Portal:Wirtschaft/Wartung/Archiv/2010/Juli

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Harald321 in Abschnitt Geistiges Eigentum
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Lookback-Option

oranger Kreis Hi Leute, das stammt aus der allgemeinen QS und dort wird anscheinend auch nur Bahnhof verstanden. Schaut mal, was ihr als Spezialisten tun könnt. Danke.-- nfu-peng Diskuss 12:00, 29. Jul. 2010 (CEST)

google hilft hier leider nur bedingt. Laut investopedia "An exotic option" was die Sache nicht gerade einfacher macht. Wir bräuchten jemand, der sich eingehender mit Aktienrecht und Trading auskennt. Ich bin raus. Selbst nach mehreren Definitionen im Internet hat sich mir das Thema nicht erschlossen. Jensen 02:16, 30. Jul. 2010 (CEST)
Ich hab versucht das Thema zu durchdringen. so richtig gelungen ist mir das nicht. Ich bin für Löschen. Jensen 13:09, 31. Jul. 2010 (CEST)
Und das steht hier so schon seit grauer Vorzeit. Warten wir mal ein paar Tage, bis unsere Bänker sich das angeschaut haben. Meinerseits stellt sich allerdings, selbst wenn ein verständlicher Artikel gelänge, die Relevanzfrage. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 14:19, 31. Jul. 2010 (CEST)

Ich habe den Artikel einmal neu geschrieben. Bitte noch einmal um Durchsicht.Karsten11 09:56, 1. Aug. 2010 (CEST)

Danke + Durchsicht. Wenn wir doch mit allen Sorgenkindern so schnell wären ... Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 11:05, 1. Aug. 2010 (CEST)
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Kredithai

gelber Kreis Kann man unseriöse Kreditvergabe wirklich unter diesem Lemma abhandeln? --Oberlaender 05:50, 1. Jul. 2010 (CEST)

Na klar, und der Anlagehai, der Miethai und der Immobilenhai sind sicherlich auch eines eigenen Artikels würdig. --Carl B aus W 14:04, 1. Jul. 2010 (CEST)

Ich halte den Artikel für relevant und vertretbar. Es gibt mehrere Interwikis zum Begriff (wobei der englische Artikel Ideen zum Ausbaupotential liefert), im „Duden“ steht das Wort und es gibt die eine oder andere Lexikonseite im Internet, die „Kredithai“ erläutert (hier dies als Beispiel). Nachteilig unter dem enzyklopädischen Aspekt ist die Tatsache, dass der plakative Begriff aus der Umgangssprache stammt. Doch manche Synonyme als Alternative überzeugen ersatzweise nicht. --Aloiswuest 14:19, 1. Jul. 2010 (CEST)
Ja, sag ich doch, das ist alles super-relevant! Mir fallen gleich auch noch ein paar wichtige Lemmas ein, die mit -ratte, -geier, -schwein oder -sau enden. --Carl B aus W 14:44, 1. Jul. 2010 (CEST)
An Aloiswuest: Man kann vermutlich schon einen Artikel über den Begriff „Kredithai“ schreiben (vielleicht gäbe das aber auch nicht mehr als einen Wörterbuchartikel her). Ich halte den momentan bestehenden aber für unpassend. Man kann nicht einen Artikel mit „ist eine Metapher“ einleiten, um dann das dafür Stehende ausführlich und in Ratgebermanier zu beschreiben. Es steht doch auch nicht im Artikel Pleitegeier, was Insolvenz ist, und unter Taugenichts findet man keine Abhandlungen über den gesellschaftlichen Nutzen verschiedener Lebensstile. Ich glaube nicht, dass das BaFin eine Kredithai-Definition kennt oder dass schon mal jemand wegen „Kredithaientums“ verurteilt worden ist. --Oberlaender 10:21, 3. Jul. 2010 (CEST)
Bei den letzten beiden Punkten kann ich dir gerne weiterhelfen, Oberlaender. Eine BaFin-Definition ist mir nicht bekannt, aber dass die Behörde den „Kredithai“-Begriff kennt, geht aus dieser seiner Internetseite problemlos hervor. Es mag dich erstaunen, doch es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 1982, das sich mit dem Begriff „Kredithai“ beschäftigt hat, was hieraus hervorgeht. Selbstverständlich achte ich deine Meinung über den Artikel, doch ich teile sie nicht im Sinne einer Abschaffung des Lemmas. So interpretierte ich deine ursprüngliche Frage. Den vorhandenen Artikelinhalt zu verbessern, ist jedermann unbenommen. Freundliche Grüße sendet --Aloiswuest 14:13, 4. Jul. 2010 (CEST)
Du musst meine Meinung nicht achten, wenn sie falsch ist. Vor allem, da ich eigentlich so gar keine Ahnung vom Thema habe. Nur wäre es sicher besser, wenn es sich dann auch belegt im Artikel niederschlüge, wie falsch ich läge. Dass das BaFin auf seinen Beratungsseiten von „Kredithaien“ spricht, kann den momentanen Inhalt nicht belegen. Der besagte BVerfGE war mir in groben Zügen bekannt, darum bin ich überhaupt auf das Thema gekommen. Doch der hat sich i.w. mit der Frage beschäftigt, ob wann und wie die Bezeichnung „Kredithaie“ medienrechtlich zulässig sei, und natürlich nicht jemanden „als Kredithai“ verurteilt. Der BVerfGE gehört zu den Inhalten, die ich mir in einem Artikel zum „Schlagwort Kredithai“ vorstellen könnte, nicht ein solcher unbelegter Ratgeberartikel, der den Begriff in der EL als Metapher bezeichnet und ihn danach aber völlig distanzlos und detailiert ausdefiniert. Ich gehe drum eher in Richtung Nis Randers und Karsten11. Zum Entscheidungsträger qualifiziere ich mich in diesem Bereich aber nicht, muss ich klarstellen. Gruss, Oberlaender 21:38, 4. Jul. 2010 (CEST)
Hatten wir hier schon mal, gab auch schon mal einen Löschantrag. Weder halte ich das Lemma für enzyklopädiegeeignet, noch den Inhalt für in irgendeiner Weise haltbar. Er ist unbequellt, spekulativ und im besten Sinne theoriefindend − oder driftet an einigen Stellen ins banal-inhaltsleere ab. Der LA aus 2006 wurde seinerzeit wohl abgelehnt, weil eine den damaligen Standards genügende Überarbeitung stattgefunden zu haben schien. Das kann für die heutigen Standards sicher verneint werden. Ich werde daher kurzfristig einen neuen Löschantrag stellen, falls der Artikel nicht wesentlich verbessert wird. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 20:13, 3. Jul. 2010 (CEST)

