Kontrastverstärker

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Kontrastverstärker sind Lebensmittelzusatzstoffe, die auf der Oberfläche von Obst und Gemüse aufgetragen werden. Sie sollen dazu beitragen, bereits depigmentierte Stellen von der verbleibenden Fläche abzuheben und so ein Plastiketikett zu ersetzen.

Bio-Kennzeichnung einer Avocado

Kontrastverstärker werden auf die äußere Oberfläche von Obst und Gemüse aufgebracht, nachdem die Oberfläche zuvor beispielsweise mithilfe einer Laserbehandlung depigmentiert wurde. Es kommt dabei zu einer Reaktion vom Kontrastverstärker mit bestimmten aus der Epidermis freigesetzten Komponenten. In Folge dieser Reaktion kommt es zu einem Farbunterschied zur verbleibenden unbehandelten Oberfläche.[1] Durch diesen Vorgang können die Produkte langfristig beschriftet werden. Es kommt hierbei zu keiner Verringerung der Qualität oder der Haltbarkeit des Lebensmittels.[2]

In der Europäischen Union sind nur Eisenoxide und Eisenhydroxide E 172[3] für die Kennzeichnung von Zitrusfrüchten, Melonen und Granatäpfeln zugelassen. In Kombination mit dem Kontrastverstärker wird häufig Hydroxypropylmethylcellulose E 464[4] als Überzugsmittel verwendet. Polysorbate (E 432 bis E 436) sind als Emulgatoren für Kontrastmittelzubereitungen zugelassen. Bei manchen Lebensmitteln reicht das Natural Branding also das ausschließliche Verätzen der Oberfläche nicht aus[5], sodass im Anschluss eine Kontrastverstärkung erfolgen muss, um die Lebensmittel langfristig zu kennzeichnen. Dieses Verfahren gelingt am besten bei Früchten mit fester Schale wie beispielsweise Avocados, Süßkartoffeln und Kürbissen.[2]

Bio-Kennzeichnung eines Kürbisses

Rechtliche Situation

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Die Funktionsklasse der Kontrastverstärker wurde erstmals in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erwähnt.[6] Die Verwendung von Kontrastverstärkern ist in der Europäischen Union und der Schweiz weiterhin zugelassen.[7] Da die Zusatzstoffe nur auf der Schale aufgetragen werden, die in der Regel nicht verzehrt werden sollte, ist die Angabe der Lebensmittelzusatzstoffe auf dem Produkt freiwillig.

Gesundheitliche Risiken

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Da die Zusatzstoffe nur in kleinen Mengen auf der Oberfläche aufgetragen werden, wird angenommen, dass diese nicht in das Lebensmittel eindringen. Solange die Schale nicht mit verzehrt wird, ist die Verwendung somit gesundheitlich unbedenklich.[7]

Die EU-Vorordnung gibt vor, dass alle Lebensmittel, so auch die Bio-Produkte, dementsprechend gekennzeichnet werden müssen. Dies geschah lange Zeit mithilfe von Plastikverpackungen. Mittlerweile werden auch Aufkleber oder Banderolen verwendet, die den Verbrauch an Plastikverpackungen reduzieren. Durch das Verfahren des Natural Brandings kann ein weiterer Teil des Verpackungsmülls eingespart werden.[8]

Einzelnachweise

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  1. P. Kuhnert: Lexikon Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe, Enzyme, technische Hilfsstoffe, Nahrungsergänzungsstoffe. 4. Auflage. Behrs’s Verlag, Hamburg 2014, ISBN 978-3-95468-118-1, S. 176.
  2. a b Was ist Natural Branding? Verbraucherzentrale Bayern, 10. Oktober 2019, abgerufen am 3. Juli 2022.
  3. Eintrag zu E 172: Iron oxides and hydroxides in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 3. Juli 2022.
  4. Eintrag zu E 464: Hydroxypropyl methyl cellulose in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 3. Juli 2022.
  5. Eintrag zu Natural Branding. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 4. Juli 2022.
  6. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zur Änderung der Anhänge I, II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Eisenoxiden und -hydroxiden (E 172), Hydroxypropylmethylcellulose (E 464) und Polysorbaten (E 432-436) für die Kennzeichnung bestimmter Früchte in der konsolidierten Fassung vom 3. Juni 2013
  7. a b Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 Konsolidierter Text: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  8. Mit dem Laser gegen den Plastikmüll. Handelsblatt, 1. September 2018, abgerufen am 3. Juli 2022.