Kategorie Diskussion:Ätzender Stoff
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Mabschaaf in Abschnitt Mangelhafte Kategorie
Mangelhafte Kategorie
[Quelltext bearbeiten]Ich kritisiere sehr scharf, dass in dieser Kategorie sehr viele Artikel fehlen, in denen chemsiche Verbindungen auch als ätzend eingestuft worden sind. Sowohl R-Satztechnisch als auch H-Satztechnisch ist ein enormer Nachholbedarf umzusetzen. Gruß, --Geomaster 16:22, 3. Feb. 2013 (CET)
- Kat-Definition ist eindeutig, Zuordnung erfolgt automatisch, Einstufung durch den Gesetzgeber. Diese Kat ist kein Wunschkonzert und es gibt hier keinen Diskussionsspielraum.--Mabschaaf 16:57, 3. Feb. 2013 (CET)
- Inzwischen, selbst knapp 7 Monate nach deiner Antwort, teile ich deine Meinung immer noch nicht: Ab 2015 wird die veraltete EUH-Kennzeichnung hinfällig, bis dahin muss die Kategorie auf GHS umgestellt werden (GHS H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden), widerspruchslos!!! noch heute ärgere ich mich über diesen nicht umgesetzten Schritt.--Geomaster 19:19, 26. Aug. 2013 (CEST)
- Vielleicht ist es Zufall, das ich nach einem Jahr erneut wieder antworte: Jedenfalls wünsche ich mir, dass die Vorlage:H-Sätze/Format angepasst wird an meinen damaligen Wunsch und dass die ganzen R- und S-Satzgeschichten in der kategorisierung verschwinden!!! Nächstes Jahr ist die EUH-Kennzeichnung endgültig hinfällig!!! --Geomaster 22:29, 26. Aug. 2014 (CEST)
- Kat-Definition wird mit Inkrafttreten der vollgültigen GHS-Richtlinie nicht mehr aktuell sein. In 10 Tagen wird die alte EUH-Kennzeichnung mitsamt Symbolen veraltet und nicht mehr alleine zulässig sein. Die Zuordnung sollte sich auf den H-Satz 314 "Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden" begrenzen, zumal es genug Artikel gibt, wo trotz des veralteten H-Satzes 35 "Verursacht schwere Verätzungen" das Symbol C nicht verwendet wird, bestes Beispiel ist Natriumborhydrid!!! Inzwischen sind weitere 9 Monate seit meinem letzten Hinweis vergangen. Insgesamt warte ich schon seit 2 Jahren und 3 Monaten auf eine Änderung, das dreifache der jetzt erneut vergangenen Zeit. Gruß, --Geomaster 17:44, 22. Mai 2015 (CEST)
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- (2) Was in dieser Kategorie erfasst ist, steht in der Definition der Kategorieseite. Solange diese Definition und der Artikelbestand übereinstimmen, besteht kein Grund zur Beanstandung.
- (3) Eine neue Kategorie mit anderer Definition (auf GHS-Basis) und einem hierzu gehörigen Artikelbestand wird es sicherlich auch mal geben.
- Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 18:06, 22. Mai 2015 (CEST)
- Die Gefahrstoffkategorien werden am (oder kurz nach dem) 1. Juni 2015 umgestellt. Erst dann läuft die EU-Kennzeichnung aus. Die Lage ist der Redaktion Chemie bewusst und es wird daran gearbeitet. Insofern ist die Drängelei unnötig.--Mabschaaf 12:13, 23. Mai 2015 (CEST)