Portal Diskussion:Recht/Archiv 2008-II
Ernstgemeinte Frage: Wird obiger Artikel noch gepflegt? Ich habe dort in der Diskussion mal einen längeren Vorschlag gemacht, Antworten gab es nicht. Vielleicht sollte der Artikel auf entfallen, wenn er so egal ist. --Pelagus 19:52, 3. Apr. 2008 (CEST)
- Der Artikel spielt im Portal:Recht als Einstieg in den Bereich Recht eine wichtige Rolle, so dass man auf ihn nicht verzichten sollte. Inhaltlich scheint er mir nicht in jeder Hinsicht optimal. Ich verstehe ihn als Artikel, der einen Einstieg, einen schnellen Überblick geben soll. Hier besteht ein gewisser Zwiespalt zwischen umfassender systematischer Korrektheit und dem Bestreben, dem Laien, der sich oft weniger für abgelegene Rechtsgebiete in ihren Verästelungen interessiert als für Gebiete, die für ihn praktische Bedeutung haben (zB Strafrecht, Prozessrecht), hierzu schnellen Zugang zu bieten. Vielleicht ließe sich ja eine Verbesserung erreichen, indem man einerseits doch die systematischen Zusammenhänge deutlicher macht, andererseits aber eingangs für häufig gesuchte Gebiete wie Strafrecht Links nach dem Motto "schnell finden" anbringt, mit denen man gleich an die richtige Stelle springen kann. - Völkerrecht und Europarecht systematisch einzuordnen wäre wohl schon ein Gewinn. - Was mich etwas stört: In manchen Bereichen geht es viel mehr ins Detail als in einem Übersichtsartikel angebracht wäre, vor allem im Strafrecht. Wäre es eventuell besser, sich hier im Sinne einer Übersicht kürzer zu fassen und für eine Darstellung des vollen Umfangs einen verlinkten Unterartikel oder einen ein- und ausklappbaren Artikelteil zu wählen? --wau > 18:18, 6. Apr. 2008 (CEST)
Hi, ich bin nicht mit dem Bundesadler in der oa Vorlage einverstanden, weil OLGs keine Bundesgerichte sind und der Adler das Hoheitszeichen ist. Der Ersteller meint, es genüge, dass OLGs Gerichte in der Bundesrepublik wären. Was sagt ihr? --h-stt !? 11:39, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Ich stimme dir zu. Der "Bundesadler" darf dort nicht hin. Die Oberlandesgerichte sind Einrichtungen der Länder und nicht des Bundes. Dementsprechend ist auf ihren Entscheidungen auch das Landeswappen abgedruckt. Hier wird völlig die föderale Struktur der Rechtsprechung verschleiert, vgl. Art. 92 GG. --Stepsch 13:58, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Ich wäre auch dafür, den Vogel wegfliegen zu lassen. Dass einige OLG in seltenen Fällen Gerichtsbarkeit des Bundes ausüben, rechtfertigt noch keinen Adler. Soll man stattdessen die einheimischen Wappentiere der Länder anbringen? Die Vielzahl der Wappen bietet eine gute Gelegenheit, über den Nutzen einer solchen Aktion (und der Navileisten für Gerichte insgesamt) nachzudenken. --wau > 18:35, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Ich finde die Navileiste an sich schon leserfreundlich, aber besser ohne Wappen. Der Bundesadler scheidet aus den zutreffend genannten Gründen aus, eine Vielzahl von Landeswappen würde den Rahmen sprengen.--Berlin-Jurist 19:01, 6. Apr. 2008 (CEST)
Einfach Wappen weglassen, ggf. gegen eine Justitia oder dergleichen austauschen, dürfte reichen.--Kriddl Disk... 11:31, 8. Apr. 2008 (CEST)
Ich habe mal sie reingesetzt. --Asio 17:20, 8. Apr. 2008 (CEST)
Das gefällt doch. Die Jusititia in dieser Form ist doch wunderbar. Jedenfalls besser, als die Bundesflagge in der jetzigen Fassung. --Kriddl Disk... 09:29, 11. Apr. 2008 (CEST)
- Ich frage mich ohnehin, ob man eine solche Navigationsleiste braucht. Sicherlich, für Leser, die nacheinander mehrere Artikel zu Oberlandesgerichten ansehen wollen, ist die Vorlage nützlich. Nur wie häufig besteht ein solches Bedürfnis, und würde es in den Fällen nicht genügen, sich über die in den OLG-Artikeln verlinkte Liste der Gerichte zu orientieren? Ich frage mich manchmal, ob man sich nicht zu viel mit Spielereien beschäftigt statt mit der Verbesserung der Artikel. Und nun noch als Krönung ein Bearbeitungskrieg wegen einer Grafik. Wenn es aber nun schon darum geht, dann ist meine Meinung, dass die Bundesflagge für Landesgerichte inhaltlich schlecht passt. Eine Abgrenzung gegenüber Österreich ist an dieser Stelle überflüssig. Auch von der grafischen Gestaltung her finde ich die Anbringung der Flagge nicht recht befriedigend. Die Justitia wäre inhaltlich besser. Sie ist allerdings nur in der Originalgröße wirklich gut, die Verkleinerung fällt demgegenüber erheblich ab. Es mit der Justitia einmal in etwas größerem Maßstab zu versuchen, lasse ich lieber, um mich nicht in die Reihe der Bearbeitungskrieger einzureihen. --wau > 09:53, 11. Apr. 2008 (CEST)
- Ich werde mich auch hüten da etwas zu bearbeiten. Der Edit-War erscheint mir auch peinlich. --Kriddl Disk... 11:34, 11. Apr. 2008 (CEST)
- Und weil der Klügere nicht immer nachgibt, habe ich die Justitia jetzt wieder eingefügt. Danke für eure Stellungnahmen, der Diskussionsverlauf war eindeutig. --h-stt !? 16:15, 11. Apr. 2008 (CEST)
Energiesteuer, Stromsteuer
Hallo ihr, gibt es hier einen Spezialisten für den Bereich Energiesteuern et al.? Einen solchen könnten wir im Bereich des Projektes Nachwachsende Rohstoffe sowie bei den assoziierten Gesetzgebungen recht gut brauchen. Meine aktuelle Baustelle BioKraftQuG bsp. wirft folgende Fragen auf: Nach BioKraftQuG (Volltext) wurden mehrere Gesetze modifiziert, namentlich das Energiesteuergesetz, das Stromsteuergesetz, das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie das Mineralöldatengesetz. Nun bin ich bei de entsprechenden Artikeln zu den Steuergesetzen immer auf diesbezüglich offensichtlich veraltete Fassungen gestossen - evtl. interpretiere ich da aber auch irgendwas ziemlich falsch. Gruß -- Achim Raschka (Nawaro) 18:00, 15. Apr. 2008 (CEST)
- Wir sind da in der Tat in einigen Bereichen veraltet. Die Vielzahl der Gesetzesänderungen aufgrund von EU-Recht in den letzten Jahren nicht nur auf diesem Gebiet hat dazu geführt, dass wir realistisch betrachtet mit der Artikelpflege nicht mehr hinterherkommen. Ich hatte kürzlich auf den Problembereich Lebensmittelrecht hingewiesen, das ist das gleiche in grün.--Berlin-Jurist 19:06, 15. Apr. 2008 (CEST)
- Gerade das ist eine Farbe, die bei den meisten Lebensmitteln nicht vorkommen sollte... :-) sebmol ? ! 19:16, 15. Apr. 2008 (CEST)
- Naya, ich finde grüne Äppel, Grünkohl und Götterspeise eigentlich vollkommen o.k. - ich würde mir da über blaue Alternativen vor allem bei den ersten beiden mehr Sorgen machen. Aber zurück zur Ausgangsfrage: Wie lässt sich das Problem lösen? Evtl. bin ich da aufgrund meines neuen Jobs in der Sichtweise etwas eingeengt, aber zumindest mir scheint das Thema Biosprit und Energieversteuerung gerade ziemlich zu brennen (Biodiesel hatte diesen Monat bereits 12.000 Aufrufe lt. [1], im letzten waren es 15.000 - bei den Gesetzen ist es zwar mauer, wäre aber trotzdem schön, wenn Infosuchende die richtigen Infos finden). Ich selbst werde erstmal das BioKraftQuG zu Ende schreiben soweit ich als Nicht jurist komme, evtl. kann dann ja nochmal wer drüberschauen. Darüber hinaus finden sich in unserer Lemmaliste noch einige Abkommen und Gesetze, die die Tastatur eines juristisch bewanderten Menschen brauchen könnten. Gruß aus Hürth -- Achim Raschka (Nawaro)
Master
Bitte "Magister Legum Europae" -> "LL.M.Eur." integrieren. --Dendrolo 19:31, 20. Apr. 2008 (CEST)
Hallo, ich hab ein Problem mit dem Artikel. Der Autor ist nicht wirklich kommunikativ (hab ihm auf seiner Diskussionsseite extra meine Hilfe angeboten). Die allgemein QS hat er dann selbständig herausgenommen. Ich habe daraufhin wenigstens mal einen Einleitungssatz reingemacht und ihn noch mal in die QS Wirtschaft eingetragen, damit jemand drüber schaut. Diese hat er aber auch wieder entfernt, genauso wie den Einleitungssatz. Also die eigentliche Frage zum Artikel ist: Ist der Artikel so ok? Mir scheint der Abschnitt "Einrichtung und Evaluation" zu sehr Howto-Charakter zu haben. Wäre nett, wenn sich das mal jemand anschauen könnte. --Klara 14:56, 14. Apr. 2008 (CEST)
- Hat sich erledigt, wurde überarbeitet und der problematische Abschnitt entfernt. --Klara 16:12, 21. Apr. 2008 (CEST)
US-Amerikanisches Recht: Death with Dignity Act
Hallo allerseits,
ich würde mich freuen, wenn einige von euch mal drüberschauen könnten (mit us-recht und deren übersetzung kenn ich mich nicht so aus).