Wg. Lemmatauglichkeit: Büschgen: Das kleine Banklexikon hat "Kredithai" als Eintrag. Ich kann morgen auch noch mal in den Gabler schauen. Ich finde, ein Eintrag in einem Fachlexikon spricht für die Relevanz. -- Marinebanker 14:16, 4. Jul. 2010 (CEST)

Wie wird denn der Begriff im Kleinen Banklexikon behandelt? Bei Gabler online finde ich den Begriff nicht, aber das ist vermutlich nicht deckungsgleich mit der gedruckten Ausgabe. --Oberlaender 21:38, 4. Jul. 2010 (CEST)

Solche Schlagworte sollten eigentlich im dazugehörigen Fachartikel erwähnt werden und darauf als redirect verweisen. Das Problem ist nur: Der Artikel Illegales Kreditgeschäft fehlt noch. Daher sollten wir einen solchen schreiben, die Inhalte soweit sinnvoll dort eingearbeiten und ergänzen (z.B. haben wir den Zinswucher, die beliebten Betrugsmaschen wie Schufafreie Kredite, und sicher tausend andere Dinge). Beim Kredithai würde dann auf diesen Artikel verwiesen werden können und es entstünde Platz für den eigentlichen Inhalt: Die Etymologie der Metapher, die Verwendung als literarisches Sujet.Karsten11 19:38, 4. Jul. 2010 (CEST)

Mit Verspätung: Lt. Büschgen Geld- udn Kreditvermittler und Geldverleiher, die die Unerfahrenheit von Kunden nutzen, diesen zu überhöhten Kosten kredit zu beschaffen. Es handele sich um einen Straftatbestand. (Das ist jetzt fast vollständig der Eintrag nahe am Wortlaut). Gablers Banklexikon (Oberlaender hat im Wirtschaftslexikon nachgesehen) kennt den Begriff nicht. -- Marinebanker 11:19, 9. Jul. 2010 (CEST)

Der Vorschlag von Karsten11 ist im Prinzip ein gangbarer Weg. Nur weiß ich nicht, ob es für ein Lemma "Illegales Kreditgeschäft" eine Absicherung unter dem Aspekt "keine Theoriefindung" gibt. Das Stichwort kennen weder Gablers Banklexikon noch Gablers Wirtschaftslexikon. Ob man schon von "illegal" reden kann, wenn bloß sündhaft teure Zinsen mit der Gefahr der Wuchernähe verlangt werden, stelle ich in Frage. Vielleicht wäre etwas wie "Kredit von unseriösen Kreditgebern" geeigneter, denn da sind sowohl einwandfrei geeignete Lemmata wie "Kredit" und "Kreditgeber" drin. --Aloiswuest 15:05, 9. Jul. 2010 (CEST)
Ob das TF wäre, käme darauf an, was drin stünde. zum Themenkreis "illegales Kreditgeschäft" gibt es bestimmt Literatur. M. E. muss man die Artikelüberschrift ("das Lemma") nicht so in anderen Nachschlagewerken finden, so lange es sich um einen sauber umgrenzten begriff handelt.
Soweit sind wir aber noch nicht. Als Zwischenmaßnahme schlage ich vor, alles nach dem Abschnitt "Erkennung von Kredithaien" udn den letzten Absatz in diesem Abschnitt zu löschen - also alles ab einschließlich "Illegales Kreditgeschäft steht oft auch im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität." Mir ist das alles zu frei fabuliert. -- Marinebanker 17:54, 10. Jul. 2010 (CEST)
Ich wäre bei Deinem Vorschlag dabei, damit hätten wir zumindest den Peinlichkeitsfaktor reduziert. Schaue am Montag mal, ob das tatsächlich so in Urteilen genannt wird, und wie es da definiert ist. Falls das nicht der Fall ist, wäre eine Verschiebung wie oben vorgeschlagen die beste Idee. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 18:14, 10. Jul. 2010 (CEST)

Überarbeitet, bequellt. Unabhängig von Karstens Vorschlag haben solche Artikel - insbes. wenn sie kurz sind - mE Ihre Berechtigung. -- Marinebanker 21:41, 11. Jul. 2010 (CEST)

Nach meiner Meinung ist der Artikel jetzt viel besser. Vielleicht könnte man noch „Typisch für einen Kredithai sind“ umformulieren in „Als Kredithai wird jemand angesehen, der“ oder ähnlich? --Oberlaender 07:37, 14. Jul. 2010 (CEST)

Danke, die Arbeit bestand ja hauptsächlich aus Kürzen - eine meiner Kernkompetenzen.
Die Formulierung "Typisch sind.." hat nach meinem Empfinden den Vorteil, deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass dies keine definitorischen Eigenschaften sind. Aber ich habe da keine starke Meinung.
Mich stört noch ein bisschen die "Metapher", gerade im definitorischen Eingangssatz. Mir wäre "alltagssprachlicher Begriff" oder "Begriff der Gemeinsprache" lieber. -- Marinebanker 18:30, 14. Jul. 2010 (CEST)
Tatsächlich gibt es einige, auch höchstrichterliche, Urteile, in denen der Begriff genannt wird. Ich habe aber noch nicht geschafft, nachzusehen, ob sich eine Art Legaldefinition findet. Als Kredithai werde jedenfalls jemand bezeichnet, der Kreditwucher (strafbar nach § 302a StGB, weggefallen) betreibe. Dieses "typisch ist"-blabla gefällt mir aber ebenfalls überhaupt nicht. Tatsächlich bequellt ist noch immer nur der erste Satz. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 19:09, 14. Jul. 2010 (CEST)
Und ist Gegenstand der Artikeldisk ...
Ich habe die "Blabla"-Aussagen nicht einzeln referenziert, aber an Hand der Quellen geprüft, dort findet man diese Merkmale im Wesentlichen. Wenn Ihr es für den Büschgen genau wissen wollt, kann ich in der Diskussion die dortigen Formulierungen zitieren. -- Marinebanker 19:02, 16. Jul. 2010 (CEST)

