Portal Diskussion:Recht/Archiv 2019-IV
Der Prozess ist vorbei. Der Berg hat gekreißt ... Nachdem der Hauptautor schon seit Jahren gesperrt ist und der Autor an zweiter Stelle ebenfalls seit Ewigkeiten inaktiv, müsste wohl jemand mit Interesse an Straf- und Strafprozessrecht den Artikel aktualisieren und zu Ende bringen. Hat jemand Zeit und Lust? Grüße --h-stt !? 17:49, 8. Okt. 2019 (CEST)
Artikel Personalhoheit
Dieser Artikel beschreibt zur Zeit zwei unterschiedliche Formen der Personalhoheit, nämlich einmal die Herrsschaft des Staates über die Staatsangehörigen und zum anderen Personalhoheit im Sinne der Gemeindehoheit, als Arbeitgeber zu agieren. Sollte der Artikel geteilt werden? -- SFfmL (Diskussion) 09:22, 23. Okt. 2019 (CEST)
- Keine der dort angesprochenen Deutungen würde ich mit dem Begriff in Verbindung bringen. Dass die Bundesrepublik Deutschland nur über deutsche Staatsangehörige Staatsgewalt (ist das dasselbe wie "Personalhoheit"?) ausübt, halte ich für ein Gerücht. Jede Person auf deutschem Territorium unterliegt der deutschen Staatsgewalt. Als Ausländer merkt man das spätestens, wenn man keine Aufenthaltserlaubnis mehr hat und zur Ausreise aufgefordert wird und vielleicht auch abgeschoben wird. Pure deutsche Staatsgewalt.
- Personalhoheit gerade in Verbindung mit der kommunalen Selbstverwaltung zu bringen, scheint mir auch eher "gewürfelt" zu sein. Haben denn Bund und Länder und andere rechtsfähige Einrichtungen über ihre Bediensteten keine Personalhoheit? Personalhoheit ist kein Rechtsbegriff, und wenn man dazu überhaupt etwas schreiben kann, etwas ganz anderes, als was da im Artikel steht. Jeder hat sie sozusagen, der darüber entscheiden kann, mit wem er ein Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis eingehen will. Der private Arbeitgeber und der Staat haben die "Personalhoheit" über die, die sie einstellen möchten. Aber so redet doch keiner, also WP:KTF und vielleicht demnächst mal löschen. --Opihuck 16:21, 23. Okt. 2019 (CEST)
- Kleine Einschränkung zu dem, was ich eben geschrieben habe. In meinem Völkerrechtslehrbuch findet man etwas zu Personalhoheit (nämlich über eigene Staatsangehörige bei Aufenthalt im Ausland). Das aber steht leider nicht im Artikel. --Opihuck 16:48, 23. Okt. 2019 (CEST)
- Ich habe den Artikel nun völlig neu geschrieben und denke, dass deine Anfrage damit erledigt ist. --Opihuck 17:28, 25. Okt. 2019 (CEST)
- Danke! --Bubo 容 15:06, 27. Okt. 2019 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Bubo 容 15:06, 27. Okt. 2019 (CET)
Wiki Loves Human Rights Child Trafficking
You are invited to join us for November 2019 until January 2020 Wiki Loves Human Rights Child Trafficking. This year the Wikimedia Foundation has signed a Memerandum of Understanding to collaborate with the United Nations on advancing information on human rights within Wikimedia. Several projects will happen internationally November 2019 until January 2020, around the anniversary of the universal declaration of human rights. I've initiated a project and collected topics on commercial sexual exploitation of children. It would be great if you'd support the project by translating articles, improving existing ones and writing new ones.
- You can sign up as a participant at: Wiki Loves Human Rights Child Trafficking - Participants.
Hei, ich habe eine Liste von Artikeln und Artikelwünschen zur kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern erstellt. Es wäre schön, wenn Mitglieder der Redaktion Recht daran mitarbeiten könnten. Bitte pingt mich, falls jemand von euch Interesse hätte. --Sparrow (麻雀) 🐦 11:14, 19. Okt. 2019 (CEST)
Artikel Sextortion
Wäre schön, wenn jemand, der sich im Sexualstrafrecht, organisierter Kriminalität und Erpressung auskennt, den Artikel noch mal überarbeiten könnte--Sparrow (麻雀) 🐦 13:11, 26. Okt. 2019 (CEST)
- @Sparrow (麻雀): Ich habe den Artikel nicht gelesen, weil mich das Thema nicht interessiert. Auf den ersten Blick ist Deine Anfrage aber recht offen gehalten. Vielleicht magst Du nochmal näher spezifizieren, was genau überarbeitet werden müsste. Vielleicht ist der Artikel auch etwas für unsere QS? --Domitius Ulpianus (Diskussion) 17:59, 27. Okt. 2019 (CET)
- Meiner Meinung nach ist der Artikel so OK. Ich habe ihn genauso geschrieben, wie ich es mir als Leser wünschen würde, um über das Thema informiert zu sein. Aber ich habe nur drei Rechtskurse im Bereich Privatrecht und Wirtschaftsrecht im Studium belegt, bin also komplett fachfremd im Strafrecht und würde mich freuen, wenn jemand, der sich mit den Erwähnten Themen auskennt, nochmal über den Artikel schauen könnte. QS muss nicht sein. Vor Allem würde mich interessieren, welche Straftatbestände verwendet werden müssten, um jemanden für Sextortion zu verurteilen. Mit Paragraphen und so mit Strafmaß evtl. Vielleicht gibt es auch schon Präzedenzfälle im deutschsprachigen Raum.--Sparrow (麻雀) 🐦 20:11, 27. Okt. 2019 (CET)
- Nun, es gibt kein Strafrecht an sich, sondern das Strafrecht ist immer an einen Staat gebunden, der straft. Deshalb sollte man unterscheiden zwischen Sextortion als soziale Praxis und der Verarbeitung dieser Praxis durch das Rechtssystem. In der englischen Wikipedia geht alles durcheinander, das kann beim bloßen Übersetzen nicht besser werden, man müsste den Beitrag von Grund auf ganz neu schreiben für deutschsprachige Leser. Was sagt die Kriminologie aus empirischer Sicht? Welche Rechtsprechung gibt es zu dem Thema? In welchen Ländern? Was sagt die Literatur? Zu welchen Rechtsordnungen bzw. Rechtskreisen? Wahrscheinlich gibt es auch aus philosophischer Sicht einen allgemeinen ethischen Diskurs. Sexuelle Nötigung ist ein weites Feld, dabei gibt es auch Strafbarkeitslücken, die bekanntlich das Wichtigste am Strafrecht überhaupt sind. Die Belege, die ich beim Querlesen sehe, beziehen sich auf ganz unterschiedliche gesellschaftliche Zusammenhänge und Kulturkreise. Ich vermute, dass es dazu keine kompetenten Autoren geben wird, die bereit sind, ihre Zeit für Wikipedia zu verwenden. Ich beschäftige mich auch nicht mit Strafrecht. Deshalb: Ganz klarer QS-Fall, bei dem aber schon heute absehbar ist, dass er nicht lösbar sein wird. Vielleicht würde es helfen, wenn du das Thema einmal sehr viel grundsätzlicher und systematischer ganz neu angehen würdest, klare Trennung in der Gliederung zwischen (1) Sozial-, (2) Geistes- und (3) Rechtswissenschaften, und wenn du die rechtliche Verarbeitung auf bestimmte Rechtsordnungen einschränkst, zu denen Belege vorliegen. – YMMV.--Aschmidt (Diskussion) 14:09, 28. Okt. 2019 (CET)
- Danke, Aschmidt, für die grundlegende Kritik des Artikels und @Sparrow (麻雀): zur Kenntnis. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 14:40, 28. Okt. 2019 (CET)
- Danke auch von mir, Aschmidt. Mir kamen dieselben Gedanken. Das ist wohl kaum in vertretbarer Zeit "nebenher" zu schaffen. Ich glaube, die Fragestellerin hat da nicht so realistische Vorstellungen, was das für Arbeit bedeutet. Rechtsartikel kann man nicht "aus dem Englischen übersetzen". Vielleicht allenfalls noch, um darzustellen, wie die britischen Strafverfolgungsbehörden damit im Vereinigten Königreich umgehen. Für z. B. die deutsche Rechtsordnung haben diese Erkenntnisse keinerlei Bedeutung. Man müsste einen Artikel zum deutschen Strafrecht völlig neu schreiben. --Opihuck 18:24, 28. Okt. 2019 (CET)
