Portal:COVID-19/Neuigkeiten/Archiv 2022

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Archiv 2022 der Rubrik Neuigkeiten

Die europäische Arzneimittelbehörde warnt vor der nachlassenden Wirkung bestimmter Corona-Medikamente auf Basis monoklonaler Antikörper. Labortests hatten gezeigt, dass die betroffenen Präparate die Omikron-Stämme BA.4.6, BA.2.75.2 und XBB nur unzureichend zu neutralisieren vermögen. Jedoch auch die Stämme BQ.1 und BQ.1, von denen erwartet werde, dass sie in den kommenden Wochen die dominierenden Stämme in der EU werden, würden nicht signifikant neutralisiert. Monoklonale Antikörper sind künstlich hergestellte Proteine, die per Injektion oder Infusion zur Milderung der Symptome von COVID-19 bei Risikopatienten oder Krankenhauspatienten eingesetzt werden. Hingegen wird erwartet, dass antivirale Behandlungen wie Paxlovid und Veklury ihre Aktivität gegen die neu auftretenden Stämme beibehalten. EMA
11. Dezember 2022


Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) wird nach der Ausgabe im Dezember 2022 keine monatlichen Sicherheitsupdates zu COVID-19-Impfstoffen mehr veröffentlichen, wie sie dies in den letzten zwei Jahren praktiziert hat. Wie bei allen in der EU zugelassenen Arzneimitteln werden neu anfallende Daten zur Sicherheit aber weiterhin überwacht und bewertet. Bis Mitte November 2022 wurden rund 950 Millionen Impfdosen an Menschen in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verabreicht. Bis Dezember 2022 hatte die Mehrheit der EU-Bevölkerung mindestens einen COVID-19-Impfstoff erhalten. Die EMA resümiert, dass die zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sicher, wirksam und schwerwiegende Sicherheitsprobleme äußerst selten sind. EMA
9. Dezember 2022.


Chinesische Staatsangehörige in Deutschland können sich hier mit dem chinesischen Sinovac-Impfstoff impfen lassen. Wie am 7. Dezember 2022 mitgeteilt wurde, hat der deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Einfuhrerlaubnis erteilt. Eine Zulassung für Deutsche ist nicht vorgesehen. Spiegel
8. Dezember 2022


Die im Jahr 2022 gegründete Notfall-Einsatzgruppe (Emergency Task Force, ETF) der Europäischen Arzneimittel-Agentur ist der Ansicht, dass die bivalenten mRNA-Impfstoffe, die auf den ursprünglichen Stamm und die Omikron BA.4-5-Subvarianten von SARS-CoV-2 abzielen, auch für die Grundimmunisierung verwendet werden können. Derzeit sind diese Impfstoffe lediglich für die Auffrischungsimpfung zugelassen. Daten aus nicht-klinischen Studien deuten darauf hin, dass diese angepassten bivalenten Impfstoffe bei Menschen, die weder geimpft sind noch sich zuvor mit SARS-Cov-2 infiziert hatten, eine breite Immunantwort auslösen können. Gleichzeitug ist das Sicherheitsprofil gut etabliert. Auf der Grundlage dieser Beurteilung können die nationalen Behörden beschließen, diese angepassten bivalenten Impfstoffe in ihren nationalen Impfkampagnen für die Grundimmunisierung zu verwenden, falls es erforderlich sein sollte. EMA
6. Dezember 2022

Der deutsche Virologe Christian Drosten äußerte sich in einem Interview der »Zeit« zur weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie. „Es ist nicht mehr so, dass das Virus mit ein paar Mutationen das Spiel komplett drehen könnte.“ Er sieht erste Zeichen für den Übergang von der Pandemie zur Endemie. Zeit
28. November 2022


Die Europäische Kommission hat am 10. November 2022 einen angepassten Proteinimpfstoff für die Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 zugelassen. Das von Sanofi Pasteur entwickelte Vakzin VidPrevtyn Beta enthält ein Spikeprotein der Beta-Variante von SARS-CoV-2 (Stamm B.1.351), das durch rekombinante DNA-Technologie hergestellt wird. Zur Verstärkung der Immunantwort enthält der Impfstoff das Adjuvans AS03. VidPrevtyn Beta dient der aktiven Immunisierung von Erwachsenen zur Vorbeugung von COVID-19, die zuvor einen mRNA-Impfstoff oder einen Adenovirus-Vektorimpfstoff gegen COVID-19 erhalten haben. Die Zulassung basiert auf der Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur, die sich vor allem auf Daten aus zwei Immunbridging-Studien gründet, bei denen die durch die Impfung induzierte Immunantwort mit der eines bereits zugelassenen Produkts verglichen wurde.PZ EMA
18. November 2022

In zwei bislang noch nicht begutachtete Vorabpublikationen berichten zwei Forschergruppen, dass die spezifische, gegen BA.4/5 gerichtete Immunantwort nach einer Auffrischimpfung mit einem bivalenten an diese Omikron-Sublinien angepassten Impfstoff kaum stärker ausfällt als nach einer Auffrischimpfung mit einem monovalenten Original-mRNA-Impfstoff gegen COVID-19. Eine Forschergruppe der Columbia University in New York untersuchte die Seren verschiedener klinischer Kohorten, die als vierte Dosis eine der ursprünglichen monovalenten mRNA-Impfstoffe oder eine Dosis der neuen bivalenten Impfstoffe erhalten hatten. Das mittels Pseudovirus-Neutralisationstest bestimmte Neutralisierungspotenzial der Seren gegenüber einem SARS-CoV-2-Wildtyp-nahen Stamm und mehreren Omikron-Sublinien habe in keinem der Tests signifikant höhere Titer an neutralisierenden Antikörpern als Reaktion auf eine Auffrischimpfung mit einem angepassten Impfstoff gezeigt als eine Auffrischimpfung mit einen monovalenten mRNA-Impfstoff. Jedoch seien Folgestudien erforderlich, um festzustellen, ob sich die Antikörperreaktionen im zeitlichen Verlauf anders darstellen, wenn das Immunsystem mehr Zeit für die Ausbildung einer Immunantwort hatte. Unabhängig davon untersuchte eine weitere Forschergruppe vom Beth Israel Deaconess Medical Center in Boston die humoralen und zellulären Immunantworten von 15 Personen, die eine Auffrischimpfung mit dem ursprünglichen, monovalenten mRNA-Impfstoff erhalten hatten und von 18 Personen, die mit einem bivalenten mRNA-Impfstoff geboostert worden waren. Sowohl die monovalenten als auch die bivalenten mRNA-Auffrischimpfungen bewirkten hauptsächlich einen Titer-Anstieg der neutralisierenden Antikörper gegen den Wildtypstamm und nur mäßig höhere Titer gegen die Omikron-Varianten BA.1, BA.2 und BA.5. Die T-Zell-Reaktionen wurden in beiden Gruppen mäßig erhöht. Die Forscher aus Boston deuten die mäßig bessere Immunantwort durch die bivalenten Impfstoffe als weiteren Hinweis darauf, dass die Prägung des Immunsystems durch eine frühere Exposition mit dem Antigen („Antigenerbsünde“) eine größere Rolle als bisher angenommen spielen könnte. PZ 25.20.22PZ 26.20.22
27. Oktober 2022.


Die Zahl der COVID-19-Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ist in Thüringen stark gestiegen. Nutzten in den letzten zwei Septemberwochen noch 3.000 bis 4.000 Menschen das Angebot, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, so waren es, nachdem in Thüringen ab Ende September Auffrischungsimpfungen mit dem an die Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5 angepassten COVID-19-Impfstoff Comirnaty/Omikron BA.4-5 von BioNTech/Pfizer angeboten wurden, bis Mitte Oktober 2022 doppelt so viele. MDR
24. Oktober 2022


Eine Auffrischungsimpfung mit dem an die Omikron-Subvariante BA.5 von SARS-CoV-2 angepassten bivalenten COVID-19-Impfstoff von Biontech/Pfizer soll nach Herstellerangaben bereits eine Woche nach Verabreichung einer Imstoffdosis für mehr Antikörper gegen BA.5 im Organismus sorgen als eine vierte Impfung mit dem bisher hergestellten monovalenten COVID-19-Impfstoff dieser Pharmaunternehmen; diese Pressemeldung ging am 13. Oktober an die Medien, wie MDR-Online mitteilte. Dabei beriefen sich die Unternehmen auf vorläufige Ergebnisse einer klinischen Studie. MDR
13. Oktober 2022


Forscher befürchten, dass sich das Infektionsgeschehen, das momentan durch die Omikron-Variante BA.5. beherrscht wird, durch weitere Mutationen verstärken könnte. Neuere Omikron-Varianten wie BA.2.75.2 und BQ.1.1. könnten der Herbstwelle weitere Wucht verleihen, da manche dieser Varianten aufgrund ihres veränderten Erbgutes Antikörpern von Geimpften und Genesenen besser entgehen und sich schneller verbreiten können als die bisher vorherrschenden Varianten. Wie der Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom 6. Oktober 2022 zeigte, spiegeln sich solche Befürchtungen hiezulande in den Daten noch kaum wieder: den aktuellen Zahlen zufolge bestimme immer noch die Omikron-Sublinie BA.5 das Infektionsgeschehen, für andere Sublinien liege der Anteil in der Stichprobe für Deutschland bei weniger als 1 Prozent. pz RKI (Wochenbericht vom 6. Oktober 2022, PDF)
8. Oktober 2022


Am 1. Oktober 2022 traten die in Deutschland vom Bund am 16. September 2022 beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft, diese sollen bis 7. April 2022 gelten und die Arzneimittelversorgung für die Herbst-/Wintersaison 2022/2023 zum Schutz vor der COVID-19 verbessern, zielgerichtete Impfkampagnen ermöglichen und den Schutz von vulnerablen Personengruppen stärken. BMJDeutscher Bundestag/Dokumente
2. Oktober 2022.

Wie der Deutscher Apothekerverband (DAV) in einem Rundschreiben vom 14. September 2022 an seinen Mitglieder mitteilte, konnte der an die Omikron-Subvarianten BA.4/BA.5 angepasste COVID-19-Impfstoff Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 (BioNtech/Pfizer) erstmalig am 20. September 2022 in den deutschen Apotheken bestellt werden; das Vakzin wurde am 12. September 2022 von der Europäischen Kommission zugelassen. Derzeit laufen bereits Booster-Impfungen mit den ebenfalls zugelassenen, an die Omikron-Subvariante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffen der Pharmaunternehmen BioNtech/Pfizer und Moderna. PZ
26. September 2022.


