Lex Iunia Norbanna de manumissionibus

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Die lex Iunia Norbanna de manumissionibus war ein privatrechtliches Gesetz, das das Gewaltverhältnis von Eigentümer und Sklaven regelte. Die Forschung rechnet das Gesetz der postaugustäischen Zeit zu und datiert es auf 19 n. Chr. Die lex verschärfte die Voraussetzungen für die Freilassung von Sklaven.[1]

Das Gesetz bot auch Vorteile für den Freigelassenen. Soweit die Freilassung zweifelsfrei bekundet und formell unbeanstandet blieb, wurde ihm das römische Bürgerrecht zuteil, er erlangte anerkannte rechtliche Freiheit und die Stellung der latini colonarii. Vor Inkrafttreten des Gesetzes änderte die bis dahin lediglich faktisch erlangte Freiheit nichts am Abhängigkeitsverhältnis zum Eigentümer; sie blieb unsicher.[2]

Ein späteres Gesetz zur Regelung von Freilassungen – vor dem Duumvirn – nach ius Latii war die lex Salpensana.[2]

  1. Ulrike Babusiaux: Römische Rechtsschichten. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5. Band I, S. 114–192, hier S. 131 (Rnr. 55).
  2. a b Max Kaser: Das Römische Privatrecht. Erster Abschnitt. Das altrömische, das vorklassische und klassische Recht. C. H. Beck Verlag, München 1955 (Zehnte Abteilung, Dritter Teil, Dritter Band, Erster Abschnitt) § 69, S. 252–256 (254).