- Nun, es gibt kein Strafrecht an sich, sondern das Strafrecht ist immer an einen Staat gebunden, der straft. Deshalb sollte man unterscheiden zwischen Sextortion als soziale Praxis und der Verarbeitung dieser Praxis durch das Rechtssystem. In der englischen Wikipedia geht alles durcheinander, das kann beim bloßen Übersetzen nicht besser werden, man müsste den Beitrag von Grund auf ganz neu schreiben für deutschsprachige Leser. Was sagt die Kriminologie aus empirischer Sicht? Welche Rechtsprechung gibt es zu dem Thema? In welchen Ländern? Was sagt die Literatur? Zu welchen Rechtsordnungen bzw. Rechtskreisen? Wahrscheinlich gibt es auch aus philosophischer Sicht einen allgemeinen ethischen Diskurs. Sexuelle Nötigung ist ein weites Feld, dabei gibt es auch Strafbarkeitslücken, die bekanntlich das Wichtigste am Strafrecht überhaupt sind. Die Belege, die ich beim Querlesen sehe, beziehen sich auf ganz unterschiedliche gesellschaftliche Zusammenhänge und Kulturkreise. Ich vermute, dass es dazu keine kompetenten Autoren geben wird, die bereit sind, ihre Zeit für Wikipedia zu verwenden. Ich beschäftige mich auch nicht mit Strafrecht. Deshalb: Ganz klarer QS-Fall, bei dem aber schon heute absehbar ist, dass er nicht lösbar sein wird. Vielleicht würde es helfen, wenn du das Thema einmal sehr viel grundsätzlicher und systematischer ganz neu angehen würdest, klare Trennung in der Gliederung zwischen (1) Sozial-, (2) Geistes- und (3) Rechtswissenschaften, und wenn du die rechtliche Verarbeitung auf bestimmte Rechtsordnungen einschränkst, zu denen Belege vorliegen. – YMMV.--Aschmidt (Diskussion) 14:09, 28. Okt. 2019 (CET)
- Meiner Meinung nach ist der Artikel so OK. Ich habe ihn genauso geschrieben, wie ich es mir als Leser wünschen würde, um über das Thema informiert zu sein. Aber ich habe nur drei Rechtskurse im Bereich Privatrecht und Wirtschaftsrecht im Studium belegt, bin also komplett fachfremd im Strafrecht und würde mich freuen, wenn jemand, der sich mit den Erwähnten Themen auskennt, nochmal über den Artikel schauen könnte. QS muss nicht sein. Vor Allem würde mich interessieren, welche Straftatbestände verwendet werden müssten, um jemanden für Sextortion zu verurteilen. Mit Paragraphen und so mit Strafmaß evtl. Vielleicht gibt es auch schon Präzedenzfälle im deutschsprachigen Raum.--Sparrow (麻雀) 🐦 20:11, 27. Okt. 2019 (CET)
diskutiert.--Aschmidt (Diskussion) 12:03, 3. Nov. 2019 (CET)
Info: Über die Löschung des Artikels wird- Von derselben Autorin stammen auch die Artikel Sexhandel in Europa und Kinderprostitution in Thailand, gegen die Löschanträge laufen und die man sich, wie auch den in der QS stehenden Artikel Sexhandel in Thailand mal näher ansehen müsste. --91.66.217.54 11:29, 6. Nov. 2019 (CET)
in den BNR der Autorin verschoben worden, und sie wurde administrativ gebeten, die Hinweise des Portals bei der Überarbeitung zu beachten.--Aschmidt (Diskussion) 01:28, 10. Nov. 2019 (CET)
Info: Der Artikel Sextortion ist heute- Der Artikel ist mit einigen geringfügigen Veränderungen direkt in den ANR zurückverschoben worden. Ich habe ihn zur weiteren Diskussion mal in unsere QS eingestellt. Aufgrund des Verhaltens der Benutzerin wird man aber vielleicht auch eine Ermahnung in Hinblick auf BNS einerseits und einen Schnelllöschantrag gegen den Wiedergänger andererseits erwägen dürfen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 14:38, 10. Nov. 2019 (CET)
- Eine BNS-Aktion der Autorin, kann ich nur als Provokation auffassen, sehr bedauerlich und der Wikipedia auch in jeder denkbaren Hinsicht abträglich. Was macht man in so einem Fall? Die Sorgfalt, die wir angemahnt hatten, wird nicht gewahrt, sondern es wird trotzig weitergemacht und ein Wiedergänger eingestellt.--Aschmidt (Diskussion) 14:51, 10. Nov. 2019 (CET)
- +1. Ich finde das Verhalten der Autorin unerhört. So jemanden würde ich mal eine Weile an die frische Luft setzen. --Opihuck 16:23, 10. Nov. 2019 (CET)
- diese Kategoriendiskussion und diese Löschdiskussion --Domitius Ulpianus (Diskussion) 14:43, 10. Nov. 2019 (CET) Info: siehe in dieser Sache ferner
Nachdem der Artikel unter Verwarnung in den ANR der Benutzerin zurückverschoben wurde, setze ich hier mal auf:
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:03, 13. Nov. 2019 (CET)
Also mal ernsthaft werte Kollegen, das ist doch ein Troll oder nicht? Der Artikel ist wieder zurück. --Chz (Diskussion) 21:58, 10. Nov. 2019 (CET)
- … wäre ja nicht der Erste, dem Brodkey65 bereitwillig zur Seite springt. Langsam wird’s echt lächerlich. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:07, 10. Nov. 2019 (CET)
- @Domitius Ulpianus: Mir ist bewußt, daß Du mich nicht ernst nimmst und auch nicht wertschätzst. Ich verrate Dir aber mal etwas, was Du irgendwann einmal dann genüßlich gegen mich verwenden kannst. Ich glaube an das Veränderungspotential des Menschen, hin zum Guten. Daß der Mensch lernen kann. Und daran, daß eine Annäherung an ein Thema nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftspolitisch, soziologisch oder historisch möglich ist. Allerdings mußte ich feststellen, daß Juristen idR nicht „outside the box“ und auch nicht ganzheitlich denken können. Ich glaube an das Potential dieser Autorin und an das Potential ihrer Artikel. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 23:05, 10. Nov. 2019 (CET)
- @Brodkey65: Nein, ganz und gar nicht. Ich nehme Dich ernst und schätze Deine Artikelarbeit auch sehr! Ich glaube nur, dass Du bzgl. des Veränderungspotentials von Menschen etwas zu optimistisch bist; was aber sicher zu Deinen positiven Eigenschaften gehört. Du verweist auch völlig zu Recht darauf, dass man sich einem Thema nicht nur (vielleicht nicht einmal vorrangig) juristisch, sondern insbesondere auch gesellschaftspolitisch, soziologisch, historisch etc. annähern kann. Das darf per WP:WWNI aber nicht in Form eines Essays geschehen. Darauf wurde die Autorin nicht nur von uns wiederholt hingewiesen - sie versperrt sich hingegen jedem Verbesserungsvorschlag und setzt sich stur über alle Regeln und Entscheidungen hinweg. Dieser letztgenannte Aspekt ist, was uns so verärgert hat und was auch in mir den Gedanken aufkommen ließ, es handele sich um eine woman on a mission bzw. Troll. Potential mag die Autorin und mögen ihre Artikel haben - sie verhindert aber proaktiv dessen Entfaltung. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 08:13, 11. Nov. 2019 (CET)
- @Domitius Ulpianus: Mir ist bewußt, daß Du mich nicht ernst nimmst und auch nicht wertschätzst. Ich verrate Dir aber mal etwas, was Du irgendwann einmal dann genüßlich gegen mich verwenden kannst. Ich glaube an das Veränderungspotential des Menschen, hin zum Guten. Daß der Mensch lernen kann. Und daran, daß eine Annäherung an ein Thema nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftspolitisch, soziologisch oder historisch möglich ist. Allerdings mußte ich feststellen, daß Juristen idR nicht „outside the box“ und auch nicht ganzheitlich denken können. Ich glaube an das Potential dieser Autorin und an das Potential ihrer Artikel. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 23:05, 10. Nov. 2019 (CET)
- hier --Opihuck 22:11, 10. Nov. 2019 (CET) Info: Siehe
Die Autorin stammt aus den Frauen- und Diversityprojekten, hat dazu auch entsprechend publiziert (siehe diese Version ihrer Benutzerseite nach mehreren Umbenennungen) und fühlt sich derzeit leider an gar keine Regeln oder Ansprachen mehr gebunden. Ich kann nicht nachvollziehen, warum sie dermaßen auf Konflikt hin arbeitet. Sehr bedauerlich, aber man wird das beobachten müssen. Mir fehlt leider die Zeit, um mich um diesen Ärger angemessen kümmern zu können. :( --Aschmidt (Diskussion) 22:43, 10. Nov. 2019 (CET)