Die US-Gesundheitsbehörde CDC hat eine offizielle Empfehlung für COVID-19-Auffrischungsimpfungen mit den zwei bivalenten an die Omikron-Suvariante BA.4 und BA.5 angepassten mRNA-Impfstoffen: Moderna-COVID-19 Vaccine, Bivalent und Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine, Bivalent ausgesprochen. Die Arzneimittelbehörde FDA hatte diesen beiden COVID-19-Impfstoffen bereits am 31. August 2022 eine Notfallzulassung (Emergency use authorization, EUA) für die USA erteilt. Die Impfstoffe sollen sowohl Schutz vor dem ursprünglichen, erstmals in Wuhan nachgewiesenen Wildtyp von SARS-CoV-2 als auch vor den Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5 bieten. Tagesschau, FDA
21. September 2022


Einem im Juni 2022 in Südkorea zugelassenen proteinbasierten COVID-19-Impfstoff liegt ein durch künstliche Intelligenz begleitetes Syntheseprinzip zugrunde. Wie das Wissenschaftsmagazin Nature im September 2022 berichtet, basiere die Entwicklung auf einem arbeitsintensiven „Trial-and-error-Prozess“, mit dem vor fast zehn Jahren ein Nanopartikel basierend auf einem kugelförmigen Protein mit Hilfe von künstlicher Intelligenz synthetisiert wurde. Ein Zulassungsantrag für diesen Impfstoff (SKYcovion, SK Chemicals) für die EU wird seit August 2022 von der EMA geprüft. nature EMA
19. September 2022.


Das COVID-19-Infektionsgeschehen könnte in Herbst und Winter 2022/23 erneut an Dynamik gewinnen; präventiv sollen in Deutschland ab 1. Oktober 2022 bundesweit wieder Corona-Schutzmaßnahmen eingeführt werden Das neue Infektionsschutzgesetz erlaubt es den Bundesländern, abgestuft auf das Infektionsgeschehen zu reagieren und ggf. weitergehende, regionale Schutzmaßnahmen zu beschließen. BGM
11. September 2022


Im Herbst-Update der SIKO vom 25. August 2022 aktualisierte die Sächsische Impfkommission (SIKO) ihre Empfehlungen zu COVID-19-Impfungen als antipandemische Maßnahme. Die Empfehlungen der SIKO sind der epidemiologische Situation im Land Sachsen angepasst und sollen impfenden Ärztinnen und Ärzten Hilfestellung und Handlungsanleitung für Impfungen geben, die dem aktuellen Stand des Wissens über COVID-19-Impfungen mit verfügbaren und zugelassenen COVID-19-Impfstoffen entsprechen. SIKO (PDF)
9. September 2022.


Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA empfahl am 1. September 2022 die Zulassung zweier angepasster mRNA-COVID-19-Impfstoffe für die Auffrischungsimpfung. Es handelt sich um zwei bivalente Impfstoffe der Unternehmen Biontech/Pfizer (Comirnaty Original/Omicron BA.1) und Moderna (Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1), die jeweils auf den Wildtyp – den ursprünglichen, erstmals in Wuhan nachgewiesenen Stamm von SARS-CoV-2 – sowie dessen Omikronvariante BA.1 zielen. Die Verabreichung ist möglich bei Personen ab 12 Jahren und erfolgt mindestens 3 Monate nach der letzten Dosis eines COVID-19-Impfstoffs. Die bei den angepassten Impfstoffen beobachteten Nebenwirkungen waren mit denen vergleichbar, die bei den ursprünglichen Impfstoffen beobachtet wurden, und waren typischerweise mild und kurzlebig. Die beiden Stellungnahmen des CHMP werden nun an die Europäische Kommission für die endgültige Entscheidung weitergeleitet, welche als Formsache gilt. Die neuen Impfstoffe, von denen Deutschland laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach in den Kalenderwochen 36 und 37 vorbehaltlich der Zulassung insgesamt rund 14 Millionen Dosen von Biontech/Pfizer und Moderna erhalte, sollen in Kürze von den Hausarztpraxen Deutschlands bestellt werden können. Modernas Spikevax bivalent Original/Omicron ist bereits seit August im Vereinigten Königreich und der Schweiz zugelassen. EMAapotheke adhoc
1. September 2022.


Die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA genehmigte am 31. August 2022 den Notfallgebrauch von zwei angepassten mRNA-COVID-19-Impfstoffen für die Auffrischungsimpfung, Moderna COVID-19 Vaccine, Bivalent (ab 18 Jahre) und Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine, Bivalent (ab 12 Jahre). Beide enthalten je zwei Komponenten und sollen Schutz sowohl vor dem ursprünglichen Sars-CoV-2 als auch vor den Omikron-Sublinien BA.4 und BA.5 bieten. Die angepassten Impfstoffe können frühestens zwei Monate nach einer Impfung gegen das Virus verabreicht werden. FDA
1. September 2022

Ob eine immunologische Prägung auch im Fall von Infektionen mit SARS-CoV-2 eine relevante Rolle spielt, wird zurzeit kontrovers diskutiert. Das auch als „antigene Erbsünde“ (englisch Antigenic sin, OAS) bezeichnete Phänomen wurde zuerst 1960 von dem Epidemiologen Thomas Francis Junior von der Universität Michigan bei der Auswertung von Infektionen mit dem Grippevirus beobachtet. Die durch die ursprüngliche Virusinfektion entstandene Prägung bestimmt den Erkentnissen von Francis zufolge die spätere Antikörperreaktion des Immunsystems. Dabei richten sich die Antikörper, die als Reaktion auf die erste Infektion gebildet wurden, weitgehend gegen das dominante Antigen der Virusvariante der Erstinfektion. Das Phänomen könnte mit Blick auf die Wahl des Impfstoffes für eine COVID-19-Auffrischimpfung bedeutsam sein. Ab Herbst 2022 werden wahrscheinlich drei verschiedene mRNA-Impfstofftypen zur Verfügung stehen: der nicht modifizierte klassische Impfstoff, ein an die Omikron-Subvariante BA.1 angepasster bivalenter Kombinationsimpfstoff und ein an BA.4/BA.5 angepasster bivalenter Kombinationsimpfstoff. Grundsätzlich sei nicht bekannt, ob bivalente Kombinationsimpfstoffe (also Kombinationen von Antigenen des Wildtyp-Virus und einer Omikron-Variante) besser geeignet sind als monovalente (Antigen nur einer Virusvariante). PZ
28. August 2022


Die Europäische Arzneimittelagentur EMA kündigt für den 1. September 2022 eine außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) an, um die Bewertung von zwei Anträgen für angepasste mRNA-COVID-19-Impfstoffe zu erörtern. Es handelt sich um die bivalenten Impfstoffe der Unternehmen Biontech/Pfizer (Comirnaty) und Moderna (Spikevax), die jeweils auf den Wildtyp – den ursprünglichen, erstmals in Wuhan nachgewiesenen Stamm von SARS-CoV-2 – sowie dessen Omikronvariante BA.1 zielen. Ziel des Treffens ist, die Bewertung der beiden Anträge nach Möglichkeit abzuschließen. EMA
23. August 2022


Die Pharmaunternehmen Biontech und Pfizer haben bei der US-Arzneimittelbehörde FDA eine Notfallzulassung für einen an die derzeit dominierende Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5 angepassten Corona-Impfstoff beantragt. In den kommenden Tagen solle auch ein Antrag an die Europäische Arzneimittelbehörde EMA gestellt werden, teilten die beiden Unternehmen mit. Bei entsprechenden Zulassungen könne schon im September mit der Auslieferung begonnen werden, hieß es. Es gibt zu der angepassten Impfstoff-Variante jedoch noch keine klinische Studie. Zuvor hatten die Firmen bereits Anträge für einen auf den Subtyp BA.1 angepassten Impfstoff eingereicht. In Deutschland spielt die Omikron-Subvariante BA.1 im Infektionsgeschehen von COVID-19 keine Rolle mehr. NDR
23. August 2022.


Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte am 15. August die Ergebnisse der vierten Welle der Krankenhausbasierten Online-Befragung zur COVID-19-Impfung (KROCO). Mit KROCO werden beim Krankenhauspersonal in Deutschland Impfabsicht, Impfquote und Beweggründe für das Impfverhalten erfragt. Die vierte Befragungswelle fand im Mai 2022 statt. Von den 11.516 dreifach Geimpften unter den insgesamt 14.793 Befragten aus 109 Krankenhäusern gab der Großteil an, sich „auf jeden Fall“ (42 %) oder „eher“ (25 %) ein weiteres Mal impfen lassen zu wollen; 20 % wollten sich „auf keinen Fall“ oder „eher nicht ein weiteres Mal" impfen lassen. Als Hauptgründe für eine Impfung genannt wurden der Wunsch, das private Umfeld und sich selbst zu schützen, wieder zur Normalität zurückzukehren sowie der Wunsch, Kollegen und Patienten zu schützen. Einer von sechs befragten Personen gab zudem an, sich aufgrund der seinerzeit bestehenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht impfen lassen zu haben. Das RKI hatte KROCO im März 2021 mit der ersten Befragungswelle gestartet. RKI
20. August 2022.


Im Fachjournal »Science Immunology«  wurden im Juni 2022 Ergebnisse einer Pilotstudie der Forschungsabteilung des Pharmaunternehmens Biontech veröffentlicht, bei der die Antikörpertiter von zwei- bis dreifach gegen COVID-19 Geimpften mit und ohne Durchbruchsinfektion untersucht wurden. Die Wissenschaftler stellten fest, dass Dreifachgeimpfte ohne Durchbruchinfektion mehr B-Gedächtniszellen gegen das Spike-Protein als gegen die Rezeptorbindungsdomäne (RBD) von SARS-CoV-2 gebildet hatten als die Probanden mit Durchbruchinfektion; bei diesen verhielt es sich genau umgekehrt. Die Studie legt nahe, dass selbst eine zwei- oder dreifacher Impfung mit dem Coronaimpfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer nach einer Durchbruchinfektion mit der Omikron-Subvariante BA.1 nur unzureichend vor einer Infektion mit den neuen, infektiöseren Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5 schützt. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) nehmen Infektionen mit den Omikron-Subvarianten BA.4 und insbesondere BA.5 auch in Deutschland zu. Die seit Mitte Juni 2022 in Deutschland dominierende Omikron-Sublinie BA.5 hat alle anderen Varianten des Coronavirus fast vollständig verdrängt, ihr Gesamtanteil lag in der KW 31 (1.–7. August)/2022 bei 95 %. PZ RKI
19. August 2022.


Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA begann am 18. August 2022 mit der Prüfung eines Antrags auf bedingte Zulassung für einen weiteren COVID-19-Impfstoff. Bei dem Vakzin (geplanter Handelsname Skycovion) des südkoreanischen Herstellers SK Bioscience handelt es sich um eine Formulierung aus Nanopartikeln – kleinste Teilchen, welche die Rezeptorbindungsdomäne (RBD) des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 enthalten. Außerdem enthält der Impfstoff einen Wirkverstärker (Adjuvans). Die EMA ist der Auffassung, dass die EU über eine breite Palette von Impfstoffen und Behandlungen verfügen soll, damit die Mitgliedstaaten die sich weiter entwickelnde Pandemie wirksam bekämpfen können. Bislang sind in der EU sechs Impfstoffe zugelassen. EMA PZ
19. August 2022.


Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 18. August 2022 ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt nun eine weitere Auffrischimpfung bereits für Personen ab dem Alter von 60 Jahren sowie Personen im Alter ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung. Alle Personen sollen den eigenen COVID-19-Impfstatus sowie den Impfstatus der von ihnen betreuten Personen überprüfen und indizierte Impfungen entsprechend der STIKO-Empfehlungen und mit den verfügbaren Impfstoffen nachholen. Eine ärztliche Beratung soll insbesondere auch bei Unsicherheiten zur Indikation einer (weiteren) COVID-19-Impfstoffdosis in Anspruch genommen werden. Die STIKO folgt damit den Empfehlungen der EU-Behörden, die den zweiten Booster schon länger für die Altersklasse ab 60 Jahre empfehlen. Bedingung ist, dass die erste Auffrischungsimpfung oder die letzte Corona-Infektion mindestens sechs Monate zurückliegt. In „begründeten Einzelfällen“ kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden. Bislang hatte die STIKO sich für einen zweiten Booster ab 70 Jahren ausgesprochen. RKI
19. August 2022.


Das Pharmaunternehmen Biontech hat gleich zwei angepasste Coronaimpfstoffe angekündigt; ein Vakzin wurde an die Omikronsubvariante BA.1 anngepasst und das andere an die Omikronsubvarianten BA.4 und BA.5 . Nach Angaben von Biontech zeigen die Untersuchungsdaten des an BA.1 angepassten Impfstoffs Comirnaty, dass eine Auffrischungsimpfung mit dem neuen Vakzin „eine deutlich höhere neutralisierende Antikörperantwort“ gegen diese Virusvariante auslöse als das bisher verimpfte. Bereits am 19. Juli 2022 hatten die Pharmaunternehmen Biontech und Pfizer bekannt gegeben, dass sie für das angepasste Comirnaty einen Zulassungsantrag bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) eingereicht haben.
Das Mainzer Unternehmen forscht unterdessen bereits an Impfstoffansätzen der nächsten Generation, „um eine breiter und länger andauernde Immunantwort und ein fortlaufend hohes Schutzniveau gegen das sich kontinuierlich verändernde SARS-CoV-2-Virus zu gewährleisten“. Gemeinsam mit dem Partnerunternehmen Pfizer will Biontech in Zukunft „einen Impfstoff gegen einen ‚pan-SARS-CoV-2-Typ‘ auf den Markt bringen. Dieser Coronaimpfstoff der nächsten Generation soll dazu beitragen, neu auftretende, besorgniserregende Virusvarianten (VOC) besser zu kontrollieren.Westfälischer Anzeiger DAZ
10. August 2022


Der deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stellte bei einer Pressekonferenz die baldige Zulassung und Auslieferung der an die SARS-CoV-2-Variante Omikron angepassten Coronampfstoffe in Aussicht. Wie er gegenüber den Pressevertretern äußerte, werde sich die für die Beurteilung und Überwachung von Arzneimitteln in der EU zuständige Europäische Arzneimittelagentur (EMA) bereits am 1. September 2022 mit der Zulassung eines an die BA.1-Subvariante von Omikron angepassten Coronaimpfstoffes befassen, sodass der Impfstoff bereits am 2. September 2022 ausgeliefert werden könnte. Die EMA will sich danach, am 27. September 2022, mit der Prüfung eines an die BA.5-Subariante von Omikron angepassten Coronaimpfstoffs befassen; am 28. September 2022 könnte dieser dann in Deutschland ausgeliefert werden. Spiegel
13. August 2022


Seit dem 19. Juli 2021 veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) im Lagebericht zusätzlich zur 7-Tage-Inzidenz der Neuinfizierten auch eine 7-Tage-Inzidenz der auf Grund einer COVID-19-Erkrankung Hospitalisierten. Diese als Hospitalisierungsinzidenz bezeichnete Kenzahl quantifiziert, wie stark das Gesundheitssystem in Deutschland durch die Behandlung COVID-19-positiv Getesteter belastet wird. Während der „Omikronwelle“ der COVID-19-Epidemie ist die Hospitalisierungsinzidenz kleiner geworden; demzufolge stehen derzeit in den Krankenhäusern mehr freie Betten und Intensivbetten für Patienten zur Verfügung als während der vorangegangenen „Deltawelle“. Die Hospitalisierungsinzidenz in der ungeimpften Bevölkerung ist in allen Altersgruppen am größten. RKI
4. August 2022


Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) begann am 9. August 2022 die Prüfung eines angepassten COVID-19-Impfstoffes des Pharmaunternehmens Biontech/Pfizer (Comirnaty) im Rolling-Review-Verfahren. Er ist gegen das ursprüngliche Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gegen dessen Omikronsubvarianten BA.4 und BA.5 gerichtet. EMA
11. August 2022


Die STIKO empfiehlt aktuell eine vierte Schutzimpfung mit an die Omikron-Variante von SARS-CoV-2 angepassten Corona-Impfstoffen für alle über 70-Jährigen, außerdem für Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren, für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen, für Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen und für Personen mit einem Risiko für einen schweren Verlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Bei diesen durch COVID-19 besonders gefährdeten Personengruppen soll durch eine vierte Impfung der individuelle Schutz vor schweren Krankheitsverläufen verbessert werden. Die Europäische Union hat bereits die Empfehlung für alle Menschen ab 60 Jahren ausgeweitet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mahnt nun auch „klare Empfehlungen“ für Menschen unter 60 oder 70 -Jahren an, die in Deutschland leben. Spätestens, wenn die neuen, an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffe da seien, „sollte es klare Ansagen auch für die unter 60-Jährigen geben“, so Lauterbach. „Die Impfung mit den angepassten Impfstoffen verstärkt noch einmal die Immunität gegenüber Omikron und sie werden wahrscheinlich auch einen gewissen Schutz vor Infektionen bieten.“ begründete Carsten Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGfI) die Notwendigkeit einer vierten Corona-Schutzimpfung gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.BMGRKI/STIKO Tagesschau Tagesspiegel
7. August 2022

Der Ausschuss für Humanarzneimittel der europäischen Arzneimittelagentur EMA startete am 22. Juli 2022 die Beurteilungsverfahren für Anträge auf Zulassung von bivalenten Impfstoffen der Unternehmen Biontech/Pfizer (Comirnaty) und Moderna (Spikevax), nachdem am 15. Juni 2022 bereits ein Rolling-Review-Verfahren eingeleitet worden war. „Bivalent" bedeutet, dass diese jeweils auf zwei Stämme des Coronavirus SARS-CoV-2 abzielen; in diesem Fall auf den Wildtyp – dem ursprünglichen, erstmals in Wuhan nachgewiesenen Stamm von SARS-CoV-2 – und dessen besorgniserregende Omikronvariante BA.1. Wie Antikörpertests gezeigt hätten, seien die angepassten Omikron-Impfstoffe auch gegen die Omikron-Subtypen BA.4 und BA.5 wirksam, jedoch in geringerem Maße. EMA PEI DAZ
23. Juli 2022


Das deutsche Bundesgesundheitsministerium (BMG) löschte einen Tweet auf Twitter, in welchem es am 20. Juli 2022 irrführende Informationen zu Nebenwirkungen der COVID-19-Impfungen verbreitet hatte. So wurde einerseits nicht konkret deutlich gemacht, dass es sich bei den Angaben zu Nebenwirkungen ausschließlich um Verdachtsmeldungen handelte. Ferner wurde die Zahl der Impflinge mit der Zahl der Impfungen verwechselt. Die irreführende Meldung, dass eine von 5000 Personen nach einer COVID-19-Impfung von einer schweren Nebenwirkung betroffen sei, wurde dahingehend korrigiert, dass pro 1000 Impfdosen 0,2 Verdachtsmeldungen für schwerwiegende Reaktionen an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet würden. FAZ tagesschau
22. Juli 2022


Die EU kauft den Ganzvirusimpfstoff des Herstellers Valneva in deutlich geringerer Menge ein als ursprünglich geplant. Erste Lieferungen sollen in den kommenden Wochen an die am Kaufvertrag teilnehmenden Länder Deutschland, Österreich, Dänemark, Finnland und Bulgarien erfolgen. Ob Valneva ihre Alternative zu den mRNA-Impfstoffen weiterentwickeln wird, hängt davon ab, ob auch andere Länder den Impfstoff einkaufen wollen. PZ
22. Juli 2022


Das Präparat COVID-19 Vaccine Valneva des französisch-österreichischen Unternehmens Valneva wurde in der EU am 24. Juni 2022 als sechster COVID-19-Impfstoff zugelassen. Es ist der erste in der EU zugelassene Ganzvirus-Impfstoff gegen SARS-CoV-2. Der Impfstoff enthält inaktiviertes SARS-CoV-2-Virus (Wuhan-Stamm hCoV-19/Italy/INMI1-isl/2020), adsorbiert auf Aluminiumhydroxid und adjuvantiert mit dem CpG-Oligonukleotid CpG 1018. Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Dosen, die im Abstand von 28 Tagen intramuskulär verabreicht werden. BR, EMA
4. Juli 2022


Die neueren Omikron-Sublinien BA.4, BA.5 und BA.2.12.1 haben sich möglicherweise dahingehend entwickelt, Lungenzellen anstatt Gewebe der oberen Atemwege zu infizieren. Wissenschaftler befürchten, dass BA.5-Untervarianten den deutlich pathogeneren Alpha- und Delta-Varianten mehr ähneln könnten als die Omikron-Sublinien BA.1 oder BA.2. Während bei den Omikron-Subvarianten BA.1 und BA.2 Husten als Symtom eher selten auftrat, scheinen Infizierte des Subtyps BA.5 über dieses Symptom besonders häufig zu klagen. Die Omikron-Untervarianten BA.4 und BA.5 gelten nach bisherigen Erkenntnissen als ansteckender als die anderen Omikron-Vertreter einschließlich BA.1, BA.1.1, BA.2 und BA.2.12.1. Daten von Biontech/Pfizer zeigen zudem, dass selbst eine Durchbruchinfektion mit der Omikron-Variante BA.1 nach vorangegangener zwei- oder dreifacher Impfung mit Comirnaty, dem Coronaimpfstoff des Pharmaunternehmens, nur unzureichend vor einer Infektion mit den Subvarianten BA.4 und BA.5 schützt. Die Omikron-Untervariante BA.5 ist seit einiger Zeit die dominierende Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland. Laut Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) liegt ihr Anteil mittlerweile bei knapp 66 Prozent der Coronainfektionen. Bundesweit stieg die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland in der letzten Juniwoche 2022 um 38 Prozent. pharmazeutische-zeitung.de
2. Juli 2022

In China erfolgte im März 2022 coronabedingt die Abriegelung mehrerer Regionen, darunter die gesamte Metropole Shanghai mit etwa 25 Millionen Einwohnern. Grund ist die steigende Zahl von Neuinfektionen mit der Omikron-Variante von SARS-CoV-2. Trotz Abriegelung und Ausgangssperre wurden in Shanghai Anfang April 2022 die meisten COVID-19-Neuerkankungen seit Februar 2020 innerhalb eines Tages festgestellt. Im April mehrten sich Hilfeschreie in der Bevölkerung aufgrund fehlender Versorgung infolge der Null-Toleranz-Strategie des Landes. morgenpost.de scmp.com, nachrichten.at, zdf.de, handelsblatt.com, n-tv.de, rnd.de
9. April 2022


