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Liste der Baudenkmäler in Oberschweinbach

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Oberschweinbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Herrnzeller Straße 2
(Standort)
Ortsschild Ortsschild mit Wegweiser u. a. nach Nannhofen und Oberschweinbach, Gusseisen, nach 1862 D-1-79-140-3 Ortsschild
Imhoffstraße 41
(Standort)
Ehemaliges Bauernhaus erdgeschossiger Hakenhof mit Satteldach, verputzt, 1904, mit Wirtschaftsteil von 1892 D-1-79-140-8 Ehemaliges Bauernhaus
Kirchstraße
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Margareth spätgotischer Saalbau mit leicht eingezogenem Polygonalchor und nördlichem Flankenturm mit Zwiebelhaube, lisenengegliederte Westfassade mit gotischem Vorzeichen, 1. Hälfte 18. Jh. barock verändert, 1908–21 erweitert; mit Ausstattung D-1-79-140-1 Katholische Pfarrkirche St. Margareth
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Kirchstraße
(Standort)
Kriegerdenkmal Kriegerdenkmal für die Gefallenen der beiden Weltkriege, Nischenanlage mit Pietà, 1921. D-1-79-134-37 Kriegerdenkmal
Kirchstraße 1
(Standort)
Ehemaliges Pfarrhaus des Pfarrhofes zweigeschossiger Putzbau mit Satteldachbau, im Kern 16. Jahrhundert, barocker Umbau und Erweiterung 1709, Umbauten im 19. Jahrhundert D-1-79-140-2 Ehemaliges Pfarrhaus des Pfarrhofes
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Kajetanweg 5
(Standort)
Ehemaliges Schloss Spielberg, dann Franziskanerinnen-Altenheim, sog. Cajetansstift auf der Grundlage einer mittelalterlichen Burg errichtete Anlage:

Ehemaliges Schloss Spielberg, zweigeschossiger Walmdachbau mit Mittel- und Seitenrisaliten auf Hochkeller, 1624 errichtet, 1695 erweitert und um 1750 im Sinne des Rokoko umgestaltet;

Ehemalige Schlosskapelle St. Cajetan, spätgotischer Saalbau mit dreiseitigem Chorschluss, Seitenkapelle und schlankem Westturm mit Spitzhelm, 1588, barocker Ausbau 1690; Ehemaliges Wohnhaus des Klosterspirituals oder Torwächterhaus, sogenanntes Prälatenhaus, zweigeschossiger Satteldachbau mit Rundgiebel, wohl frühes 19. Jahrhundert;

Ehemaliges Wirtschaftsgebäude des Schlosses mit Remise, Stallung und Heuboden, Ende 19. Jahrhundert, im Kern wohl 18. Jahrhundert;

Ehemaliger Stadel des Schlosses, zweigeschossiger Satteldachbau mit massivem Erdgeschoss, 2. Hälfte 19. Jahrhundert;

Teile der ehemaligen Einfriedung, massiv

D-1-79-140-5 Ehemaliges Schloss Spielberg, dann Franziskanerinnen-Altenheim, sog. Cajetansstift
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Abgegangene Baudenkmäler

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In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Oberschweinbach
Kreisstraße 42
(Standort)
Kleinbauernhaus Erdgeschossiges Kleinbauernhaus mit verschalten Giebeln, Ende 18. Jahrhundert D-1-79-140-7 BW
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
  • Volker Liedke, Peter Weinzierl: Landkreis Fürstenfeldbruck (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.12). Karl M. Lipp Verlag, München 1996, ISBN 3-87490-574-8, S. 204–209.