Im Abschnitt Entstehungsgeschichte habe ich "An injunction delayed implementation of the Act until it was lifted on October 27, 1997" (quelle) jetzt erstmal mit Leo als "gerichtliche Verfügung" übersetzt, allerdings könnte es laut leo auch mit "Einstweilige Verfügung" übersetzen.
Einen Überprüfung (& möglicherweise sogar ein Ausbau) des Abschnitts Aufhebungsversuche würde ich auch gut finden. ;)
Danke & Gruß --Isderion 01:03, 23. Apr. 2008 (CEST)
zwei BKLs, vom Begriffsklärungsprojekt hierherverwiesen: bitte anschauen, ob die links so passen, und ob die artikel zukunft haben, sonst löschen - als BKL werden sie nicht besser - gruß -- W!B: 08:37, 24. Apr. 2008 (CEST)
Hallo, fachliche Hilfe benötigt. Habe den Artikel auch auf QS eingetragen. Minderbinder 09:54, 29. Apr. 2008 (CEST)
Ebenso hier: Quellen dünn, historische Einordnung fehlt. Auch auf QS gemeldet. Minderbinder 10:05, 29. Apr. 2008 (CEST)
Geschenk
Liebe Mitarbeiter! Der Artikel Geschenk wurde in die Liste Artikel im Fokus des WikiProjektes Wartungsbausteine eingetragen und soll nun verbessert werden, da er seit einiger Zeit erhebliche Mängel aufweist. --Memorino Weil euer Fachbereich für den Artikel zuständig ist, möchte ich euch fragen, ob ihr vielleicht bei der Behebung der Mängel mithelfen möchtet. Ich würde mich über eure Unterstützung freuen. Weitere Informationen zur Zusammenarbeit des WikiProjekts Wartungsbausteine und der Fachbereiche sind hier zu finden. Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr euch gern an mich oder an das WikiProjekt Wartungsbausteine wenden. Alternativ könnt ihr natürlich auch hier auf eurer Diskussionsseite eine Nachricht hinterlassen. Vielleicht möchtet ihr euch ja auch als zukünftige Mitarbeiter an unserer Projektarbeit beteiligen und euch in die Mitarbeiterliste eintragen. Viele Grüße, {{{3}}} Habt ihr uns Auskünfte über die Lage in anderen Ländern? --Memorino in memoriam Dieter Eppler 18:43, 24. Apr. 2008 (CEST)
Schweiz und Österreich habe ich Dir eingearbeitet.--Kriddl Disk... 11:13, 5. Mai 2008 (CEST)
- Hallo Kriddl! Vielen Dank für deine Hilfe! Gruß, --Пikkis Diskutiere mit mir!Bewerte mich!Beteilige dich! 19:47, 5. Mai 2008 (CEST)
Politischer Bezirk
Liebe Kollegen aus Österreich, ich habe jetzt schon mehrfach festgestellt, daß unsere Bezirke eine relativ schwache Darstellung in der Wikipedia erfahren. Nicht die einzelnen Bezirke, sondern die Erklärung, was ein Bezirk überhaupt ist, kommt ein wenig zu kurz. Die vielfach verlinkte, aber bisher nicht existente Seite politischer Bezirk ist kaum weniger hilfreich als die zwar existente, aber meiner Meinung nach viel zu allgemeine Seite Verwaltungsbezirk. Ich sehe insgesamt mehrere Lösungsmöglichkeiten:
1) Wir machen uns mal gemeinsam an die Arbeit und erstellen einen Komplex zu den Seiten politischer Bezirk, Verwaltungsbezirk und Bezirksverwaltungsbehörde (letztere ist schon sehr gut).
2) Wir sparen uns die Mühe und legen politischer Bezirk als Redirect auf Verwaltungsbezirk an. Da käme ich mir als "rechtlich durchschnittlich gebildeter Laie" ;) aber reichlich verarscht vor, weil auf der Seite nur zwei Sätze über Österreich stehen.
3) Wir machen einen Redirect auf Bezirksverwaltungsbehörde, aber auch das ist nicht wirklich "richtig". Andererseits: Welchen Sinn hat ein Bezirk schon? Außer den eben die Bezirksverwaltungsbehörden zu beheimaten...
4) Wir suchen die Seiten, auf denen auf politischer Bezirk sowie Verwaltungsbezirk verlinkt ist und linken sie je nach Kontext auf Bezirksverwaltungsbehörde oder Bezirk oder ähnliches. Das wäre aber ne Heidenarbeit...
Was meint ihr? --Chris Carter (bla|+/-) 01:14, 6. Mai 2008 (CEST)
- Hi Chris! Verwaltungsbezirk leitet bereits auf Bezirk weiter. Auf Politischer Bezirk verlinken folgende Seiten. Ich denke, solange uns kein zusätzlicher Text für einen eigenen Artikel einfällt, sollte auch Politischer Bezirk auf Bezirk weiterleiten. Liebe Grüße, Bernhard Wallisch 10:17, 6. Mai 2008 (CEST)
- Es wäre selbstverständlich in Ordnung, einen eigenen Artikel Bezirk (Österreich anzulegen, wenn Du noch weiteren Klärungsbedarf siehst. Es gibt ja auch Bezirk (Schweiz), aber auch etwa schon Wiener Gemeindebezirke.--Berlin-Jurist 23:51, 6. Mai 2008 (CEST)
Liebe Kollegen, in o.a. Artikel wird per Bapperl behauptet, daß die Situation in Deutschland falsch dargestellt wird. Könnte da bitte jemand drauf schauen? Gibt es überhaupt Marktgemeinden in Deutschland und wenn ja, ist das eine rechtliche Kategorie oder "nur" ein historisches Überbleibsel? usw. --Chris Carter (bla|+/-) 11:40, 8. Mai 2008 (CEST)
Es fehlt eine klare Struktur und Abgrenzung zwischen Handelsbeschränkungen (international) und Waffenrecht(Landesintern) Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 18:51, 9. Mai 2008 (CEST)
Ich habe jetzt stub-mäßig Österreich und die Schweiz eingearbeitet. Vielleicht wollt ihr vor allem zu Unmündig etwas beitragen. Den bisherigen Redirekt habe ich als Siehe lassen. --Franz (Fg68at) 22:37, 9. Mai 2008 (CEST)
Einstrahlung
Hallo. Diese Ergänzung hab ich entfernt, weil sie am falschen Platz war. Steht das schon irgendwo, oder wo sollte das stehen und gibt es Quellen oder ist es Unsinn?-- Diwas 11:53, 11. Mai 2008 (CEST)
- Da hilft nur eins: Den betreffenden § durchlesen *g* --Chris Carter (bla|+/-) 16:03, 11. Mai 2008 (CEST)
- Danke für den Tipp. Es gibt jetzt Einstrahlung (Sozialversicherung) Grüße -- Diwas 19:51, 11. Mai 2008 (CEST)
Artikelwunsch: 1. EheRG
Wenn jemand einen Artikel Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) schreiben möchte, wäre das von Interesse (z.B. gesellschaftlich gesehen im Zusammenhang mit dem Leitbild der Hausfrauenehe, und als historische Dimension zu Eherecht (Deutschland)). Der Begriff (1. EheRG) ist inzwischen mehrfach als fehlender Artikel verlinkt. Hätte jemand Ambition und Kenntnisse, den Artikel zu schreiben? --Carolin 18:22, 11. Mai 2008 (CEST)
P.S. Habe soeben WP:WikiProjekt Recht/Artikelwünsche entdeckt und es dort auf die Warteliste eingetragen. --Carolin 20:03, 11. Mai 2008 (CEST)
Redundanz Verfahrensrecht - Prozessrecht?