Der Artikel ist zwar nicht unbedingt toll, aber ich glaube, jetzt kommt erst mal nichts mehr, und das Gröbste ist bereinigt. Ergo:

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Marinebanker 18:58, 9. Aug. 2010 (CEST)

Patent

gelber Kreis Dem Artikel fehlt eine fundierte ökonomische Perspektive. --Katach 09:40, 20. Jul. 2010 (CEST)

Der Artikel ist mit einer Sammlung von Bapperl versehen worden. Was mittlerweile zum Selbstzweck verkommt. Edit-Sammler sei dank. Zur Zeit ist er durchaus fundiert und eher ein Fall für den Review als für die QS. Qualität ist zweifelsfrei schon vorhanden, es mangelt hier lediglich an eine fundierte ökonomische Perspektive bzw. (wissenschaftliche) Einzelnachweise, Gesamtwirtschaftliche Folgen, wirtschaftswissenschaftliche Perspektive (lt. Bapperl). Dies ist originär kein Fall für die QS sondern eher einer für die / den Hauptautor(en). Dieser (Benutzer:Mauz 45%) wurde informiert. Jensen 02:15, 30. Jul. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Katach 08:43, 11. Aug. 2010 (CEST)

Available-to-promise

gelber Kreis Artikel aus der allg. QS, bitte Quellen setzen, danke --Crazy1880 19:27, 5. Jul. 2010 (CEST)

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Verdeckte Arbeitslosigkeit

oranger Kreis Der Artikel ist super schlecht, ich persönlich würde eher für ein löschen und neuschreiben votieren. aber vielleicht erbarmt sich ja jmd. ...Sicherlich Post / FB 19:55, 19. Jul. 2010 (CEST)

Das haben wir besser in Arbeitslosigkeit und noch besser in Arbeitslosenstatistik. Früher war es redirect auf Stille Reserve (Arbeitsmarkt); das passt aber logisch nicht. Insgesamt haben wir ordentlich Redundanz, die durch einen ordentlichen Artikel Verdeckte Arbeitslosigkeit reduziert werden könnte. Bis wir einen solchen Artikel haben, wäre ein redirect auf Arbeitslosenstatistik imho die beste Lösung.Karsten11 21:12, 19. Jul. 2010 (CEST)
Ich hab da mal ein redirect draus gemacht. Der zeigt jetzt auf einen Unterpunkt in Arbeitslosenstatistik. GGf. kann man ja den Artikel später ausbauen und die Redundanz abarbeiten. erledigt  Done Jensen 02:16, 30. Jul. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: /Standard-Baustein|1=Jensen 14:43, 28. Jul. 2010 (CEST) 17:05

MDAX

gelber Kreis Die Tabelle Unternehmen im MDAX bedarf einer Aktualisierung auf den Stand vom 21. Juni 2010 (ich traue mir das nicht zu). HeidelbergCement, MLP AG und Pfleiderer sind raus; Neu im MDAX sind Salzgitter AG, Brenntag und Kabel Deutschland. Quelle: WirtschaftsWoche.de vom 21.06.2010.

Tabelle ist mangels Quelle nicht zu aktualisieren daher durch eine Auflistung der akt. Werte ersetzt. Für eine Neuerstellung der Tabelle kann die Vorlage der Version 15:56, 1. Jul. 2010 verwendet werden.-- 1971markus (☠) 11:34, 18. Jul. 2010 (CEST)
"Mangels Quelle" *kopfschüttel* Ich habe dann mal zumindest die Liste im Artikel aktualisiert. Quelle: Offizielle Seite der deutschen Börse. Ich hoffe, ist genug als Quelle. Wer sich Tabbelen-Rumgefrickel zutraut, möge bitte übernehmen. Danke. Wortschatz 15:52, 2. Aug. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Stauffen 19:13, 17. Okt. 2010 (CEST)

Kernkompetenz-Management-Zyklus

roter Kreis Der Artikel ist gerade neu reingekommen und hat ein Problem: Die enzyklopädische Relevanz dieses Begriffs und des Konzepts ist nicht dargestellt. Es fehlt die fachliche Rezeption die sich auf die Schnelle außerhalb der Wikipedia nicht finden lässt: Siehe allwissende Müllhalde und Scholarhalde. Für mich sieht das auf den ersten Blick nach Theorie- bzw. Begriffsetablierung aus. Wisst Ihr mehr? --Benutzer:Millbart talk 15:39, 15. Jul. 2010 (CEST)

