Kreisgericht Worbis (Preußen)

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Das Kreisgericht Worbis war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen preußischen Provinz Sachsen mit Sitz in Worbis.

Siegelmarke des Königl. Kreisgerichts Worbis

1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte aufgehoben. Diese und die staatlichen Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Worbis. Es umfasste den größten Teil des Kreises Worbis. Zuständiges Appellationsgericht war das Appellationsgericht Halberstadt.

Eine Gerichtskommission, also Zweigstelle des Gerichtes, wurde in Großbodungen eingerichtet.

Am Gericht waren 1870 ein Direktor und 8 Kreisrichter eingesetzt. Die Zahl der Gerichtseingesessenen betrug 39.249. Schwurgerichtssachen des Kreisgerichtes wurde nicht hier, sondern beim Kreisgericht Heiligenstadt verhandelt.[1]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Quedlinburg aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Worbis mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 8 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Halberstadt als Nachfolger gebildet. Auch die Gerichtskommission wurden 1879 in das Amtsgericht Dingelstädt umgewandelt.[2]

Gerichtssprengel

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Dem Kreisgericht Worbis waren folgende Gemeinden zugeordnet: Stadt Worbis und die Dörfer Berlingerode, Bernterode, Beuren mit Kloster Beuren, Birkungen mit Scharfenstein, Reifenstein, Beinrode und Beisenburg, Bleckenrode, Bösekendorf, Brehme und Sonnenstein, Breitenbach, Breitenholz, Breitenworbis, Deuna, Ecklingerode, Ferna, Gernrode, Gerterode, Haynrode, Hausen, Holungen, Hundehagen mit Freiheit, Jützenbach mit Fuhrbach und Wehnder-Hütte, Kallmerode, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld mit Adelsdorn, Kirchworbis, Kleinbartloff mit Oberorschel, Leinefelde, Lüderode, Neuendorf, Niederorschel, Rüdigershagen, Tastungen, Teistungen, Teistungenburg, Vollenborn, Wehnde mit Wildungen, Weißenborn mit Gerode, Wintzingerode mit Schloss Bodenstein und Hüppstedt.

Gerichtskommission Großbodungen

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Der Sprengel der Gerichtskommission Großbodungen umfasse Bischofferode, Kraja, Epschenrode, Großbodungen, Hauröden, Neustadt, Wallrode, Bockelnhagen mit Weilrode, Sickerode und Zwinge.[3]

Einzelnachweise

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  1. Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 269, Digitalisat
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 423 f., Digitalisat
  3. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Erfurt, 1849, S. 137 f., Digitalisat