Verkehrsblatt
Verkehrsblatt: Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr der Bundesrepublik Deutschland
| |
---|---|
Beschreibung | Amtliche Veröffentlichungen und Bekanntmachungen |
Verlag | Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG |
Erstausgabe | 1949 |
Erscheinungsweise | vierzehntäglich |
Herausgeber | BMDV |
ISSN (Print) | 0042-4013 |
Das Verkehrsblatt (VkBl.) ist das Amtsblatt des deutschen Bundesministerium für Digitales und Verkehr und erscheint kostenpflichtig im Verkehrsblatt-Verlag.
Das Verkehrsblatt besteht aus einem amtlichen und einem nicht amtlichen Teil. Im amtlichen Teil werden allgemeine Angelegenheiten, Mitteilungen zu den Rubriken Eisenbahnen und Wasserstraßen, Straßenbau und Straßenverkehr, Luft- und Raumfahrt sowie Schifffahrt und Aufgebote veröffentlicht. Im nicht amtlichen Teil stehen übrige Berichte und Mitteilungen.
Der Verkehrsblatt-Verlag mit Sitz in Dortmund veröffentlicht im Auftrag der Bundesregierung alle amtlichen Bekanntmachungen für das gesamte Verkehrswesen aus einem Vertrag von 1953.[1]
Der Verein FragDenStaat erhob am 1. August 2022 Klage zur Veröffentlichung des bisher geheimen Vertrages mit dem Ziel, dass auch dieses Amtsblatt kostenlos veröffentlicht wird, so wie die Umstellung bereits beim Bundesgesetzblatt erfolgt ist.[1] Erstinstanzlich verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin das Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, den Zugang zu den geschwärzten Passagen des Vertrags zu gewähren.[2]
Am 19. Dezember 2024 veröffentlichte FragDenStaat kostenlos alle Ausgaben des Verkehrsblatts seit 1947 zusammen mit den Ausgaben des Bundessteuerblatts und den Nachrichten für Luftfahrer[3].
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- verkehrsblatt.de – Offizielle Website des Verkehrsblatt-Verlages
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Arne Semsrott: Verkehrsministerium will 70 Jahre alten Vertrag geheim halten. In: fragdenstaat.de. 1. September 2022, abgerufen am 5. September 2022.
- ↑ VG Berlin, Urteil vom 20.07.2023 - VG 2 K 228/22 auf Openjur
- ↑ Eins nach dem anderen: Amtsblätter an die frische Luft. 19. Dezember 2024, abgerufen am 20. Dezember 2024.