Njet, Gospodin Yotwen 15:44, 15. Jul. 2010 (CEST)
Ich habe auf einen raschen Wurf hin - mir selbst ist der Begriff nämlich auch noch nicht begegnet - folgende Bücher gefunden:
  • Austerschulte, Linda: Portfoliobasiertes Kernkompetenz-Management, 2007
  • Corsten , Daniel: Wandel durch Konzentration? : Kernkompetenzmanagement am Beispiel der Nestlé SA, 2004
  • Görg, Werner: Kernkompetenzmanagement und (interne) Vernetzung: Ziele, Ansätze, Herausforderungen und Erfolgsfaktoren im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, 2004
  • Harms, Susanne: Kernkompetenzmanagement bei Bankenfusionen, 2008
  • Krausz, Stefan: Strategische Unternehmenspolitik von Erstversicherern unter Verbindung von Zielgruppen-Marketing und Kernkompetenz-Management, 2002
  • Krüger, Wilfried: Kernkompetenz-Management : Steigerung von Flexibilität und Schlagkraft im Wettbewerb, 1997
  • Möhlenbruch, Dirk: Ressourcen- und Kernkompetenzmanagement, 2007
  • Nasner, Nicolas: Strategisches Kernkompetenz-Management  : prozessorientierte Konzepte, Implementierungshinweise, Praxisbeispiele, 2004
  • Siller, Axel: Kernkompetenzmanagement im genossenschaftlichen Finanzverbund, 2005
  • Wildemann, Horst: Kernkompetenz-Management : mit intelligenten Technologien Kunden binden, 2000
  • Wolf, Joachim: Kernkompetenzmanagement in der Unternehmenspraxis, 2002
Bei den Schlagwörtern:
  • Deutsch, Karl J.: Gewinnen mit Kernkompetenzen : die Spielregeln des Marktes neu definieren 1997
  • Fearns, Hanna: Entstehung von Kernkompetenzen 2004
  • Hammann, Peter: Die Ressourcen- und Kompetenzperspektive des strategischen Managements 2000
  • Hinterhuber, Hans H.: Kundenzufriedenheit durch Kernkompetenzen : eigene Potentiale erkennen, entwickeln, umsetzen 1997
  • Probst, Gilbert J. B.: Kompetenz-Management : wie Individuen und Organisationen Kompetenz entwickeln 2000
  • Rosenstiel, Lutz von: Strategisches Kompetenzmanagement : von der Strategie zur Kompetenzentwicklung in der Praxis, 2004
  • Schreyögg, Georg: Management von Kompetenz, 2006
  • Schwandner, Gerd Adam: Strategiebildung im Softwaregeschäft 2002 (vielleicht für dich spannend Yotwen)
  • Weber, Volker: Dynamisches Kostenmanagement in kompetenzzentrierten Unternehmensnetzwerken 2004
  • Wolff, Carolin: Stabilität und Flexibilität von Kooperationen 2005
  • Zaugg, Robert J.: Handbuch Kompetenzmanagement : durch Kompetenz nachhaltig Werte schaffen, 2006
Schätze Krüger hat damit angefangen. Besser wäre jetzt, es wäre überhaupt erst mal ein Lemma Kernkompetenzmanagement (die Zusammenschreibung scheint die gebräuchlichere. Und keiner schreibt „Kern Kompetenz Management“ ;-) - ) vorhanden. Literatur ist ja genug vorhanden. Zum Hintergrund auch noch: Veränderungsmanagement (auch zusammen). -- grap 12:24, 16. Jul. 2010 (CEST)

Das die enzyklopädische Relevanz vorhanden ist, hat sich meiner Meinung nach durch die Menge der Literaturangaben geklärt. Meiner Meinung nach müsste aber ein Brückenschlag zu dem Artikel Kernkompetenz mit hinein, da dort die Grundlagen für den Kernkompetenz-Management-Zyklus liegen. Readme.txt 18:17, 25.07.2010

Keine der Quellen spricht von einem Zyklus. Es ist noch immer TF/TE Yotwen 19:38, 23. Jul. 2011 (CEST)
Hier ist keine Verbesserung zu erwarten. Ich habe LA gestellt. Yotwen 20:02, 3. Dez. 2011 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Millbart talk 11:38, 26. Dez. 2011 (CET)

Signalspiel

oranger Kreis Aus der allgemeinen QS, bei euch und Mathe eingetragen, also nicht kloppen gell ;-). Es heißt: er bedarf jedoch der Überarbeitung: (i) Die Grundidee der Theorie kommt nicht richtig zum Ausdruck; (ii) Signalspiele mit kostspieligen Signalen stellen nur eine Ausprägung dar, es gibt auch "cheap signaling games"; (iii) Der letzte Punkt im Hauptabschnitt ist verwirrt; (iv) Es fehlt die Geschichte (Lewis, Crawford/Sobel, Spence), etc. pp. --Lissabon portugal 17:11, 24. Jul. 2010 (CEST). Bitte schaut mal was ihr machen könnt. danke. -- nfu-peng Diskuss 15:17, 5. Aug. 2010 (CEST)

Mal den Adminautor angeschrieben.--ɥɔoʞɹǝʇsıǝɯ (uoıssnʞsıp)  11:35, 23. Sep. 2010 (CEST)
Es ist schwer, den Artikel sinnvoll zu gestalten, solange die übergeordneten und wichtigeren Konzepte Spiel mit unvollständiger Information (oder Baysianisches Spiel) und Dynamisches Spiel noch fehlen. Statisches Spiel fehlt übrigens genauso. Insgesamt ist die gesamte Kategorie Kategorie:Spieltheorie relativ schwach, besonders im Vergleich mit den besseren en Seiten. --Xeeron 00:30, 10. Feb. 2011 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Tkarcher (Diskussion) 10:31, 20. Jul. 2012 (CEST)

Regressiver Tarifverlauf

Vormals Degressiver Tarif --Udo (Diskussion) 10:06, 4. Aug. 2015 (CEST)

gelber Kreis Artikel geht überhaupt nicht auf die unterschiedlichen Definitionen in internationaler Literatur (sinkender Durchschnittssteuersatz in der Bemessungsgrundlage) und dt. Literatur (sinkender Gesamtsteuersatz in der BMG) ein und führt daher zur Verwirrung. Auf der Diskussionsseite gabs dazu schon eine Anmerkung von 2005, leider ist das Problem immer noch vorhanden. Nicht einmal die oft verwendete Vereinfachung für praktische Anwendungsfälle "regressive tax = degressiver Steuersatz" lässt sich dort finden (auch wenn sie nicht ganz korrekt ist). Ich würds ja selbst machen, aber ich glaube ich kriege das nicht allgemeinverständlich genug formuliert. Ionenweaper 22:07, 20. Jul. 2010 (CEST)

