Kommunalwahlen in der DDR 1970

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Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik
Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik

Die Kommunalwahlen in der DDR 1970 fanden am 19. Mai 1970 statt. Es waren die fünften Kommunalwahlen in der DDR.

Es war eine Scheinwahl. Es konnte lediglich über die Einheitsliste der Nationalen Front abgestimmt werden. Die Wahl hatte auf die Stärke der Fraktionen keinen Einfluss. Deren Größe wurde im Voraus festgelegt. Das Wahlrecht der DDR erlaubte auf dem Papier die öffentliche Kontrolle der Wahlauszählung. In der Praxis fand dies aus Angst vor Repressionen nicht statt. Als Zustimmung zur Liste der Nationalen Front wurden alle Stimmzettel gewertet, bei denen nicht alle Kandidaten gestrichen worden waren. Bestimmt wurden die Abgeordneten in Gemeinden, Städten und Kreisen.

Die Kommunalwahlen fanden auch in Ost-Berlin statt. Aufgrund des Viermächte-Status der Stadt Berlin war Ost-Berlin nicht Teil der DDR, die „Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin“ (gemeint war Ost-Berlin) war faktisch jedoch einem Bezirkstag gleichgestellt.

Mehr als 12 Millionen Einwohner waren wahlberechtigt, nach offiziellen Angaben lag die Wahlbeteiligung bei 97,97 %. 4678 Stimmzettel waren ungültig. 99,83 % der Wähler stimmten nach den offiziellen Zahlen für die Einheitsliste. 0,17 % oder 20.571 Stimmen wurden als Gegenstimmen ausgewiesen.

In den Kreistagen bzw. Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise wurden 17.214 Mandate vergeben. In den Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte und Gemeindevertretungen waren dies 180.890 und in den Stadtbezirksversammlungen 3000. Diese verteilten sich nach folgendem Schlüssel (hierbei ist zu beachten, dass die Abgeordneten der Massenorganisationen vielfach ebenfalls SED-Mitglieder waren):

Partei/Gruppe Akronym Sitze Kreistage Sitze Stadtverordnetenversammlungen Sitze Stadtbezirksversammlungen
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands SED 4463 60.382 819
Freier Deutscher Gewerkschaftsbund FDGB 2029 28.601 445
Christlich-Demokratische Union Deutschlands CDU 1736 10.145 309
Liberal-Demokratische Partei Deutschlands LDPD 1644 6043 308
Demokratische Bauernpartei Deutschlands DBD 1661 14.111 158
National-Demokratische Partei Deutschlands NDPD 1718 5765 304
Freie Deutsche Jugend FDJ 1499 14.740 294
Demokratischer Frauenbund Deutschlands DFD 1230 19.563 241
Kulturbund KB 435 1671 73
Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe VdgB/BHG 483 14.740 13
Konsumgenossenschaften Konsumgenossenschaften 312 7752 36
Nationale Front Nationale Front 4 2717 ./.

Rechtsgrundlagen

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Rechtsgrundlage der Wahl war das Wahlgesetz vom 31. Juli 1963 in der Fassung vom 17. Dezember 1969.[1] Die Wahlordnung war durch Beschluss des Staatsrates der DDR vom 31. Juli 1963 festgelegt worden.[2]

  • Diesmal 99,83 Prozent für die Einheitsliste; in: FAZ vom 24. Mai 1970, S. 6.
  • Peter J. Lapp: Wahlen in der DDR, 1982, ISBN 3-921-226-16-3, S. 21, 39, 40.

Einzelnachweise

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  1. Gesetz über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. Juli 1963, GBl. I Nr. 8, S. 79, geändert durch die Gesetze zur Änderung des Wahlgesetzes vom 13. September 1965 (GBl. I Nr. 13, S. 207), 2. Mai 1967 (GBl. I Nr. 7, S. 57) und 17. Dezember 1969 (GBl. I 1970 Nr. 1, S. 1)
  2. Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. Juli 1963 über die Wahlen zur Volkskammer und zu den örtlichen Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. Juli 1963, GBl. I, Nr. 8, S. 99, geändert durch verschiedene Staatsratsbeschlüsse, zuletzt vom 2. Juli 1965 (GBl. I, Nr. 113, S. 207)