- Danke für die Info. - Ich werde auch mal ein Auge darauf werfen. Die Regeln und Maßstäbe hier dürfen nicht der Beliebigkeit weichen, nur weil sich jemand auf einer Mission befindet. Der Maßstab vieler rechtswissenschaftlicher Artikel ist eh schon sehr niedrig angesetzt, und es gibt nicht wenige, die sich in Wikipedia über solcherlei Sachverhalte informieren. Auch die allgemeine Trendwende, hier gesinnungsbezogene Inhalte in Artikel einfließen zu lassen, betrachte ich mit großer Sorge. --Chz (Diskussion) 22:58, 10. Nov. 2019 (CET)
- +1. Ich habe den Eindruck, dass es jemand geben dürfte, der der Autorin den Rücken stärkt. Sie erstellt massenhaft Übersetzungen, was von der neuerdings WMF massiv gefördert wird, und sie sucht geradezu den Konflikt mit anderen Benutzern, die rein sachbezogen argumentieren, sowie mit Admins. Das ist sehr bedenklich und sollte ggf. einmal sehr grundsätzlich angegangen werden. Ich vermute, ihre Artikel wurden bisher kaum geprüft. Dem sollte Einhalt geboten werden. Wie schon gesagt, kann ich mich dessen nicht mit der notwendigen Energie annehmen.--Aschmidt (Diskussion) 23:27, 10. Nov. 2019 (CET)
- Um das Verfolgen und Vertreiben der Autorin kümmert sich ja schon eine hochtaktige, täglich wechselnde, mutige Zahlenfolge. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 23:30, 10. Nov. 2019 (CET)
- Keiner spricht hier von Verfolgen und Vertreiben und ich finde, dass man seine Signatur nutzen sollte, wenn man sich hier beteiligt. Von daher ist die Aktion mit der IP auch schlechter Stil. - Andererseits zeigt mir das Verhalten der Autorin in der Summe betrachtet, dass sie sich offensichtlich etwas verrannt hat. --Chz (Diskussion) 23:39, 10. Nov. 2019 (CET)
- +1. Und zwar deutlich. – Bonne nuit.--Aschmidt (Diskussion) 23:43, 10. Nov. 2019 (CET)
- Es geht nicht um Verfolgen und Vertreiben, sondern um Qualitätskontrolle. Earlyspatz haut hier ohne Rücksicht auf Verluste einen schlecht übersetzten und halbgaren Artikel nach dem anderen raus. Dass diese Artikel in der QS landen oder einen LA fangen, liegt in der Natur der Sache. Würde sie die Ratschläge mal beherzigen, hätte sie dieses Problem nicht --91.66.218.45 23:55, 10. Nov. 2019 (CET)
- Red' Dich net raus. Bringt eh nix. Deine Beitragsliste spricht Bände. Wäre ich Admin, Deine IP wäre schon längst dicht. MfG,--Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 00:15, 11. Nov. 2019 (CET)
- Bist Du aber aus gutem Grund nicht --91.66.218.45 00:20, 11. Nov. 2019 (CET)
- Aus guten Grund? Was maßt Du Zahlenfolge Dir eigentlich an? Aber schön zu wissen, daß Du net den Mut hast, für Deine Verfolgungen deinen Hauptaccount zu nutzen. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 00:28, 11. Nov. 2019 (CET)
- Bist Du aber aus gutem Grund nicht --91.66.218.45 00:20, 11. Nov. 2019 (CET)
- Red' Dich net raus. Bringt eh nix. Deine Beitragsliste spricht Bände. Wäre ich Admin, Deine IP wäre schon längst dicht. MfG,--Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 00:15, 11. Nov. 2019 (CET)
- Keiner spricht hier von Verfolgen und Vertreiben und ich finde, dass man seine Signatur nutzen sollte, wenn man sich hier beteiligt. Von daher ist die Aktion mit der IP auch schlechter Stil. - Andererseits zeigt mir das Verhalten der Autorin in der Summe betrachtet, dass sie sich offensichtlich etwas verrannt hat. --Chz (Diskussion) 23:39, 10. Nov. 2019 (CET)
- Um das Verfolgen und Vertreiben der Autorin kümmert sich ja schon eine hochtaktige, täglich wechselnde, mutige Zahlenfolge. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 23:30, 10. Nov. 2019 (CET)
- +1. Ich habe den Eindruck, dass es jemand geben dürfte, der der Autorin den Rücken stärkt. Sie erstellt massenhaft Übersetzungen, was von der neuerdings WMF massiv gefördert wird, und sie sucht geradezu den Konflikt mit anderen Benutzern, die rein sachbezogen argumentieren, sowie mit Admins. Das ist sehr bedenklich und sollte ggf. einmal sehr grundsätzlich angegangen werden. Ich vermute, ihre Artikel wurden bisher kaum geprüft. Dem sollte Einhalt geboten werden. Wie schon gesagt, kann ich mich dessen nicht mit der notwendigen Energie annehmen.--Aschmidt (Diskussion) 23:27, 10. Nov. 2019 (CET)
Was soll das, Brodkey? Selbst wenn Chz die IP wäre, was ändert das daran, dass es ein gutes Recht eines jeden ist, einen LA zu stellen? Wenn jemand wie Sparrow massenweise unausgegorene Artikel in die Welt setzt, darf er sich nicht wundern, wenn das kritisiert wird. Die passende Balance zu finden zwischen Sachkritik und Respekt vor der Person fällt um so schwerer, wenn man es mit einer Missionarin zu tun hat, die das, was wir alle immer haben sollten: nämlich den Blick auf die Vernunft, nicht hat. Mit solchen Menschen ist produktive Artikelarbeit nicht möglich. Sie leben in einem permanenten Fanatismus, schlagen um sich, wenn man ihnen nicht folgt, und haben den Blick für Mäßigung und Ausgewogenheit verloren. Die Geschichte erinnert mich irgendwie an ErwinLindemann. Was macht der eigentlich? --Opihuck 09:04, 11. Nov. 2019 (CET)
- @Opihuck: Genau an den hat mich das Ganze auch erinnert. Erwin werden wir hier jedenfalls in dieser Form nicht mehr sehen: Nachdem er es nach Ablauf seiner letzten Sperre gleich wieder übertrieben hat, wurde er - auch ohne das bis dato in Vorbereitung befindliche BSV - endgültig aus diesem Projekt verabschiedet. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 09:14, 11. Nov. 2019 (CET)
- Ich sage jetzt mal nicht laut, was mir da vorzuliegen scheint. --Opihuck 09:40, 11. Nov. 2019 (CET)
- Sie baut sich frühzeitig ein klares offensichtlich gendergerechtes Feindbild auf, damit sie eine Rechtfertigung für den Mangel an Kooperation hat. --Chz (Diskussion) 10:13, 11. Nov. 2019 (CET)
- Ich sage jetzt mal nicht laut, was mir da vorzuliegen scheint. --Opihuck 09:40, 11. Nov. 2019 (CET)
Nur zur Klarstellung, ich bin diese IP nicht. --Chz (Diskussion) 10:09, 11. Nov. 2019 (CET)
- Hat auch Niemand vermutet. Nun ja, daß die Granden des Portals:Recht zum Feindbild werden, dazu gehört bei deren konzertierten Auftreten nicht viel. MfG,--Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 10:39, 11. Nov. 2019 (CET)
- Da ich meinen Account seit vielen Jahren ausschließlich angemeldet nutze, ginge ein Anwurf an mich ins Leere. Hatte die letzten Tage zudem beruflich und privat Interessantes in Dresden zu tun. Eine IP soll sich preisgeben und auf den Zug eines hidden discussion level aufspringen. Wozu? Ich möchte an dieser Stelle (schon wieder!) daran erinnern, dass es bei diesem Projekt in der Sache allein um die Erstellung einer Enzyklopädie geht und um nichts anderes. Den Begriff brauchen wir nicht alle 10 Jahre zu definieren. Das Portal Recht kümmert sich um die Erstellung und Qualitätssicherung von juristischen Artikeln. Wollen wir mal die Historiker und die Mediziner und Philosophen fragen, worum es ihnen geht? Da ich den Historikern nahezu täglich über die Schultern schaue, wage ich die Aussage, dass es ihnen darum geht, die Erstellung und Qualitätssicherung von Geschichtsartikeln zu gewährleisten. So einfach ist das. --Stephan Klage (Diskussion) 13:52, 11. Nov. 2019 (CET)
Der Artikel ist wieder im ANR der Benutzerin und diese wurde ermahnt. Da dies schon der dritte offene Abschnitt zu diesem Thema ist, setze ich auch hier mal auf:
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:03, 13. Nov. 2019 (CET)
Rechtsverwirrung mit Weiterleitungen von "Objektives Recht"