Der Artikel "Verfahrensrecht" beginnt mit den Worten "Das Verfahrensrecht (oder Prozessrecht) ist die Rechtsmaterie...". Das und auch der sonstige Inhalt impliziert für mich, dass die Begriffe Verfahrensrecht und Prozessrecht (größtenteils) synonym sind und die beiden entsprechenden Artikel damit redundant. Könnte einer der hier versammelten Sachkundigen bitte entscheiden, ob dem wirklich so ist und wenn ja, welches Lemma als Artikel verbleiben und welches Redirect werden sollte? Und eine andere Frage in dem Zusammenhang: Was ist in der Aussage "Das Verfahrensrecht ist geronnenes Verfassungsrecht..." mit "geronnenem (Verfassungs)recht" gemeint, oder anders gefragt, was bedeutet der Begriff "geronnen" im Bereich der Rechtswissenschaften? Könnte man das eventuell laienverständlicher formulieren? -- Uwe 22:19, 19. Mai 2008 (CEST)
- Die Begriffe sind nicht redundant. Vielmehr ist Prozessrecht ein (sehr grosser Teil) des Verfahrensrechts. Die beiden Begriffe werden oft - fälschlich - synonym verwendet. Verfahrensrecht ist der Sammelbegriff für alle rechtlichen Normen, die festlegen, wie irgendein Verfahren zur Durchsetzung von Rechten (aber auch das Gesetzgebungsverfahren) gestaltet werden soll. Unter das Verfahrensrecht fallen das Prozessrecht, das Verwaltungsverfahrensrecht (alls Abläufe innerhalb einer Verwaltung, sowohl vor dem Erlass einer Verfügung wie deren Anfechtung) und im weiteren Sinn auch die Regeln, wie zu verfahren ist, wenn ein Gesetz erlassen oder geändert werden soll, wie eine Wahl / Abstimmung läuft etc. Das Prozessrecht ist dagegen das Vefahrensrecht vor einem Gericht. Und ach ja, geronnes Verfassungsrecht heisst, wenn ich mich recht entsinne, dass die verfassungsrechtlichen Grundprinzipien (wie Willkürverbot, Rechtsgleichheit, Verfahrensgrundrechte nach BV/GG/EMRK etc.) in konkret fassbare Einzelregeln, die auch im Einzelfall angewendet werden können, verwirklicht sind -- Der Umschattige talk to me 23:50, 19. Mai 2008 (CEST)
- Die Konstruktion "geronnenes" Verfassungsrecht habe ich noch nie gehört... Ich finde das geradezu eine "profane" Beschreibung der Wirklichkeit *g* Ich hätte es so ausgedrückt: In großen Teilen des Verfahrensrechts schlagen sich Grundprinzipien der Verfassung nieder. Aber im Endeffekt ist das auch nur ein Bild.. --Chris Carter (bla|+/-) 01:38, 20. Mai 2008 (CEST)
Sehe ich wie Umschattiger. Übrigens tauchte das "geronnene Verfassungsrecht" bei mir in der ersten Vorlesung zum allgemeinen Verwaltungsrecht auf (später dann auch noch in ZPO- und StPO-Veranstaltungen).--Kriddl Disk... 14:32, 20. Mai 2008 (CEST)
- Ich nehme an, dass das mit dem "geronnen" Verfassungsrecht auf Fritz Werner zurückgeht, der das Verwaltungsrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht bezeichnet hat (DVBl. 1959, 527). Irgendwer wird sich dann den Begriff "geronnen" einfallen lassen haben. Von da aus könnte es sich dann über die anderen Verfahrensrechte ausgebreitet haben. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr. ;-) Dass Chris Carter es noch nicht gehört hat, liegt wahrscheinlich an seinem Aufenthaltsort. Ich meine, mal gelesen zu haben, dass er sich in einem Nachbarland aufhält. -- heuler06 14:58, 20. Mai 2008 (CEST)
- Tatsächlich wohne und studiere ich in Österreich, insofern bist du gut informiert, Heuler06. Zutreffend ist der Begriff ja (wenn man die Verfassung als Milch und das Verfahrensrecht als Käse betrachtet), die Frage ist halt inwieweit das dem OMA Prinzip entspricht. --Chris Carter (bla|+/-) 15:31, 20. Mai 2008 (CEST)
- ich hab mal die grössten Böcke in den beiden Artikelchen ausgeräumt und mich um eine laiengerechte Sprache bemüht. --Der Umschattige talk to me 16:25, 20. Mai 2008 (CEST)
- Tatsächlich wohne und studiere ich in Österreich, insofern bist du gut informiert, Heuler06. Zutreffend ist der Begriff ja (wenn man die Verfassung als Milch und das Verfahrensrecht als Käse betrachtet), die Frage ist halt inwieweit das dem OMA Prinzip entspricht. --Chris Carter (bla|+/-) 15:31, 20. Mai 2008 (CEST)
Urheberrecht
Hallo! Ich habe vor kurzem meine erste Homepage veröffentlicht und schon überkam mich das Gefühl, dass ich da Sachen loslasse, die mein geistiges Eigentum sind! da ich mich als wandelnde Ideenfabrik bezeichne und es mir schon sehr oft so ergangen ist, dass ich Ideen hatte die nicht auf dem Markt waren, unmittelbar nach meiner "Eingebung" aber durch andere auf den Markt kamen, dachte ich daran meine Ideen mir irgendwie zu sichern! Seit Jahren schaue ich zu, wie ich dieselben Ideen habe wie andere, die aber schneller sind als ich oder einfach schneller veröffentlichen! Das stört mich ungemein und ich möchte meine Ideen irgendwie für mich schützen und verwerten!
soweit so gut - doch jetzt möchte ich schon auf meine berufliche Zukunft auf diesen Seiten hinweisen und dies würde bedeuten, dass ich "Markenbezeichnungen" angeben würde! Jetzt habe ich aber Bedenken, wenn ich diese Bezeichnungen jetzt einfach so veröffentliche durch Nennung, ob diese Bezeichnungen denn auch nur unter mein Urheberrecht einen Schutz haben! Marke habe ich noch nicht angemeldet, ist alles noch im Schaffen, die Ideen sind aber da! Damit mir niemand zuvor kommt dachte ich, es wäre jetzt an der Zeit die Nennung vorzunehmen!
bin aber unsicher, wie gesagt!
Kann mir jemand dazu etwas sagen? Ist die Nennung allein schon durch das Urheberrecht einigermaßen geschützt? Oder riskiere ich dass mir der "Namen" oder die "kommende marke" weggenommen werden kann?(nicht signierter Beitrag von 79.210.66.121 (Diskussion) )
Habe ich mir jetzt gedacht, diese Antwort! Danke trotzdem, suche weiter nach einer Antwort! Vielen Dank!
