Kategorie Diskussion:Hingerichtete Person (Deutschland)
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Kriddl in Abschnitt Überkategorien
Überkategorien
[Quelltext bearbeiten]Die Kategorie:Hingerichtete Person (NS-Opfer) müsste m.E. Unterkat von Kategorie:Opfer der NS-Justiz sein und Kategorie:Hingerichtete Person (NS-Täter) Unterkat von Kategorie:NS-Prozess bzw. Kategorie:Person (Nationalsozialismus). Meinungen dazu? --Schreiben Seltsam? 22:33, 19. Mai 2012 (CEST)
- Warte bitte mal ab, ich bin ja noch "am bauen", da muss man zwischendurch noch korrigieren, und es bringt mich nicht weiter, wenn jetzt was sagt :) Das muss genau durchdacht werden, und dann müsste man u.U. auch viel ändern. --Nicola Ming Sick - Wieverklaaf 23:27, 19. Mai 2012 (CEST)
- Wie bei eigentlich allen Justizkategorien gibt es hier erhebliche definitorische Probleme. Zählen als hingerichtet diejenigen, die nach einem formellen Strafurteil hingerichtet wurden, nach einem Kriegsgericht, nach einem Standgericht oder nach einem Führerbefehl? Sind hier keine Unterschiede zu machen? Todesurteile sind unterschiedlich legalisiert und die Grenzen zwischen Hinrichtung und Mord mitunter fließend. Damit meine ich z. B. die durch Standrecht legalisierte Exekution von Räterevolutionären (Eugen Leviné, Gustav Landauer). Dietrich Bonhoeffer z. B. wurde nicht von der deutschen Justiz hingerichtet wie viele andere Widerstandskämpfer, sondern auf Führerbefehl ermordet. Wie sollen Hinrichtungen in Konzentrationslagern erfaßt werden? Worin besteht der Unterschied zu Exekutionen? Und wenn ein NS-Täter wie Arthur Nebe als NS-Opfer kategorisiert wird, der, hätte er das Kriegsende überlebt, vermutlich von den Alliierten hingerichtet worden wäre, finde ich das auch problematisch. Und hier stellt sich dann auch wieder die Frage der Legalität, die bei einem „Doppelstaat“ kaum zu fassen ist.--Assayer (Diskussion) 14:25, 20. Mai 2012 (CEST)
- Diese Problematik ist mir durchaus bewusst. Ich habe mich bisher möglichst daran gehalten, nur solche Personen einzuordnen, die nach einem Gerichtsurteil - wie legitim auch immer - hingerichtet wurden. Natürlich gibt es Fälle, die nicht eindeutig sind. Solche janusartigen Figuren wie Nebe gibt es natürlich auch immer, damit muss man leben. Und was gewesen wäre wenn, weiß man nicht.
- Aber ich bin ja auch noch nicht fertig, sondern werde sicherlich noch die eine oder andere Justierung vornehmen. --Nicola Ming Sick - Wieverklaaf 14:40, 20. Mai 2012 (CEST)
- Wie bei eigentlich allen Justizkategorien gibt es hier erhebliche definitorische Probleme. Zählen als hingerichtet diejenigen, die nach einem formellen Strafurteil hingerichtet wurden, nach einem Kriegsgericht, nach einem Standgericht oder nach einem Führerbefehl? Sind hier keine Unterschiede zu machen? Todesurteile sind unterschiedlich legalisiert und die Grenzen zwischen Hinrichtung und Mord mitunter fließend. Damit meine ich z. B. die durch Standrecht legalisierte Exekution von Räterevolutionären (Eugen Leviné, Gustav Landauer). Dietrich Bonhoeffer z. B. wurde nicht von der deutschen Justiz hingerichtet wie viele andere Widerstandskämpfer, sondern auf Führerbefehl ermordet. Wie sollen Hinrichtungen in Konzentrationslagern erfaßt werden? Worin besteht der Unterschied zu Exekutionen? Und wenn ein NS-Täter wie Arthur Nebe als NS-Opfer kategorisiert wird, der, hätte er das Kriegsende überlebt, vermutlich von den Alliierten hingerichtet worden wäre, finde ich das auch problematisch. Und hier stellt sich dann auch wieder die Frage der Legalität, die bei einem „Doppelstaat“ kaum zu fassen ist.--Assayer (Diskussion) 14:25, 20. Mai 2012 (CEST)
- Es erscheint mir jedenfalls inkosequent, einerseits eine Kategorisierung nach Staaten und politischen Systemen vorzunehmen, andererseits aber auch qualitativ zu differenzieren (NS-Opfer bzw. NS-Täter). So gesehen könnte auch nach politischen und kriminellen Vergehen unterschieden werden und das führt nur zu weiteren Problemen der Bewertung, gerade bei Terroristen. Da im übrigen auch eine Kategorie:Hingerichtete Person (Deutsches Reich 1933−1945) existiert, dürfte eine Unterkategorie Kategorie: Hingerichtete Person (NS-Opfer) redundant sein, wenn man sich nicht eine unangenehme Diskussion über die Legitmität von NS-Sondergerichtsbarkeit und Todesstrafe einhandeln will. Ähnliches gilt für die Kategorie: Hingerichtete Person (NS-Täter). Mit einem CatScan lassen sich Kategorien ohnehin kombinieren, etwa Kategorie: Hingerichtete Person (Deutschland) mit Kategorie:NS-Prozess. --Assayer (Diskussion) 20:16, 20. Mai 2012 (CEST)
- Das gilt zu überlegen. Es könnte ja möglich sein, dass in der NS-Zeit ein Serienmörder hingerichtet wurde, der mir allerdings bisher nicht begegnet ist. Es geht hier auch nicht um Legitimität, denn die könnte man dann sicherlich auch bei Prozessen im mittelalterlichen China stellen, sondern um die Art der Anklage.
