Lautern (Lautertal)

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Lautern
Koordinaten: 49° 43′ N, 8° 43′ OKoordinaten: 49° 43′ 7″ N, 8° 43′ 3″ O
Höhe: 276 m ü. NHN
Fläche: 1,64 km²[1]
Einwohner: 745 (30. Juni 2013)[1]
Bevölkerungsdichte: 454 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 64686
Vorwahl: 06254

Lautern ist ein Ortsteil der Gemeinde Lautertal (Odenwald) im hessischen Landkreis Bergstraße.

Geographische Lage

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Lautern liegt im Vorderen Odenwald in einem kleinen Talkessel der oberen Lauter und nordöstlich der Kerngemeinde Reichenbach. Zur Ortslage gehört neben dem auf der nördlichen Talseite gelegenen Alt-Lautern noch die Siedlung Marienberg südwestlich davon jenseits der Lauter und ein Gewerbegebiet, das sich an der Nibelungenstraße bis zur westlichen Gemarkungsgrenze erstreckt. Die höchste Erhebung ist der 408 Meter hohe bewaldete Knorz im Norden. Waldflächen befinden sich hauptsächlich am unteren Ausgang des Talkessels zwischen Lautern und Reichenbach im Bereich der Talenge.

Die nächstgelegenen Ortschaften sind im Südwesten Reichenbach, im Nordwesten Beedenkirchen, im Nordosten Brandau, im Osten Gadernheim und im Süden, etwas weiter entfernt, Knoden.

Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert

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Die gesicherte schriftliche Ersterwähnung des Dorfes geht auf Eintragung im Zinsbuch des Kurpfälzer Oberamts Heidelberg im Jahr 1369 zurück. Zwar wurde schon 1012 in einer Übertragungsurkunde Kaiser Heinrichs II. an das Kloster Lorsch der Begriff Lûddera erwähnt (Lûddera an der Grenze des dem Kloster Lorsch verliehenen Wildbanns), doch es kann nicht genau differenziert werden, ob damit der Bach Lauter oder der Ort Lautern gemeint ist. In dieser Urkunde wurde dem Kloster der Forst- und Wildbann innerhalb der Mark Michelstadt und der Mark Heppenheim auf ewig verliehen, um die Besiedelung des vorderen Odenwaldes voranzutreiben.[2]

Als Kaiser Friedrich II. 1232 die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und dessen Bischof Siegfried III. zur Reform überstellte, befand sich das Gebiet des späteren Amtes Schönberg, wozu auch Lautern gehörte, bereits im Besitz der Kurpfalz.[3] Im 14. Jahrhundert gehörte Lautern zur Thalzent des pfälzischen Amt Lindenfels, das dem Oberamt Heidelberg unterstand.

Das Dorf entstand als offenes Reihendorf bei getrennter doppelseitiger Tallage, wo 1488 eine Mühle von einer halben Hube erwähnt wurde, die in Erbleihe gegeben ist. Ein erster Hinweis auf die Größe Lauterns datiert ebenfalls aus dem Jahr 1488, als die Kurpfalz von 32 Huben in den Dörfern Gadernheim, Lautern und ReidelbachBede“, „Hubhafer“ und zwei Drittel des großen und kleinen Zehnten bezog. Außerdem übte die Kurpfalz damals in diesen Dörfern „Hauptrecht (Abgabe beim Tod an den Leibherrn), Herdrecht (Abgabe beim Tod an den Grundherrn), Frevel (Geldstrafe und Bußgeld) und Unfälle (Recht auf havarierte Ladung)“ aus.[4] Die Hohe Gerichtsbarkeit über den Ort wurde durch die Zent Heppenheim ausgeübt, deren oberster Richter der 1267 erstmals erwähnte Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) war. Lautern gehörte damals mit Reidelbach zum pfälzischen Dorfgericht in Gadernheim.[5]

