Klaus Beier

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Klaus Beier (* 10. Dezember 1966 in Schwarzenbach an der Saale) ist ein deutscher rechtsextremer Politiker (Die Heimat). Er war Bundespressesprecher und ist Bundesvorstandsmitglied seiner Partei sowie Vorsitzender des brandenburgischen Landesverbandes und stellvertretender Vorsitzender des angegliederten Kreisverbandes Oderland, der den Landkreis Oder-Spree und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) umfasst. Er sitzt seit 2003 im Kreistag des Landkreises Oder-Spree.

Politische Karriere

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der ausgebildete Kaufmann Beier trat bereits im Jahr 1986 in den bayerischen Landesverband der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) und in die Mutterpartei ein. Im Jugendverband brachte er es bis in den Bundesvorstand.[1] Schnell machte Beier Karriere im Kreisverband Aschaffenburg-Miltenberg und wurde dessen Vorsitzender. Wenig später stieg Beier auch in die Vorstände des NPD-Bezirksverbandes Unterfranken und des bayerischen Landesverbandes auf. In den späten 90er Jahren übersiedelte Beier nach Brandenburg und wurde dort rasch stellvertretender NPD-Landesvorsitzender.

Im Vorfeld war er bei der 1992 verbotenen Deutschen Alternative (DA) aktiv.[2]

Seit den Kommunalwahlen im Herbst 2003 ist er Vorsitzender der NPD-Kreistagsfraktion im Landkreis Oder-Spree. Nach dem Rücktritt des damaligen Landesvorsitzenden Mario Schulz wurde er im Januar 2004 zu seinem Nachfolger gewählt. Zur Bundestagswahl 2005 trat er als Direktkandidat der NPD im Wahlkreis Frankfurt (Oder) - Oder-Spree an und erhielt 3,6 % der Wählerstimmen,[3] bei der Bundestagswahl 2009 3,7 % der Erststimmen.[4][5] Zu den Landtagswahlen in Brandenburg 2009 und 2014 trat er als Spitzenkandidat seiner Partei an.

Beier findet Erwähnungen in mehreren Verfassungsschutzberichten des Landes Brandenburg. So wird im Bericht 2005 erwähnt, dass Beier im Zuge der NPD-Strategie im „Kampf um die Köpfe“ im Kreistag Oder-Spree die Kriegsschuld Deutschlands am Zweiten Weltkrieg in Abrede stellte. Im selben Jahr war Beier für die Verteilaktion der Schulhof-CD an Brandenburger Schulen verantwortlich.[6] 2006 wurde Beier als einer der wenigen hauptamtlichen Funktionäre der NPD in Brandenburg, allerdings ohne lokale Verwurzelung, im Verfassungsbericht beschrieben.[7]

2006 geriet Beier überregional in die Schlagzeilen, als er gemeinsam mit der NPD in Fürstenwalde Anfang März unter der Überschrift „Die Weißen kommen“ öffentlich ankündigte, ein von einer evangelischen Jugendbildungsstätte organisiertes Anti-Rassismus-Seminar mit Jugendlichen schwarzer Hautfarbe aus Berlin und Brandenburg „aufmerksam begleiten und besuchen“ zu wollen, und in rassistischer Art und Weise gegen die Veranstaltung hetzte. So erklärte er, dass das Seminar „deutschfeindlich“ sei, weil Deutsche nur weiß sein könnten.[8] 2007 wurden unter der presserechtlichen Verantwortung von Klaus Beier rassistische Parolen veröffentlicht. Zudem wurde Beier 2007 von der Zentralratsvorsitzenden der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, wegen einer antisemitischen Internetveröffentlichung angezeigt.[9]

