Verwaltungsgliederung des Erzstifts Salzburg
Diese Liste beschreibt die Verwaltungsgliederung des Erzstifts Salzburg insbesondere in der Zeit von 1649 bis zur Säkularisation des Erzstifts 1803.
Zentralbehörden
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es bestanden folgende Zentralbehörden:
- die Geheime Hofkanzlei: bis in das 15. Jahrhundert wurde das Amt des Hofkanzlers zumeist vom Bischof von Chiemsee bekleidet.
- die sogenannten Dikasterien: der Hofrat, die Hofkammer, die Deputation der auswärtigen Geschäfte und der Hofkriegsrat
Pflegämter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Unterhalb der Zentralbehörden bestanden bis zu 33 Pflegämter und Landgerichte (die auch Stadt- und Landgerichte sein konnten), oft zusammenfassend Pfleggericht genannt. An der Spitze der Pflegämter stand ein Pfleger, dem ein Landrichter nachgeordnet war. Bei den (kleineren) Landgerichten war der Landrichter der höchste Beamte. Wie im Heiligen Römischen Reich üblich war die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung nicht umgesetzt. Die Ämter waren sowohl erstinstanzliche Gerichte als auch Verwaltungs-, Polizei- und Steuerbehörden.
Liste der Pflegämter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Landeshauptstadt Salzburg war ursprünglich ein Stadthauptmann der oberste landesherrliche Beamte gewesen. Seit dem frühen 17. Jahrhundert wurde diese Aufgabe vom Stadtsyndikus übernommen.
Verwaltung sonstiger Salzburger Besitzungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Unter Salzburger Landeshoheit stand auch der Besitz des Domkapitels, der hier nicht im Detail genannt ist. Das Domkapitel hatte reichen Grundbesitz im Kaiviertel und das Gebiet von Scheffau im Lammertal. Der Hauptbesitz lag im Lungau, wo das Domkapitel in den „befreiten Winkeln“ über eine ausgedehnte Niedergerichtsbarkeit verfügte.
Daneben gab es Salzburger Besitzungen in Bayern (u. a. im Chiemgau und Erdinger Land) und den habsburgischen Ländern, vor allem in Kärnten und der Steiermark. Da Salzburg hier aber keine Landeshoheit hatte bzw. umstritten war, gab es hier in der Regel keine Pflegämter. Es gab hierfür entsprechende Vizedomämter:
- Vizedom (Hofmeisteramt) von Salzburg: ihm unterstanden die Güter in Bayern, in Niederösterreich (Arnsdorf in der Wachau, Wölbling am Ostrand des Dunkelsteinerwaldes und Traismauer im Traisental) und im steirischen Ennstal.
- Vizedom in Friesach: Für die Gebiete südlich des Tauernkamms (trans Turonem) war der Vizedom in Friesach verantwortlich. Er war verantwortlich für die salzburgischen Herrschaften in Kärnten, d. i. Rottenfels, St. Andrä im Lavanttal, Friesach, Sachsenburg, Hüttenberg, Stall, Althofen, Lengberg und Maria Saal.
- Vizedomamt Leibnitz: bis 1595 bestand auch noch das Vizedomamt Leibnitz, das in diesem Jahr verkauft wurde.[1]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Friederike Zaisberger: Geschichte Salzburgs, 1998, ISBN 978-3-486-56351-1, S. 127, online.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Claus Fackler: Stiftsadel und Geistliche Territorien 1670–1803, 2006, ISBN 978-3-8306-7268-5, S. 80.
- Raphael Kleinsorg: Abriß der Geographie: zum Gebrauche in und außer Schulen. Zweyter Band, der die Geographie von Asia, Afrika, Amerika und Australien, nebst einem Abriße der Geschichte und Geographie des Erzstiftes Salzburg, und einer Anleitung zur Welt- und Globus-Kunde enthält, Band 2, 1797, S. 64 ff. Digitalisat