Liebe(r) 79.210.66.121: Solche Ratschläge solltest Du bei dem Anwalt Deines Vertrauens einholen (gibt da nämlich das Rechtsberatungsgesetz). Ist auch eher, so ich Dich richtig verstehe, eine marken- als urheberrechtliche Fragestellung.--Kriddl Disk... 09:14, 22. Mai 2008 (CEST)
Wie vor rund einer Woche angekündigt, habe ich eben alle Spezifika für Deutschland aus dem global angelegten Artikel Urheberrecht entfernt und auf der Disk von Deutsches Urheberrecht (lizenzkonform, also mit Link auf die Versionsgeschichte) abgelegt. Wer Zeit und Lust hat, kann die Angaben zum "Zweiten Korb" dort einarbeiten, in Urheberrecht waren sie von Anfang an fehl am Platz. --h-stt !? 13:52, 22. Mai 2008 (CEST)
- Mit Link auf die Versionsgeschichte ist das nicht lizenzkonform (zumindest ist es mittlerweile üblich, das als nicht lizenzkonform anzusehen). -- Chaddy - DÜP 13:57, 22. Mai 2008 (CEST)
moin
eure kompetenz wird gebraucht, gruß --Jan eissfeldt 22:37, 23. Mai 2008 (CEST)
war BKL, es gibt eine Kategorie:Arbeitsrecht, folglich hauptartikel: hab mal {Lückenhaft} gesetzt - gruß WP:BKF -- W!B: 07:53, 20. Mai 2008 (CEST)
- Ich wüsste nicht, was das Problem ist, bei Arbeitsrecht eine BKL auf die verschiedenen Arbeitsrechte der Länder anzulegen. Ich gebe zu, bei zB Strafrecht ist das nicht so, sondern die Länder sind als Abschnitte des Hauptartikels angelegt. Das Problem ist aber, daß Arbeitsrecht unglaublich differiert in den Ländern und daß sogar Struktur/Aufbau unterschiedlich sind. Ein gemeinsamer Artikel zu "Arbeitsrecht" wäre mE höchstens ein Stub mit anschließender "BKL" auf die jetzt schon verlinkten länderspezifischen Seiten. Ich würde gegen Artikel und gegen das Bapperl votieren. --Chris Carter (bla|+/-) 14:07, 20. Mai 2008 (CEST)
- naja, ein zugegebenermassen eher kleiner Artikel, was Arbeitsrecht ist, liesse sich schon erstellen. Wenngleich national grosse Unterschiede bestehen, gibt es doch auch Parallelen. In jedem Staat finden sich im Arbeitsrecht Regeln über Vertragsschluss, Pflichten Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Kollektivarbeitsrecht (Gesamtarbeitsverträge/Tarifverträge/Kollektivverträge), Regeln über Kündigungsschutz, Schutz der Arbeitnehmer vor Ausbeutung etc. Die ganz grossen Linien sind - zumindest im deutschen und romanischen Rechtskreis - schon ähnlich --Der Umschattige talk to me 14:12, 20. Mai 2008 (CEST)
- Dann fühl dich beauftragt ;) --Chris Carter (bla|+/-) 15:31, 20. Mai 2008 (CEST)
- war ja klar... Aber sorry, ich habe bei der Arbeit den Kopf dermassen voll mit juristischem Zeug, dass ich in der WP lieber Artikel über was anderes schreibe. Juristische Artikel ergänzen oder, besonders wichtig, ausbessern, gern, aber neu schreiben - ne danke... --Der Umschattige talk to me 16:23, 20. Mai 2008 (CEST)
- ich weiß, mir ists immer unangehm, Euch hier solche brocken vor die füße zu werfen, über die BKL-arbeit im projekt lande ich natürlich oft bei den top-level allgemein-artikeln - dtv-brockhaus (1988) etwa bleibt auch lapidar (und deutschlandlastg) und gibt der Teil des Recht, der die Stellung d. unselbstst. Arbeiters regelt. Es ist als Sonderrecht seit d. 19, Jh. entw. u. in eine Vielzahl v. Einzelges. aufgesplittert - dann fallen stichworte wie Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag, Tarifvertrag, Betriebsverfassung, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Arbeitsplatzschutz, Arbeitslosigkeit - ich denke,für einen artikel würds reichen, zum einen das thema inhaltlich abzustecken (reicht wohl, das inhaltsverzeichnis eines proseminars in worte zu fassen) und dann die nationale und internationale differenzierung und zersplitterung zu erwähnen und auf das länderspezifische zu verweisen - das tut dem interesse des laien an der stelle wohl genüge - gruß -- W!B: 10:36, 24. Mai 2008 (CEST)
- war ja klar... Aber sorry, ich habe bei der Arbeit den Kopf dermassen voll mit juristischem Zeug, dass ich in der WP lieber Artikel über was anderes schreibe. Juristische Artikel ergänzen oder, besonders wichtig, ausbessern, gern, aber neu schreiben - ne danke... --Der Umschattige talk to me 16:23, 20. Mai 2008 (CEST)
- Dann fühl dich beauftragt ;) --Chris Carter (bla|+/-) 15:31, 20. Mai 2008 (CEST)
- naja, ein zugegebenermassen eher kleiner Artikel, was Arbeitsrecht ist, liesse sich schon erstellen. Wenngleich national grosse Unterschiede bestehen, gibt es doch auch Parallelen. In jedem Staat finden sich im Arbeitsrecht Regeln über Vertragsschluss, Pflichten Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Kollektivarbeitsrecht (Gesamtarbeitsverträge/Tarifverträge/Kollektivverträge), Regeln über Kündigungsschutz, Schutz der Arbeitnehmer vor Ausbeutung etc. Die ganz grossen Linien sind - zumindest im deutschen und romanischen Rechtskreis - schon ähnlich --Der Umschattige talk to me 14:12, 20. Mai 2008 (CEST)
Kaum ein Artikel und für OMA nicht verständlich. --Klara 22:05, 23. Mai 2008 (CEST)
- Ich habe es jetzt mit Beispielen angereichert. Das Problem ist aber nun einmal, dass das Recht kompliziert ist. Es ist schlicht nicht zu leisten, jeden Beitrag so einfach zu schreiben, dass man ihn ohne Weiteres verstehen kann. Ein bisschen Interesse sich grundsätzliche Begriffe wie Gläubiger, Schuldner, Kaufvertrag usw. zu erarbeiten muss man schon mitbringen. --Stepsch 13:43, 24. Mai 2008 (CEST)
- Danke für deine Überarbeitung. Ich finde den Artikel jetzt gut verständlich. --Klara 13:51, 24. Mai 2008 (CEST)
Hat den Unverständlich-Baustein. Zitat von der Disk.: "Dieser Artikel enthält diverse juristische Fachbegriffe, die nicht erklärt werden, und die sich dem juristischen Laien auch nicht erschließen." --Klara 22:13, 23. Mai 2008 (CEST)
- Wobei man entschuldigend dazu sagen muss, dass die Materie so kompliziert ist, dass auch Juristen das Verständnis nicht leicht fällt. Der Artikel ist, soweit ich mir ein Urteil erlauben kann (deutsches Recht), von außerordentlich hoher Qualität, richtet sich allerdings ausschließlich an Juristen. Andererseits ist es unmöglich, zusätzlich der berühmten Oma mit vertretbarem Aufwand das Bereicherungsrecht in allen seinen Facetten verständlich zu machen. Was man vielleicht machen könnte, wäre die zusätzliche Aufnahme eines Abschnitts "Zum Verständis für Nichtjuristen" gleich zu Beginn nach dem Inhaltsverzeichnis, wo man ansatzweise allgemeinverständlich machen könnte, worum es geht. --wau > 22:57, 24. Mai 2008 (CEST)