- Es erscheint mir jedenfalls inkosequent, einerseits eine Kategorisierung nach Staaten und politischen Systemen vorzunehmen, andererseits aber auch qualitativ zu differenzieren (NS-Opfer bzw. NS-Täter). So gesehen könnte auch nach politischen und kriminellen Vergehen unterschieden werden und das führt nur zu weiteren Problemen der Bewertung, gerade bei Terroristen. Da im übrigen auch eine Kategorie:Hingerichtete Person (Deutsches Reich 1933−1945) existiert, dürfte eine Unterkategorie Kategorie: Hingerichtete Person (NS-Opfer) redundant sein, wenn man sich nicht eine unangenehme Diskussion über die Legitmität von NS-Sondergerichtsbarkeit und Todesstrafe einhandeln will. Ähnliches gilt für die Kategorie: Hingerichtete Person (NS-Täter). Mit einem CatScan lassen sich Kategorien ohnehin kombinieren, etwa Kategorie: Hingerichtete Person (Deutschland) mit Kategorie:NS-Prozess. --Assayer (Diskussion) 20:16, 20. Mai 2012 (CEST)
- Bei den Tätern hingegen gibt es auch welche, die nicht in Deutschland hingerichtet wurden. Die Kategorie NS-Prozess ist bei vielen gar nicht vorhanden und den finde ich in Personenartikeln auch gar nicht angebracht. Darunter fallen Begriffe wie "Auschwitz-Prozesse" imo nach, die also Prozesse bezeichnen und keine Personen, auch wenn da welche einsortiert sind, meiner Meinung nach fälschlicherweise. Wenn ich fertig bin, werde ich mal einen Kategorienbaum basteln. --Nicola Ming Sick - Wieverklaaf 20:30, 20. Mai 2012 (CEST)
- Wenn es nicht um Legitimität geht, kann es keine Kategorie:Hingerichtete Person (NS-Opfer) geben. Denn die Bezeichnung „Opfer“ impliziert Illegitimität. Der Weg mit der Kategorie:Hingerichtete Person (NS-Täter) öffnet die Tür für weitere qualifizierende und dadurch problematische Kategorien wie Kategorie:Hingerichtete Person (Mörder) oder Kategorie:Hingerichtete Person (Justizmord). Sollte man nicht einen Kategorienbaum konzipieren, bevor man loslegt?--Assayer (Diskussion) 18:33, 21. Mai 2012 (CEST)
- P.S. Es spricht nichts dagegen Personenkategorien zu Kriegsverbrecherprozessen wie Kategorie:Angeklagter NS-Prozess einzurichten.--Assayer (Diskussion) 18:36, 21. Mai 2012 (CEST)
- +1 zu Assayer. Eine Kategorie:Angeklagter in NS-Prozessen habe ich jetzt angelegt. --Schreiben Seltsam? 10:57, 23. Mai 2012 (CEST)
Ein unter den Nazis hingerichteter Serienmörder war Paul Ogorzow, ich erinnere mich dunkel an einen weiteren, wobei dem mit Sicherheit zumindest ein ige Taten "untergeschoben" wurden.--Alles Gute Kriddl Du darfst mich auch anschreiben. 06:58, 27. Mai 2012 (CEST)