Liste der Flaggen im Kreis Olpe

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Diese Liste der Flaggen im Kreis Olpe enthält die Hiss- und Bannerflaggen des Kreises Olpe in Nordrhein-Westfalen und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, wie sie in den jeweiligen Satzungen beschrieben sind.

Kreis Hissflagge Banner Kommentare
Kreis Olpe Der Kreis führt folgendes Wappen:
„In gespaltenem Schild vorne in silbernem (weißem) Feld ein durchgehendes schwarzes Kreuz, hinten im goldenen (gelben) Feld zwei rote Balken.“ (verliehen am 12.10.5.1949) […]

„Der Kreis führt eine Flagge mit den Farben rot-weiß; sie zeigt den Wappenschild des Kreises Olpe.“

Diese ungenaue Beschreibung entstammt der Hauptsatzung des Kreises Olpe. Tatsächlich wird die Flagge wie folgt geführt: „Die Hissflagge ist im Verhältnis 1 : 3 : 1 in den Farben Rot : Weiß : Rot quergestreift und zeigt in der Mitte der weißen Bahn das Kreiswappen im Schild etwas zur Stange hin verschoben.“

Beschreibung des Banners: „Das Banner ist in drei Bahnen im Verhältnis 1 : 3 : 1 in den Farben Rot : Weiß : Rot längsgestreift und zeigt in der Mitte der oberen Hälfte der weißen Bahn das Kreiswappen im Schild.“
(Flagge genehmigt am ???)
[1]

Städte und Gemeinden

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Stadt oder Gemeinde Hissflagge Banner Kommentare
Hansestadt Attendorn laut Hauptsatzung
keine Hissflagge
Genehmigt vom RP Arnsberg am 12. August 1970:
Beschreibung des Banners:„Die Flagge (in Bannerform) ist in drei Bahnen im Verhältnis 1 : 3 : 1 von Rot zu Weiß zu Rot längstgestreift und zeigt das Stadtwappen im Schild im oberen Drittel der mittleren Bahn.“[2]
Stadt Drolshagen laut Hauptsatzung
keine Hissflagge
Genehmigt vom RP Arnsberg am 7. Januar 1972:
Beschreibung des Banners:„Die Flagge (in Bannerform) ist in drei Bahnen im Verhältnis 1:3:1 von weiß zu blau zu weiß längsgestreift und zeigt in der oberen Hälfte der mittleren blauen Bahn das Stadtwappen im Schild.“[3]
Gemeinde Finnentrop Genehmigt vom RP Arnsberg am 11. Oktober 1972:
Beschreibung der Flagge: „Die Hissflagge ist im Verhältnis 1 : 3 : 1 in den Farben Grün : Weiß : Grün längsgestreift (gemeint ist quergestreift) und zeigt in der Mitte der weißen Bahn das Gemeindewappen im Schild.“

Beschreibung des Banners: „Das Banner ist in drei Bahnen im Verhältnis 1 : 3 : 1 in den Farben Grün : Weiß : Grün längsgestreift und zeigt in der Mitte der oberen Hälfte der weißen Bahn das Gemeindewappen im Schild.“[4]

Gemeinde Kirchhundem laut Hauptsatzung
kein Banner
Genehmigt vom RP Arnsberg am 24. Februar 1972:
Beschreibung der Flagge: „Die Flagge ist in drei Bahnen im Verhältnis 1 : 3 : 1 zu Schwarz zu Gelb zu Schwarz längsgestreift (gemeint ist quergestreift) mit dem der gelben Bahn in der Mitte aufgesetzten Wappenschild der Gemeinde.“[5]
Stadt Lennestadt laut Hauptsatzung
keine Hissflagge
Genehmigt vom RP Arnsberg am 8. März 1974:
Beschreibung des Banners:„Die Flagge in Bannerform ist in drei Bahnen im Verhältnis 1 : 3 : 1 von Grün zu Gelb zu Grün längsgestreift und zeigt in der oberen Hälfte der mittleren Bahn das Wappenschild der Stadt.“[6]
Kreisstadt Olpe laut Hauptsatzung
keine Hissflagge
Genehmigt vom RP Arnsberg am ???:
Beschreibung des Banners:„Die Kreisstadt Olpe führt eine Stadtflagge (gemeint ist ein Banner). Sie ist 630 × 140 cm groß. Sie zeigt in neun gleichbreiten Längsstreifen die Farben „Rot-Weiß-Grün-Weiß-Rot-Weiß-Grün-Weiß-Rot“ und etwas über die Mitte nach oben verschoben das Stadtwappen.“[7]
Gemeinde Wenden laut Hauptsatzung
keine Hissflagge
Genehmigt vom RP Arnsberg am 11. Juni 1970:
Beschreibung des Banners: „Rot-Weiß-Rot im Verhältnis 1:3:1 längsgestreift, mit dem Gemeindewappen in der Mitte der oberen Hälfte.“[8]

Einzelnachweise und Anmerkungen

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  1. § 2 der Hauptsatzung des Kreises Olpe (Memento des Originals vom 28. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-olpe.de.
  2. § 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Attendorn (PDF-Datei; 44 kB)
  3. § 2 der Hauptsatzung der Stadt Drolshagen@1@2Vorlage:Toter Link/www.drolshagen.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Finnentrop (Memento des Originals vom 25. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.finnentrop.de
  5. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchhundem@1@2Vorlage:Toter Link/www.kirchhundem.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  6. § 2 der Hauptsatzung der Stadt Lennestadt (Memento des Originals vom 31. August 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lennestadt.de (PDF; 371 kB)
  7. § 2 der Hauptsatzung der Kreisstadt Olpe
  8. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wenden@1@2Vorlage:Toter Link/www.wenden.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.