- Es wäre zu erwägen, ob man eine Zeichnung für die Kondiktion im Zwei- und im Dreipersonenverhältnis einfügt? Wäre vielleicht "anschaulicher"? -- Aschmidt 00:49, 25. Mai 2008 (CEST)
Ordungswidrigkeitengesetz
Ich wollte mich grad zum Ordungswidrigkeitengesetz informieren. Wo gehts da lang? -- visi-on 17:31, 24. Mai 2008 (CEST)
- Wie meinst du das? Hier bei Wikipedia gibt es den Artikel Ordnungswidrigkeitengesetz, außerhalb der Wikipedia muss man halt Gesetze oder Kommentare bemühen. --Chris Carter (bla|+/-) 18:11, 24. Mai 2008 (CEST)
- Sorry war wohl ein Tipfehler bei der Suche. Danke -- visi-on 18:21, 24. Mai 2008 (CEST)
Histo hat auf der Dikussionsseite neue Erkenntnisse zum Copyright verlinkt. - Cherubino 20:48, 25. Mai 2008 (CEST)
Besteht den OMA-Test nicht. Zitat von der Disk.: "Der Artikel ist von Beamtendeutsch durchsetzt..." -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 09:12, 26. Mai 2008 (CEST)
- Warum glauben so viele Laien, dass es OK ist, wenn ein Artikel zur Relativitätstheorie Fachsprache benutzt, aber Rechtsthemen soll OMA begreifen? Rechtsartikel brauchen eine Einleitung, aus der allgemeinverständlich hervorgeht, um welche Fragestellung es geht, der Inhalt muss für Laien nicht vollständig verständlich sein. Der Artikel ist völlig OK, so wie er ist (ähnlich dem Bereicherungsrecht oben). --h-stt !? 23:00, 27. Mai 2008 (CEST)
- Im Ausgangspunkt stimme ich dir voll zu. Ich denke, wir sollten die Artikel schon auf einem fach(sprach)lich akzeptablen Niveau halten. Wo ich entschieden widersprechen möchte, ist die Aussage, der Artikel sei völlig OK. Ich halte ich für lückenhaft und inhaltlich arg verbesserungsbedürftig. --Stepsch 00:07, 28. Mai 2008 (CEST)
- Da war meine Formulierung schlecht: Es ging mir um die sprachliche Qualität. --h-stt !? 07:53, 28. Mai 2008 (CEST)
- Ich (Laie) habe den Artikel gerade mal komplett durchgelesen und hatte das Gefühl, dass ich alles verstehe. Zum Inhalt kann ich natürlich nichts sagen, aber der UV-Baustein war auch meiner Meinung nach überhaupt nicht gerechtfertigt. --Klara 08:13, 28. Mai 2008 (CEST)
- Da war meine Formulierung schlecht: Es ging mir um die sprachliche Qualität. --h-stt !? 07:53, 28. Mai 2008 (CEST)
- Im Ausgangspunkt stimme ich dir voll zu. Ich denke, wir sollten die Artikel schon auf einem fach(sprach)lich akzeptablen Niveau halten. Wo ich entschieden widersprechen möchte, ist die Aussage, der Artikel sei völlig OK. Ich halte ich für lückenhaft und inhaltlich arg verbesserungsbedürftig. --Stepsch 00:07, 28. Mai 2008 (CEST)
ich hab noch nach allgemeinem, und länderspezifischem getrennt, ausserdem besteht Redundanz|Gefahr im Verzug#Gefahrenbegriffe|Gefahr#Arten der Gefahr - soll ich das per baustein markieren, oder übersiedeln wir die überbegriff zu Gefahr im Verzug nach Gefahr: dort sind ein paar andere sorten angeführt -- W!B: 15:32, 28. Mai 2008 (CEST)
Aus der QS: Wie Kollisionsrecht als redirect auf Internationales Privatrecht auslegen oder ausbauen?Karsten11 16:17, 25. Mai 2008 (CEST)
- Abwarten, bis der Gesetzentwurf verabschiedet ist. --[Rw] !? 12:09, 3. Jun. 2008 (CEST)
Hier hält mal wieder jemand einen Abschnitt für fachchinesisch, siehe Diskussion. Wäre nett, wenn ihr das prüfen könntet. -- Klara 11:32, 3. Jun. 2008 (CEST)
O.g. Artikel ist in die nicht existierende Kategorie Bankraub einsortiert. Ist es sinnvolle diese einzurichten oder habt ihr andere Kategorien? Gruß – Wladyslaw [Disk.] 13:20, 7. Jun. 2008 (CEST)
Koennte mal bitte jemand draufschauen, der sich mit mittelalterlichem Recht auskennt. Ich hoffe ich habe es jetzt etwas besser dargestellt, bin aber nicht ganz sicher ob es so richtig ist, da ich keine richtigen Quellen dazu finde. --Archwizard 11:06, 10. Jun. 2008 (CEST)
Überflüssige Listen?
Ich hab das Gefühl dass sinnfreie Listen hier langsam aber sicher Überhand nehmen. Es gibt bspw. die Kategorie:Gericht (Mecklenburg-Vorpommern), da sollte man eine Liste wie Liste der Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern doch eigentlich postwendend wieder löschen. Wie seht ihr das? --141.53.209.148 12:59, 12. Jun. 2008 (CEST)
(Verschoben von Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Recht. -- kh80 •?!• 15:47, 12. Jun. 2008 (CEST))
- Siehe WP:LIST#Liste kontra Kategorie. (Wozu wir aber diese Landeslisten brauchen, wo wir doch bereits die Liste deutscher Gerichte haben, erschließt sich mir nicht.) Grüße -- kh80 •?!• 15:47, 12. Jun. 2008 (CEST)
Formatierung auf dieser Seite, im Portal und im Wikiprojekt
Auf dieser Seite, im Portal:Recht und im Wikipedia:WikiProjekt Recht ist rechts oben auf der Seite ein Navigationselement angebracht, das unter der Überschrift "Themenbereich Recht" Links auf Portal, Projekt und Diskussion enthält und über die Vorlage:Portal/Projekt/Diskussion eingebunden wird. Es ist so programmiert, das es sich immer oberhalb der Artikelüberschrift befindet. Nun werden dort oben immer wieder allgemeine Hinweise gegeben, etwa derzeit ein Hinweis auf die Wahl zuu Kuratorium der Wikimedia Foundation. Zu solchen Hinweisen gehört dann ein Link "Verbergen", der sich bei mir immer mit dem Navigationselement überschneidet. Könnte man nicht einen Weg finden, dass diese Überschneidung dauerhaft beseitigt wird? --wau > 12:08, 15. Jun. 2008 (CEST)
Vollstreckbare Urkunde
Sollten Vollstreckbare Urkunde und Vollstreckbare Ausfertigung nicht in einem Artikel behandelt werden?Karsten11 22:15, 15. Jun. 2008 (CEST)
- Nein, denn sie behandeln Unterschiedliches: einmal die vollstreckbare Urkunde als speziellen Titel, dann die vollstreckbare Ausfertigung als besondere Ausfertigung des Urteils. --103II 18:00, 16. Jun. 2008 (CEST)
Habeas Corpus
In diesem Artikel gibt es einen neune Abschnitt, der mangelhaft ist. Sollte herausgenommen und überarbeitet werden. Weiteres steht auf der Artikeldiskussionsseite. --81.210.176.78 11:23, 20. Jun. 2008 (CEST)
- Nicht fertiggewordener Artikel. Allgemeine QS ohne wesentliche Änderung abgebrochen.
- Ist "Tätertypenlehre" vollständig gleichbedeutend? Sind die incoming links korrekt gesetzt, ist die Bemerkung zur Tätertypenlehre bei Roland Freisler korrekt?
