Kraftfahrrecht
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Unter Kraftfahrrecht versteht man im österreichischen Recht die Rechtsnormen über den Betrieb von Kraftfahrzeugen.
Rechtsmaterie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Kraftfahrrecht umfasst, soweit es Kraftfahrzeuge – in Abgrenzung zu sonstigen Verkehrsteilnehmern – betrifft:
- das Straßenverkehrszulassungsrecht (technische Anforderungen an Kraftfahrzeuge aller Art und ihren Betrieb)
- das Straßenverkehrsrecht (Anforderungen zur Verwendung von Kraftfahrzeugen), einschließlich Fahrerlaubnisrecht (Anforderungen an den Fahrzeugführer)
Wegen dieser Zweigliederung spricht man auch von Straßenverkehrsrecht und Kraftfahrrecht als Rechtsmaterie.
Die zentralen Rechtsvorschriften sind:
- das Kraftfahrgesetz (KFG 1967) mit Kraftfahrzeuggesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
- die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV)
- die Straßenverkehrsordnung (StVO 1960)
- das Führerscheingesetz (FSG)
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Michael Grubmann: Das Österreichische Kraftfahrrecht. Mehrere Bände, laufende Ausgaben, Verlag Österreich.
- Wolfgang Novak: Österreichisches Straßenverkehrsrecht – Kraftfahrrecht. Loseblatt-Sammlung, Verlag LexisNexis ARD ORAC, ISBN 978-3-7007-7325-2
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Verkehrs- und Kraftfahrrecht für Kraftfahrzeug- und Karosseriebautechniker – Normen, Gesetze, Verordnungen und Novellen. Portalseite, Wirtschaftskammer Österreich: Fahrzeugtechnik
- Kraftfahrrecht. Portalseite, Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs (fahrzeugindustrie.at).