Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Stadtbezirk Elberfeld
Die Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Stadtbezirk Elberfeld enthält die denkmalgeschützten Bauwerke auf dem Gebiet des Stadtbezirks Wuppertal-Elberfeld in Nordrhein-Westfalen (Stand: November 2011[Anm. 1]). Diese Baudenkmäler sind in der Denkmalliste der Stadt Wuppertal eingetragen; Grundlage für die Aufnahme ist das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Der Stadtbezirk ist gegliedert in die Wohnquartiere: Elberfeld-Mitte, Nordstadt, Ostersbaum, Südstadt, Grifflenberg und Friedrichsberg.
Baudenkmäler im Wuppertaler Stadtbezirk Elberfeld
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Elberfeld-Mitte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Elberfeld-Mitte
Nordstadt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Nordstadt (A–F), Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Nordstadt (G–K), Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Nordstadt (L–M), Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Nordstadt (N–S) und Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Nordstadt (T–Z)
Ostersbaum
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Ostersbaum (A–F) und Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Ostersbaum (G–Z)
Südstadt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Südstadt
Grifflenberg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Grifflenberg
Friedrichsberg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Friedrichsberg
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ressort 105.03 – Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Denkmalliste Online
- Impressum zur Wuppertaler Denkmalliste im Internet: Eine Kooperationsmaßnahme ( vom 3. Mai 2005 im Internet Archive)
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Grundlage ist die Veröffentlichung des städtischen Bauressorts, die auf Basis des Denkmalschutzgesetzes vom 11. März 1980 erstmals erstellt und seither laufend ergänzt wurde.