In der Nachbarschaft von Lautern hatte sich inzwischen die Herrschaft Erbach etabliert, wie aus einer Urkunde von 1339 hervorgeht. Dort bewittumte der Schenk Konrad von Erbach seine Ehefrau Kunigunde, geb. von Brugge, mit Zustimmung seines Lehensherren, Pfalzgraf Rudolf II., mit einem Viertel der Burg Schönberg, zu der Gefälle in Schönberg, Elmshausen, Wilmshausen, Gronau, Zell und Reilenbach gehören.[5] Die Herrschaft Erbach gehörte ab 1500 zum Fränkischen Reichskreis und die Schenken zu Erbach wurden 1532 in den Reichsgrafenstand erhoben.

Im Zuge der Bayrischen Fehde wurden im Jahr 1504 die Burg Schönberg und das ganze Tal der Lauter durch Truppen des Landgrafen Wilhelm II. von Hessen verwüstet. Der Landgraf führte als Vollzieher der gegen die Kurpfalz verhängten Reichsacht ein Feldzug gegen die Kurpfalz und deren Verbündete, zu denen auch die Schenken von Erbach zählten.

Im 16. Jahrhundert hielt die Reformation auch im Odenwald Einzug. Bis 1544 hatten die Schenken von Erbach für ihre Grafschaft das lutheranische Glaubensbekenntnis eingeführt, und auch die pfälzischen Herrscher sympathisierten offen mit dem lutherischen Glauben aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Die Untertanen hatten ihren Herrschern damals auch in Glaubensfragen zu folgen. Kirchlich gehörte Lautern vor der Reformation zum Bensheimer Landkapitel und wurde nach der Reformation Teil des Kirchspiels Reichenbach.[6]

Da es im Grenzgebiet zwischen der Kurpfalz und der Grafschaft Erbach mehrere Vorfälle durch die unübersichtliche Gebietszugehörigkeit gab, einigte sich am 4. Juni 1561 der Kurfürst Friedrich III. mit den Brüdern Georg, Eberhard und Valentin, Grafen von Erbach, über einen Gebietstausch. Dadurch kamen die zu Pfälzer Thalzent gehörigen Dörfer Lautern, Gadernheim und Reidelbach, sowie der pfälzische Anteil an Reichenbach an die Grafschaft Erbach und die erbachischen Dörfer Mittershausen, Mitlechtern, Scheuerberg, Schannenbach, Knoden, Breitenwiesen und Oberlaudenbach an die Pfalz. Dort bildeten sie die Neu-Zent des Amts Lindenfels. Die erbachischen Dörfer blieben aber weiter pfälzisches Lehen. Die erbachische Verwaltung und Niedere Gerichtsbarkeit erfolgte jetzt durch das Amt Schönberg, die Hoher Gerichtsbarkeit blieb hingegen bei der Zent Heppenheim.

Nach den Verwüstungen in der Bayrischen Fehde konnte sich das Amt Schönberg bis zum Dreißigjährigen Krieg, der 1618 begann, erholen. Besonders in den letzten Friedensjahren war eine rege Bautätigkeit in Schloss Schönberg und den Dörfern zu verzeichnen. Spätestens 1622 hatte aber auch das Amt Schönberg unter dem Krieg zu leiden, als ligistische Truppen das Amt mehrfach überfielen und ausplünderten. Mitte der 1630er Jahre folgte mit dem Schwedisch-Französischen Krieg das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichteten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Bei Kriegsende im Jahre 1648 war die Bevölkerung in der Region auf ein Viertel geschrumpft, etliche Dörfer waren über Jahre menschenleer. Nach kurzer Friedenszeit folgten die französischen Reunionskriege, die für die Region neue Heimsuchungen brachten. Im Herbst 1696 wurde im Pfälzischen Erbfolgekrieg das Schloss Schönberg überfallen. Erst mit dem Frieden von Rijswijk, 1697, zogen sich die Franzosen hinter den Rhein zurück.[7]

Im Jahr 1717 kam es zur Teilung des Erbacher Grafenhauses und Schloss Schönberg wurde Sitz der jüngeren Linie Erbach-Schönberg unter Graf Georg August zu Erbach-Schönberg. Dieser erhielt die Ämter Schönberg und König und der Hälfte der Herrschaft Breuberg. Die Linie Erbach-Schönberg machte die Burg zu ihrem Wohnsitz, wodurch sie ihren heutigen Schlosscharakter erhielt.

