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Liste der Baudenkmäler in Landensberg

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Landensberg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Kapelle St. Oswald in Glöttweng

Ensemble Ortskern Landensberg

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Das Ensemble umfasst die nördlich des älteren Ortskerns bei der Kirche um 1300 planmäßig angelegte Rodungssiedlung, deren Struktur sich relativ ungestört erhalten hat. Zu beiden Seiten eines etwa 50 Meter breiten Angers reihen sich regelmäßig Flurstreifen der einzelnen Anwesen mit den gleichmäßig giebelständig angeordneten Bauernhäusern des 18./19. Jahrhunderts. Das in der Achse liegende Wirtshaus gehört zum Ensemble. Aktennummer: E-7-74-151-1.

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hauptstraße 19
(Standort)
Lourdeskapelle 19. Jahrhundert D-7-74-151-1 Lourdeskapelle
Kirchweg 6
(Standort)
Katholische Pfarrkirche Hl. Kreuz 1739; mit Ausstattung D-7-74-151-2 Katholische Pfarrkirche Hl. Kreuz
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Ortsstraße 2
(Standort)
Ehemaliges Pfarrhaus 18. Jahrhundert D-7-74-151-3 Ehemaliges Pfarrhaus
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Ortsstraße 23
(Standort)
Feldkapelle Anfang 19. Jahrhundert D-7-74-151-4 BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Fendtgäßchen 1
(Standort)
Bildstock 1866 D-7-74-151-5 BW
Fendtgäßchen 7
(Standort)
Katholische Kirche St. Oswald 1726; mit Ausstattung D-7-74-151-6 Katholische Kirche St. Oswald
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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
  • Bernt von Hagen, Angelika Wegener-Hüssen: Landkreis Günzburg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band VII.91/1). Karl M. Lipp Verlag, München 2004, ISBN 3-87490-589-6, S. 339–343.
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