Guten Tag, bei einigen Artikeln werden mit den Begriffichkeiten objektives Recht versus subjektives Recht verwirrende Darstellungen abgegeben. Es wird teilweise durch die Wortstellung suggeriert, dass objektives Recht der nach Objektivität tatsächliche Rechtsstand wäre und subjektives Recht eine Sache der Subjektivität im Sinne von „dasjenige Verhältnis eines Subjekts zu seiner Umwelt, das nicht objektiv ist“. Es wird zusätzlich verwirrend weil Objektives Recht nur eine Weiterleitung ist, die auf den Artikel Recht verweist, was diese Weiterleitung in den Artikeln eigentlich überflüssig macht. (Im Fließtext des Artikels Recht finden sich wiederum ein Link auf Objektives Recht, was den Leser nicht weiter bringt (:-o) Daher hier die Bitte die ANR-Linksliste zu dieser Weiterleitung durchzugehen und unnötige/verfälschende/WP:NPOV Stellen zu entfernen. Grüße --Tom (Diskussion) 17:17, 26. Okt. 2019 (CEST)
- Hallo Tom, da kann ich Dir nicht gut folgen. Aufgehängt am Begriffspaar, ist die Zuordnung korrekt vorgenommen. Verbessern kann man stets alles und die Artikel der Linkliste sind natürlich im Einzelnen darauf zu überprüfen, inwiefern die beiden Begrifflichkeiten dort ggf. irritieren. Habe ich bisher nicht gemacht, daher reine Hypothese. Aber zur Aufnahme Deiner axiomatischen Kritik: Objektives Recht ist die Rechtsordnung selbst. Dazu gehören Normen des gesamten Gewaltenteilungsapparates, vornehmlich natürlich der Legislative. Objektives Recht in Recht aufgehen zu lassen ist nicht falsch. Daher ist auch ein Redirect vertretbar. Ein eigener Kurzartikel Objektives Recht könnte der besseren Orientierung für Laien dienen, dies zugestanden und von meiner Seite daher gern zur Diskussion gestellt. Deine Interpretation des Begriffs Subjektives Recht als „dasjenige Verhältnis eines Subjekts zu seiner Umwelt, das nicht objektiv ist“, irritiert sehr, zumal Du Dich distanzierend auf eine Suggestion der Auslegung zurückziehst. Nein, das ist fehlinterpretiert und wird auch nicht suggeriert. Subjektives Recht ist, recht treffend im Lemma auch dargelegt, die verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen. Das sind Ansprüche, die im objektiven Recht selbst verbrieft sind/werden. Die anderen Artikel klicke ich bei Gelegenheit mal an. VG --Stephan Klage (Diskussion) 17:50, 26. Okt. 2019 (CEST)
- Danke Dir Stephan Klage. Ja klick Dich mal durch ... beim Lesen der Formulierungen wird es ggf. klarer. BTW Objektives Recht (als Arikel) hatten wir schon ... bis 2016 die Weiterleitung kam. Grüße --Tom (Diskussion) 17:57, 26. Okt. 2019 (CEST)
- Hab schon einen von Dir zurecht kritisierten Fall gefunden. Agrarrecht. Der Artikel steht auf nicht einmal tönernen Beinen. Und der Hinweis dort -> objektives Recht ist nicht falsch aber unsinnig in der Darstellung. Gemeint kann dort nur sein: Öffentliches Recht als Hoheitsrecht. Das ändere ich beispielsweise mal. Gruß retour. --Stephan Klage (Diskussion) 18:03, 26. Okt. 2019 (CEST) _______Nö, schicke ich gleich in die QS --Stephan Klage (Diskussion) 18:13, 26. Okt. 2019 (CEST)
- @Stephan Klage: Zu einem der vorgenannten Artikel sehe ich gerade, dass der Duden zur Definiton von Rechtsnormen herangezogen wird. Es würde mich schon interessieren, ob es dazu kompetentere Fachliteratur gibt. Grüße --Tom (Diskussion) 23:29, 26. Okt. 2019 (CEST)
- Heutzutage wird zu viel gegoogelt. Es gibt hinreichend Fachliteratur, macht den meisten nur zu viel Mühe. --Stephan Klage (Diskussion) 01:29, 27. Okt. 2019 (CEST)
Rechtsbegriff Nordisches Modell für Prostitution
Laut Auskunft von Brodkey65 handelt es sich hierbei um einen feststehenden Rechtsbegriff. Mir ist das nur als Umschreibung, nicht als Eigenbegriff bekannt - es betrifft aber auch nicht meinen Kern-Interessenbereich. Weiß jemand da genaueres? --Domitius Ulpianus (Diskussion) 20:42, 10. Nov. 2019 (CET)
- Diese Artikel werden alle nach demselben Muster gestrickt. Ein Assoziationsblaster par excellence. Die Situation in Deutschland in dem Artikel hat keinen Zusammenhang zum eingeführten Begriff. Der Abschnitt internationale Übernahme betrifft nur skandinavische Staaten. Usw. usw. - Die Verfasserin scheint ein persönliches Interesse daran zu haben, möglichst viele Lemmata in dem Bereich des Sexualstrafrechts zu etablieren, ohne dabei auch nur irgendeine systematische Linie zu verfolgen. Klappt das nicht wird gereizt reagiert. Es ist echt schwierig vor diesem Hintergrund eine konstruktive Basis der Zusammenarbeit zu etablieren. --Chz (Diskussion) 20:54, 10. Nov. 2019 (CET)
- Die sog. Kvinnofrid-Gesetzgebung in Schweden (2008 oder 2009, müßt ich jetzt genau nachschauen), und ihre Übernahme in Norwegen, läuft in der dt.sprachigen Rechts- und Gesetzesdiskussion unter dem Begriff „Nordisches Modell“. Das ist vllt. noch kein echter Rechtsbegriff, aber ein feststehender Begriff in diesem Themenfeld. Mithin keine WP:TF. Aus Zeitgründen, jetzt nicht mehr dazu. Sorry. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 20:56, 10. Nov. 2019 (CET)
- Also ich hab dazu bei meiner Recherche nichts gefunden, lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren. --Chz (Diskussion) 21:05, 10. Nov. 2019 (CET)
- Am ehesten geläufig ist mir noch der Begriff „Sexkauf“. Eine Bekannte von mir hat in diesem Themenbereich promoviert. Die sehe ich kommende Woche und werde sie einmal darauf ansprechen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:13, 10. Nov. 2019 (CET)
- (BK) Na ja, ist wohl eher übertrieben, was du da schreibst. "Nordisches Modell" ist teilweise als Begriff im Steuerrecht (Unternehmensbesteuerung) bekannt (wenige Treffer in den Datenbanken). Fügt man bei der Datenbanksuche noch "Prostitution" hinzu, gibt es bei JURIS 2 Treffer (2 EU-Drucksachen) und bei beck online keinen Treffer. In der Bundestagsdatenbank ebenfalls keine Treffer. --Opihuck 21:15, 10. Nov. 2019 (CET)
- Es gibt noch eine Bedeutung: Die schwedische Version des Sozialstaats bzw. der sozialen Sicherung. Dazu gibt es mehrere Treffer im Hebis Discovery Service.--Aschmidt (Diskussion) 23:02, 10. Nov. 2019 (CET)
- Also ich hab dazu bei meiner Recherche nichts gefunden, lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren. --Chz (Diskussion) 21:05, 10. Nov. 2019 (CET)
- Die sog. Kvinnofrid-Gesetzgebung in Schweden (2008 oder 2009, müßt ich jetzt genau nachschauen), und ihre Übernahme in Norwegen, läuft in der dt.sprachigen Rechts- und Gesetzesdiskussion unter dem Begriff „Nordisches Modell“. Das ist vllt. noch kein echter Rechtsbegriff, aber ein feststehender Begriff in diesem Themenfeld. Mithin keine WP:TF. Aus Zeitgründen, jetzt nicht mehr dazu. Sorry. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 20:56, 10. Nov. 2019 (CET)
Opihuck 14:55, 22. Nov. 2019 (CET)
Info: LD abgearbeitet, daher hier erledigt. --- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 14:55, 22. Nov. 2019 (CET)
zk bitte um stellungnahme --W!B: (Diskussion) 23:26, 14. Nov. 2019 (CET)
- Habe meine Meinung in der LD dazu dargestellt. --Chz (Diskussion) 23:34, 14. Nov. 2019 (CET)
Bleibt nach Löschentscheidung. --Chz (Diskussion) 11:09, 22. Nov. 2019 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 11:09, 22. Nov. 2019 (CET)
Marktgängigkeit
Hallo, bei der Übersetzung von "Merchantability" (wird auf "Implied warranty" weitergeleitet) bin ich auf Verkehrsfähigkeit und Marktgängigkeit gestossen. Für Marktgängigkeit gibt es einen Menge Wiki-Suchergebnisse[1], aber keinen Artikel oder Weiterleitung. Ist das synonym zu Verkehrsfähigkeit? Wenn nein, was ist es? VG --Xf01213 (Diskussion) 13:26, 23. Nov. 2019 (CET)
- Verkehrsfähigkeit ist ein rechtlicher Status und bezeichnet bei Sachen die Möglichkeit, Gegenstand des Rechtsverkehrs zu werden, also zum Beispiel Eigentum an ihnen erwerben zu können, diese veräußern zu können usw. Verkehrsfähigkeit ist bei Sachen der Regelfall. Nicht verkehrsfähig sind z. B. Leichen und die zu Bestattungszwecken dienenden Sachen wie Kirchengeräte, Friedhof usw. Die der öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung unterliegenden Sachen (z. B. Straßen) sind ebenso nur eingeschränkt verkehrsfähig.