In Deutschland gibt es keine bundesweit geltenden Kontaktbeschränkungen und keine allgemeine Maskenpflicht mehr. Die bundesweiten Maßnahmen zur Eingrenzung der Corona-Pandemie in Deutschland waren gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) bis zum 19. März 2022 befristet. Ein Basisschutz soll aber weiterhin vor allem vulnerable Gruppen vor schweren COVID-19-Erkrankungen schützen; dazu gehören Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens, in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften und im Öffentlichen Personennahverkehr. Bundesweit bleiben Maskenpflichten im Luft- und Personenfernverkehr bestehen. Für den Erlass von Gesetzen und Verordnungen durch die Landesregierungen und -parlamente wurden durch die am 18. März verabschiedete Änderung des IfSG nunmehr enge Grenzen gesetzt. Ab Mai 2022 soll die bisher gesetzlich festgeschriebene Pflicht zur häuslichen Absonderung von Infizierten und deren Kontaktpersonen gelockert werden; gleichzeitig sollen jedoch strengere Quarantänevorgaben für infizierte Personen gelten, die im Gesundheitswesen und der Pflege arbeiten. Zeit.de, Änderungsgesetz zum IfSG vom 18. März 2022, BMG
8. April 2022


Für den proteinbasierten COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid begann die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) am 30. März 2022 mit der Begutachtung des Antrages der Firma Novavax zur Ausweitung der Anwendung auf Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren. Nuvaxovid war im Dezember 2021 als insgesamt fünfter COVID-19-Impfstoff in der Europäischen Union für Personen ab 18 Jahren zugelassen worden. Der Impfstoff enthält eine labortechnisch hergestellte Version des Spike-Proteins sowie ein Adjuvans zur Verstärkung der Immunreaktion. EMAEMA (FAQ zum Impfstoff)
3. April 2022


Die Omikron-Variante von SARS-CoV-2 kann sich Studien zufolge bis zu einem gewissen Grad der Schutzwirkung von Antikörpern entziehen, die im Ergebnis von Impfungen oder einer natürliche Infektion im Körper gebildet wurden. Im Vergleich zu anderen Virusvarianten scheinen Omikron-Infektionen zu weniger schweren COVID-19-Verläufen zu führen als Infektionen mit anderen Variante von SARS-CoV-2. In weniger Fällen erfolgt demzufolge nach einer Omikron-Infektion die Einweisung in ein Krankenhaus oder die Aufnahme in eine Intensivstation. Obwohl die 14-Tage-Melderate (die gebräuchliche Kennziffer für die Inzidenz in bestimmten Regionen der EU) Ende Januar 2022 mit insgesamt 2.621 Fällen pro 100.000 Einwohner in der EU und dem EWR dreimal höher war als der bisher während der Pandemie beobachtete Höchstwert, liegen die Rate der Krankenhauseinweisungen und Sterblichkeit unter den beobachteten Werten in früheren Pandemiewellen. Allerdings erkrankten ältere Menschen in mehreren EU-/EWR-Ländern in letzter Zeit öfter an COVID-19 als zuvor; dies könnte mit einer gewissen Verzögerung zu einem Anstieg der Zahl schwer Erkrankter und der Zahl der mit oder durch COVID-19 verursachten Todesfälle führen. Bislang liegen noch keine Daten zur Häufigkeit der auf Omikron zurückzuführen Post-COVID-Fälle vor. Das betrifft auch Aussagen darüber, ob sich deren Häufigkeit von den durch die zuvor zirkulierende Varianten von SARS-CoV-2 verursachten Post-Covid-Fällen unterscheiden wird. ECDC
4. April 2022

Resümè seit dem ersten Auftreten von COVID-19 im Dezember 2019 – Infektionen mit verschiedenen Varianten von SARS-CoV-2 unterscheiden sich im Schweregrad bei akuten Erkran­kungen an COVID-19 und hinsichtlich der Folgen. Im ersten Jahr der weltweiten Corona-Pandemie (2020) kam es bei Infektionen mit dem Wildtyp des Virus zu vielen Todesfällen. Erkrankungen, die im Folgejahr durch die Alpha-Variante verursacht wurden, fielen etwas schwächer aus. Wie Mediziner aus Italien jetzt auf dem European Congress of Clinical Microbiology & Infectious Diseases (ECCMID 2022) darlegten, hatten Infektionen mit der Alpha-Variante aber offenbar andere postakute Folgen (PASC) – auch als „Long-COVID“ bezeichnet. Bei Infektionen mit der Delta-Variante stieg die Pathogenität von COVID-19 an, während die Krankheit bei einer Infektion mit der derzeit grassierenden Omikron-Variante häufig milder verläuft. Die italienischen Mediziner werteten die Daten von 428 Patienten aus, die sich wegen anhaltender Beschwerden an eine Post-COVID-Ambulanz der Universitätsklinik Florenz gewendet hatten. Risikofaktoren für das Auftreten postakuter Folgen nach einer COVID-19-Erkrankung waren eine Sauerstoffunterstützung in der akuten Phase der Erkrankung und der Einsatz von Immunsuppressiva wie Tocilizumab bei schweren Krankheitsverläufen. Frauen scheinen offenbar anfälliger für Long-Covid zu sein als Männer, während Patienten mit Typ-2-Diabetes anscheinend seltener betroffen sind. Michele Spinicci, der Leiter der Studie, schränkte jedoch ein, dass eine Beobachtungsstudie keine Kausalität herstellen könne. Ärzteblatt
31. März 2022


Die Antikörperkombination Evusheld (Wirkstoffe: Tixagevimab und Cilgavimab) des Pharmaunternehmens Astrazeneca wurde am 25. März 2022 in der Europäischen Union zugelassen zum Schutz vor einer Infektion (Präexpositionsprophylaxe) mit SARS-CoV-2 („Corona“) bei Risikopatienten, die nicht geimpft werden können. Die Europäische Arzneimittelagentur EMA stützte sich bei der Bewertung des Zulassungsantrages auf Daten einer Studie mit 5000 Erwachsenen, bei denen das Risiko einer Ansteckung nach dem Erhalt von zwei Injektionen um 77 Prozent gesenkt werden konnte. Der Schutz hielt mindestens sechs Monate an, die Nebenwirkungen waren im Allgemeinen gering. Die Studiendaten wurden vor dem Aufkommen der SARS-CoV-2-Variante Omikron erhoben, die derzeit weltweit zu COVID-19-Infektionen führt. Da Laborstudien gezeigt haben, dass die Omikron BA.1-Variante in der zugelassenen Dosis weniger empfindlich auf Tixagevimab und Cilgavimab reagiert als die Omikron BA.2-Variante, will die EMA in den kommenden Wochen prüfen, ob ein alternatives Dosierungsschema für die Prävention von COVID-19 aufgrund der neuen Varianten geeignet sein könnte. Zeit EMA
28. März 2022


In einer Studie von Benjamin Friedrichson und seinen Mitarbeitern, veröffentlicht im European Journal of Anaesthesiologie (EJA) am 17. Februar 2022, wurden alle 4279 ECMO-Behandlungen, die bei COVID-19-Patienten an deutschen Krankenhäusern im Zeitraum von Januar 2020 bis Ende September 2021 erfolgt sind, analysiert. Es konnte nachgewiesen werden, dass diese intensivmedizinische Therapie in den darauf spezialisierten Zentren bei der Behandlung von COVID-19 meist erfolgreicher angewendet wurde, als in Kliniken mit breiterem Behandlungsspektrum; die Sterberate in den auf die ECMO-Therapie spezialisierten Kliniken betrug, je nach Art der angewendeten ECMO-Therapie – venovenöse ECMO-Therapie (VV-ECMO) oder venoarterielle ECMO-Therapie (VA-ECMO) – rund 37 beziehungsweise 53 Prozent im Gegensatz zur Sterberate in den nicht spezialisierten Kliniken, in denen rund 72 beziehungsweise 66 Prozent der mit ECMO therapierten COVID-19-Patienten starben. Die Studiengruppe um Benjamin Friedrichson zog aus den Ergebnissen der Studie das Fazit, dass in Deutschland ein großer Teil älterer COVID-19-Patienten, die mit der ECMO-Therapie behandelt wurden, eine inakzeptabel hohe Krankenhaussterblichkeit aufwies. In Anbetracht der Datenlage muss daher die bedingungslose Anwendung der ECMO-Therapie bei COVID-19 sorgfältig abgewogen werden. Ein fortgeschrittenes Alter sollte als relative Kontraindikation betrachtet werden. Sächsische Zeitung, European Journal of Anaesthesiologie
18. März 2022

Der Virologe Christian Drosten erläuterte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung aktuelle Erkenntnisse zum Ursprung des Coronavirus SARS-CoV-2. Publizierte Projektberichte würden zeigen, dass „in Wuhan durchaus Sachen gemacht wurden, die man als gefährlich bezeichnen könnte. Das hätte echt nicht sein müssen. Aber dabei hätte nicht das SARS-CoV-2-Virus herauskommen können“, so Drosten. Das Institut für Virologie in Wuhan habe demnach in einem Projekt der US-amerikanischen NGO Ecohealth Alliance Gain-of-function-Experimente gemacht, bei denen Fledermausviren mittels Gentechnik neue Spikeproteine eingebaut wurden. Es zeigte sich, dass die so konstruierten Viren sich besser vermehren konnten. Die Welt
13. Februar 2022.


Die Forderung nach höheren Krankenkassenbeiträgen für Ungeimpfte lehnt die AOK ab. „Mit einer Malus-Regelung schießt man über das Ziel hinaus und gefährdet das Solidarprinzip“, so die Vorstandschefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann. „Wir dürfen es uns nicht von ein paar Impfgegnern zerstören lassen, dass wir solidarisch alle zu den gleichen Konditionen versichern.“ Reimann warnt davor, das Solidarprinzip aufzugeben: „Wenn man höhere Beiträge für Ungeimpfte einführen würde, müsste man auch für Diabetiker, Raucher und Risikosportler einen anderen Tarif haben. Dann sind wir bei einer privaten Krankenversicherung.“ StN
9. Februar 2022.


Eine Studie (Peer-Reviewed, aber einer nur relativ kleinen Kohorte) des Massachusetts General Hospital (MGH) ergab, dass die meisten Säuglinge von COVID-geimpften Müttern nach sechs Monaten anhaltende Anti-S-Antikörper aufwiesen, im Gegensatz zu Säuglingen, die von Müttern geboren wurden, die eine SARS-CoV-2-Virusinfektion durchgemacht hatten. Die Studie umfasst Personen, die mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs geimpft worden sind, gegenüber Schwangeren, die in der 20. bis 32. Schwangerschaftswoche infiziert worden sind – im Zeitpunkt, als die Übertragung von Antikörpern durch die Plazenta ihren Höhepunkt erreichte. Nach zwei Monaten hatten 98 % der Säuglinge, die von geimpften Müttern geboren wurden, nachweisbare Spiegel von schützendem Immunglobulin G (IgG), dem am häufigsten im Blut gefundenen Antikörper. Nach sechs Monaten hatten 57 % immer noch nachweisbares IgGs. In der Gruppe der infizierten Mütter wurde dies bei nur 8 % der Säuglinge gefunden. JAMA
9. Februar 2022.


Impfgegner sollten nach Einschätzung des Präsidenten des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, nicht automatisch darauf vertrauen, dass das Gesundheitssystem stets für alle Gesundheitskosten einer Covid-19-Erkrankung aufkommt. Der Gesetzgeber könne für nicht gegen das Corona-Virus geimpfte Personen durchaus eine angemessene Kostenbeteiligung bei einer Krankenbehandlung beschließen. Zweifellos müssten auch nicht Geimpfte Anspruch auf eine volle Behandlung haben. Bei ausreichendem Einkommen oder Vermögen sei es aber in einem solidarischen Gesundheitssystem zulässig, solche Versicherte an den Behandlungskosten zu beteiligen. Tagesschau
8. Februar 2022.


Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, hält die vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) angekündigte Aussetzung der Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen für unzulässig. Wenn ein Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden sei, könne man nicht einfach sagen, ich setze das aus. Für eventuelle Korrekturen könne der Gesetzgeber nur ein neues Gesetz beschließen oder zumindest mit einer eigenen Regelung zunächst das Inkrafttreten terminlich hinauszögern. Das Infektionsschutzgesetz sei eindeutig. Der Beschäftigte müsse dem Arbeitgeber den entsprechenden Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Es gehe hier um den Schutz der Pflegebedürftigen in Kliniken und Pflegeheimen. Ob mit der Impfpflicht ein Personalengpass entstehe, spiele nach der gesetzlichen Regelung keine Rolle. Tagesschau
8. Februar 2022.


Chinesische Forscher präsentieren einen Corona-Schnelltest mit PCR-Genauigkeit, der so schnell wie ein Antigentest und so genau wie ein PCR-Test ist. Bei dem Verfahren wird genetisches Material auf Teststäbchen mikroelektronisch untersucht und innerhalb von wenigen Minuten ein genaues Ergebnis erzielt. Der elektromechanische Biosensor sei tragbar und liefere binnen vier Minuten ein zuverlässiges Testergebnis. Für die Studie hatten die Forscher Proben von 33 Corona-Infizierten in Shanghai genommen und mit ihrem Sensor analysiert. Parallel dazu wurden PCR-Tests vorgenommen. Nature Biomedical Engineering
8. Februar 2022.


Der Russian Direct Investment Fund gibt bekannt, dass der Impfstoff Sputnik V vom russischen Gesundheitsministerium vollständig und dauerhaft zugelassen wurde. Sputnik V erhielt am 11. August 2020 eine vorläufige Zulassung und war damit der weltweit erste Impfstoff gegen COVID-19, dem eine Notfallgenehmigung erteilt wurde. Sputnik V wurde in 71 Ländern mit einer Gesamtbevölkerung von über 4 Milliarden Menschen zugelassen. Seine Einkomponentenversion, Sputnik Light, ist in über 30 Ländern sowohl als eigenständiger Impfstoff als auch als universeller Booster für andere Impfstoffe zugelassen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Sputnik-V-Impfstoff jedoch bisher (Stand 4. Februar 2022) nicht für eine Zulassung vorgesehen, im Gegensatz zu zehn weiteren COVID-19-Impfstoffen. Am 27. Januar 2022 berichtete das U.S. NIH OpenData Portal über die therapeutische In-vitro-Aktivität des Sputnik-V-Impfstoffs gegen SARS-CoV-2-Coronavirus-Varianten. PM Sputnik, WHO, NIH
5. Februar 2022.


Aufgrund von steigenden Infektionszahlen kommt es derzeit zu Engpässen bei Frauenhäusern. Werden in einem Frauenhaus Coronafälle registriert, kommt es häufig zu einem Aufnahmestopp, da aufgrund gemeinsam genutzter Räume keine Isolation möglich ist. Das Problem der häuslichen Gewalt hat sich durch die Corona-Pandemie zusätzlich verschärft. Während das Bundeskriminalamt bisher von einem pandemiebedingten Anstieg von 4,4 Prozent ausging, legen Daten des Münchner Ifo-Instituts basierend auf Google-Suchanfragen nahe, dass der Anstieg deutlich höher sein könnte. In einem aus der Stadt London stammenden Datensatz vom März 2020 wurde 40 Prozent häufiger nach relevanten Schlagworten gesucht als vor der Pandemie. Die Dunkelziffer sei demnach sehr hoch. taz, RND
4. Februar 2022.


Eine von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bislang empfohlene Kombination von Casirivimab/Imdevimab hilft nach neuen Studien nicht bei Corona-Patienten, die mit der Omikron-Variante infiziert sind. Die Kombination von Baricitinib und Sotrovimab sei jedoch als Therapie mit monoklonalen Antikörpern wirksam. Die Kombinationspräparate sollen an Patienten verabreicht werden, die infiziert und noch nicht schwer krank sind, aber ein hohes Risiko haben, ins Krankenhaus zu müssen – etwa Ältere, Vorerkrankte und Ungeimpfte. Ebenfalls empfohlen wurden die Präparate für schwer kranke Covid-19-Patienten, die keine Antikörper gegen das Coronavirus entwickelt haben. Tagesschau
4. Februar 2022.


Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat dem Corona-Impfstoff Spikevax des amerikanischen Herstellers Moderna am 31. Januar 2022 die vollständige Zulassung erteilt. Bereits im August 2021 hatte der Impfstoff Comirnaty des deutschen Herstellers Biontech als erster Corona-Impfstoff in den Vereinigten Staaten die volle Zulassung bekommen. Zuvor waren beide Impfstoffe – anders als in Europa – mit Notfallzulassungen im Einsatz. DAZ.online, FDA
4. Februar 2022


Sozial und ökonomisch benachteiligte Menschen haben ein erhöhtes Infektionsrisiko und versterben mit höherer Wahrscheinlichkeit an COVID-19; zu diesem Ergebnis kamen die Autoren einer Studie der Universität Hannover. Sie untersuchten die 46 Stadtteile der Stadt Duisburg, in denen jeweils Menschen mit unterschiedlichem Einkommen und in unterschiedlichen Wohnverhältnissen leben. Die Studie hatte das Ziel, die Konzeption von Maßnahmen anzuregen, die sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen in der Gesellschaft besser schützen können. NDR, Straßburger el al.
3. Februar 2022.


Die Ständige Impfkommission (STIKO) spricht sich für den Einsatz des Corona-Impfstoffs Nuvaxovid des Unternehmens Novavax für Menschen ab 18 aus. Zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 sollen von diesem Proteinimpfstoff – Proteinimpfstoffe enthalten virale Proteine oder Protein-Untereinheiten – entsprechend STIKO-Empfehlung zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen verimpft werden. Zudem spricht sich die STIKO für eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) von gesundheitlich besonders gefährdeten und exponierten Gruppen aus. Für Personen ab 70 Jahren, Bewohner von Pflegeeinrichten, Personen mit Immunschwäche sowie für Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen soll es eine zweite Booster-Impfung geben. Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten. Ein entsprechender Beschlussentwurf sei zur Abstimmung an bestimmte Fachkreise und die Bundesländer gegangen; Änderungen sind noch möglich. RKI
3. Februar 2022.


Eine jüngste Studie hat gezeigt, dass die durch aktuelle COVID-19-Impfstoffe induzierte zelluläre Immunität, die sowohl durch die Delta-Variante als auch durch die Omikron-Variante von SARS-CoV-2 erzeugt wird, einen robusten Schutz gegen einen schweren Verlauf von COVID-19 bietet. Aktuelle Daten deuten darauf hin, dass die Omikron-spezifische Immunantwort der CD8-tragenden Immunzellen zu mehr als 80 % kreuzreaktiv mit der Antwort auf die Wildtyp-Vatianten von SARS-CoV-2 war. In ähnlicher Weise zeigten mehr als 80 % der Omikron-spezifischen, CD4-tragenden Immunzellen eine Kreuzreaktivität, obwohl die Reaktionen von Person zu Person unterschiedlich sein können. Angesichts der Rolle von CD8-tragenden Immunzellen bei den Virusinfektionen ist es wahrscheinlich, dass die zelluläre Immunität wesentlich zum Impfschutz gegen einen schweren Verlauf der SARS-CoV-2-Erkrankung beiträgt. nature
3. Februar 2022.


BioNTech/Pfizer haben in den USA die Zulassung ihres Corona-Impfstoffs Comirnaty für Kinder unter fünf Jahren beantragt. Die Notfallzulassung soll für Kinder ab sechs Monaten gelten. Sie erhalten eine Impfdosis, die ein Zehntel des Wirkstoffs einer Erwachsenendosis enthält. In einem außergewöhnlichen Schritt hatte die Behörde die Unternehmen BioNTech und Pfizer dazu aufgefordert, den Antrag früher zu stellen als von den Unternehmen geplant. Offen ist noch, wie viele Spritzen des Impfstoffs benötigt werden. Daten zu einer dritten Dosis, die mindestens acht Wochen nach der zweiten Dosis verabreicht werde, würden in den kommenden Monaten erwartet und der FDA vorgelegt, so Pfizer. Tests mit zwei Impfungen hatten sich als stark genug für Babys, aber nicht für Vorschulkinder erwiesen. Tagesschau
2. Februar 2022.

In einer fünften Stellungnahme schlägt der Corona-Expertenrat der Bundesregierung den Aufbau einer nachhaltigen Infrastruktur vor, um die Bevölkerung evidenzbasiert, schnell und effektiv zu informieren: 1. die Generierung des besten verfügbaren Wissens, 2. die Übersetzung der relevanten Daten in zielgruppenspezifische und verständliche Informationsformate, 3. die Verbreitung der Inhalte über die multiplen Kanäle einer modernen Informationsgesellschaft und 4. die Evaluation der erzielten Effekte und falls notwendig die Anpassung der Strategie. Expertenrat
31. Januar 2022.


Das Pharmaunternehmen BioNTech, Zulassungsinhaber des COVID-19-Impfstoffs Comirnaty, beantwortete der Berliner Zeitung (BZ) einige der Fragen von vier Chemie-Professoren zum Impfstoff. Die Wissenschaftler aus Deutschland und der Schweiz hinterfragten unter anderem die als grau-weiß beschriebene Farbe der Impfstoffflüssigkeit.
BioNTech stellte klar: „Die Wahrnehmung einer Färbung des Impfstoffs ist im Beipackzettel beschrieben und kein Hinweis auf mögliche Verunreinigungen. […] Die Trübung beeinflusst die Qualität des Impfstoffes nicht, sondern ergibt sich lediglich aus der Lichtstreuung an den Lipid-Nanopartikeln […] Die Kombination von Lipid-Nanopartikeln und mRNA wird seit einigen Jahrzehnten untersucht und ist in einer Vielzahl von Publikationen dokumentiert. […] Die Qualität jeder Charge wird umfangreich durch den Hersteller sowie unabhängig davon, zudem durch die zuständige Bundesbehörde geprüft. In Deutschland ist dies das Paul-Ehrlich-Institut. Die Behauptung, dass die Impfstoffkomponenten ‚nicht direkt zur Anwendung am oder im menschlichen Körper zugelassen‘ seien, wurde bereits in den letzten Wochen als irreführende Information identifiziert. […] Die im Impfstoff verwendeten Materialien werden unter Anwendung der gültigen Qualitätsanforderungen (Good Manufacturing Practice) hergestellt und geprüft. Sie sind als Bestandteil unseres COVID-19 Impfstoffs für die Anwendung am oder im Menschen zugelassen.“ Zu angeblich beobachteten unterschiedlichen Nebenwirkungen nach Verimpfung von verschiedenen Chargen des Impfstoffs äußerte die Sprecherin des Unternehmens: „Leider wurde diese Behauptung ohne Quellenangabe veröffentlicht. Bis heute sind BioNTech keine Chargen-spezifischen Nebenwirkungsmeldungen bekannt.“
Die BZ hat die Fragen der vier Professoren auch an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gerichtet, jedoch noch keine Antwort erhalten. BZ 26.01.22, BZ 28.01.22
30. Januar 2022.


