Nationalratswahlkreis St. Gallen-Nordost
Der Nationalratswahlkreis St. Gallen-Nordost war ein Wahlkreis bei Wahlen in den Schweizer Nationalrat. Er bestand von 1848 bis 1919 (Einführung des heute üblichen Proporzwahlrechts) und umfasste den nordöstlichen Teil des Kantons St. Gallen.
Wahlverfahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]St. Gallen-Nordost ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. St. Gallen-Nordost trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 28, ab 1872 die Nummer 29, ab 1881 die Nummer 30 und ab 1890 die Nummer 31.
Die Anzahl Sitze, die St. Gallen-Nordost zur Verfügung standen, änderte sich mehrmals:
- 1848 bis 1860: 2 Sitze
- 1863 bis 1869: 3 Sitze
- 1872 bis 1887: 4 Sitze
- 1890 bis 1899: 2 Sitze
- 1902 bis 1908: 3 Sitze
- ab 1911: 4 Sitze
Ausdehnung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, wobei man den bereits 1848 von der St. Galler Kantonsregierung geschaffenen Wahlkreis I unverändert übernahm.[1] St. Gallen-Nordost umfasste:
- die Stadt St. Gallen
- im Bezirk Oberrheintal die Gemeinden Marbach und Rebstein
- den Bezirk Rorschach
- den Bezirk Tablat (entspricht den Gemeinden Häggenschwil, Muolen, Tablat und Wittenbach)
- den Bezirk Unterrheintal
Zu einer Gebietserweiterung kam es mit dem «Nachtragsgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 23. Juli 1863, als die übrigen Gemeinden des Bezirks Oberrheintal vom Wahlkreis St. Gallen-Süd abgetrennt wurden.[2] St. Gallen-Nordost umfasste nun:
- die Stadt St. Gallen
- den Bezirk Oberrheintal
- den Bezirk Rorschach
- den Bezirk Tablat
- den Bezirk Unterrheintal
Gemäss dem «Bundesgesetz betreffend die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen» vom 19. Juli 1872 kamen die Gemeinden Gams und Sennwald im Bezirk Werdenberg zum Wahlkreis St. Gallen-Nordost.[3] Mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 3. Mai 1881 wurden diese beiden Gemeinden wieder an St. Gallen-Süd zurückgegeben, so dass die territoriale Ausdehnung jener von 1863 entsprach.[4]
Eine markante Verkleinerung hatte das «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 20. Juni 1890 zur Folge. Dabei wurden die Stadt St. Gallen und der Bezirk Tablat an den neu geschaffenen Wahlkreis St. Gallen-Stadt abgetreten.[5] St. Gallen-Nordost umfasste somit noch:
- den Bezirk Oberrheintal
- den Bezirk Rorschach
- den Bezirk Unterrheintal
Eine letzte Gebietsveränderung erfolgte mit dem «Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise» vom 23. Juni 1911. Drei ländlich geprägte Gemeinden wurden vom Wahlkreis St. Gallen-Stadt abgetrennt und St. Gallen-Nordost zugeteilt.[6] Dieser umfasste zuletzt:
- den Bezirk Oberrheintal
- den Bezirk Rorschach
- im Bezirk Tablat die Gemeinden Häggenschwil, Muolen und Wittenbach
- den Bezirk Unterrheintal
1919 wurden die fünf St. Galler Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis St. Gallen zusammengelegt, in welchem das Proporzwahlrecht gilt.
Nationalräte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- G = Gesamterneuerungswahl
- E = Ersatzwahl bei Vakanzen
- K = Komplimentswahl eines amtierenden Bundesrates
- B = Ergänzungswahl für einen Bundesrat
Quelle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Erich Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919. Band 3. Francke Verlag, Bern 1978, ISBN 3-7720-1445-3.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes (vom 21. Dezember 1850). (PDF, 676 kB) In: Bundesblatt Nr. 61 vom 28. Dezember 1850. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 2. November 2014.
- ↑ Nachtragsgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath. (PDF, 1,0 MB) In: Bundesblatt Nr. 24 vom 6. Juni 1863. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 2. November 2014.
- ↑ Botschaft des Bundesrates an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Wahlen in den Nationalrat (vom 24. Juni 1872). (PDF, 722 kB) In: Bundesblatt Nr. 30 vom 6. Juli 1872. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 2. November 2014.
- ↑ Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath (vom 3. Mai 1881). (PDF, 288 kB) In: Bundesblatt Nr. 20 vom 10. Mai 1881. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 2. November 2014.
- ↑ Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath (vom 20. Juni 1890). (PDF, 296 kB) In: Bundesblatt Nr. 26 vom 21. Juni 1890. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 2. November 2014.
- ↑ Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise (vom 23. Juni 1911). (PDF, 296 kB) In: Bundesblatt Nr. 26 vom 28. Juni 1911. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 2. November 2014.