- Marktgängigkeit ist demgegenüber kein rechtlicher, sondern eher ein wirtschaftswissenschaftlicher Begriff. Er dürfte (bin da kein Experte) eher die Eigenschaft einer Sache beschreiben, nachgefragt, also gekauft zu werden. Hat also eher etwas mit Angebot und Nachfrage zu tun. Letztlich wird die Marktgängigkeit am Wert (Preis) deutlich. Was keiner haben will, hat keinen Preis und ist damit auch nicht marktgängig. --Opihuck 13:50, 23. Nov. 2019 (CET)
- Danke für die verständliche Erläuterung.--Xf01213 (Diskussion) 21:09, 24. Nov. 2019 (CET)
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Bitte einmal drüber schauen, ob die Aussagen zur Rechtslage so korrekt sind. --94.219.15.122 00:05, 25. Nov. 2019 (CET)
- Ich habe dort auf der Disk ein paar Kritikpunkte aufgeschrieben, die mir ins spontan ins Auge gefallen sind. Vielleicht könnten sich die Portalsmitarbeiter (ich gehöre nicht dazu) das mal ansehen und ergänzende oder weitergehende Gedanken dazu äußern. Ich sehe darüber hinaus grundsätzlich ein gewisses Problem bei der juristischen Einordnung eines relativ neuen, tagesaktuellen, politisch aufgeladenen Begriffs (Stichwort: Definition). Das Thema war auch ganz kürzlich erst auf dem Tableau hier. --Dasmöschteisch (Diskussion) 17:57, 25. Nov. 2019 (CET)
- Die Ausführungen zur Gesetzeslage sind in der Tat laienhaft. Wenn Artikel 5 GG ins Zentrum gerückt wird dann doch eher so:
- „Grundsätzlich hat nach Art. 5 Abs. 1 GG jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern und frei zu verbreiten. Das freie Recht, seine Meinung zu äußern, unterliegt allerdings rechtlichen Schranken dort, wo allgemeine Gesetze (so insbesondere Strafgesetze) und Bestimmungen zum Ehr- und Jugendschutz nach Art. 5 Abs. 2 GG entgegenstehen. Zwar erfüllen Hasskommentare in Deutschland selbst keinen eigenen Straftatbestand, gleichwohl kann Strafbarkeit indiziert sein. In Betracht kommen die Tatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Nötigung, Bedrohung oder öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, in letzter Konsequenz auch Volksverhetzung.“
- Was noch alles in Betracht kommt, habe ich nicht geprüft - mir ging es allein um einen logischen Aufbau des vorhandenen Materials. Quellen zur Stützung gäbe es im Übermaß. Gruß in die Runde --Stephan Klage (Diskussion) 20:31, 25. Nov. 2019 (CET)
- +1 Das dachte ich auch, als ich das las. --Opihuck 21:13, 25. Nov. 2019 (CET)
- Die Ausführungen zur Gesetzeslage sind in der Tat laienhaft. Wenn Artikel 5 GG ins Zentrum gerückt wird dann doch eher so:
- +1 Das liest sich sehr gut. So könnte man das auf jeden Fall sofort einbauen. Artikel 5 GG in Zentrum kann man m.E. machen, das entspricht zumindest dem bisherigen öffentlichen Diskurs. Erweitern kann man das später immer noch, wobei ich zunächst die aktuell laufenden Beschwerdeverfahren zu Künast und Co abwarten würde, wie das dort rechtlich eingeordnet wird. --188.107.206.0 02:51, 26. Nov. 2019 (CET)
- Völlig korrekt. Die Abwägung erfolgt dahingehend, ob die inkriminierte Äußerung dann von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, und nicht umgekehrt. Man sollte sich beim Schutzgut am normativen Ehrbegriff orientieren, und damit sind die entsprechenden Strafrechtsnormen der §§ 185 - 200 StGB einschlägig. Der Begriff Hasskommentar gibt rechtlich gesehen aber nichts her. Denn der § 185 StGB beispielsweise orientiert sich bei der in Frage kommenden Tathandlung an der objektiv zugänglichen Äußerung, und fragt, ob diese dem Inhalt nach eine Missachtung oder Nichtachtung des jeweiligen ethischen, sozialen oder moralischen Wert (normativer Ehrbegriff) des Adressaten beinhaltet. Deswegen ist Hasskommentar letztlich nur eine Umschreibung. Die einzige Strafrechtsnorm, die den Begriff Hass verwendet ist im Übrigen § 130 StGB. Hier steht aber die Zielerreichung der in Frage kommenden Schriften im Vordergrund, und das Schutzgut ist mehr allgemeiner Natur (nach noch h.M. öffentliche Sicherheit / öffentlicher Friede), obwohl streitig. Ich halte auch den Begriff Hasskriminalität im Artikel für fehlerhaft, aber mittlerweile scheint sich die Gesetzgebung ja von jeglicher Systematik zu trennen. Hier scheint sich Rechtsfortbildung durch den anglo-amerikanischen Raum mittlerweile einzuschleichen. -- Daneben sollte man auch nicht unberücksichtigt lassen, dass auch zivilrechtliche Ansprüche zum Schutze der persönlichen Ehre bestehen. --Chz (Diskussion) 13:23, 26. Nov. 2019 (CET)
- Letztenendes würde ich sogar soweit gehen und sagen, Hasskommentar ist kein Rechtsthema. Rechtliche Ausführungen sollten sich auf einen Verweis auf Beleidigung etc. beschränken. Und sowas hier Die individuelle Bewertung, ob der Tatbestand erfüllt ist, erfolgt auf Basis der Gesetzeslage (Art. 5 Grundgesetz) zur Meinungsfreiheit in Deutschland. Tätern, die solche strafbaren Inhalte im Netz verbreiten, drohen bis zu fünf Jahre Haft. sollte gelöscht werden. --Chz (Diskussion) 13:30, 26. Nov. 2019 (CET)
- Das sieht für mich nach Konsens aus. @Stephan Klage: Magst Du Deine Version selber in den Artikel einbauen als Ersatz für die aktuellen Ausführungen zur Rechtslage dort? --178.0.194.45 17:13, 28. Nov. 2019 (CET)
- Ok, habe es übertragen und etwas gestützt. Ich beobachte derartige Artikel aber nicht, da er kein Rechtsartikel ist. Gerne selbst noch präzisieren und vertiefen. --Stephan Klage (Diskussion) 00:08, 29. Nov. 2019 (CET)
- Worin genau besteht denn der Konsens? --Chz (Diskussion) 16:34, 29. Nov. 2019 (CET)