Am 28. Januar 2022 erteilte die EU-Kommission dem Kombinationsarzneimittel Paxlovid, einer Kombination der Wirkstoffe Nirmatrelvir und Ritonavir, die bedingte Zulassung für die EU. Das Anwendungsgebiet ist die Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass die Krankheit einen schweren Verlauf nimmt. Paxlovid ist das erste Medikament gegen COVID-19, das oral eingenommen werden kann, und gilt als sehr effektiv. EMA aerzteblatt
28. Januar 2022.


Ab 8. Februar 2022 kann auch in Apotheken bundesweit gegen Corona geimpft werden. Damit soll das Impfangebot vereinfacht und verbreitert werden. Laut Gabriele Overwiening, der Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) seien inzwischen die Voraussetzungen dafür geschaffen worden. Seit Januar seien die Apothekerinnen und Apotheker geschult worden, parallel habe man die technischen Voraussetzungen geschaffen, um die Zahl der Geimpften elektronisch an das Robert Koch-Institut (RKI) zu melden. Die letzten offenen Punkte – die Impfstoff-Kontingente und der Bestellzyklus – seien geklärt. ABDA
28. Januar 2022.


Laut dem Virologen Christian Drosten gebe es unter den Industrieländern in Europa kein anderes Land mit einer so großen Impflücke wie Deutschland. Werde die Impflücke nicht geschlossen, habe man im nächsten Winter wieder ein ähnliches Problem. Die Booster-Impfung sei effizient zur Prävention gegen eine schwere COVID-19-Erkrankung, die Grundimmunisierung allein dagegen nicht. Bisher Ungeimpfte trügen ein hohes Risiko, an COVID-19 zu erkranken. „Wir haben zu viele ungeimpfte Leute in Deutschland, gerade auch über 60; und die sind natürlich richtig in Gefahr“, so Drosten. In der Konsequenz wird das auch verhindern, dass wir in Deutschland in die endemische Phase eintreten können. Das aber sei ein zunehmendes gesellschaftliches Problem und werde zu einem extremen wirtschaftlichen Nachteil gegenüber anderen Ländern führen. Deutschlandfunk
27. Januar 2022.


In populistisch regierten Staaten sei das Sterberisiko bei einer COVID-19-Erkrankung einer Studie unter Mitwirkung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) zufolge deutlich höher als in anderen, nicht populistisch regierten Ländern. Insgesamt 11 Regierungen stuften die Autoren dabei als populistisch ein, darunter die in Polen, der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Großbritannien, Brasilien und Indien. Die Übersterblichkeit sei dort im Durchschnitt mehr als doppelt so hoch und werde durch eine zu hohe Mobilität getrieben, die wiederum auf fehlende Beschränkungen und Anti-Corona-Propaganda zurückzuführen sei. Auch seien Populisten für viele vermeidbare Todesfälle in den von ihnen regierten Ländern verantwortlich, da sie weniger Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus – insbesondere zur Kontaktbeschränkung – veranlassen würden und ihre Kommunikation darauf ausgelegt sei, die Gefahren durch das SARS-CoV-2-Virus zu verharmlosen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu diskreditieren. IfW
27. Januar 2022.


Israel hat die Berechtigung für eine vierte Corona-Impfung ausgeweitet. Berechtigt sind nun auch Erwachsene unter 60 Jahren mit Vorerkrankungen, ihre Betreuerinnen und Betreuer sowie Personen über 18 Jahren mit einem erhöhten Covid-19-Risiko. Anfang des Jahres hatte Israel damit begonnen, Menschen über 60 Jahren eine vierte Impfdosis – einen zweiten Booster – des Pfizer/BioNTech-Impfstoffs Comirnaty anzubieten. Tagesschau
26. Januar 2022.


BioNTech/Pfizer gaben den Beginn einer klinischen Studie zur Bewertung eines Impfstoffkandidaten auf Basis der Omicron-Variante von SARS-CoV-2 bekannt. Die Studie wird etwa 1400 gesunde Erwachsene im Alter von 18 bis 55 Jahren in drei Kohorten umfassen und verschiedene Behandlungsschemata des auf Omikron basierten Impfstoffs untersuchen. Die Studienteilnehmer erhalten eine Grundimmunisierungsserie von zwei Dosen und eine Auffrischungsdosis. BioNTech/Pfizer hatten zuvor angekündigt, dass sie im Jahr 2022 voraussichtlich vier Milliarden Dosen Comirnaty produzieren werden. Precision Vaccinations
26. Januar 2022.


Vor dem Holocaust-Gedenktag, der am 27. Januar 2022 stattfindet, hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen antisemitische Auswüchse scharf verurteilt. Laut einem Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte vom November standen alleine in Deutschland in den ersten Monaten der Pandemie 2020 rund 44 Prozent der registrierten antisemitischen Vorfälle im Zusammenhang mit der Pandemie. Yahoo Nachrichten
26. Januar 2022.


Der Corona-Expertenrat der deutschen Bundesregierung fordert in seiner 3. Stellungnahme die Politik zum Handeln auf: Wenn weitere kritische Marken wie etwa eine hohe Hospitalisierungsrate erreicht würden, seien weitergehende Schutzmaßnahmen nötig. Diese Maßnahmen sollten daher jetzt so vorbereitet werden, dass sie ohne Verzögerung umgesetzt werden können. Der Expertenrat kritisiert eine zu dünne Datenlage bei der Pandemiebeobachtung in Deutschland und mahnt dringende Maßnahmen für eine verbesserte Datenerhebung und Digitalisierung an. Unter den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen steigen die Inzidenzen weiter und es sei anzunehmen, dass die medizinische Versorgung zumindest regional eingeschränkt sein wird. Dies könne relevante Gefährdungen, zum Beispiel bei der Versorgung von Patienten mit anderen Krankheiten, zur Folge haben. Sollte jedoch die Grundimmunität in der Bevölkerung zunehmen und die Zahl der Neuinfektionen und die Zahl der Covid-19-Patienten in den Krankenhäusern zurückgehen, sollten die Kontaktbeschränkungen wieder stufenweise zurückgefahren werden. Expertenrat
23. Januar 2022.


In Italien sind 1913 Ärzte und Zahnärzte vom Dienst suspendiert worden, weil sie sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen. Das teilte die nationale Ärzte- und Zahnärztekammer (FNOMCeO) mit. In Italien gilt seit April 2021 eine Impfpflicht im Gesundheitswesen. Tagesschau
21. Januar 2022.


Im Sicherheitsüberwachungsplan des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) wird berichtet, dass bis Anfang Januar 2022 mehr als 735 Millionen COVID-19-Impfstoffdosen an Menschen in der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verabreicht worden sind. Die vermuteten Nebenwirkungen sind medizinische Ereignisse, die nach der COVID-19-Impfung beobachtet wurden, aber nicht unbedingt mit dem Impfstoff zusammenhängen oder durch ihn verursacht werden. Insgesamt wurden über 900.000 Nebenwirkungen als Verdachtsfälle gemeldet, die sich wie folgt verteilen:

  • Comirnaty – 545.000.000 Dosen mit 522.530 gemeldeten Nebenwirkungen (0,1 %),
  • SpikeVax – 103.000.000 Dosen mit 124.410 gemeldeten Nebenwirkungen (0,1 %),
  • Vaxzevria – 69.000.000 Dosen mit 231.363 gemeldeten Nebenwirkungen (0,3 %)
  • Janssen-Impfstoff – 18.700.000 Dosen mit 35.027 gemeldeten Nebenwirkungen (0,2 %).

EMA, Precision vaccinations
21. Januar 2022.


Österreich hat als erstes EU-Land eine Corona-Impfpflicht beschlossen. Der Nationalrat stimmte dem Gesetzentwurf zur Einführung der COVID-19-Impfpflicht in Österreich mit großer Mehrheit zu. Der Bundesrat muss dem Gesetz am 3. Februar 2022 noch zustimmen. Damit wird dann ab Anfang Februar die Corona-Schutzimpfung für alle Erwachsenen ab 18 Jahren Pflicht. Personen, die sich nicht impfen lassen wollen, droht ab Mitte März eine Geldstrafe bis zu 3.600 Euro. Ausgenommen sind nur Schwangere und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie Genesene für einen Zeitraum von sechs Monaten. Eine Lotterie mit einem Volumen von 1,4 Milliarden Euro soll auch Impfskeptikern einen Anreiz bieten. Pro Teilimpfung sind 500 Euro zu gewinnen, die als Gutscheine in der Gastronomie oder im Handel eingelöst werden können. Tagesschau
21. Januar 2022.


Dass Kontaktpersonen von Corona-Infizierten, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sich nicht mehr in Quarantäne begeben müssen, sei aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll – so die Virologin Sandra Ciesek im NDR-Podcast Coronavirus-Update. Die Booster-Impfung schütze zwar vor einem schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung, aber offenbar nicht vor einer Ansteckung mit der Omikron-Variante. Bei der Delta-Variante habe die Corona-Schutzimpfung noch als „Infektions-Bremse“ gewirkt; diese sei aber offenbar durch Omikron ausgehebelt worden.FAZ
19. Januar 2022.


Nach Angaben der europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) verursachen mRNA-Impfstoffe keine Komplikationen bei werdenden Müttern und ihren Babys. Die Impfung senke das Risiko von Krankenhausaufenthalten und Todesfällen bei Schwangeren ebenso wirksam wie bei Nicht-Schwangeren, erklärt die EMA nach einer Auswertung von Studien mit rund 65.000 Schwangerschaften in verschiedenen Stadien. Die häufigsten Nebenwirkungen der Impfstoffe entsprachen demnach denen der geimpften Bevölkerung insgesamt. Schwangeren oder Frauen, die in naher Zukunft schwanger werden könnten, wird empfohlen, sich gemäß den nationalen Empfehlungen impfen zu lassen. EMA
18. Januar 2022.


Bis Anfang Februar sollen in Deutschland die digitalen Impfnachweise an jüngste EU-Vorgaben sowie an Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Johnson&Johnson angepasst werden. Impfzertifikate sind dann in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gegen das Coronavirus gültig. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson gilt zukünftig als geimpft mit vollständigem Grundschutz nur derjenige, der eine zweite Impfung möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna erhalten hat. Tagesschau
18. Januar 2022.


Laut dem Virologen Christian Drosten sei die Impflücke das größte Hindernis, „um das Virus in Deutschland laufen zu lassen“. Über drei Millionen über 60-Jährige seien hier noch immer ohne Impfung und wahrscheinlich ohne Infektion. Zudem hätten Studien gezeigt, dass für einen vollständigen Schutz vor der Omikron-Variante eine dritte Impfung notwendig sei. Dies mit eingerechnet, seien in Deutschland in der gefährdeten Altersgruppe der über 60-Jährigen neun Millionen Menschen ohne Impfschutz. MDR
18. Januar 2022.