--Pjacobi 13:33, 21. Jun. 2008 (CEST)
Kriegsbeschädigtenrente (Kriegsopferrente, Beschädigtenrente)
Lemma fehlt bisher - es gibt nur einen roten Link in Bundesversorgungsgesetz. Wer kann mithelfen, einen Artikel zu verfassen? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 16:41, 25. Jun. 2008 (CEST)
Bodenschatz
Hallo alle zusammen. In eurer Liste der Rechtsthemen ist der Begriff Bodenschatz verlinkt. Für mich als Geologen ist das praktisch eine Synonym für Lagerstätte, und die juristischen Aspekte von Lagerstätten werden, meines Wissens, im Bergrecht, Berggesetz, etc. geregelt. Bevor ich nun den (recht kurzen) Artikel "Bodenschatz" in eine Weiterleitung auf den (viel umfangreicheren) Artikel "Lagerstätte" umwandele, frage ich hier vorsichtshalber an, ob es vielleicht aus juristischer Sicht doch irgendeinen Unterschied zwischen den beiden Begriffen gibt. Grüße Geoz 16:43, 25. Jun. 2008 (CEST)
- Nach dem bisherigen (überschneidungsfreien) Inhalt der beiden Artikel scheint mir ein Unterschied in der Bedeutung und Verwendung der beiden Begriffe zu bestehen, der am besten durch das Vorhandensein zweier Artikel wiedergegeben wird. (Zumal von Bodenschatz ja auch ein Verweis nach Lagerstätte mit kurzer Definition an prominenter Stelle besteht.) --[Rw] !? 20:46, 25. Jun. 2008 (CEST)
- Naja, was genau ist denn der überschneidungsfreie Inhalt dieses Artikels hier? Hast du Lagerstätte#Konfliktpotential und Bergrecht gesehen? Da wird nicht nur das deutsche Bergrecht angerissen (wie hier) sondern auch das internationale (mit weiterführenden Links auf die Spezialartikel, (und einem, mMn ziemlich sinnfreien, Rücklink auf "Bodenschatz")). Ich hatte gedacht, dass es vielleicht eine spezifisch juristische Definition von Bodenschatz gäbe, die grundlegend von der wirtschaftlich-lagerstättenkundlichen abweicht. Wenn dies aber nicht der Fall ist, dann sehe ich keinen Grund für zwei separate Artikel. (Den "Siehe auch" für Bergrecht hatte ich übrigens selbst mal gesetzt, damit gerade die Leser, die an den juristischen Aspekten interessiert sind, nicht in dieser Sackgasse hier stecken bleiben). Grüße Geoz 22:22, 25. Jun. 2008 (CEST)
Das Bundesberggesetz definiert in § 3: „Bodenschätze sind mit Ausnahme von Wasser alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresuntergrund oder im Meerwasser vorkommen.“ Juristisch wird unterschieden zwischen Lagerstätten und Bodenschätzen. Jede Lagerstätte enthält Bodenschätze, aber nicht jede Ansammlung von Bodenschätzen ist eine Lagerstätte. --[Rw] !? 09:44, 26. Jun. 2008 (CEST)
- Ah, gut. Jetzt kommen wir der Sache näher. Die juristische und die lagerstättenkundliche Definition von "Lagerstätte" scheint praktisch identisch zu sein. Der juristische "Bodenschatz" entspricht aber anscheinend dem lagerstättenkundlichen Rohstoffvorkommen. Weiterleitung dahin? Geoz 10:18, 26. Jun. 2008 (CEST)
- Vielleicht meldet sich hier noch jemand, der Ahnung von Bergrecht hat. Ich hätte jedenfalls nichts dagegen, Rohstoffvorkommen und Bodenschatz zusammenzulegen. --[Rw] !? 10:44, 26. Jun. 2008 (CEST)
- Von einer Zusammenlegung von "Bodenschatz" und "Rohstoffvorkommen" halte ich nichts. Es ist nicht sinnvoll, aus der Sichtweise eines Fachgebietes Artikel eines anderen Fachgebietes beseitigen zu wollen. Für den Juristen ist Bodenschatz einer der zentralen Begriffe des Bergrechts, Grundlage für die Unterscheidung in bergfreie und grundeigene Bodenschätze und Anknüpfungspunkt für weitere Regelungen des Bergrechts. Es erscheint daher sinnvoll, einen eigenen Artikel hierzu mit Schwerpunkt auf der rechtlichen Sichtweise zu haben. Der knappe Artikel "Rohstoffvorkommen" sieht das ganze unter anderem Blickwinkel, es dürfte kaum Sinn machen, dort, wo kein Jurist je nachsehen würde, auch noch die juristischen Inhalte mit aufzunehmen. --wau > 00:09, 27. Jun. 2008 (CEST)
- Na gut. Ich verlinke die beiden Artikel dann aber wenigstens untereinander. Tschüss Geoz 08:08, 27. Jun. 2008 (CEST)
- Von einer Zusammenlegung von "Bodenschatz" und "Rohstoffvorkommen" halte ich nichts. Es ist nicht sinnvoll, aus der Sichtweise eines Fachgebietes Artikel eines anderen Fachgebietes beseitigen zu wollen. Für den Juristen ist Bodenschatz einer der zentralen Begriffe des Bergrechts, Grundlage für die Unterscheidung in bergfreie und grundeigene Bodenschätze und Anknüpfungspunkt für weitere Regelungen des Bergrechts. Es erscheint daher sinnvoll, einen eigenen Artikel hierzu mit Schwerpunkt auf der rechtlichen Sichtweise zu haben. Der knappe Artikel "Rohstoffvorkommen" sieht das ganze unter anderem Blickwinkel, es dürfte kaum Sinn machen, dort, wo kein Jurist je nachsehen würde, auch noch die juristischen Inhalte mit aufzunehmen. --wau > 00:09, 27. Jun. 2008 (CEST)
- Vielleicht meldet sich hier noch jemand, der Ahnung von Bergrecht hat. Ich hätte jedenfalls nichts dagegen, Rohstoffvorkommen und Bodenschatz zusammenzulegen. --[Rw] !? 10:44, 26. Jun. 2008 (CEST)
Supreme-Court-Fälle
Hallo, gelten für uns Fälle, die der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten angehört hat, grundsätzlich als relevant? Dank case law haben die Entscheidungen einen anderen Stellenwert als etwa die Entscheidungen deutscher Bundesgerichte. Außerdem ist die Zahl der Fälle wesentlich niedriger (meist weniger als 100 pro Jahr). Wären in diesem Zusammenhang Übersichten à la Liste der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten (Band 410) auch in der deutschen Wikipedia erwünscht? Grüße -- kh80 •?!• 17:44, 27. Jun. 2008 (CEST)
- Ich persönlich würde die Relevanzfrage auf richtungsweisende Urteile bzw. Grundsatzentscheidungen und Fälle mit hoher und langanhaltender Öffentlichkeitswirkung bzw. kontroverse Entscheidungen beschränken, woran auch immer man das im Einzelfall auch festmacht. -- Uwe 18:19, 27. Jun. 2008 (CEST)
- Jeder Fall, der eine Betrachtung in maßgeblicher Literatur enthält, sollte auch bei uns Platz finden. Damit ist sichergestellt, dass es ausreichend Sekundärquellen gibt, die sich mit der Interpretation der Entscheidung beschäftigen und möglichst wenige unserer Benutzer das Bedürfnis verspüren, selbst interpretierend tätig zu werden. sebmol ? ! 18:40, 27. Jun. 2008 (CEST)
- Was würdest du als maßgebliche Literatur ansehen? Zu jedem Fall dürfte es „journalistische Quellen, die als solide recherchiert gelten können“, geben, und auch in den juristischen Fachzeitschriften sollte sich wohl zu den meisten Fällen eine Urteilsbesprechung finden lassen.
- Hintergrund meiner Frage war, ob ein Import der oben angesprochenen Falllisten der englischen WP zumindest hier im Fachbereich auf Zustimmung stoßen würde. Da die Listen ziemlich rot wären (vgl. Kat.), dürfte es wohl nicht lange dauern, bis jemand einen LA stellt. Grüße -- kh80 •?!• 01:36, 29. Jun. 2008 (CEST)
[...] als etwa die Entscheidungen deutscher Bundesgerichte [...] Kh80, bitte, wenn möglich, weniger deutschlandlastig argumentieren. Danke und liebe Grüße, Bernhard Wallisch 14:44, 29. Jun. 2008 (CEST) (PS ein Formulierungsvorschlag: [...] als etwa die Entscheidungen kontinentaleuropäischer Höchstgerichte [...])