- Stephans Vorschlag rein, der von Dir beanstandete Absatz raus - fertig. Besser als vorher ist das allemal. Wenn Du noch eine Idee hast, wie man das weiter verbessern kann, kannst Du den Artikel jederzeit entsprechend editieren. Ganz ohne Hinweis zur Rechtslage wäre allerdings nur dann sinnvoll, wenn man den Artikel insgesamt überarbeitet, um dem Leser anderweitig eine angemessene Einordnung des Artikelgegenstandes zu ermöglichen. Da es aktuell jedoch eine lebhafte Auseinandersetzung zu diesem neuen Begriff in der Öffentlichkeit gibt, kann man derzeit ohnehin nur eine vorläufige Einordnung treffen. Aus meiner Sicht ist das, so wie jetzt, eine vertretbare Übergangslösung, bis nach Abschluß der laufenden Verfahren zu prominenten Fällen mehr Klarheit geschaffen wurde. Vielleicht kann man dann auch das Verhältnis des Haßkommentars zur Haßrede bestimmen, was hierzupedia bislang noch nicht gelungen ist. --84.58.126.145 00:22, 1. Dez. 2019 (CET)
- Na okay. OT hoffe ich, dass der Unsinn nicht allzuweit Einzug in die Strafgerichtsbarkeit findet. --Chz (Diskussion) 10:40, 1. Dez. 2019 (CET)
- Ma gucken, wie stark das Prinzip hate crime oder auch bias crime unsere Gerichte schon infiziert hat. Mir wäre es auch lieber, wenn man hierbei in den bestehenden Kategorien bleibt und den Kram sauber einordnet, kann aber schwer vorhersehen, wohin das noch führt. Da es sich um ein Massenphänomen handelt, sehe ich wenig Raum für Motivforschung bei Einzelpersonen innerhalb dieses Segmentes. Da wird man schauen müssen, ob man (wie bislang üblich) pauschalisiert oder ob man Haß bzw. Vorurteil als Tatmerkmal festlegt, was dann jeweils nachzuweisen wäre. Mir wäre es lieber, der Begriff würde nicht übernommen von den Gerichten. Jetzt darüber nachzudenken, nutzt allerdings nicht viel. Wir werden abwarten müssen, wie sich das entwickelt. Ich vermute, das Thema landet so oder so irgendwann demnächst vor dem BGH, der Sachverhalte bekanntlich gerne bis ins Kleinste seziert und auf bestehendes Recht zurück führt. Dann hätten wir eine brauchbare Grundlage für eine saubere Einordnung des Themas. Wenn es gut läuft, bleibt "Haßkommentar" ein knalliges Schlagwort der Boulevardpresse und wird nicht zu einem neumodischen Fachterminus erhoben. --178.6.174.98 17:21, 1. Dez. 2019 (CET)
- Na okay. OT hoffe ich, dass der Unsinn nicht allzuweit Einzug in die Strafgerichtsbarkeit findet. --Chz (Diskussion) 10:40, 1. Dez. 2019 (CET)
Ich denke damit ist das Thema erstmal erledigt, zumal Hasskommentar kein wirklich etablierter Rechtsbegriff ist. --Chz (Diskussion) 16:23, 3. Dez. 2019 (CET)
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Relevanzdiskussion bzgl. Rechtsnormen
Relevanzdiskussion --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:14, 14. Nov. 2019 (CET)
Info: Aktuelle, das Portal betreffende- z. K. genommen. --Opihuck 07:45, 15. Nov. 2019 (CET)
- Ah, gut, dass diese Frage mal zur Disposition gestellt wird. --Stephan Klage (Diskussion) 09:09, 15. Nov. 2019 (CET)
"Die Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahren"
Ich habe den Aufsatz von Alexander Würdinger: Die Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahren, HRRS 2016, 29 in die drei Artikel Klageerzwingungsverfahren, Ermittlungserzwingungsverfahren und Anspruch auf Strafverfolgung Dritter jeweils unter "Literatur" eingefügt. An allen drei Stellen wurde diese Einfügung revertiert. An dem Aufsatz ist mir vor allem aufgefallen, dass er in den ersten Fußnoten als Quelle jeweils diese drei Wikipedia-Artikel angibt, was, glaube ich, in der Wissenschaft durchaus unüblich ist. Warum erfolgten die drei Revertierungen, was waren die Erwägungen dafür? Hat der Aufsatz sich durch die Angabe der drei Wikipedia-Artikel selbst wissenschaftlich disqualifiziert?--91.35.31.27 10:55, 9. Dez. 2019 (CET)
- Aus Sicht der Redaktion Recht der deutschsprachigen Wikipedia sind die in dem Aufsatz vertretenen wissenschaftlichen Ansichten nicht relevant genug, um in den genannten Wikipedia-Artikeln Erwähnung zu finden. Der Autor hat in der Vergangenheit versucht, seine wissenschaftliche Meinung prominent in der deutschsprachigen Wikipedia zu platzieren. Wegen wiederholter Regelverstöße wurde sein Benutzerkonto mittlerweile gesperrt. --Gnom (Diskussion) 11:35, 9. Dez. 2019 (CET)
- Danke für die Erklärung. Aber muss man nicht Autor und Aufsatz auseinanderhalten?--91.35.31.27 11:57, 9. Dez. 2019 (CET)
- Tun wir. Der Aufsatz ist eine extreme Mindermeinung, das können die hier mitarbeitenden Juristen recht gut einschätzen. Aber da der Autor das nicht einsehen will und mit ständigen Wiedereinfügungen nervt, ist sein wikipedia-Account dauerhaft gesperrt. -- 217.70.160.66 12:02, 9. Dez. 2019 (CET)
- → Diskussion:Klageerzwingungsverfahren#Würdinger-Aufsatz_im_Literatur-Abschnitt --Bubo 容 12:05, 9. Dez. 2019 (CET)
- Kennt die 91.35er-IP sicher. Aus der Range kam bereits im Oktober eine ErwinLindemann-Reinkarnation, vgl. Diskussion:Ermittlungserzwingungsverfahren. -- .Tobnu 12:16, 9. Dez. 2019 (CET)
- Danke für die Auskünfte. Ich wollte einfach nur wissen, was da los ist.--91.35.31.27 12:58, 9. Dez. 2019 (CET)
- Kennt die 91.35er-IP sicher. Aus der Range kam bereits im Oktober eine ErwinLindemann-Reinkarnation, vgl. Diskussion:Ermittlungserzwingungsverfahren. -- .Tobnu 12:16, 9. Dez. 2019 (CET)
- Danke für die Erklärung. Aber muss man nicht Autor und Aufsatz auseinanderhalten?--91.35.31.27 11:57, 9. Dez. 2019 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Bubo 容 13:01, 9. Dez. 2019 (CET)
Relevanzkriterien zu lebenden Personen
Ist vielleicht OT, aber trotzdem: Nach der Diskussion Thema Relevanzkriterien für lebende Personen weise ich daraufhin, dass ein Meinungsbild im Entwurfsstadium ist, für das ich gerne noch Unterstützer und Personen werben möchte, die sich inhaltlich beteiligen möchten. Vielen Dank und Grüße --Chz (Diskussion) 12:51, 23. Nov. 2019 (CET)
Bushaltestellen an einer Autobahn–Rechtliche Grundlage?