Die offizielle Corona-Warn-App des Bundes ist in einer neuen Version 2.16.1 in der Lage, gültige Impf- oder Genesenenzertifikate sowie einen digitalen Testnachweis in einen Gesamtstatus zusammenzufassen. Die neue Version, beziehungsweise ein Update, ist bereits im App-Store von Apple für das iPhone verfügbar. Für Android-Smartphones soll die Version bis zum Mittwochabend, den 18. Januar 2022, zur Verfügung stehen. Damit die unterschiedlichen Zertifikate richtig zu einem Gesamtstatus zusammengefasst werden können, müssen die Details der Nachweise übereinstimmen. Das betrifft Daten wie das Geburtsdatum, sämtliche Vornamen und die Schreibweise des Namens. In der App werden dann vier verschiedene Kombi-Anzeigen dargestellt: „2G“, „2G+“, „3G“ und „3G+“. Die Corona-Warn-App wurde bisher mehr als 40 Millionen Mal heruntergeladen. Die neuste Version der Corona-Warn-App ignoriert jedoch alle Menschen, die ihre dritte Corona-Impfung bekommen haben – in Deutschland knapp 50 Prozent der Bevölkerung. Bei 2G+-Vorschriften müssen sich diese Personen nicht mehr tagesaktuell testen lassen. Sie gelten sozusagen automatisch als getestet. Allerdings wird das in der App so nicht angezeigt. Dort firmieren Geboosterte unter der Bezeichnung 2G – womit sie von nur zweifach Geimpften nicht zu unterscheiden sind. Tagesschau; Bundesregierung, SWR
18. Januar 2022.


Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht Erleichterungen und Ausnahmen für Geimpfte und Genesene vor. Seit 15. Januar 2022 gilt in Deutschland der Genesenenstatus nach einer SARS-CoV-2-Infektion nur noch drei Monate (bisher sechs Monate). Weiter müssen Genesenennachweise bestimmten Kriterien entsprechen, die das Robert Koch-Institut (RKI) auf einer Internetseite bekannt macht. Die Umsetzung erfolgt durch Rechtsverordnungen der Länder. Der Genesenenstatus ist ebenso wie der Impfstatus maßgeblich für Quarantäne- und Einreisevorschriften. RKI
17. Januar 2022.


Nach Inkrafttreten der Corona-Impfpflicht für Mitarbeiter/-innen in Gesundheits- und Pflegeberufen am 15. März 2022 müssen auch Beschäftigte in Hausarztpraxen einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis voweisen. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter/-innen, die ein ärztliches Zeugnis darüber vorweisen können, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Bei Fehlen der geforderten Nachweise müssen die betreffenden Personen mit einer Abmahnung und in letzter Konsequenz mit ihrer Entlassung rechnen. Der Praxisinhaber muss vom Fehlen der geforderten Nachweise unverzüglich das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Arztpraxis befindet, informieren und ihm die personenbezogenen Daten der betreffenden Personen übermitteln. Falls Mitarbeiter/-innen das Vorweisen der Dokumente verweigern, kann das Gesundheitsamt ihnen verbieten, die Arztpraxis zu betreten oder darin tätig zu sein; in der Regel entfällt dann ihr Entgeltanspruch. Hausärzteverband
17. Januar 2022.


Novak Đoković (Nr. 1 der Tennis-Weltrangliste) darf nicht an den Australian Open teilnehmen und muss umgehend ausreisen. Wie ein Bundesgericht in Australien entschied, wurde der Einspruch des serbischen Tennisprofis gegen seine verweigerte Einreise und die Annullierung des Visums abgelehnt. Đoković ist nicht gegen das Coronavirus geimpft und war mit einer medizinischen Ausnahmegenehmigung eingereist. Er ist bekennender Impfgegner. Seine Ausnahmegenehmigung begründete er mit einer überstandenen COVID-19-Infektion. Jedoch gab es Ungereimtheiten um den PCR-Test vom Dezember vergangenen Jahres, auch hatte er falsche Angaben auf dem Einreiseformular gemacht. Drei Jahre Einreiseverbot drohen zudem. Update (17. Januar 2022): In Frankreich dürfen ab sofort nur Sportler und Sportlerinnen antreten, die gegen das Coronavirus geimpft sind. Damit wird eine Teilnahme Đokovićs auch an den French Open unwahrscheinlicher.Tagesschau, Tagesschau, Eurosport, Spiegel
16. Januar 2022.


Am 6. November 2020 hat der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki einen Corona-Beratungsausschuss eingesetzt, der aus 17 Teilnehmern besteht. Am 14. Januar 2022 sind 13 von ihnen, allesamt Hochschullehrer, zurückgetreten, weil ihre Empfehlungen in der Corona-Krise von der polnischen Regierung nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Die medizinischen Berater warfen der Regierung vor, zunehmend das Verhalten von Teilen der Gesellschaft zu tolerieren, welche die von Covid-19 ausgehende Bedrohung und die Bedeutung der Impfung zur Bekämpfung der Pandemie leugnen. Auch Regierungsmitglieder und weitere hochrangige Mitarbeiter hätten die Risiken einer Corona-Infektion geleugnet. PAP
14. Januar 2022.


In Deutschland treten neue Corona-Regeln in Kraft. In einer Rechtsverordnung wird definiert, welche Ausnahmen es bei Quarantäne und Isolation nach Genesung von Infizierten und auch bei Kontaktpersonen geben darf. Diese Personen müssen nur noch zehn Tage in Isolation oder Quarantäne und können sich bereits nach sieben Tagen „freitesten“. Kontaktpersonen, die bereits eine Boosterimpfung erhalten haben oder innerhalb der vergangenen drei Monate vollständig geimpft oder genesen sind, müssen nicht mehr in Quarantäne. Ausnahmeregelungen gelten für Kinder, Jugendliche und Beschäftigte im Gesundheitswesen. Umgesetzt werden muss die neue Rechtsverordnung des Bundes nun durch Länderverordnungen, die sich bereits in Vorbereitung befinden. Tagesschau
14. Januar 2022.


Der Deutsche Ethikrat hat ohne Gegenstimme bei drei Enthaltungen die Bundesregierung aufgefordert, angesichts der pandemischen Lage eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen zu prüfen, etwa Personen, die beruflich schwer oder chronisch kranke sowie hochbetagte Menschen versorgen, wie ärztliches und pflegendes Personal, Mitarbeiter des Sozialdienstes, der Alltagsbegleitung oder der Hauswirtschaft. Gleiches gelte für Institutionen und Einrichtungen, die dafür verantwortlich sind, die dort versorgten Menschen keinen vermeidbaren gesundheitlichen Gefahren auszusetzen. Ethikrat
13. Januar 2022.


In der Debatte um die Zuverlässigkeit von Antigentests warnt der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte, Andreas Bobrowski, vor falscher Sicherheit vor COVID-19 durch negative Testergebnisse bei Antigen-Schnelltests. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa stellte er klar: „Ein Freitesten nur mit Antigentest, das geht nicht.“ Er bezog sich bei dabei auf Pläne der deutschen Bundesregierung, ein vorzeitiges Freitesten aus der Quarantäne nicht nur mit PCR-Tests, sondern auch mit „hochwertigen“ Antigentests zu ermöglichen. Da besonders bei geringerer Viruslast Antigentests oft nicht anschlügen, sei das ein problematisches Signal. BR.de
13. Januar 2022.


Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung aktualisiert und empfiehlt allen 12- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen eine Auffrischungsimpfung (Booster) mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer in der altersentsprechenden Dosierung (30 µg). Die dritte Impfstoffdosis soll in einem Abstand von mindestens drei Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden. Das Risiko für schwere Impfnebenwirkungen wird als sehr gering eingeschätzt; es sind Impfreaktionen zu erwarten wie sie schon bei der Grundimmunisierung oder der Auffrischimpfung von jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren mit Comirnaty auftraten. Die Beschlussentwürfe mit zugehöriger wissenschaftlicher Begründung sind in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und an die beteiligten Fachkreise gegangen. STIKO
13. Januar 2022.


Nach Mitteilung der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA weisen erste Studien in den USA darauf hin, dass einige Antigenschnelltests nicht empfindlich genug sind, um eine SARS-CoV-2-Infektion auch im Fall der Omikron-Variante nachzuweisen. Nun bewertete das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Rahmen einer vergleichenden Untersuchung die in Deutschland angebotenen Antigentests hinsichtlich ihrer Sensitivität (Empfindlichkeit). Auf Grundlage der Datenlage, mit Stand vom 14. Dezember 2021, geht das Paul-Ehrlich-Institut davon aus, dass die allermeisten der untersuchten und positiv bewerteten Antigentests eine SARS-CoV-2-Infektion mit der Omikron-Variante nachweisen können. Für eine endgültige qualitative und quantitative Aussage sind jedoch noch weitere Vergleichsstudien mit Proben von mit dieser Variante infizierten Personen erforderlich.PEI
12. Januar 2022


Die kanadische Provinz Québec will eine Steuer speziell für Menschen einführen, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollen. Ungeimpfte seien eine finanzielle Belastung für ihre Mitbürger. Der Vorsitzende der Provinzregierung, François Legault, warf den Impfverweigerern vor, „unsere Krankenhäuser zu verstopfen“. Diejenigen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft sind, werden von der geplanten Maßnahme ausgenommen. Tagesschau
12. Januar 2022.


Seit am 11. Januar 2022 die entsprechenden rechtlichen Details in Kraft getreten sind, können in Deutschland nun auch Apotheken COVID-19-Impfstoffe beziehen und Impfungen durchführen. Jedoch müssen Apotheken einige Nachweise erbringen, um die Impfstoffe bestellen zu dürfen. Zudem tritt auch eine Überarbeitung der Testverordnung in Kraft. Damit dürfen Apotheken auch PCR-Tests ohne Laboranalyse durchführen. PZ
11. Januar 2022


Das Pharmanunternehmen BioNTech und der Anbieter von KI-Produkten InstaDeep haben das Frühwarnsystem EWS zur Erkennung potenzieller SARS-CoV-2-Hochrisikovarianten entwickelt. Das Frühwarnsystem kombiniert die Strukturmodellierung des Spike-Proteins mit künstlicher Intelligenz (KI), um Hochrisiko-Varianten zu erkennen und zu überwachen. Die von der WHO mit Alpha, Beta, Gamma, Theta, Eta und Omicron benannten Varianten von SARS-CoV-2 wurden bereits in der Woche nach dem Hochladen der entsprechenden Sequenzen analysiert; die Omicron-Variante schon am Tag, an dem die Sequenz dieser Virusvariante verfügbar war. Noch am selben Tag wurde Omikron als Hochrisikovariante eingestuft. Instadeep
11. Januar 2022.


Italien führt als erstes großes Land in der EU eine generelle Impfpflicht für über 50-Jährige ein. Die Impfpflicht gilt berufsübergreifend für alle Bewohner des Landes einschließlich Ausländern. Personen dieser Altersklasse dürfen im öffentlichen Dienst oder in privaten Unternehmen nur noch arbeiten, wenn sie gegen COVID-19 immunisiert sind. Mit dieser neuen Maßnahme soll in Italien jene Altersklasse geschützt werden, die bei einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 besonders gefährdet ist; der Druck auf die Krankenhäuser soll so verringert werden.SZ
8. Januar 2022.


