Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Stadtbezirk Langerfeld-Beyenburg
Die Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Stadtbezirk Langerfeld-Beyenburg enthält die denkmalgeschützten Bauwerke auf dem Gebiet des Stadtbezirks Wuppertal-Langerfeld-Beyenburg in Nordrhein-Westfalen (Stand: November 2011[Anm. 1]). Diese Baudenkmäler sind in der Denkmalliste der Stadt Wuppertal eingetragen; Grundlage für die Aufnahme ist das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW).
Der Stadtbezirk ist gegliedert in die Wohnquartiere: Langerfeld-Mitte, Rauental, Jesinghauser Straße, Hilgershöhe, Löhrerlen, Fleute, Ehrenberg, Beyenburg-Mitte und Herbringhausen.
Baudenkmäler im Wuppertaler Stadtbezirk Langerfeld-Beyenburg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Langerfeld-Mitte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Langerfeld-Mitte
Rauental
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Rauental
Jesinghauser Straße
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Jesinghauser Straße
Hilgershöhe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]kein Baudenkmal in diesem Wohnquartier
Löhrerlen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]kein Baudenkmal in diesem Wohnquartier
Fleute
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]kein Baudenkmal in diesem Wohnquartier
Ehrenberg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Ehrenberg
Beyenburg-Mitte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Beyenburg-Mitte
Herbringhausen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Herbringhausen
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ressort 105.03 – Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Denkmalliste Online
- Impressum zur Wuppertaler Denkmalliste im Internet: Eine Kooperationsmaßnahme ( vom 3. Mai 2005 im Internet Archive)
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Grundlage ist die Veröffentlichung des städtischen Bauressorts, die auf Basis des Denkmalschutzgesetzes vom 11. März 1980 erstmals erstellt und seither laufend ergänzt wurde.