Liebe Redaktion Recht, ich habe zwei Artikel über die Berliner Buslinien 65 und 84 angelegt. Deren Besonderheit war, dass sie Haltestellen an den Autobahnen A 100 und A 103 hatten, die von den Linienbussen angefahren wurden. Halten an Autobahnen ist aber nach § 18 Abs. 8 StVO verboten. Im § 20 StVO werden Autobahnen nicht erwähnt. Weiss jemand, ob es da vielleicht eine Ausnahmengenehmigung nach §46 StVO für die BVG gab, hat jemand von Euch Zugang zu juristischen Datenbanken und kann dort recherchieren? Dank im Voraus. -Big Virgil (Diskussion) 12:53, 21. Nov. 2019 (CET)
- Hmm. Gute Frage. Ich kenne die Problematik noch aus meiner Jugend. Bin oft mit dem 65er auf der Stadtautobahn und mit dem 84er auf der Westtangente gefahren. Das Rausfahren aus der Haltestellenbucht war für die Fahrer immer eine Herausforderung. Ich saß im Doppeldecker beider Busse immer oben; da war die Überlebenschance größer :-). Ich glaube, auf beiden Autobahnen war zwar die Geschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt, sodass die Situation keine andere war wie auf einer gewöhnlichen Landstraße, auf der 100 km/h erlaubt sind (da gibt es ja auch Haltestellen, ohne dass sich jemand Sorgen um das Wiedereinfädeln des Busses in den fließenden Verkehr macht). Aber: Berliner und Geschwindigkeitslimits - das waren schon immer zwei falsche Freunde; früher wurde da zuweilen über die Autobahn gekachelt, dass einem Hören und Sehen verging. Um nun aber deine Frage zu beantworten: Ich habe adhoc nichts in der StVO, in einem großen Kommentar zur StVO und in der JURIS-Datenbank gefunden. Halten und Parken auf der Autobahn ist immerhin - entgegen § 18 Abs. 8 StVO - nicht ausnahmslos verboten, z. B. nicht auf den Autobahnraststätten. Die Busbucht war übrigens nach meiner Erinnerung auch kein Seitenstreifen i. S. v. § 18 Abs. 8 StVO, sondern eben eine Busbucht, die von der durchgehenden Fahrbahn durch unterbrochene Linien getrennt war. Was ich gefunden habe, ist ein netter Artikel, der die Situation von damals beschreibt, den du aber wahrscheinlich schon kennst. Tut mir leid, ansonsten muss ich leider passen. Keine Ahnung, wie das rechtlich geregelt war. --Opihuck 21:17, 21. Nov. 2019 (CET)
- Ich habe gerade keinen juris-zugang oder dergl. griffbereit, finde die Frage aber außerordentlich spannend. Daher auf die Schnelle nur so eine Idee: Autobahnen sind ja Fernstraßen. Ggf. irgendeine Ausnahmebestimmung, Öffnungsklausel oder Berlin-Regelung im BFernStrG?-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 22:25, 21. Nov. 2019 (CET)
- Berlin-Regelung glaube ich nicht, da die Berliner bei der Übernahme von Bundesgesetzen peinlich genau darauf geachtet haben, das Bundesgesetz 1 : 1 ohne jegliche Änderung zu übernehmen. Dass der Bundesgesetzgeber seinerseits Grund hatte, von sich aus bereits eine besondere Regelung für Berliner Autobahnen vorzusehen, glaube ich auch nicht. Es gab keinen sachlichen Grund, aufgrund der besonderen Berliner Verhältnisse die Rechtseinheit zum Bund aufzugeben. Die einzige Besonderheit, die damals (vielleicht auch heute noch) galt, war, dass alle West-Berliner Autobahnen (auch die AVUS ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) innerhalb der geschlossenen Ortschaft lagen. Das heißt: Wenn man auf die Stadtautobahn fuhr, war Berlin nicht "zu Ende" (gelbes Ortsschild mit rotem Balken), sondern man fuhr auf der Autobahn innerorts weiter. Festgestellte erhebliche Geschwindigkeitsverstöße hatten deswegen viel häufiger ein Fahrverbot zur Folge als auf westdeutschen Autobahnen, weil eben die Bußgeldregeln für Innerortslagen galten. Ich glaube, das ist auch heute noch so. --Opihuck 22:40, 21. Nov. 2019 (CET)
- Danke für eure Mühe. Was die Raststätten angeht, so sind die ja von der Autobahnstraße abgegrenzt auf eigenem Gelände. Wenn ich mich richtig erinnere (ich bin seit Jahren nicht mehr Auto gefahren), steht an jeder Raststättenzufahrt dieses Zeichen; dort, wo man wieder auf die Autobahn fährt, kommt dann dies. Also verlässt man die Autobahn, was bei den Bushaltestellen natürlich nicht der Fall war. -Big Virgil (Diskussion) 09:53, 22. Nov. 2019 (CET)
- Man könnte das natürlich auch wegerechtlich über die Widmung regeln. Ein Verkehrszeichen wäre dafür nicht einmal zwingend nötig.-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 15:39, 22. Nov. 2019 (CET)
- Das, Matthias, ist vielleicht der Ansatz für eine Antwort auf die gestellte Frage: Wenn die Straßenverkehrsbehörde an den Haltestellen das Zeichen 224 aufstellt (sah bei Bushaltestellen damals noch etwas anders, nämlich wie auf dem Bild hier links, aus, war aber an den Haltestellen der Stadtautobahn sogar in beleuchteter Form vorhanden), wird die Buszone ja gerade als Ein- und Einstiegszone für Fahrgäste ausgewiesen. Das allgemeine Halteverbot auf Autobahnen gilt dann dort als speziellere Regelung nicht, weil der Widerspruch zwischen den gegenläufigen Regelungen andernfalls nicht auflösbar wäre. Für das, was offiziell angeordnet wird (= Bushaltestelle), bedürfte es zudem keiner Ausnahmegenehmigung (wofür?).
- Man könnte das natürlich auch wegerechtlich über die Widmung regeln. Ein Verkehrszeichen wäre dafür nicht einmal zwingend nötig.-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 15:39, 22. Nov. 2019 (CET)
- Danke für eure Mühe. Was die Raststätten angeht, so sind die ja von der Autobahnstraße abgegrenzt auf eigenem Gelände. Wenn ich mich richtig erinnere (ich bin seit Jahren nicht mehr Auto gefahren), steht an jeder Raststättenzufahrt dieses Zeichen; dort, wo man wieder auf die Autobahn fährt, kommt dann dies. Also verlässt man die Autobahn, was bei den Bushaltestellen natürlich nicht der Fall war. -Big Virgil (Diskussion) 09:53, 22. Nov. 2019 (CET)
- Berlin-Regelung glaube ich nicht, da die Berliner bei der Übernahme von Bundesgesetzen peinlich genau darauf geachtet haben, das Bundesgesetz 1 : 1 ohne jegliche Änderung zu übernehmen. Dass der Bundesgesetzgeber seinerseits Grund hatte, von sich aus bereits eine besondere Regelung für Berliner Autobahnen vorzusehen, glaube ich auch nicht. Es gab keinen sachlichen Grund, aufgrund der besonderen Berliner Verhältnisse die Rechtseinheit zum Bund aufzugeben. Die einzige Besonderheit, die damals (vielleicht auch heute noch) galt, war, dass alle West-Berliner Autobahnen (auch die AVUS ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) innerhalb der geschlossenen Ortschaft lagen. Das heißt: Wenn man auf die Stadtautobahn fuhr, war Berlin nicht "zu Ende" (gelbes Ortsschild mit rotem Balken), sondern man fuhr auf der Autobahn innerorts weiter. Festgestellte erhebliche Geschwindigkeitsverstöße hatten deswegen viel häufiger ein Fahrverbot zur Folge als auf westdeutschen Autobahnen, weil eben die Bußgeldregeln für Innerortslagen galten. Ich glaube, das ist auch heute noch so. --Opihuck 22:40, 21. Nov. 2019 (CET)
- Ich habe gerade keinen juris-zugang oder dergl. griffbereit, finde die Frage aber außerordentlich spannend. Daher auf die Schnelle nur so eine Idee: Autobahnen sind ja Fernstraßen. Ggf. irgendeine Ausnahmebestimmung, Öffnungsklausel oder Berlin-Regelung im BFernStrG?-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 22:25, 21. Nov. 2019 (CET)
- Spannende Frage unter der Geltung des heutigen Rechts wäre allerdings, ob die allgemeinen Verhaltensregeln für Bushaltestellen auch für die Autobahnbushaltestellen gelten:
- § 20 Abs. 1 StVO: nur vorsichtiges Vorbeifahren erlaubt,
- § 20 Abs. 3 StVO: Überholverbot bei Linienbussen, die sich mit Warnblinklicht der Haltestelle nähern,
- § 20 Abs. 4 StVO: Vorbeifahren an mit Warnblinklicht haltenden Linienbussen nur mit Schrittgeschwindigkeit, notfalls muss gewartet werden,
- § 20 Abs. 5 StVO: Ermöglichung des Abfahrens von Haltestellen; notfalls muss gewartet werden.
