Liste der Baudenkmäler in Erlangen/D
Liste der Baudenkmäler in Erlangen:
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Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Erlangen. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]
Dieser Teil der Liste beschreibt die denkmalgeschützten Objekte in folgenden Straßen:
Danziger Straße
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Danziger Straße 5 (Standort) |
Wohnhaus | Als Giebelbau ausgebildeter Teil einer Hausgruppe (mit Reinhardstraße 10/12), bezeichnet „1925“ | D-5-62-000-111 Wikidata |
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Danziger Straße 9, 11 (Standort) |
Wohnhaus | Doppelwohnhaus mit skulpturalem Dekor, bezeichnet „1927“ | D-5-62-000-112 Wikidata |
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Danziger Straße 13 (Standort) |
Villa | Expressionistisch beeinflusste Architekturformen, um 1925 | D-5-62-000-113 Wikidata |
Drausnickstraße
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Drausnickstraße 1, 1 a (Standort) |
Zwei stattliche Kasernengebäude der Neuen Infanteriekaserne | Viergeschossige Ziegelsteinbauten mit Hausteingliederung, jeweils durch dreiachsigen Mittelrisalit und Eckrisalite mit Dreiecksgiebeln gegliedert, um 1890/93; bilden Gruppe mit Drausnickstraße 1b und Wilhelmstraße 2, 2a/2b sowie Schillerstraße 52a/54 | D-5-62-000-1294 Wikidata |
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Drausnickstraße 1 b (Standort) |
Ehemaliges Offizierskasino | Dreigeschossig mit höherem siebenachsigem Mittelrisalit, in Formen der italienischen Renaissance, um 1890/1900 | D-5-62-000-1294 Wikidata |
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Dreikönigstraße
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Dreikönigstraße 2 (Standort) |
Ehemaliges Gasthaus Drei Könige | Zweigeschossiger Traufseitbau mit Zwerchhaus, 1706 | D-5-62-000-116 Wikidata |
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Dreikönigstraße 4 (Standort) |
Bürgerhaus | Zweigeschossiger Traufseitbau mit Zwerchhaus, Anfang 18. Jahrhundert | D-5-62-000-117 Wikidata |
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Dreikönigstraße 7 (Standort) |
Bürgerhaus | Zweigeschossiger Traufseitbau mit Zwerchhaus, 1687 | D-5-62-000-118 Wikidata |
Ehemalige Baudenkmäler
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Donaustraße 8 (Standort) |
Pfarrhaus der evangelisch-lutherischen Erlöserkirche | D-5-62-000-1030 Wikidata |
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.