Otto Stielow

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Otto Wolf Stielow (* 4. Mai 1831 auf Gut Maethlow; † 20. Juni 1908 in Hildesheim) war ein deutscher Verwaltungsbeamter.

Otto Stielow studierte Rechtswissenschaften an der Universität Halle. 1851 wurde er Mitglied des Corps Marchia Halle.[1] Nach Abschluss des Studiums trat er in den preußischen Staatsdienst und absolvierte 1859–1861 das Regierungsreferendariat in Magdeburg. 1861 bestand er das Regierungsassessor-Examen.[2] Von 1864 bis 1903 war er Landrat des Landkreises Quedlinburg.[3] Er erwarb sich besondere Verdienste um den Erhalt des Naturdenkmals Teufelsmauer, indem er 1867 der Gemeinde Weddersleben die weitere Ausnutzung als Steinbruch untersagte.[4] Zuletzt lebte er in Hildesheim.[1]

Einzelnachweise

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  1. a b c Kösener Korpslisten 1910, 99/208
  2. Bestand I. HA Rep. 125, Nr. 4885. Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz.
  3. Landkreis Quedlinburg Verwaltungsgeschichte und Landräte, territorial.de (Rolf Jehke).
  4. 150 Jahre Schutz der Teufelsmauer – Tagung und Festveranstaltung am 08.06.2002 in Weddersleben. (PDF; 12 MB) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.