Kommunalwahlen in der DDR 1974

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Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik
Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik

Die Kommunalwahlen in der DDR 1974 fanden am 19. Mai 1974 statt. Es waren die sechsten Kommunalwahlen in der DDR.

Es war eine Scheinwahl. Es konnte lediglich über die Einheitsliste der Nationalen Front abgestimmt werden. Die Wahl hatte auf die Stärke der Fraktionen keinen Einfluss. Deren Größe wurde im Voraus festgelegt. Das Wahlrecht der DDR erlaubte auf dem Papier die öffentliche Kontrolle der Wahlauszählung. In der Praxis fand dies aus Angst vor Repressionen nicht statt. Als Zustimmung zur Liste der Nationalen Front wurden alle Stimmzettel gewertet, bei denen nicht alle Kandidaten gestrichen worden waren. Bestimmt wurden die Abgeordneten in Gemeinden, Städten und Kreisen.

Die Kommunalwahlen fanden auch in Ost-Berlin statt. Aufgrund des Viermächte-Status der Stadt Berlin war Ost-Berlin nicht Teil der DDR, die „Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin“ (gemeint war Ost-Berlin) war faktisch jedoch einem Bezirkstag gleichgestellt.

12,2 Millionen Einwohner waren wahlberechtigt, nach offiziellen Angaben lag die Wahlbeteiligung bei 98,27 %. 0,2 % der Stimmzettel waren ungültig. 99,91 % der Wähler stimmten nach den offiziellen Zahlen für die Einheitsliste. 0,09 % oder 20.571 Stimmen wurden als Gegenstimmen ausgewiesen.

In den Kreistagen bzw. Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise wurden 20.763 Mandate vergeben. In den Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte und Gemeindevertretungen waren dies 166.299 und in den Stadtbezirksversammlungen 3833. Diese verteilten sich nach folgendem Schlüssel (hierbei ist zu beachten, dass die Abgeordneten der Massenorganisationen vielfach ebenfalls SED-Mitglieder waren):

Partei/Gruppe Akronym Sitze Kreistage Sitze Stadtverordnetenversammlungen Sitze Stadtbezirksversammlungen
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands SED 4574 57.343 839
Freier Deutscher Gewerkschaftsbund FDGB 3762 22.466 879
Christlich-Demokratische Union Deutschlands CDU 1748 9687 314
Liberal-Demokratische Partei Deutschlands LDPD 1667 5547 312
Demokratische Bauernpartei Deutschlands DBD 1695 12.993 185
National-Demokratische Partei Deutschlands NDPD 1727 5283 310
Freie Deutsche Jugend FDJ 2500 16.050 561
Demokratischer Frauenbund Deutschlands DFD 1756 17.625 317
Kulturbund KB 471 1550 76
Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe VdgB/BHG 508 9142 4
Konsumgenossenschaften Konsumgenossenschaften 349 6167 36
Nationale Front Nationale Front 6 2446 ./.

Rechtsgrundlagen

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Rechtsgrundlage der Wahl war das Wahlgesetz vom 31. Juli 1963 in der Fassung vom 17. Dezember 1969.[1] Die Wahlordnung war durch Beschluss des Staatsrates der DDR vom 31. Juli 1963 festgelegt worden.[2]

  • Abgeordnete als Befehlsempfänger; in: FAZ vom 21. Mai 1974, S. 5.
  • Peter J. Lapp: Wahlen in der DDR, 1982, ISBN 3-921-226-16-3, S. 21, 39, 40.

Einzelnachweise

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  1. Gesetz über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. Juli 1963, GBl. I Nr. 8, S. 79, geändert durch die Gesetze zur Änderung des Wahlgesetzes vom 13. September 1965 (GBl. I Nr. 13, S. 207), 2. Mai 1967 (GBl. I Nr. 7, S. 57) und 17. Dezember 1969 (GBl. I 1970 Nr. 1, S. 1)
  2. Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. Juli 1963 über die Wahlen zur Volkskammer und zu den örtlichen Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. Juli 1963, GBl. I, Nr. 8, S. 99, geändert durch verschiedene Staatsratsbeschlüsse, zuletzt vom 25. Februar 1974 (GBl. I, Nr. 11, S. 92)