Ja, ich denke auch, dass die richtige deutsche Bezeichnung degressiv wäre. Ich hab mal eine Änderung im Artikel vorgenommen. --Udo 15:28, 28. Jul. 2010 (CEST)
Frage: Worum geht's im folgenden Zitat genau? "unterschiedlichen Definitionen in internationaler Literatur (sinkender Durchschnittssteuersatz in der Bemessungsgrundlage) und dt. Literatur (sinkender Gesamtsteuersatz in der BMG)". Was soll denn der Unterschied zwischen Durchschnittssteuersatz und Gesamtsteuersatz sein? --Udo 15:28, 28. Jul. 2010 (CEST)
Sinkender Gesamtsteuersatz würde heißen, dass die insgesamt gezahlten Steuern weniger werden (also bspw. statt 10.000€ 9.000€), wenn man eine höhere Bemessungsgrundlage hat. Praktisch eigentlich völlig unrelevant (glaube mein Professor hatte damals allerdings trotzdem ein Beispiel für gebracht, kann mich leider nicht mehr erinnern welches...). Jedenfalls soll man das wohl in Deutschland unter den Begriff "regressiver Steuertarif" finden, ist aber natürlich i. A. nicht das was mit dem engl. "regressive tax" gemeint ist. Ich hab halt leider keine weiteren Quellen dazu, aber ich hab das so gelernt: (S sei die Gesamtsteuer, BMG die Bemessungsgrundlage und s = S/BMG die Durchschnitssteuer, der ' die entspr. Ableitung) - In dt. Literatur: S'>0 + S''>0 entspricht progressiv, S'>0 + S''<0 degressiv und S'<0 regressiv (der Fall ist aber praktisch kaum relevant); und in internationaler Literatur s'>0 progressiv und s'<0 regressiv. Die progressive Definitionen führen aufs gleiche hinaus, die int. regressive Definition würde sowohl die dt. degressive als auch regressive beinhalten, da aber nun die dt. regressive prakt. unrelevant ist, wird es oft auf int. regressiv = dt. degressiv "vereinfacht" (bzw. die akademische Unterteilung wieder entfernt). Aber wie gesagt, so habs nur ich gelernt, kann das leider nicht direkt in Literatur belegen. Ionenweaper 17:14, 10. Sep. 2010 (CEST)
Aha, so ist das gemeint. Dazu habe ich jetzt hier etwas gefunden: So ähnlich könnte man es vielleicht beschreiben, nur dass statt den variablen Stückkosten der Durchschnittsteuersatz maßgebend ist. --Udo 14:17, 14. Sep. 2010 (CEST)
Ich hab mal ein wenig aufgeräumt in dem Artikel. Ist aber noch einiges zu tun. Insbesondere meint "payroll tax" in den USA und Großbritannien einfach die Einkommensteuer, nicht die Sozialabgaben für Medicare etc. Im engl. Artikel en:payroll tax findet sich auch nirgends etwas über "degressiv"/"regressiv". Da muss mal jemand mit mehr Fachkunde recherchieren und aufräumen. --RokerHRO 20:23, 5. Sep. 2010 (CEST)
Siehe auch --Udo 14:17, 14. Sep. 2010 (CEST)
Die verschiedenen Arten von Kostenverläufen.

Irgendwie kommen wir hier nicht weiter. Das Problem ist offenbar, wie man die Begriffe aus Kostenfunktion (Wirtschaft) (siehe auch Bild rechts) auf die Steuerbetragsfunktionen übertragen kann. Meines Wissens gibt es aber eine "regressive" Steuerbetragsfuntion überhaupt nicht.

Dann müsste man überlegen, wie die Steuersatzfunktionen (Durchschnittsteuersatz oder Grenzsteuersatz) aussehen. Es werden dort Begriffe verwendet, die sich eher traditionell oder gewohnheitsmäßig entwickelt haben. Je nachdem, welche Kurve man gerade betrachtet, kommt man zu unterschiedlichen Ergebnissen. Gruß--Udo (Diskussion) 20:24, 10. Mär. 2015 (CET)

Verwendet man die Begriffe aus dem Bild, so müsste man (eigentlich konsequent) folgende Zuordnungen vornehmen, die aber teilweise nicht mit den gewohnten Begriffen im allgemeinen Sprachgebrauch übereinstimmen:
Bezeichnung Betragsfunktion Grenzsatzfunktion Durchschnittsatzfunktion
Linear-progressiver Tarif progressiv, parabelförmig linear degressiv
Stufengrenzsatztarif progressiv, abschnittsweise
linear steiler werdend
stufig, sprungfix degressiv, wellig
Flat Tax linear, proportional konstant, invariant, fix konstant, invariant, fix
Proportional mit
Beitragsbemessungsgrenze
zuerst: linear, proportional
dann: konstant, invariant, fix
zuerst: konstant, invariant, fix
dann: sprungfix, gleich Null
zuerst: konstant, invariant, fix
dann: "regressiv"
--Udo (Diskussion) 21:23, 10. Mär. 2015 (CET)

Eingangsteil gestrafft und mehrere Quellen eingefügt.--Udo (Diskussion) 09:17, 31. Jul. 2015 (CEST)

Artikel ist jetzt komplett verhunzt: Die einzige wissenschaftliche Quelle beinhaltet, dass das Lemma eine Fehlbezeichnung ist (degressiv statt regressiv). Ergänzt wird das, wie bisher, durch Folklore aus der Kostentheorie. Aber ich klinke mich hier aus. Verstehe, warum in der QS "Wirtschaft" fast 200 Artikel stehen, von denen man viele nicht rausbekommen wird.--Herbert81 (Diskussion) 09:28, 31. Jul. 2015 (CEST)
  • Durch die Sprachverwirrung und die Existenz von drei Funktionen in der Steuerlehre (siehe Tabelle oben) ist das Problem nur durch Verweis auf die unterschiedlichen Definitionen zu lösen. Es geht im Artikel auch schwerpunktmäßig um SV-Beiträge. Ich habe nun mehrere Quellen eingefügt und den Text gestrafft und ergänzt. Aus meiner Sicht kann die weitere Verbesserung des Artikels in der normalen Artikeldiskussion thematisiert werden.
  • Die oben stehende differenzierende Darstellung in der Tabelle könnte mMn in den Artikel Einkommensteuertarif eingearbeitet werden. Das würde ich dann in Angriff nehmen.
--Udo (Diskussion) 09:41, 31. Jul. 2015 (CEST)

Der Artikel (jetzt Weiterleitung) wurde inzwischen nach Regressiver Tarifverlauf verschoben. Das neue Bild rechts oben im Artikel Regressiver Tarifverlauf zeigt die von Ionenweaper 22:07, 20. Jul. 2010 (CEST) vermisste Abhängigkeit vom Durchschnittsteuersatz. --Udo (Diskussion) 11:50, 3. Aug. 2015 (CEST)

Durch diese Bearbeitung [1] wurde die Definition präzisiert. Damit dürften die wesentlichen Mängel behoben sein. Wenn noch Verbesserungsvorschläge existieren, dann bitte einarbeiten (und nicht nur herumnörgeln).--Udo (Diskussion) 10:06, 4. Aug. 2015 (CEST)