- Leider kenne ich mich nicht in allen kontinentaleuropäischen Rechtssystemen so gut aus, dass ich behaupten könnte, dass die Zahl der höchstgerichtlichen Entscheidungen dort wesentlich höher sei als die Zahl der Entscheidungen des SCOTUS. Außerdem wurden zu deutschen Gerichtsentscheidungen – im Gegensatz zu Gerichtsentscheidungen der meisten übrigen kontinentaleuropäischen Staaten – in der Wikipedia schon mehrere Diskussionen geführt (man erinnere sich nur an die Junge-Freiheit-Chose), weswegen es mir doch auch gestattet sei, diese Entscheidungen bei der Relevanzdiskussion besonders hervorzuheben, ohne mich natürlich dabei auf diese beschränken zu wollen (daher auch mein „etwa“ im Sinne von beispielsweise). Grüße -- kh80 •?!• 15:35, 29. Jun. 2008 (CEST)
- Lieber Bernhard, deine Kritik ist ja schön political correct, sie trifft aber nicht. Dort steht "etwa", also der Hinweis auf ein folgendes Beispiel. Ich wüsste nicht, was daran kritikwürdig sein soll. Ich denke, es ist gerade im Recht sinnvoll, sich bei fehlenden Kenntnissen ausländischer Rechtsordnungen zurückzuhalten und bei den eigenen Leisten zu bleiben. Das so vertraut Erscheinende ist bei näherer Betrachtung oftmals gar nicht mehr so vertraut. Ich selbst würde mir beispielsweise keine Einschätzung darüber erlauben wollen, welchen Stellenwert höchstrichterliche Rechtsprechung im portugiesischen oder slowakischen Recht hat. --Stepsch 15:42, 29. Jun. 2008 (CEST)
- Ihr habt eh recht; ich hab' mich insofern schlecht ausgedrückt, alsdass ich mich eigentlich auf den oben erwähnten Begriff case law beziehen wollte. Denn dieses ist halt – laut Rechtsvergleichung – typisch bzw tendenziell angloamerikanisch im Gegensatz zum (wiederum tendenziell) kontinentaleuropäischen Gesetzesrecht. Ich wollte also nur auf diesen Rechtssystemaspekt verstärkt hinweisen und habe mich dabei ein bischen vom Political-Correctness-Fieber anstecken lassen ... Sorry für etwaige Missverständnisse, salut, Bernhard Wallisch 16:05, 29. Jun. 2008 (CEST) (PS: Um mich gleich nochmals in der PC zu üben, wünsche ich für heute Abend beiden Nationalmannschaften viel Erfolg! ;-) /offtopic)
- Dann kann ich dich wohl nicht für ein Benutzerseitendeutschlandfähnchen erwärmen, oder? ... ;-) -- kh80 •?!• 16:18, 29. Jun. 2008 (CEST)
- Ihr habt eh recht; ich hab' mich insofern schlecht ausgedrückt, alsdass ich mich eigentlich auf den oben erwähnten Begriff case law beziehen wollte. Denn dieses ist halt – laut Rechtsvergleichung – typisch bzw tendenziell angloamerikanisch im Gegensatz zum (wiederum tendenziell) kontinentaleuropäischen Gesetzesrecht. Ich wollte also nur auf diesen Rechtssystemaspekt verstärkt hinweisen und habe mich dabei ein bischen vom Political-Correctness-Fieber anstecken lassen ... Sorry für etwaige Missverständnisse, salut, Bernhard Wallisch 16:05, 29. Jun. 2008 (CEST) (PS: Um mich gleich nochmals in der PC zu üben, wünsche ich für heute Abend beiden Nationalmannschaften viel Erfolg! ;-) /offtopic)
Danke für das Fähnchen für heute Abend, aber zurück zum Thema: Ich halte die Idee der Liste für sehr gut. Schön würe es eventuell kurz darzustellen, um was es in der jeweiligen Entscheidung ging. Aber mit den Links auf die offizielle Fassung ist so oder so schon mächtig Mehrwert da.--Kriddl Disk... 16:29, 29. Jun. 2008 (CEST)
- Der Löschantrag für die Listen hat nicht lange auf sich warten lassen. *g* -- kh80 •?!• 08:32, 2. Jul. 2008 (CEST)
Irreführendes Lemma. Wie wäre es mit Staatsgewalt des Bundes (Vereinigte Staaten)? --Björn B. WikiProjekt Hildesheim 21:28, 30. Jun. 2008 (CEST)
- ja, entweder den Artikel in Staatsgewalt der Vereinigten Staaten umbennen oder den Artikel weiterleiten zum US-Präsidenten. Die Bundesregierung der Vereinigten Staaten ist der US-Präsident. Deshalb ist der ganze Artikel falsch. Goverment bedeutet STAATSGEWALT und nicht Bundesregierung. Ihr könntet auch den Artikel in Staatsgewalt der Vereinigten Staaten umbennen. so jedenfalls ist er komplett falsch. (nicht signierter Beitrag von 212.201.70.48 (Diskussion) )
- Was genau ist deine Kritik am Artikel und seinem Inhalt? Dass Legislative und Judikative mit unter "Regierung" gefasst werden und das deinem Verständnis (Regierung = Exekutive) widerspricht? Nach der US-Staatsdoktrin sind alle drei Zweige Teil der Regierung und so steht das auch im Artikel. Schlägst du vor, das noch deutlicher zu machen? Wenn ja, wären konkrete Vorschläge zB auf der Disk nett. --h-stt !? 21:41, 30. Jun. 2008 (CEST)
Die Regierung(Exekutive) ist der Präsident. Goverment bedeutet Staatsgewalt und nicht NUR die Regierung.
Mein Vorschlang. Die Bundesregierung (Vereinigte Staaten) zu US-Präsidenten weiterleiten, und für den US-Goverment Staatsgewalt der Vereinigten Staaten zu benutzen.--212.201.70.48 21:44, 30. Jun. 2008 (CEST)
- Ich bin für ein Verschieben des Lemmas. Wenn man sich an der englischen Wikipedia orientiert, dann wird der Begriff Government in einem unterschiedlichen Kontext gebraucht. Einerseits ist es eine Bezeichnung für die Gewaltverfassung eines Staates, d.h. ein Synonym für Staatsgewalt - gleich wie sie strukturiert ist. Andererseits wird der Begriff aber auch lediglich für die oberste Exekutive verwendet. In meinem Sprachverständnis - und dem entspricht auch der deutsche Wikipedia-Artikel - ist Regierung nur eine Bezeichnung für die obersten Exekutivorgane. Die Übersetzung des Begriffs Federal government of the United States mit Regierung ist daher unzutreffend. Ich denke, dass man solche falschen sprachlich Assoziationen, wie sie jetzt mit der Bezeichnung des Artikels entstehen, vermeiden sollte. Zwar finde ich Staatsgewalt der Vereinigten Staaten entwas gewöhnungsbedürftig, ich denke aber, dass dieses Lemma den Begriff Federal government of the United States einfach besser erfasst. (Wieder etwas gelernt...) --Stepsch 08:53, 1. Jul. 2008 (CEST)
- Und ich spreche mich weiterhin entschieden gegen eine Änderung aus: "Federal Government" sind die Organe des Bundes, keine abstrakte Staatsgewalt im Sinne eines staatsphilosophischen Konzeptes oder im Sinne von Kompetenzen. Das wird von allen Wörterbüchern in meinem Regal gestützt und geht eindeutig aus unserem Artikel, dem auf en (en:Federal government of the United States) und dem dortigen Artikel en:Government hervor. Die USA verwenden eine andere Definition für "Regierung", die alle drei Zweige einschließt, aber gouvernment bezeichnet die Organe. --h-stt !? 09:55, 1. Jul. 2008 (CEST)
In den USA verwendet man den Begriff "Administration", wenn man die "Regierung" meint. Federal Goverment bedeutet Föderaler Staat bzw. Staatsgewalt.
