Lucius Cincius (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lucius Cincius war ein römischer Grammatiker und juristischer Schriftsteller, der um die Zeitenwende von der Republik auf das Prinzipat lebte und wirkte.

Von seinem Werk ist außer Fragmenten in Form von Zitaten bei anderen Autoren nichts erhalten geblieben. Überliefert ist er durch Marcus Verrius Flaccus, Festus, Macrobius und Aulus Gellius. Danach soll er vorwiegend über göttliches Recht geschrieben haben und dabei die sakralrechtlichen Fasten (De fastis) veröffentlicht haben.

Er soll aber auch über profane, öffentlich-rechtliche Themen von Bedeutung Abhandlungen verfasst haben, so zu den Konsuln (De consulum potestate), zu den Comitia (De comitiis) und zur Berufswelt der Rechtsgelehrten (De officio iurisconsulti). Daneben widmete er sich in weiteren Schriften dem Militärwesen (De re militari) und altem Sprachgebrauch (De verbis priscis). Die aus dem letztgenannten Werk erhaltenen zwanzig Erläuterungen betrafen nicht nur das Recht.[1]

  1. Detlef Liebs: Rechtsliteratur. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5. Band I, S. 193–221, hier S. 203 (Rn. 22).