Bis März 2009 musste sich Beier wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung (zusammen mit Udo Voigt und Frank Schwerdt) vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, unter anderem den Fußballnationalspieler Patrick Owomoyela in einem Flyer zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 rassistisch diskriminiert zu haben.[10] Beier wurde zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt.[11] Trotz der Verurteilung wegen Volksverhetzung beleidigte Beier in einer Sondersendung des rbb Fernsehens zur Landtagswahl in Brandenburg 2009 den Fußballnationalspieler Mesut Özil als „Plaste-Deutschen“ und „Ausweis-Deutschen“,[12][13] woraufhin der DFB juristische Möglichkeiten gegen die NPD und Beier prüfte.[14] Der gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten gerichteten Berufung der Angeklagten gab das Landgericht Berlin am 9. März 2011 statt und sprach die Angeklagten frei. Das Gericht sah den Tatbestand der Volksverhetzung als nicht erfüllt an, da es zum einen am Appell-Charakter fehle und zum anderen der Titel des WM-Planers mehrdeutig sei und ebenfalls als Kritik an Manipulation und Korruption im Fußball verstanden werden könne. Darüber hinaus unterfalle der WM-Planer inhaltlich nach Einschätzung des Gerichts dem Grundrecht der Meinungsfreiheit. Auch eine Beleidigung verneinte das Gericht mangels Diffamierung des betroffenen Spielers.[15] Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein.[16] Das Kammergericht hob den Freispruch des Landgerichts wegen Fehlern in der Beweiswürdigung auf und der Fall musste erneut vor einer anderen Kammer des Landgerichts Berlin verhandelt werden.[17] Dort wurde Beier wegen des Tatbestands der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.[18]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. apabiz.de - Profil - Junge Nationaldemokraten (JN)
  2. Netz gegen Nazis: 'Wer Sie sind - Beier, Klaus
  3. Ergebnis der Erststimmen im brandenburgischen Wahlkreis 63 bei der Bundestagswahl 2005 (Memento des Originals vom 20. Februar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wahlen.brandenburg.de
  4. abgeordnetenwatch.de: Klaus Beier
  5. Wahlergebnis 2009 Wahlkreis 64 (Memento des Originals vom 1. Oktober 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundeswahlleiter.de
  6. Verfassunggschutzbericht Brandenburg 2005 (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungsschutz-brandenburg.de, S. 41, 44, 79
  7. Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2006@1@2Vorlage:Toter Link/www.verfassungsschutz-brandenburg.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 25,0 MB), S. 14, 16, 18f.
  8. Tagesschau.de: Anti-Rassismus-Seminar in Brandenburg - NPD-Spitzenfunktionär droht kirchlichem Jugendtreff (tagesschau.de-Archiv)
  9. Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2007@1@2Vorlage:Toter Link/www.verfassungsschutz-brandenburg.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., S. 13f., 15, 17
  10. Tagesschau.de: NPD-Chef Voigt wegen Volksverhetzung angeklagt (Memento vom 27. März 2009 im Internet Archive)
  11. Gericht verurteilt NPD-Chef Voigt wegen Volksverhetzung Spiegel Online vom 24. April 2009
  12. http://www.bild.de/sport/fussball/npd-kandidat-beleidigt-nicht-mehr-fuer-deutschland-spielen-tv-9764478.bild.html
  13. NPD-Spitzenkandidat beleidigt Nationalspieler Özil als "Plaste-Deutschen" Spiegel Online vom 16. September 2009
  14. Sport1.de: Wegen Özil: DFB prüft Klage gegen NPD-Pressechef Beier
  15. Landgericht Berlin: Berufungsurteil gegen Verantwortliche des NPD-WM-Planers (PM 26/2011)
  16. http://beck-aktuell.beck.de/news/lg-berlin-freispruch-fuer-npd-chef-voigt-und-zwei-weitere-funktionaere-im-wm-planer-prozess
  17. Rassistischer WM-Planer: Ex-NPD-Chef Voigt muss erneut vor Gericht. In: Spiegel Online. 27. März 2012, abgerufen am 9. Juni 2018.
  18. http://www.endstation-rechts.de/news/kategorie/npd/artikel/volksverhetzung-ein-jahr-auf-bewaehrung-fuer-npd-europaspitzenkandidat-voigt.html