Kategorie Diskussion:Werbedienstleister
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von NiTenIchiRyu in Abschnitt Influencer
Influencer
[Quelltext bearbeiten]Die Kategorie:Influencer wurde eingehängt. Dementsprechend müsste die Ober-Kategorie:Dienstleistungssektor sein. Denn Influencer sind keine Unternehmen. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 17:05, 9. Okt. 2022 (CEST)
- @Fan-vom-Wiki: Ich habe das wieder rückgängig gemacht, Personen und Unternehmen bleiben selbstverständlich getrennt. --Didionline (Diskussion) 09:01, 11. Okt. 2022 (CEST)
- Ja, habe ich gesehen, genau wie den Revert deines Reverts ;) Also meiner Meinung nach müsste man differenzieren in Werbedienstleister (inkl. Influencer) und da die Unterkategorie „Werbedienstleistungsunternehmen“ einhängen. @Jbergners Ansicht, dass ein Influencer ein Unternehmen sei und damit eine Organisation, teile ich nicht, weil eine einzelne Person per Definition keine Organisation sein kann. Die Zusammenarbeit mit Kameramenschen u.a. Unterstützenden kann zwar einen gewissen Organisationgrad erreichen – Personenartikel behandeln aber Personen und keine gemeinschaftlichen Organisationen bzw. beziehen sich die Kategorien auf die Person. Dennoch stelle ich fest, dass dieses Problem grundsätzlich immer wieder auftaucht, wenn es um beruflich selbständige Personen (bspw. auch Rechtsanwälte) geht. Das sollte am besten mal grundsätzlich klären, wie man damit umgeht. Ich weiß nur nicht genau wie und wo..? --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 14:06, 11. Okt. 2022 (CEST)
- Der Revert ist natürlich Unsinn, in so gut wie keinem der enthaltenen Artikel wird neben der Person auch nur annähernd etwas wie ein Unternehmen thematisiert. --Didionline (Diskussion) 15:10, 11. Okt. 2022 (CEST)
- Ja, habe ich gesehen, genau wie den Revert deines Reverts ;) Also meiner Meinung nach müsste man differenzieren in Werbedienstleister (inkl. Influencer) und da die Unterkategorie „Werbedienstleistungsunternehmen“ einhängen. @Jbergners Ansicht, dass ein Influencer ein Unternehmen sei und damit eine Organisation, teile ich nicht, weil eine einzelne Person per Definition keine Organisation sein kann. Die Zusammenarbeit mit Kameramenschen u.a. Unterstützenden kann zwar einen gewissen Organisationgrad erreichen – Personenartikel behandeln aber Personen und keine gemeinschaftlichen Organisationen bzw. beziehen sich die Kategorien auf die Person. Dennoch stelle ich fest, dass dieses Problem grundsätzlich immer wieder auftaucht, wenn es um beruflich selbständige Personen (bspw. auch Rechtsanwälte) geht. Das sollte am besten mal grundsätzlich klären, wie man damit umgeht. Ich weiß nur nicht genau wie und wo..? --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 14:06, 11. Okt. 2022 (CEST)
- Nicht jeder Influencer ist ein Werbedienstleister. Es gibt auch Influencer zu Themen wie soziale Gerechtigkeit, Umwelt, Nachhaltigkeit, Feminismus, Veganismus, Yoga, etc. …, die keine Produkte bewerben. Selbst wenn diese Influencer im Ausnahmefall mal eine Kooperation eingehen, wird aus ihnen noch kein Werbedienstleister. Nach der Definition wäre jeder in einem Werbespot als Testimonial auftretende Schauspieler oder Sportler ein Werbedienstleister. Es gibt Überschneidungen, aber es rechtfertig nicht, dass das als Unterkategorie hier eingehängt wird. --NiTen (Discworld) 15:47, 11. Okt. 2022 (CEST)