Vom 19. Jahrhundert bis heute

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Am 9. Dezember 1803 wurde durch eine Ausführungsverordnung das Gerichtswesen in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum. Mit der Rheinbundakte wurde die Grafschaft Erbach mediatisiert und zum größten Teil in das Großherzogtum Hessen eingegliedert; dazu gehörte auch das „Amt Schönberg“, das vorerst jedoch als standesherrschaftliches Amt erhalten blieb.

Der Wiener Kongress 1814/15 bestätigte die Zugehörigkeit der einstigen Grafschaft Erbach zum „Fürstentum Starkenburg“ des Großherzogtums Hessen. Daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet und dabei das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. 1821/22 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei 1822 das Amt Schönberg dem Landratsbezirk Lindenfels zugeteilt wurde. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Für das Amt Schönberg wurde die Niedere Gerichtsbarkeit im Namen der Standesherren durch den Landrat ausgeübt. Erst 1826 gingen alle Funktionen des ehemaligen standesherrschaftlichen Amts Schönberg an die Landesinstitutionen über.[8] Diese Reform ordnete auch die Administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Gadernheim auch für Lautern und Raidelbach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.[9]

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Lautern:

„Lautern (L. Bez. Lindenfels) luth. Filialdorf; liegt an der Lauter (Winkelbach) 112 St. von Lindenfels und gehört dem Grafen von Erbach Schönberg. Man findet 29 Häuser und 208 Einw., die bis auf 2 Kath. und 1 Reform. lutherisch sind, nebst 3 Mahl- 2 Oel- und 1 Schneidemühle. – Der Ort kommt in dem Lorscher Güterverzeichniß als villa luttra, so wie bei der Grenzbestimmung des konigl. Bannforsts im Odenwald, 1012, unter dem Namen Luddera vor, kam 1561 durch Tausch von Churpfalz an Erbach und 1806 unter Hess. Hoheit.“[10]

1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim, der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Lautern gehörte. Mit der Grossherzoglichen Regierungsverordnung Nr. 37 vom 31. Dezember 1839 wurde mit Wirkung zum 15. Januar 1840 Lautern dem Kreis Bensheim zugeteilt.[11]

Ab 1839 wurde die Nibelungenstraße von Bensheim ins Lautertal bis Lindenfels ausgebaut und damit ein wichtiger Betrag zur Verbesserung der Infrastruktur des vorderen Odenwaldes geschaffen. Eine weitere Verbesserung wurde 1846 durch die Eröffnung der Main-Neckar-Bahn erreicht, die Bensheim zunächst mit Langen, Darmstadt und Heppenheim verband und wenig später vollendet wurde.[12]

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 finden sich folgender Eintrag:

„Lautern bei Lindenfels. — Dorf, zur evangel. Pfarrei Reichenbach, resp. kathol. Pfarrei Lindenfels gehörig. — 29 H. 20S E. — Großherzogthum Hessen. — Provinz Starkenburg. — Kreis Bensheim. — Landgericht Zwingenberg. — Hofgericht Darmstadt. - Das Dorf Lautern, an der Lauter (Winkelbach) gelegen, gehört zu der Standesberrschaft des Grafen von Erbach-Schönberg und hat 3 Mahl-, 2 Oel-, u. 1 Schneidemühle.— Lautern, welches im J. 1012 unter dem Namen Luddera vorkommt, ist im J. 1561 durch Tausch von Churpfalz an Erbach und im J. 1806 an das Großherzogthum Hessen abgetreten worden.“[13]

am 31. Juli 1848 wurden in den Provinzen die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Lautern wurde wieder Teil des Kreises Bensheim.[14]

