Me’ila (Mischnatraktat)
Traktat Me'ila מַסֶּכֶת מְעִילָה Masechet Me'ila stammt von dem Wort (מַסֶּכֶת „Veruntreuung“, „Vergreifen“ [am Geheiligten]) ab und ist ein Traktat aus der Mischna in der Ordnung Kodaschim סֵדֶר קָדָשִׁים (Heilige Dinge).[1] Dieses Mischna-Traktat bezieht sich auf die Thora-Stellen Leviticus 5:15 ff. und Numeri 5:6-8.[2] Das Traktat Me'iela enthält nur Gemara (rabbinische Kommentare zur Mischna) im babylonischen Talmud und besteht aus 22 Folia. Im Jerusalemer Talmud ist das Traktat nicht enthalten.[3]
Das Traktat ist in sechs Kapitel unterteilt. Es behandelt u. a. Bestimmungen zur Veruntreuung von Besitz des Tempelheiligtums. So wurde für vorsätzlich begangene Vergehen die Strafe der Geißelung verhängt. Hatte der Täter / die Täterin das Vergehen nicht vorsätzlich begangen, trat an die Stelle der Geißelung ein Tempelopfer. Als Veruntreuung galt jede unrechtmäßige Nutznießung von sakralen Besitz, sobald der Schaden mindestens den Wert der antiken judäischen Münzeinheit Perutah ausmachte.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Jacob Neusner: The halakhah. An encyclopaedia of the law of Judaism. Vol. 2. Between Israel an God, Part B. Brill, Leiden/Köln 2000, ISBN 90-04-11617-6, books.google.de
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ David Hoffmann: Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Teil V, Ordnung, Kadaschim übersetzt und erklärt von John Cohn. 3. Auflage. Victor Goldschmidt Verlag, Basel 1986, S. 411 f.
- ↑ Dr. Juda Lion Palache: Inleiding in de Talmoed. Haarlem 1954, S. 54.
- ↑ Rabbijn mr.drs. R. Evers: Talmoedisch Denken. Amphora Books, Amsterdam 1999, S. 205.