Nullum testamentum
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Unter dem Begriff nullum testamentum versteht man einen alten erbrechtlichen Rechtsgrundsatz. Danach konnte es ein Erbrecht nur innerhalb der Familie des Erblassers geben. Testamente, die die Vererbung außerhalb der Familie erlauben, ließ dieser Grundsatz nicht zu.
Die Formulierung beruht auf folgendem Satz der Germania über das private Leben der Germanen: „heredes tamen successoresque sui cuique liberi, et nullum testamentum.“[1][2]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Tacitus: Germania.
- Rudolf Gmür, Andreas Roth: Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte. 13. Auflage. Franz Vahlen, 2011, ISBN 978-3-8006-3855-0.
- Sike Pettinger: Vermögenserhaltung und Sicherung der Unternehmensfortführung durch Verfügungen von Todes wegen: Eine Studie der Frühen Augsburger Neuzeit. Hopf, Berlin 2007, ISBN 978-3-8258-0076-5 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Germania 20, 5.
- ↑ Übersetzung bei Gottwein. Abgerufen am 6. Februar 2016.