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten[15] ergaben für Lautern:[16] Lutherisches Pfarrdorf mit 178 Einwohnern. Dazu gehört die Lamperts- oder Schallersmühle. Die Gemarkung bestand aus 656 Morgen, davon 341 Morgen Ackerland, 24 Morgen Wiesen, 9 Morgen Weiden und 53 Morgen Wald.

In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Pfarrdorf Lautern mit der Bürgermeisterei in Gadernheim, 27 Häuser, 181 Einwohnern, der Kreis Bensheim, das Landgericht Zwingenberg, die evangelische Pfarrei Reichenbach mit dem Dekanat in Lindenfels und die katholische Pfarrei Lindenfels des Dekanats Heppenheim, angegeben. Zur Gemarkung gehörten die Ultramarinfabrik (frühere Lamperts- oder Schallers-Mühle) (1 Haus, 10 Einw.). Das zuständige Steuerkommissariat war Zwingenberg der Destriktseinnehmerei Bensheim und Obereinnehmerei Bensheim. Die Dominalienverwaltung bestand aus dem Rentamt Lindenfels, dem Forstamt Jugenheim mit der Oberförsterei Ernsthofen.[17]

Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.[18][19]

Wie die Einwohnerzahlen von 1939 bis 1950 zeigen, nahm auch Lautern nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs viele Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten auf.

Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 164 ha angegeben, davon waren 43 ha Wald.[19]

Lautern gehörte anlässlich der Gebietsreform in Hessen zu den Gründungsgemeinden der Gemeinde Lautertal, in der sie am 31. Dezember 1971 aufgegangen ist.[20] Für den Ortsteil Lautern wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[21]

Im Jahr 1996 wurde die Ultramarinfabrik der Ciba Additive GmbH stillgelegt. Damit endete die 144-jährige Geschichte der chemischen Industrie in Lautern.[22]

Gerichte im Großherzogtum Hessen

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Die erstinstanzliche Gerichtsbarkeit lag während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum bis 1822 beim standesherrlichen Amt Schönberg. 1822 kam es zu einer Übereinkunft zwischen dem Großherzogtum und dem Grafen von Erbach-Schönberg. Die Aufgaben der Verwaltung und der Rechtsprechung wurden getrennt. Die Verwaltung kam zum Landratsbezirk Lindenfels, für die Rechtsprechung wurde das Landgericht Schönberg eingerichtet. Diese relativ kleine Einheit hatte aber nur kurz Bestand und wurde 1826 dem Bezirk des Landgerichts Fürth zugewiesen. Bereits 1839 wechselte die Zuständigkeit für Lautern erneut: Gerichtlich kam es zum Landgericht Zwingenberg, verwaltungsseitig zum Kreis Bensheim.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, während die neu geschaffenen Landgerichte als Obergerichte fungierten. Dadurch kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Zwingenberg und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt.[23]

Am 1. Mai 1902 wurde das Amtsgericht Bensheim neu errichtet und die Orte Bensheim, Elmshausen, Gadernheim, Gronau, Lautern, Raidelbach, Reichenbach, Schönberg, Wilmshausen und Zell bildeten den neuen Gerichtsbezirk.[24]

Einwohnerstruktur 2011

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Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Lautern 660 Einwohner. Darunter waren 39 (5,9 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 111 Einwohner unter 18 Jahren, 264 zwischen 18 und 49, 159 zwischen 50 und 64 und 126 Einwohner waren älter.[25] Die Einwohner lebten in 373 Haushalten. Davon waren 72 Singlehaushalte, 61 Paare ohne Kinder und 90 Paare mit Kindern, sowie 18 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 54 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 177 Haushaltungen lebten keine Senioren.[25]