Da keine konkreten Verbesserungsvorschläge mehr vorliegen, halte ich die QS für erledigt. Weiteres kann in der normalen Artikeldiskussion besprochen werden. Gruß--Udo (Diskussion) 18:45, 22. Aug. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Udo (Diskussion) 18:45, 22. Aug. 2015 (CEST)

Geistiges Eigentum

gelber Kreis Dem Artikel fehlt eine fundierte ökonomische Perspektive. --Katach 09:44, 20. Jul. 2010 (CEST)

Es gibt keine ökonomische Perspektive. "Geistiges Eigentum" gibt es nicht. Es ist ein rein juristischer Begriff, kein ökonomischer. Das Beispiel mit den Patenttrollen hinkt. Sie benutzen das Patentrecht, das annimmt das Geistiges Eigentum einen Wert hat, um Geld zu machen. Ohne diese gesetzlich zementierte Annahme gäbe es keine Patenttrolle.--79.240.238.107 14:42, 22. Feb. 2012 (CET)

Bitte um Bewertung meines Beitrags. --H. Klaus M. Hoffmann 19:55, 10. Sep. 2010 (CEST)

Es gibt sehr wohl eine ökonomische Dimension des Begriffes "Geistiges Eigentum". Diese wurde von der EU-Kommission 2012 im Zusammenhang mit dem Oberbegriff "Immaterielle Wirtschaftsgüter" - nicht zu verwechseln mit "Immateriellem Vermögensgegenstand" offiziell eingeführt. Die EU-Kommission unterscheidet zwischen rechtlichen/steuerrechtlichen, ökonomischen und sozialen Aspekten immaterieller Wirtschaftsgüter und verlangt z.B. dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe ihre Bilanzen um solche Aspekte "verlängern". An mehreren Hochschulen in Deutschland und in Europa laufen zudem Forschungsprojekte zur Qualifizierung und Bewertung immaterieller Wirtschaftsgüter mit Hinblick auf volks- und betriebswirtschaftliche Aggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. An der eufom University in Luxemburg besteht ein Forschungs- und Kompetenzschwerpunkt "Immaterielle Wirtschaftsgüter", der sich mit der ökonomischen Dimension von Geistigen Eigentum befasst.--Lux Frank (Diskussion) 14:54, 18. Mai 2014 (CEST)

Da ist noch viel zu machen.--ɥɔoʞɹǝʇsıǝɯ (uoıssnʞsıp)  22:51, 28. Sep. 2010 (CEST)

Der Begriff "Geistiges Eigentum" wäre selbst als Habilitationsfach zu breit. Ein WikiPedia-Artikel kann daher nur einen Überblick geben und Eckpunkte des Faches skizzieren. Jeder weitere Anspruch wäre die Quadratur des Kreises, ein "Abschneider" um die Anstrengungen, aber auch um den Lohn für die Mühen, die die Erschließung eines Fachgebiets nun einmal mit sich bringt. (nicht signierter Beitrag von Gsandtner (Diskussion | Beiträge) 18:20, 26. Jan. 2012 (CET)) --Anton Gsandtner 04:53, 31. Jan. 2012 (CET)

Ich bin überrascht, dass sich niemand an der Diskussion über Geistiges Eigentum beteiligt, wo doch jüngst gesetzliche Massnahmen in diesem Bereich sogar zum "Streik" von WikiPedia geführt hat.--Anton Gsandtner 20:43, 5. Feb. 2012 (CET)

Es geht primär nicht um Geistiges Eigentum. Es geht darum das die Contentindustrie versucht den Vertriebsweg Internet zu kontrollieren. Wer das Internet kontrolliert, kontrolliert den Markt und bestimmt die Preise. Ihnen geht es zwar nur um Gewinnmaximierung, aber wenn es der Contentindustrie gelingt das Netz zu kontrollieren, gelingt es auch der Rüstungsindustrie, der Energiewirtschaft, der Pharmaindustrie, der Tabakindustrie, Regierungen, der katholischen Kirche oder irgendeiner Homeland Security. Meinungs- und Pressefreiheit im Internet sind dann Geschichte, weil die notwendigen Mittel die sie Fordern, um das Netz zu kontrollieren, die Kommunikationsfreiheit einschränken. Das Geistige Eigentum ist ihre argumentative Waffe, die Urheber sind instrumentalisierte Opfer und ihr tatsächliches Anliegen ist amoralisch. Der Aufwand den sie betreiben müssen um das zu verschleiern ist natürlich entsprechend groß. Denn mit Faken würden sie verlieren, daher versuchen sie es über die Meinungshoheit. Das kostet.--79.240.238.107 14:42, 22. Feb. 2012 (CET)
Die Aussage es gäbe "keine ökonomische Perspektive" ist natürlich Unfug. Geistiges Eigentum hat ökonomische Wirkungen, die u.a. in der Theorie der Verfügungsrechte untersucht werden. Generell haben rechtliche Regelungen ökonomische Wirkungen. Schau z.B. mal bei Schäfer/Ott: Lehrbuch der ökonomischen Analyse des Zivilrechts [2] nach. Und diese ökonomische Perspektive fehlt im Artikel. Dein Meinungsbeitrag hilft bei dieser notwendigen Ergänzung jedoch leider nicht.Karsten11 15:10, 22. Feb. 2012 (CET)
Auch die Theorie der Verfügungsrechte definiert Eigentum über Kontrolle. Nur, geistiges Eigentum kann keiner Kontrollieren. Nicht einmal der Urheber hat eine Verfügungsgewalt über sein Werk. Erich Kästner konnte nicht verhindern das die Nazis seine Bücher verbrannten. Den Nazis ist es, zum Glück, auch nicht gelungen seine Werke zu vernichten. Ist der Geist erst einmal aus der Flasche, bekommt man ihn nicht wieder hinein. Die Analogie zum Eigentum ist also völlig verfehlt. Da hilft auch die Theorie der Verfügungsrechte nichts. Ich stimme aber zu, das rechtliche Regelungen generell ökonomische Wirkungen haben. Das ist ja selbst bei der Erhebung von Steuern der Fall. Allerdings sollte man darauf hinweisen, das diese ökonomischen Wirkungen auf gesetzlichen Regelungen basieren und nicht auf einem freien Markt mit Angebot und Nachfrage. (nicht signierter Beitrag von 79.240.236.90 (Diskussion) 14:51, 9. Apr. 2012 (CEST))
Das eigentliche Problem des Artikels besteht darin, dass der Begriff "geistiges Eigentum" mehrdeutig verwendet wird. In der Urform des zusammengesetzten Begriffs ist es völlig klar, dass jeder geistiges Eigentum durch Lernen, Lesen und andere Arten des geistigen Austauschs anhäuft, bzw. sich zu eigen macht, sofern die konsumierte oder ausgetauschte Information durch Nachdenken verarbeitet und vertieft, oder gar durch weitergehende Forschung oder Denkarbeit erweitert wird. Ein natürlicher Prozess, den jeder aus eigener Erfahrung kennt und der sich gesetzlich nicht einschränken lässt. Gleichzeitig wird der Begriff als Jargon für verschiedenste Rechte verwendet, oder wahlweise für die durch diese Rechte geschützten Werke, Muster, Namen,... . Durch diesen Mischmasch läuft praktisch jede Diskussion ins Lehre, da die Teilnehmer beliebig, sogar ohne es zu merken, den Kontext verlassen. Wenn der Artikel gut werden soll, muss dieses Problem transparent dargestellt werden. Beispiele für die Begriffsverwirrung finden sich zu Haufe, letztens bin ich darüber gestolpert, dass es in irgend einem Satz am Anfang um die gesetzlichen Rechte und am Ende um die gesetzlich geschützten Inhalte ging. War ein kurzer Satz mit nur einem Komma und auf beiden Seiten des Kommas stand "geistiges Eigentum" mit unterschiedlicher Bedeutung. Ok - vielleicht waren es zwei Sätze, aber es war ein recht kurzes Statement. Der Hinweis auf diese Mehrdeutigkeit gehört an den Anfang des Artikels, damit im weiteren Verlauf des Artikels zur Klarstellung des Kontextes darauf Bezug genommen werden kann. Und auch wenn die Diskussion hier im Wirtschaftsportal stattfindet muss ich dennoch anmerken, dass die ökonomischen Auswirkungen der verschiedenen Gesetze und ihrer Änderungen besser auf der jeweiligen Spezialseite für das jeweilige Gesetz diskutiert werden können, als unter dem, zugegebenermaßen attraktiveren aber furchtbar ungenauen, Jargon. --Alcartúrendil (Diskussion) 02:03, 22. Mai 2012 (CEST)