- Regierung ist eine mögliche Übersetzung von Government. Es ist aber m.E. falsch zu sagen, die Amerikaner hätten eine andere Auffassung von Begriff der Regierung. Nein, sie haben eine bestimmte Auffassung von Begriff Government, die eben gerade nicht dem entspricht, was wir unter einer Regierung verstehen. Die US-Auffassung von Government entspricht unserem Begriff der Staatsgewalt (vgl. auch den völkerrechtlichen Staatsbegriff). Insofern darf das Lemma eben nicht Regierung... lauten. --Stepsch
- Mach mal ein paar Alternativvorschläge, die die Begrenzung auf den Bund aber die Einbeziehung aller drei Gewalten widerspiegeln. sebmol ? ! 18:10, 1. Jul. 2008 (CEST)
- Das ist ja gerade das Problem. Ich bin nicht glücklich mit der vorgeschlagenen Alternative. Regierung... ist aber in meinen Augen ungeeignet.--Stepsch 19:27, 1. Jul. 2008 (CEST)
- Mach mal ein paar Alternativvorschläge, die die Begrenzung auf den Bund aber die Einbeziehung aller drei Gewalten widerspiegeln. sebmol ? ! 18:10, 1. Jul. 2008 (CEST)
- Scheint mir doch ziemlich das richtige und korrekte Lemma zu sein, als bitte nicht herumdoktern, wo es nix rumzudoktern gibt. Danke. --Matthiasb 18:41, 1. Jul. 2008 (CEST)
Und was beweist das? Vor nicht allzulanger Zeit konnte man auch überall lesen, dass die Erde eine Scheibe sei. Ich empfehle einfach mal die entsprechenden Artikel auf der englischen Wikipedia zu lesen: A government is "the organization, that is the governing authority of a political unit,"[1] "the ruling power in a political society,"[2] and the apparatus through which a governing body functions and exercises authority.[3] "Government, with the authority to make laws, to adjudicate disputes, and to issue administrative decisions, and with a monopoly of authorized force where it fails to persuade, is an indispensable means, proximately, to the peace of communal life."[4][2] und das da: In political science and constitutional law, the executive is the branch of government responsible for the day-to-day management of the state. In many countries, it is referred to simply as the government, but this usage can be confusing in an international context. [3], Ich denke, dass denjenigen, die eine Sprache sprechen aus deren Wortschatz ein Begriff in eine andere Sprache übertragen werden soll, eine grössere Autorität im Hinblick auf den Bedeutungsgehalt zukommt, als den Übersetzenden. Und wenn man schon Google zu Rate zieht, dann bitte auch mal so: Typischerweise spricht man nämlich auf Deutsch von US-Administration, wenn man wirklich die Exekutive meint. --Stepsch 19:27, 1. Jul. 2008 (CEST)
Ein GOVERNMENT besteht aus der EXEKUTIVE, der Legislative und der Judikative, deshalb kann die Bundesregierung nicht Goverment sein, weil sie nur die Exekutive ist.
Ist das so schwer zu verstehen? (nicht signierter Beitrag von 212.201.72.87 (Diskussion) )
- Steht wo? Government ist zwar auch Staatsgewalt, aber die Hauptbedeutung ist halt doch Regierung. Und bei der Verwendung als proper noun ist die Sache eindeutig. --Matthiasb 20:03, 1. Jul. 2008 (CEST)
Der Inhalt dieses Artikels schildert nichts Anderes als (teils formelles, teils materielles) Verfassungsrecht und gehört daher mMn in den Artikel Verfassung der Vereinigten Staaten eingearbeitet. Damit würde sich nebenbei die Namensdiskussion erübrigen. Liebe Grüße, Bernhard Wallisch 20:18, 1. Jul. 2008 (CEST)
Bitte über den Tellerrand rausschauen: Was linkt denn alles daher? Und was hat das mit der Verfassung der Vereinigten Staaten zu tun? --Matthiasb 20:50, 1. Jul. 2008 (CEST)
- Ein sehr schönes Argument, das Lemma umgehend anzupassen. Viele dieser Seiten beziehen sich gerade nicht auf das was unter Federal government of the United States zu verstehen ist, sondern auf die US-Administration. Der Begriff Regierung ist einfach nur irreführend. --Stepsch
- Gibt es ein vergleichbar etabliertes deutsches Wort für die Staatsorgane aller drei Gewalten zusammen? Nein, gibt es nicht. Und bevor wir Begriffsfindung betreiben, lassen wir es bei „Bundesregierung“ und erklären in der Einleitung, dass nach US-Verständnis alle drei Zweige darunter fallen. Sprache ist nunmal nicht eindeutig und 1:1 übersetzbar. Bedeutungsunterschiede existieren und müssen ggf erklärt werden. --h-stt !? 08:02, 2. Jul. 2008 (CEST)
- Natürlich gibt es das: Staatsgewalt. Ich habe bereits auf den völkerrechtlichen Staatsbegriff hingewiesen. der Begriff Regierung ist definitiv eine ungeeignete Übersetzung. Es wäre irgendwie sehr freundlich, wenn man mal auf die Argumente eingehen würde, die z.B. ich hier vorgebracht habe. Bisher wurden diese Argumente einfach übergangen. Ich habe die Diskussion nicht angefangen und finde den Stil der hier agierenden IP nicht besonders überzeugend, ich denke aber, dass er Recht hat. Gerade die falschen Wikipedia-Links auf den Beitrag zeigen, dass das Lemma missverständlich ist. Da hilft es auch nicht zu erklären, dass der Begriff "Regierung" nun plötzlich ganz anders zu verstehen sei, als er bei uns gemeinhin verstanden wird. Ganz davon abgesehen habe ich Zweifel, ob der von dir eingefügte Begriff des Organs passend ist, denn Government meint eben nicht nur die Gesamtheit bestimmter Organe wie Präsident und Parlament, sondern ist umfassend zu verstehen, nämlich als "the ruling power in a political society"[4]. --Stepsch 08:41, 2. Jul. 2008 (CEST)
- Nein - Staatsgewalt ist ein abstrakter Begriff und nicht geeignet, die Organe zu bezeichnen. Zu en:Government: Da muss man alle in der Einleitung genannten Zitate lesen, nicht nur auf das eine verweisen, das der eigenen Position am besten passt. --h-stt !? 08:50, 2. Jul. 2008 (CEST)
- Und welches dieser Zitate stützt deine Argumentation? Lies doch bitte einmal den entsprechenden Artikel. Da geht es nicht um Organe. --Stepsch 14:58, 2. Jul. 2008 (CEST)
- "governing authority" und "apparatus" beziehen sich beide auf die Staatsorgane. "power" ist im Englischen auch weniger abstrakt als Staatsgewalt im Deutschen. --h-stt !? 16:09, 2. Jul. 2008 (CEST)
Neue Vorlage EG-Richtlinie
Habe analog zu Vorlage:§ gemeinsam mit WIKImaniac die Vorlage:EG-RL zum schnellen Verlinken der offiziellen Texte der EG-Richtlinien erstellt. Der Quelltext lautet {{EG-RL|1|2|3}}. Als Parameter müssen normalerweise nur
- die Jahreszahl und
- die Richtliniennummer
eingegeben werden. Als Ergebnis der Datenbankabfrage der EU erscheint ein Menü, in dem man sich die Anzeige des Richtlinientextes wahlweise im HTML- oder PDF-Format oder die Bibliographie anzeigen lassen kann. Wenn es keine Einwände gibt, möchte ich mit diesem Text auf der Seite WikiProjekt Recht unter Aktuelles und Werkzeuge und Hilfsmittel auf die neue Vorlage hinweisen. --Volmar 23:49, 25. Jun. 2008 (CEST) (hierher kopiert von Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Recht) --wau > 02:20, 27. Jun. 2008 (CEST)
- Siehe auch meinen Diskussionsbeitrag zum Ausgabeformat auf der Diskussionsseite der Vorlage. --wau > 02:24, 27. Jun. 2008 (CEST)
Wichtig wäre mir eine Infobox für EG-Richtlinien analog zur Infobox für Gesetze. --Haschen nach Wind 19:47, 1. Jul. 2008 (CEST)
- Es gibt ja auch die Vorlage:Infobox Verordnung (EG). Diese könnte man zu einer Infobox Rechtsakte der EG umbauen oder eine analoge Infobox EG-Richtlinie schaffen. Warum enthalten die Infoboxen zu Gesetzen eigentlich keine Datenbanklinks? --Volmar 09:59, 15. Jul. 2008 (CEST)
- Eine externe Verlinkung auf die Gesetze könnte theoretisch von Hand eingetragen werden. Oft findet sich stattdessen ein solcher Link am Ende des Artikels. Eine so einfache Möglichkeit der automatischen Verlinkung wie bei EG-RL gibt es bei deutschen Gesetzen leider nicht, da muss man den Link von Hand erzeugen. Ich werde die Vorlage EG-RL gelegentlich noch im WikiProjekt Recht eintragen. --wau > 17:41, 15. Jul. 2008 (CEST)