Einwohnerentwicklung

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Lautern: Einwohnerzahlen von 1829 bis 2011
Jahr  Einwohner
1829
  
208
1834
  
191
1840
  
194
1846
  
202
1852
  
178
1858
  
188
1864
  
197
1871
  
211
1875
  
246
1885
  
254
1895
  
271
1905
  
335
1910
  
339
1925
  
303
1939
  
288
1946
  
438
1950
  
466
1956
  
444
1961
  
474
1967
  
610
1970
  
639
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
660
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[19]; Zensus 2011[25]

Historische Religionszugehörigkeit

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• 1829: 205 evangelisch-lutherische (= 98,56 %), ein evangelisch-reformierter (= 0,48 %), zwei katholische (= 0,96 %) Einwohner[10]
• 1961: 391 evangelische (= 82,49 %), 79 katholische (= 16,67 %) Einwohner[19]

Durch das Tal der Lauter und damit durch Lautern verläuft die als Nibelungenstraße bekannte Bundesstraße 47. Sie führt von Worms und Bensheim im Westen nach Lindenfels und Michelstadt im Osten.

Einzelnachweise

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  1. a b Ortsteil Lautern. In: Webauftritt der Gemeinde Lautertal. Abgerufen im August 2020.
  2. Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg bis zum Ende Kurmainzer Oberherrschaft (755 bis 1461). Nr. 9 und 9a (Digitale Ansicht [PDF; 2,0 MB] Im Auftrag des Stadtarchivs Heppenheim zusammengestellt und kommentiert von Torsten Wondrejz).
  3. Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 641–642
  4. Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 209–210
  5. a b Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 423
  6. Gustav Simon: Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes, Verlag Brönner, Frankfurt a. M. 1858, S. 147ff (online bei goggle books)
  7. Manfred Schaarschmidt: Die Geschichte Schönbergs. Januar 2003, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. März 2009; abgerufen am 15. Oktober 2015.
  8. Bekanntmachung, die Verwaltung der landräthlichen Geschäfte und der Justiz erster Instanz in dem vormaligen Amte Schönberg betr. vom 7. Juli 1826. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1826 Nr. 17, S. 178 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  9. M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
  10. a b Georg W. Wagner: Oktober 1829: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1, S. 138 (Online bei Google Books)
  11. Bezirksveränderung hinsichtlich der Kreise Bensheim und Heppenheim, … vom 26. Dezember 1839. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1839 Nr. 37, S. 480 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 72,2 MB]).
  12. Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“ 2007. (PDF 8,61 MB) Ein furchtbarer Weg durchs Tal. S. 38, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Oktober 2016; abgerufen am 28. Dezember 2014.
  13. Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten, Naumburg 1845, Band 2, S. 25 (online bei Hathi Trust, digital library)
  14. Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise Betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr. 30. S. 224–229 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital [PDF]).
  15. Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin / New York 2007, ISBN 978-3-11-019056-4, S. 172 (Teilansicht bei google books).
  16. Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854, S. 297 (online bei google books)
  17. Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, S. 52 (online bei google books)
  18. Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. (PDF; 9,0 MB) Die Entstehung des Kreises Bergstraße. 2007, S. 109, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Oktober 2016; abgerufen am 9. Februar 2015.
  19. a b c d Lautern, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 8. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  20. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 349 (Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  21. Hauptsatzung. (PDF; 22 kB) § 5. In: Webauftritt. Gemeinde Lautertal, abgerufen im April 2022.
  22. Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“ 2007. „Das Millionengeschäft mit der Chemie“. S. 94
  23. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  24. Bekanntmachung, die Errichtung eines Amtsgerichts in Bensheim betreffend vom 26. März 1902. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1902 Nr. 19, S. 154 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 29,1 MB]).
  25. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 10 und 64, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Juli 2021;.
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