Landgericht Gastein
Das Landgericht Gastein war ein von 1327 bis 1850 existierender salzburgischer Gerichtssitz in Bad Hofgastein.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Gasteinertal befand sich schon seit langer Zeit ein Gerichtssitz. Im Jahr 1327 verzichteten die Goldegger auf die Grafschaft und das Gericht in der Gastein zugunsten der Salzburger Erzbischöfe. In der Folge richtete der Erzbischof die Ämter eines Landrichters, eines Bergrichters und eines Wechslers ein. Ab 25. August 1573 wurde das Pfleggericht in Gastein auf ein Landgericht reduziert und bestand auch nach der Säkularisation des Erzstifts 1803 und dem Übergang an das Königreich Bayern 1810 und 1816 das Kaisertum Österreich weiter. Der Gerichtsbezirk Gastein wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen. Mit 31. Dezember 2002 wurde das Bezirksgericht Gastein aufgelöst.
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der ehemalige Gerichtssitz in Bad Hofgastein ist das heute unter Denkmalschutz stehende Bräumoser-Gebäude.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Die Justiz im Bundesland Salzburg - Bezirksgericht Gastein ( vom 3. Februar 2014 im Internet Archive)