Kategorie:Person (Kaffee)
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Definition: Hierzu gehören, die in relevantem Bezug zur Erzeugung, Veredlung und dem Handel mit Kaffeebohnen und mit Getränken daraus stehen. Personen aus dem Bereich Gastronomie, die z. B. einzelne Cafés und Kaffeehäuser betreiben, gehören nicht hierzu. Diese gehören in die Kategorie:Gastronom.
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