Liste der Baudenkmäler in Mainaschaff

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Mainaschaff zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 15. April 2020 wieder und enthält 3 Baudenkmäler.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hauptstraße 36
(in Hauswand eingelassen)
(Standort)
Kruzifix, sogenanntes Dahlemskreuz Sandstein, bezeichnet mit „1833“ D-6-71-140-5 Kruzifix, sogenanntes Dahlemskreuz
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Schulstraße 11
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Margareta 1771, Langhaus 1928 von Joh. Adam Rüppel erneuert; mit Ausstattung D-6-71-140-1 Katholische Pfarrkirche St. Margareta
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Weinberg, Die Hundertfünfzig Morgen
(Standort)
Marienkapelle (Lourdeskapelle) Kampanile und Zella in einem, mit Vordach, 1954 anstelle eines Vorgängerbaus von 1887 D-6-71-140-4 Marienkapelle (Lourdeskapelle)
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Weinberg, Die Hundertfünfzig Morgen
(Standort)
Kreuzwegstationen Rotsandsteinädikulen, neugotisch, mit Terrakottareliefs, 1890 D-6-71-140-4 Kreuzwegstationen
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Ehemalige Baudenkmäler

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In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Holzweg
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Bildstock D-6-71-140-2
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Mainaschaff – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien