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Liste der Baudenkmäler in Neuching

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Neuching zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Die Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 11. Februar 2017 wieder und umfasst fünf Baudenkmäler.

Innenraum von St. Martin in Oberneuching

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Lausbach 5
(Standort)
Getreidekasten Zweigeschossiger Blockbau, zweite Hälfte 16. Jahrhundert; 1957 innerhalb der Hofstelle versetzt. D-1-77-131-3 Getreidekasten
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Kirchenstraße 16
(Standort)
Katholische Filialkirche St. Johannes der Täufer Barocker Saalbau mit eingezogenem Chor und Zwiebelturm, von Hans Kogler, 1690–93, Turmunterbau und Sakristei spätgotisch; mit Ausstattung. D-1-77-131-4 Katholische Filialkirche St. Johannes der Täufer
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Riexinger Feld
(am Weg nach Riexing)
(Standort)
Wegkapelle Kleiner Satteldachbau, bezeichnet mit „1884“ D-1-77-131-6 Wegkapelle
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
St.-Martin-Straße 9
(Standort)
Ehemaliges Pfarrhaus Zweigeschossiger Satteldachbau mit polygonalem Eckerker, 17. Jahrhundert, 1977/78 zum Rathaus umgebaut. D-1-77-131-2 Ehemaliges Pfarrhaus
Tassilostraße 2
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Martin Dreischiffiger Kirchenbau mit Chorflankenturm, im Kern spätromanisches Langhaus um 1200, Annakapelle 14./15. Jahrhundert, Chor und Turmunterbau spätgotisch 15. Jahrhundert, 1756/6 barockisiert und verändert, 1966/7 um ein Schiff nach Süden erweitert; mit Ausstattung;

Kapelle, jetzt Kriegergedächtnisstätte, um 1800.

D-1-77-131-1 Katholische Pfarrkirche St. Martin
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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Neuching – Sammlung von Bildern