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Liste der Bodendenkmäler in Großkarolinenfeld

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Großkarolinenfeld zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Großkarolinenfeld

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Hauptstraße 12
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Pfarrkirche Heilig Kreuz in Tattenhausen und ihrer Vorgängerbauten. D-1-8038-0054 Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde
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(Standort) Hofwüstung der frühen Neuzeit (Krippelstätt). D-1-8038-0055 Gemeindegebiet
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Leonhard in Hilperting und ihrer Vorgängerbauten. D-1-8038-0057 Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde
(Standort) Untertägige frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Filialkirche Heilig Kreuz in Thann. D-1-8138-0278 Untertägige frühneuzeitliche Befunde und Funde
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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Großkarolinenfeld – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien