Landgericht Halberstadt

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Das Landgericht Halberstadt war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg mit Sitz in Halberstadt.

Im Jahre 1849 wurden in Preußen Appellationsgerichte gebildet, denen Kreisgerichte nachgeordnet waren, die für jeweils einen Landkreis als erstinstanzliche Gerichte dienten. Für Halberstadt entstand damit das Appellationsgericht Halberstadt mit sechs zugeordneten Kreisgerichten, darunter das Kreisgericht Halberstadt.[1]

Das königlich-preußische Landgericht Halberstadt wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Halberstadt. Das Landgericht war danach für die Landkreise Aschersleben, Halberstadt, Oschersleben und Wernigerode sowie Teile der Landkreis Wanzleben und Zellerfeld zuständig.[2] Ihm waren folgende Amtsgerichte zugeordnet:

Amtsgericht Sitz Bezirk
Amtsgericht Aschersleben Aschersleben Kreis Aschersleben, ohne den Teil, der den Amtsgerichten Egeln und Quedlinburg zugeordnet war
Amtsgericht Egeln Egeln aus dem Kreis Aschersleben der Stadtbezirk Cochstedt und die Amtsbezirke Börnecke und Schneidlingen
Amtsgericht Gröningen Gröningen aus dem Kreis Oschersleben die Stadtbezirke Croppenstedt und Gröningen und die Amtsbezirke Gröningen, Heteborn und den Gemeindebezirk Deesdorf aus dem Amtsbezirk Adersleben und den Gemeindebezirk Nienhagen aus dem Amtsbezirk Crottorf
Amtsgericht Halberstadt Halberstadt der Kreis Halberstadt, ohne den Teil, der dem Amtsgericht Osterwick zugeordnet war sowie aus dem Kreis Oschersleben die Amtsbezirke Aderstedt, Anderbeck, Badersleben, Dingelstedt, Oberförsterei Dingelstedt, Eilenstedt, Pabstorf, Röderhof, Schlanstedt und den Amtsbezirk Adersleben ohne den Gemeindebezirk Deesdorf
Amtsgericht Oschersleben Oschersleben der Kreis Oschersleben ohne den Teil, der den Amtsgerichten Gröningen, Halberstadt und Osterwieck zugeordnet war sowie aus dem Kreis Wanzleben die Stadtbezirke Hadmersleben und Seehausen und die Amtsbezirke Eggenstedt, Groß Germersleben, Dorf Hadmersleben, Klein Oschersleben, Beckendorf und Schermcke
Amtsgericht Osterwieck Osterwieck aus dem Kreis Halberstadt die Stadtbezirke Dardesheim, Hornburg und Osterwieck, die Amtsbezirke Abbenrode, Berßel-Deersheim, Hornburg, Roclum, Rohrsheim, Veltheim Wülperode und Zilly sowie den Amtsbezirk Dedeleben aus dem Kreis Oschersleben
Amtsgericht Quedlinburg Quedlinburg aus dem Kreis Aschersleben der Stadtbezirk Quedlinburg und die Amtsbezirke Ditfurt, Suderode, Thale und Westerhausen
Amtsgericht Wernigerode Wernigerode Kreis Wernigerode und das Amt Elbingerode aus dem Kreis Zellerfeld

[3]

Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 225.577 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, ein Direktor und sechs Richter tätig.[4]

In Folge der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Gröningen zum 30. September 1932 aufgehoben[5] und sein Sprengel dem Amtsgericht Halberstadt zugeordnet[6].

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Landgerichts Halberstadt 1945 in der SBZ aufgehoben.[7]

Landesarbeitsgericht Halberstadt

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Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[8] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Halberstadt entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Halberstadt als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg. Dem Landesarbeitsgericht Halberstadt waren folgende Arbeitsgerichte zugeteilt: Arbeitsgericht Aschersleben, Arbeitsgericht Halberstadt, Arbeitsgericht Oschersleben und Arbeitsgericht Quedlinburg.[9]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst außer in Hamburg nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Landesarbeitsgericht Halberstadt entstand jedoch nicht neu, da auch das Landgericht entfallen war.

Gerichtsgebäude

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Ehem. Gerichtsgebäude (2021)

Das Gericht war im Gebäude Richard-Wagner-Straße 52 untergebracht. Das Bauwerk wurde von 1908 bis 1911 nach einem Entwurf von Paul Thoemer im Stil des Historismus als Landgericht errichtet und steht heute unter Denkmalschutz.[10]

Einzelnachweise

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  1. Die Gerichts-Verfassungen der Deutschen Staaten, H. A. Fecht, 1868 S. 149 f., Digitalisat
  2. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 472 f., Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 451 f. online
  5. Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat
  6. Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat
  7. Erste Verordnung über die Neuordnung des Gerichtswesens in der Provinz Sachsen vom 25. Oktober 1945
  8. RGBl. I S. 507
  9. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f., Digitalisat
  10. Kleine Anfrage und Antwort Olaf Meister (Bündnis 90/Die Grünen), Prof. Dr. Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen), Kultusministerium 19.03.2015 Drucksache 6/3905 (KA 6/8670) Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt (Memento des Originals vom 8. August 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/padoka.landtag.sachsen-anhalt.de

Koordinaten: 51° 53′ 43,2″ N, 11° 3′ 53,3″ O