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Liste der Baudenkmäler in Dörfles-Esbach

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Dörfles-Esbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler in Esbach

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Lauterbergstraße 6
(Standort)
Wohnhaus Altes Wohnhaus eines Bauernhofs, Sandsteingebäude, Teile des Baus von 1840, Verschieferung in deutscher Schablone mit Spuren von Bemalung; Sandsteintried D-4-73-120-1
Wikidata
Wohnhaus
Von-Werthern-Straße 3
(Standort)
Gutshaus Spätklassizistisches Gutshaus, villenartig, zweite Hälfte 19. Jahrhundert; mit Ausstattung; zugehörig englischer Garten D-4-73-120-2
Wikidata
Gutshaus
Weinbergstraße 1
(Standort)
Walmdachhaus Erste Hälfte 19. Jahrhundert mit neuklassizistischem Putzdekor von „1915“ (bezeichnet), Sandsteintried D-4-73-120-3
Wikidata
Walmdachhaus
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
  • Denis André Chevalley: Oberfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band IV). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52395-3.
  • Denis André Chevalley, Otto Braasch: Oberfranken: Ensembles, Baudenkmäler, archäologische Geländedenkmäler. – Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1986