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Liste der Bodendenkmäler in Soyen

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Soyen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler der Gemeinde Soyen

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Bodendenkmäler in der Gemarkung Schlicht

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Schlicht
(Standort)
Burgstall des hohen und späten Mittelalters (Burg Königswart). Siehe auch: Burgstall Königswart D-1-7839-0050[1] BW


Schlicht
(Standort)
Verebnete Grabhügel und Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7839-0051[2] BW


Schlicht
Schlicht
(Standort)
Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7839-0052[3] BW


Schlicht
(Standort)
Untertägige frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Kapelle St. Koloman bei Frauenholzen (heute Ortsteil Schlicht). D-1-7839-0116[4] BW


Schlicht
(Standort)
Burgstall des Mittelalters und der frühen Neuzeit (Hohenburg). Siehe auch: Burgstall Hohenburg (Soyen) D-1-7939-0059[5] BW

Bodendenkmäler in der Gemarkung Soyen

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Soyen
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Katholischen Pfarrkirche St. Peter und Paul in Soyen und ihrer Vorgängerbauten mit zugehörigem Friedhof. Siehe auch: St. Peter und Paul (Soyen) D-1-7839-0126[6] [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:48.1097,12.20595!/D:Soyen, Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Katholischen Pfarrkirche St. Peter und Paul in Soyen und ihrer Vorgängerbauten mit zugehörigem Friedhof. Siehe auch: St. Peter und Paul (Soyen), Bodendenkmal D-1-7839-0126!/|BW]]


Soyen
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Katholischen Filialkirche Mariä Himmelfahrt in Kirchreit und ihrer Vorgängerbauten mit zugehörigem Friedhof. Siehe auch: Mariä Himmelfahrt (Kirchreit) D-1-7939-0188[7] [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:48.08925,12.20815!/D:Soyen, Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Katholischen Filialkirche Mariä Himmelfahrt in Kirchreit und ihrer Vorgängerbauten mit zugehörigem Friedhof. Siehe auch: Mariä Himmelfahrt (Kirchreit), Bodendenkmal D-1-7939-0188!/|BW]]


Soyen
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Katholischen Pfarrkirche St. Peter in Rieden und ihrer Vorgängerbauten mit zugehörigem Friedhof. Siehe auch: St. Peter (Rieden) D-1-7939-0191[8] [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:48.09375,12.22651!/D:Soyen, Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Katholischen Pfarrkirche St. Peter in Rieden und ihrer Vorgängerbauten mit zugehörigem Friedhof. Siehe auch: St. Peter (Rieden), Bodendenkmal D-1-7939-0191!/|BW]]


Soyen
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Teile der Katholischen Filialkirche St. Laurentius in Zell und ihrer Vorgängerbauten. Siehe auch: St. Laurentius (Zell) D-1-7939-0195[9] BW
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Einzelnachweise

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  1. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7839-0050. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  2. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7839-0051. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  3. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7839-0052. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  4. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7839-0116. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  5. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7939-0059. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  6. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7839-0126. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  7. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7939-0188. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  8. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7939-0191. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  9. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7939-0195. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.