In Italien hat sich die Sieben-Tage-Inzidenz binnen einer Woche mehr als verdoppelt. Am 6. Januar 2022 betrug sie 1669, eine Woche davor 783. Weltweit weisen nach offiziellen Daten zurzeit nur wenige Länder eine höhere Inzidenz als Italien auf – darunter Frankreich und Dänemark. Hier liegt die Sieben-Tage-Inzidenz oberhalb von 2000. Tagesschau
8. Januar 2022.


Die deutsche Ministerpräsidentenkonferenz hat auf der Basis der Stellungnahme des Corona-Expertenrats der Bundesregierung einstimmig folgende Beschlüsse gefasst: Bei allen Veranstaltungen und in der Gastronomie gilt bundesweit die 2G+-Regel. Ausgenommen sind all diejenigen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben. Personen, die Kontakt mit Infizierten hatten, müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Infizierte und Kontaktpersonen sollen sich aber nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigentest aus der Quarantäne befreien können. Kinder können sich bereits nach fünf Tagen „freitesten“. Weiterhin dürfen sich Geimpfte und Genesene nicht unbegrenzt treffen, sondern maximal zu zehnt – Kinder nicht mitgezählt. Wenn auch nur eine Person, die weder geimpft noch genesen ist, beteiligt ist, dürfen sich nur Personen des eigenen und maximal zwei Personen eines anderen Haushalts treffen – Kinder nicht mitgezählt. Alle 16 Ministerpräsidenten unterstützen laut Bundeskanzler Olaf Scholz das Vorhaben, eine allgemeine Impfpflicht für Schutzimpfungen gegen COVID-19 einzuführen. Tagesschau
7. Januar 2022.


Gemäß vorläufigen Ergebnissen einer israelischen Studie erhöht eine vierte Dosis des COVID-19-Impfstoffs Tozinameran (BioNTech/Pfizer) die Anzahl der Antikörper gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bereits nach einer Woche um das Fünffache. In Israel wird eine vierte Dosis des mRNA-Impfstoffs an Personen ab dem 60. Lebensjahr, an medizinisches Personal und an Patienten mit geschwächtem Immunsystem verabreicht. Tagesschau, JA
4. Januar 2022.


Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat die Notfallzulassung (EUA) für Auffrischungsimpfungen und die Verabreichung zusätzlicher Impfstoffdosen an grundimmunisierte Kinder ab einem Alter von zwölf Jahren mit dem COVID-19-Impfstoff Tozinameran von BioNTech/Pfizer erweitert. Die Impfungen könnten bereits fünf Monate nach der Grundimmunisierung gegen COVID-19 durchgeführt werden. Hintergrund sei die Sorge vor einer COVID-19-Erkrankung der Kinder nach einer Infektion mit der SARS-CoV-2-Variante Omikron. Für fünf- bis elfjährige Kinder mit einem stark geschwächten Immunsystem empfiehlt die FDA eine Drittimpfung zur Komplementierung der COVID-19-Grundimmunisierung; dieser Empfehlung ist auch die dem Gesundheitsministerium der Vereinigten Staaten unterstellte Behörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) gefolgt. FDA, Tagesschau
4. Januar 2022.


Seit dem 3. Januar 2022 ist in Deutschland die Verordnung und Abgabe des bislang noch nicht in der EU zugelassenen, oral anzuwendenden Molnupiravir-haltigen Präparats Lagevrio der Firma MSD zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten möglich. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, in der Beschaffung und Abgabe des Medikamentes geregelt sind. Gemäß einem von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) erstellten Gutachten ist Lagevrio zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen angezeigt, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren Covid-19-Verlauf zu entwickeln. Für den Januar 2022 stehen etwa 80.000 Therapieeinheiten zur Verfügung. PZ
4. Januar 2022


Die SARS-CoV-2-Variante Omikron verbreitet sich rasend schnell in Deutschland, doch man kann sich schützen. Nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 29. Dezember 2021 wurde bundesweit innerhalb eines Tages ein Zuwachs der von den Gesundheitsämtern gemeldeten Corona-Infektionen von 45 Prozent registriert. Die Zahl der registrierten Omikron-Infektionen liegt zurzeit bei über 13.000 Fällen. Omikron dominiert das Infektionsgeschehen bereits in einigen Bundesländern, derzeit z. B. in Schleswig-Holstein. Studiendaten aus Großbritannien belegen nach Medienberichten einen bis zu 80-prozentigen Schutz vor COVID-19 durch eine Booster-Impfung nach der Grundimmunisierung mit einem der zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffe, wenn diese mit einem anderen COVID-19-Impfstoff erfolgt.Focus
3. Januar 2022.


Am 15. Dezember 2021 wurden Auffrischungsimpfungen mit dem Janssen-Impfstoff Ad26.COV2.S (Johnson&Johnson) für Personen ab 18 Jahren mindestens zwei Monate nach der Grundimmunisierung von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Zulassung empfohlen und daraufhin von der Europäischen Kommission zugelassen. Grundlage waren Studien aus Südafrika und Israel. Die Studie über den Impfstoff (noch ohne Peer-Review) zeigte in Südafrika, dass die Auffrischung das Risiko eines Krankenhausaufenthalts aufgrund von COVID-19 bei medizinischem Personal in Südafrika um 85 % reduziert, nachdem Omikron die dominierende Variante geworden ist. Eine zweite Analyse der Immunantwort auf verschiedene Impfschemata, die vom Beth Israel Deaconess Medical Center durchgeführt wurde, zeigte, dass eine heterologe Auffrischungsimpfung mit dem Janssen-Impfstoff Ad26.COV2.S bei Personen, die ursprünglich Tozinameran von BioNTech/Pfizer erhalten hatten, einen 41-fachen Anstieg der neutralisierenden Antikörper­reaktionen vier Wochen nach der Auffrischungsimpfung und einen 5-fachen Anstieg der CD8+­-T-Zellen gegen die SARS-CoV-2-Variante Omikron bereits innerhalb von zwei Wochen erzeugte. Ein homologer Boost mit Tozinameran erzeugte vier Wochen nach den Booster-Impfung einen 17-fachen Anstieg der neutralisierenden Antikörper und einen 1,4-fachen Anstieg der CD8+­-T-Zellen nach zwei Wochen. Ärzteblatt, medRxiv, Precision Vaccinations
2. Januar 2022.


Wegen der Verbreitung von Falschinformationen zur COVID-19-Pandemie – etwa zu angeblich nicht mehr wirkenden Impfungen – wurde das persönliche Konto der umstrittenen republikanischen US-Abgeordneten Marjorie Taylor Greene in der Online-Plattform Twitter permanent gesperrt. Die Anhängerin von Ex-Präsident Donald Trump gilt als Verfechterin von Verschwörungstheorien. Unter anderem war sie mit Thesen der QAnon-Verschwörungstheorie aufgefallen. Tagesschau
2. Januar 2022.


Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitet derzeit eine nationale Notfallzulassung von Paxlovid vor, das unter anderem den Wirkstoff Nirmatrelvir enthält und ein Sars-CoV-2-Protein hemmt. Damit soll die Vermehrung des Virus gestoppt werden. Deutschland solle so bereits vor der noch ausstehenden Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) das Corona-Medikament einsetzen können. Das Mittel eignet sich insbesondere für die Behandlung ungeimpfter Risikopatienten und senke das Risiko von Krankenhauseinweisungen und Todesfällen bei Covid-19-Patienten um 89 Prozent. Zu den möglichen Nebenwirkungen gehören eine Beeinträchtigung des Geschmackssinns, Durchfall, Bluthochdruck und Muskelschmerzen. Das Präparat ist jedoch keine Alternative zur Impfung. Es ist in der EU noch nicht zugelassen, die EMA unterstützt jedoch den Einsatz von Paxlovid für Notfälle. Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat dem Corona-Medikament bereits eine Notfallzulassung für Risikopatienten ab zwölf Jahren erteilt. Tagesschau
2. Januar 2022.


Am 15. Dezember 2021 wurden Auffrischungsimpfungen mit dem Janssen-Impfstoff Ad26.COV2.S (Johnson&Johnson) für Personen ab 18 Jahren mindestens zwei Monate nach der Grundimmunisierung von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Zulassung empfohlen und daraufhin von der Europäischen Kommission zugelassen. Grundlage waren Studien aus Südafrika und Israel. Die Studie über den Impfstoff (noch ohne Peer-Review) zeigte in Südafrika, dass die Auffrischung das Risiko eines Krankenhausaufenthalts aufgrund von COVID-19 bei medizinischem Personal in Südafrika um 85 % reduziert, nachdem Omikron die dominierende Variante geworden ist. Eine zweite Analyse der Immunantwort auf verschiedene Impfschemata, die vom Beth Israel Deaconess Medical Center durchgeführt wurde, zeigte, dass eine heterologe Auffrischungsimpfung mit dem Janssen-Impfstoff Ad26.COV2.S bei Personen, die ursprünglich Tozinameran von BioNTech/Pfizer erhalten hatten, einen 41-fachen Anstieg der neutralisierenden Antikörper­reaktionen vier Wochen nach der Auffrischungsimpfung und einen 5-fachen Anstieg der CD8+­-T-Zellen gegen die SARS-CoV-2-Variante Omikron bereits innerhalb von zwei Wochen erzeugte. Ein homologer Boost mit Tozinameran erzeugte vier Wochen nach den Booster-Impfung einen 17-fachen Anstieg der neutralisierenden Antikörper und einen 1,4-fachen Anstieg der CD8+­-T-Zellen nach zwei Wochen. Ärzteblatt, medRxiv, Precision Vaccinations
2. Januar 2022.


Wegen der Verbreitung von Falschinformationen zur COVID-19-Pandemie – etwa zu angeblich nicht mehr wirkenden Impfungen – wurde das persönliche Konto der umstrittenen republikanischen US-Abgeordneten Marjorie Taylor Greene in der Online-Plattform Twitter permanent gesperrt. Die Anhängerin von Ex-Präsident Donald Trump gilt als Verfechterin von Verschwörungstheorien. Unter anderem war sie mit Thesen der QAnon-Verschwörungstheorie aufgefallen. Tagesschau
2. Januar 2022.


Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitet derzeit eine nationale Notfallzulassung von Paxlovid vor, das unter anderem den Wirkstoff Nirmatrelvir enthält und ein Sars-CoV-2-Protein hemmt. Damit soll die Vermehrung des Virus gestoppt werden. Deutschland solle so bereits vor der noch ausstehenden Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) das Corona-Medikament einsetzen können. Das Mittel eignet sich insbesondere für die Behandlung ungeimpfter Risikopatienten und senke das Risiko von Krankenhauseinweisungen und Todesfällen bei Covid-19-Patienten um 89 Prozent. Zu den möglichen Nebenwirkungen gehören eine Beeinträchtigung des Geschmackssinns, Durchfall, Bluthochdruck und Muskelschmerzen. Das Präparat ist jedoch keine Alternative zur Impfung. Es ist in der EU noch nicht zugelassen, die EMA unterstützt jedoch den Einsatz von Paxlovid für Notfälle. Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat dem Corona-Medikament bereits eine Notfallzulassung für Risikopatienten ab zwölf Jahren erteilt. Tagesschau
2. Januar 2022.



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