p. 18.
  6. Debora L. Spar, The cooperative edge. The internal politics of international cartels, Ithaca [u. a.]/Cornell Univ. Pr., 1994, S. 39–87.
  7. Holm A. Leonhardt: Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien, Hildesheim 2013, S. 73.
  8. Bechtold, Hartmut (1986): Die Kartellierung der deutschen Volkswirtschaft und die sozialdemokratische Theorie-Diskussion vor 1933. Frankfurt a. M.: Haag u. Herchen, S. 75; König, Kartelle und Konzentration, in: H. Arndt (Hg.), Die Konzentration in der Wirtschaft, Bd. 1, Berlin 1960, S. 304; Frederick Haussmann, Der Wandel des internationalen Kartellbegriffs. Amerikanische Kartelldoktrin und World Trade Charter, Bern 1947, S. 9.
  9. Frederick Haussmann, Der Wandel des internationalen Kartellbegriffs. Amerikanische Kartelldoktrin und World Trade Charter, Bern 1947, S. 9.
  10. Clemens Wurm, Politik und Wirtschaft in den Internationalen Beziehungen. Internationale Kartelle, Außenpolitik und weltwirtschaftliche Beziehungen 1919–1939, in: ders. (Hrsg.), Internationale Kartelle und Außenpolitik, Stuttgart, 1989, S. 9.
  11. Wilhelm Treue, Hans Pohl: Die Konzentration in der deutschen Wirtschaft seit dem 19. Jahrhundert. Wiesbaden 1978, S. 41.
  12. Leonhardt A. Holm: Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien, Hildesheim 2013. S. 8f.
  13. Holm A. Leonhardt: Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien. Hildesheim, 2013, S. 251–292.
  14. Johannes Bähr, Christopher Kopper: Industrie, Politik, Gesellschaft – Der BDI uns seine Vorgänger 1919–1990. Wallstein 2019, ISBN 978-3-8353-3405-2, S. 203.
  15. Johannes Bähr, Christopher Kopper: Industrie, Politik, Gesellschaft – Der BDI uns seine Vorgänger 1919–1990. S. 208.
  16. Josef-Wilhelm Knoke: Kartelle – eine historische Betrachtung. Internationale Journalisten-Vereinigung Hamburg, 2010. Die Auswärtige Presse e.V., abgerufen am 24. Oktober 2019.
  17. Christian Böse: Kartellpolitik im Kaiserreich. Das Kohlensyndikat und die Absatzorganisation im Ruhrbergbau 1893–1919. De Gruyter, 2018, S. 1 f.
  18. Leonhardt A. Holm: Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien, Hildesheim 2013. S. 8f.
  19. Hans Jaeger: Staatsallmacht und Bürokratismus in der Sowjetunion. Montana-Verlag, 1952, S. 63 f.
  20. Debora L. Spar, The cooperative edge. The internal politics of international cartels, Ithaca [u. a.]/Cornell Univ. Pr., 1994, S. 99, 127.
  21. 69/240/EWG: Entscheidung der Kommission vom 16. Juli 1969 über ein Verfahren nach Artikel 85 des Vertrages (IV/26 623 - Internationales Chininkartell), abgerufen am 22. Januar 2021