Nachrichten für Luftfahrer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Nachrichten für Luftfahrer (NfL) sind das Amtsblatt für die Luftfahrt in der Bundesrepublik Deutschland. Herausgeber ist die Deutsche Flugsicherung (DFS). Sie enthalten für Luftfahrer verbindliche Bekanntmachungen von Anordnungen sowie wichtige Informationen für die Luftfahrt. Die NfL erscheinen alle zwei Wochen als Papierversion, sind aber auch auf CD-ROM und seit April 2006 auch als Online-Version erhältlich.[1] Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über die DFS-Tochtergesellschaft Eisenschmidt GmbH.[2]

Die Nachrichten für Luftfahrer sind nicht zu verwechseln mit den kurzfristig bekanntgegebenen NOTAMs (Notice to Airmen, dt. etwa „Nachrichten an Luftfahrer“).

Die Nachrichten für Luftfahrer gehen auf die Nachrichten für Luftfahrer des Reichsverkehrsministerium (Reichsamt für Luft- und Kraftfahrwesen) zurück. Die erste Ausgabe mit Jahrgang 1 wurde am 8. Oktober 1920 publiziert und sollte dazu beitragen den „Verlust deutscher Erfahrungen und deutscher Leistungen auf dem Gebiete der Luftfahrt zu vermeiden.“. Die erste Ausgabe umfasste einen allgemeinen und einen technischen Teil. Im Ersten Jahr erschienen in unregelmäßigem Abstand 12 Ausgaben, im Folgejahr bereits 51.

Am 19. Dezember 2024 veröffentlichte FragDenStaat kostenlos alle Ausgaben der Nachrichten für Luftfahrer seit 1953 zusammen mit den Ausgaben des Verkehrsblatts und des Bundessteuerblatts[3].

Soweit diese für die Durchführung des Flugbetriebes von Bedeutung sind, werden sie in NfL 1 abgefasst. Die NfL 2 hingegen enthalten Informationen, die Luftfahrtgeräte und Luftfahrtpersonal betreffen und nicht in die NfL 1 einzuordnen sind. Seit 2014 gilt die neue Schreibweise NfL 1 und NfL 2 anstelle von NfL I und NfL II.[4]

  • Flugplätze
  • Flugsicherung
  • Flugwetterdienst
  • Luftverkehrsvorschriften
  • Flugsicherungsverfahren
  • Luftraumstruktur
  • Flugbeschränkungen
  • Einflugbestimmungen
  • Such- und Rettungsdienst
  • Musterzulassung
  • Lufttüchtigkeit
  • Luftfahrtpersonal
  • Betrieb von Luftfahrzeugen
  • Flugunfalluntersuchung
  • Fliegertauglichkeit
  • Luftfahrttechnische Betriebe

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. www.dfs.de: Online-Download von AIP und NfL ab sofort als amtliche Version gültig (Memento vom 11. Juli 2012 im Internet Archive), abgerufen am 8. August 2010
  2. Luftfahrt Bundesamt - Gesetze/Verordnungen. In: lba.de. Luftfahrt-Bundesamt - Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), 21. Oktober 2014, abgerufen am 18. Februar 2017.
  3. Eins nach dem anderen: Amtsblätter an die frische Luft. 19. Dezember 2024, abgerufen am 20. Dezember 2024.
  4. Luftfahrt-Bundesamt: NfL 2-4-14 (Memento des Originals vom 18. Februar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lba.de, abgerufen am 18. Februar 2015