Kurze Fehleranalyse zum Artikel-Anfang

Geistiges Eigentum (engl. intellectual property, kurz IP) beschreibt die absoluten Rechte an immateriellen Gütern Der Satz muß falsch sein, und zwar bereits rein sprachlich. Ich kann in dem Begriff "Geistiges Eigentum" gar keine Beschreibung, auch nicht von Rechten oder gar absoluten Rechten entdecken. Ausserdem ist Eigentum nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten verbunden.

Geistiges Eigentum bezeichnet die Formen von Eigentum, denen keine materiellen Güter direkt zugeordnet sind. Grundsätzlich unterscheiden die Rechtsordnungen zwischen Urheberrechten und Gewerblichem Schutz (Patente, Marken, Muster). Der erste Satz geht fast, auch wenn er am Kern vorbei geht, an der Frage nämlich, was Geistiges Eigentum ist. Im zweiten Satz wird bereits auf Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte eingegangen, ohne das erkennbar wird, was diese mit geistigem Eigentum zu tun haben.

Offenbar ist es kein juristischer Begriff, denn ich habe keine Gesetze finden können, die den Begriff verwenden, außer in Verweisen auf das "Internationale Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum". Für mich selbst sehr hilfreich war die Lektüre von Johan Gottlieb Fichte Beweis der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks, Johann Gottlieb Fichte, 1793, der intensiv und differenziert auf das Geistige und das Materielle eines Buches eingeht.

Mit Referenz auf Johann Gottlieb Fichte schlage ich daher als Artikel-Anfang folgendes vor, und möchte natürlich Meinungen dazu lesen.

Als Geistiges Eigentum (engl. intellectual property, kurz IP) eines Menschen wird all jenes Wissen und Kulturgut bezeichnet, dass dieser sich durch geistige Anstrengungen wie Lernen, Forschen, Nachdenken, Lesen oder auch Diskutieren zu eigen gemacht hat. Der Begriff wird ausserdem als Jagon für Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte verwendet.

Nach dieser Einleitung können sowohl die aktuellen Rechte-Diskussionen angemessen gewürdigt werden, als auch die älteren philosophischen Gedanken, zum Beispiel die von Fichte, beigetragen werden.

Ich bitte um Meinungen. Frank (nicht signierter Beitrag von 91.47.114.239 (Diskussion) 23:32, 3. Mai 2012 (CEST))

Vielleicht war noch nicht genug Zeit für eine Reaktion, aber ich habe mir den Artikel weiter angeschaut und schlage folgendes Vorgehen vor, um das Durcheinander um diesen Begriff aufzulösen. Nach der Definition des Begriffes sollte durchaus erwähnt werden, dass die zur Zeit häufigste Verwendung die Anwendung als Jargon für Gesetzliche Schutzrechte ist. Diese sollten komplett aufgelistet werden und deren Abdeckung durch den Jargon jeweils mit einem Verweis auf ein Beispiel belegt werden. Weitere Informationen und Diskussionen zu den jeweiligen Schutzrechten werden von dieser Seite verbannt, sie können auf der verlinkten Spezialseite zu diesem Schutzrecht behandelt werden. Da der Begriff in deutschen Gesetzen keine Relevanz hat, erübrigt sich eine Rechte-Diskussion auf dieser Seite. Danach sollten die Philosophen zu Wort kommen, welche den Begriff mit ihren Ausführungen geprägt haben, auch wenn sie ihn eventuell noch nicht in heutiger Form verwendeten. Ein chronologische Behandlung erscheint hierfür Zweckmäßig. Am Ende dieser chronologischen Behandlung wird es nicht ausbleiben, dass Zeitgenossen mit ihren Ausführungen zu diesem Begriff zu Wort kommen. Eure Meinung ist willkommen, Frank --217.254.31.186 13:18, 6. Mai 2012 (CEST)

Geistiges Eigentum findet im UrhG (Textsuche nutzen), in der Rechtsprechung des BVerfG und in dem für Deutschland verbindlichen einschlägigen Richtlinien der EU Verwendung. schommes (Diskussion) 12:39, 25. Mai 2012 (CEST)

UrhG (Textsuche verwendet) 0 Treffer, Treffer über alle Gesetze auf deJure: 6, davon 5 in dem Eigennamen "Internationales Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum", den sechsten Treffer konnte ich bei der Suche nach der genauen Textstelle nicht finden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Begriff tatsächlich bereits verwendet. In dem einzigen mir bekannten Beispiel in der distanzierenden Form "geistiges" Eigentum mit Gänsefüsschen. BVerfG 1 BvR 1864/95 Abs 13 mwN. Da ich Unterstützung für die Verbesserung des Artikels suche, bin ich natürlich dankbar, wenn Du mir bessere Primärquellen nennen kannst. Die Richtlinien der EU... naja... die werden ja in den Ländern in Gesetze umgesetzt, oder sollten es zumindest. Kennst du eine gute Seite, auf der man die EU Richtlinien durchsuchen kann? Das würde auf jeden Fall weiter helfen. --Alcartúrendil (Diskussion) 03:17, 29. Mai 2012 (CEST)

Ok, ich habe eine Suchmaschine gefunden [3]. Und die EU verwendet den Begriff tatsächlich in 24 Verordnungen. Das macht die Sache unnötig kompliziert, da diese direktes Recht darstellen und ohne Umsetzung in den Mitgliedsländern gelten, im Gegensatz zu den Richtlinien. Es hilft wohl nichts und ich werde dann wohl mal diese 24 Verordnungen auseinander nehmen müssen, um mehr über die Verwendung dieses Begriffes in der EU Gesetzgebung herauszufinden. --Alcartúrendil (Diskussion) 04:21, 29. Mai 2012 (CEST)

Vielleicht hilft die Anekdote eines Kunstmalers weiter, der mir mal sagte: "Wenn ich das Bild signiere, dann entwerte ich es, denn dann kann es Jeder für schnödes Geld kaufen" In diesem Ausspruch steckt meines Erachtens ein Gedanke, der die Verbindung zwischen angeeignetem Wissen und Kulturgut, über den Moment des logischen Besitzes (Eigentums) eines vollendeten Werkes, und seine darauf folgende Entlassung in die durch Schutzrechte ausgestaltete ökonomische Welt recht zutreffend beschreibt. Was haltet ihr also von folgender Formulierung für die Einleitung?:

Als geistiges Eigentum (engl. intellectual property, kurz IP) eines Menschen wird all jenes Wissen und Kulturgut bezeichnet, das dieser sich durch geistige Anstrengungen wie Lernen, Forschen, Nachdenken, Lesen oder auch Diskutieren zu eigen gemacht hat, sowie seine daraus resultierenden individuellen geistigen Schöpfungen und Werke. Ab dem Moment der Teilhabe durch weitere Personen wird der Begriff außerdem als Jargon für Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte verwendet.--Frank Otto (Diskussion) 02:38, 21. Jun. 2014 (CEST)

Die Bezeichnung "geistiges Eigentum" sollte rein sprachlich auch nur für das stehen, was ihr sprachlich entsprechen kann, nämlich den Inhalt: das verinnerlichte Ergebnis von Lernen, Forschen, Nachdenken, Lesen oder auch Diskutieren. Schutzrechte sind keinesfalls geistiges Eigentum, sie schützen geistiges Eigentum und machen es zu einem ökonomisch interessanten, wiewohl abstrakten Gegenstand. Parallel zum Englischen sollte deshalb bei Schutzrechten auch von geistigen Eigentumsrechten (engl. intellectual property rights, kurz IPR) gesprochen werden, wenn man Schutzrechte meint. Im Eintrag von Frank Otto sollte deshalb der zweite Satz gestrichen werden: Schutzrechte regeln die Nutzungsmöglichkeiten am Gegenstand des geistigem Eigentums, sie sind also etwas anderes und können nicht unter den gleichen Begriff fallen.

- In Creifelds Rechtswörterbuch (5. Auflage 1978) gibt es einen Eintrag "geistiges Eigentum". Dieses wird dort als eine wichtige Grundlage des Urheberrechts und des Schutzes der Erfindung genannt. Das geistige Eigentum würde im Zuge der Naturrechtslehre begründet. Ebenso gibt es in Model/Creifelds "Staatsbürger Taschenbuch" (19. Auflage 1981) im Kapitel über das Handelsrecht den Abschnitt 385 mit dem Titel "Der Schutz des geistigen Eigentums".

Bemerkenswert ist, dass häufig scheinbar plausible Theorien über die ökonomischen Auswirkungen des Immaterialgüterrechts angeführt werden, dass aber empirische Studien hier kaum zu finden sind; und wenn, dann können sie den theoretisch behaupteten Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Nachteilen von befristeten Monopolen und den Nutzen durch die Stimulierung von Erfindertätigkeit nicht belegen; siehe hierzu z.B. Machlup Studie von 1958 Kosten und Nutzen von Erfindungen, außerdem das im folgenden zitierte Buch:

Eine interessante Ausführung, allerdings in Englisch, findet sich in dem Buch "Against Intellectual Monopoly" von Michele Boldrin und David K. Levin 2008 ISBN 978-0-521-12726-4 auf S 151 folgende in dem Abschnitt "Private Property and Public Goods" zugänglich auch in der online Version dieses Buches ab S 169 Boldrin u. Levin: Defenses of Intellectual Monopoly PDF

ArchibaldWagner (Diskussion) 23:48, 4. Sep. 2015 (CEST)

"Eigentum" ist ein normativer Begriff und daher auch "geistiges Eigentum". Die Def. sollte jetzt geklärt sein (siehe heutige Bearbeitung des Artikels). R2Dine (Diskussion) 12:02, 16. Jan. 2016 (CET)
QS beendet :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Harald321 (Diskussion) 12:33, 14. Feb. 2016 (CET)