- Als die Haltestellen auf der Stadtautobahn noch in Betrieb waren, galten die meisten der vorstehenden Regeln allerdings noch nicht. Das Sicherheitsniveau ist im Laufe der Jahre gestiegen; unter der Geltung der heutigen Rechtslage scheint mir eine Wiedereröffnung der Autobahnbushaltestellen kaum noch denkbar. --Opihuck 12:30, 23. Nov. 2019 (CET)
- Wen's interessiert, hier sind noch ein paar Bilder dieser verkehrsrechtlichen Ausnahme: [2], [3], [4], [5]. lg -Big Virgil (Diskussion) 18:14, 30. Nov. 2019 (CET)
- Als die Haltestellen auf der Stadtautobahn noch in Betrieb waren, galten die meisten der vorstehenden Regeln allerdings noch nicht. Das Sicherheitsniveau ist im Laufe der Jahre gestiegen; unter der Geltung der heutigen Rechtslage scheint mir eine Wiedereröffnung der Autobahnbushaltestellen kaum noch denkbar. --Opihuck 12:30, 23. Nov. 2019 (CET)
Hallo!
Ich bin Lehrer für Umweltrecht an der IBB und spezialisiert auf Immissionsschutz- und Abfallrecht.
Mein Ziel ist es, dieser beiden Rechtsgebiete anhand der öffentlich zugänglichen Gesetzestexte, Drucksachen und Gerichtsentscheidungen aktuell, homogen und umfassend zu dokumentieren.
Ich möchte an folgendem Artikel arbeiten: Kreislaufwirtschaftsgesetz
Der Artikel muss überarbeitet werden, weil er mit vielen veralten Informationen überladen ist. Der letzte erhebliche Eintrag ist von 2015.
Die Literatur ist zumeist älter als 2012 und vernachlässigt damit die aktuellen Entwicklung. Der Leser wird umfangreich über Sinn und Zweck der Regelung informiert, obwohl das für die Rechtsanwendung kaum von Bedeutung ist. Diesen Teil würde ich auf das notwendige Maß kürzen.
Die Geschichte berichtet umfangreich über Gesetzesänderungen im Jahre 1996 und kurz über 2012. Diesen Teil würde ich auch auf das notwendige Maß kürzen.
Sonst ist alles OK.
Die Literatur würde ich auf den aktuellen Stand bringen.
Anliegend der Entwurf für den überarbeiteten Artikel.
Über einen Beitrag würde ich mich sehr freuen.
Benutzer:Burkhardt.alexander/Abfallrecht
--Burkhardt.alexander (Diskussion) 20:41, 12. Dez. 2019 (CET)
- Danke für deine Anfrage! Leider bin ich nicht im Thema bewandert, deshalb würde ich inhaltlich an die Kollegen weitergeben. Bitte fühle dich ermutigt, Aktualisierungen einzuarbeiten! Zum Zitattionsstil in Wikipedia siehe WP:LIT. Und natürlich hast du Recht: Es ist viel zu tun…--Aschmidt (Diskussion) 01:09, 14. Dez. 2019 (CET)
- Sehr gute Idee! --Chz (Diskussion) 09:58, 14. Dez. 2019 (CET)
- Das Gesetz fällt in meinen Schwerpunktbereich, und ich schaue mir gerne mal deinen Entwurf an. Kann aber etwas dauern. Ansonsten gilt auch von mir, was Aschmidt schon gesagt hat: Fühle dich ermutigt, Aktualisierungen einzuarbeiten. Artikel können nur besser werden, wenn man an ihnen arbeitet. Viele Grüße --Opihuck 15:07, 14. Dez. 2019 (CET)
Begründung.--Aschmidt (Diskussion) 01:04, 14. Dez. 2019 (CET)
Info: Der Artikel ist nach LD und Verschiebung in den BNR vom Hauptautor gestern nach Verzicht auf zeitgenössische Autoren wieder in den ANR zurückverschoben worden.- Merci Aschmidt. Nachdem ich selbst nicht mehr wusste, was ich gegliedert haben soll, erfolgt noch dieser Nachtrag zur Überprüfung und Bewertung aus der einstigen Löschdiskussion. Über die Einleitung bin ich bisher noch nicht hinausgekommen. --Stephan Klage (Diskussion) 08:38, 14. Dez. 2019 (CET)
Relevanz ehrenamtlicher Richter
Auf die → hier gestellte Frage möchte ich aufmerksam machen. --Bubo 容 19:25, 17. Dez. 2019 (CET)
- Danke. Antwort ist erfolgt. --Chz (Diskussion) 11:59, 18. Dez. 2019 (CET)
- Nach LAZ kam die Frage auf, ob nicht die RK für Richter präzisiert werden sollten. Für eine Beteiligung auf der angegebenen Disk wäre ich dankbar. --Opihuck 18:42, 20. Dez. 2019 (CET)
- Danke euch, ich habe einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. --Opihuck 11:26, 22. Dez. 2019 (CET)
Opihuck 18:54, 3. Jan. 2020 (CET)
Info: Die RK wurden gemäß Vorschlag geändert. --- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 18:54, 3. Jan. 2020 (CET)
Kann die Polizei einen Haftbefehl zurückziehen, wie das in dem Artikel steht? --91.66.205.245 14:51, 21. Dez. 2019 (CET)
- Die Frage lässt sich ohne Kenntnisse des japanischen Strafprozessrechts nicht beantworten. --Opihuck 15:35, 21. Dez. 2019 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Bubo 容 19:57, 5. Jan. 2020 (CET)
Mag sich vielleicht jemand der sich mit der Vorlage auskennt, die verwendeten Vorlagen-Parameter angucken?
https://tools.wmflabs.org/persondata/vorlagen/params?tmpl=§§
Die mit "ok" gekennzeichneten, sind ja okay, aber die darunter scheinen nicht ganz so toll richtig zu sein. Merci! --Wurgl (Diskussion) 09:07, 21. Dez. 2019 (CET)
Rechtsstaat
Hallo,
ich habe versucht, alles im Artikel Rechtsstaat zu konzentrieren. Den Artikel Rechtsstaat (Deutschland), geltendes Verfassungsrecht habe ich nach Rechtsstaat (Deutschland) verschoben, seinen vormaligen Inhalt völlig gelöscht (da waren wir uns einig, dass der Artikel einfach nur schlecht ist). Die drei Artikel Rechtsstaatsbegriff, Formeller und materieller Rechtsstaat und Integrales und summatives Rechtsstaatsverständnis habe ich ihrem Inhalt nach weitestgehend erhalten. Diese drei Artikel befinden sich jetzt neben dem Ausgangsartikel Rechtsstaat in dem neuen Monster-Artikel Rechtsstaat unter einem Dach. Bei Rechtsstaatsbegriff, Formeller und materieller Rechtsstaat und Integrales und summatives Rechtsstaatsverständnis befinden sich nur noch Weiterleitungen auf Rechtsstaat. Ich muss aber dazusagen, dass der neue Artikel Rechtsstaat zwar mordsmäßig ausschaut, er schaut aber auch nur so aus, weil ich in Wahrheit sehr, sehr wenig Arbeit reingesteckt habe. Ich hätte also wirklich Verständnis, wenn es Kritik nur so hageln würde.--Bohnenblust (Diskussion) 15:16, 2. Dez. 2019 (CET)
- Zunächst einmal danke für die Mühe. Ich hatte noch keine Gelegenheit, mir den Artikel inhaltlich anzusehen. In formaler Hinsicht fällt mir auf, dass Rechtsstaat (Deutschland) jetzt auf Rechtsstaat weiterleitet. Gibt es einen bestimmten Grund für diese Weiterleitung? --Domitius Ulpianus (Diskussion) 20:31, 2. Dez. 2019 (CET)
- Auch meinerseits Danke für die Überarbeitung! Muss mich aber ebenfalls entschuldigen, bis ich die Zeit finden werde, mir die Artikel näher anzuschauen. – Ich nehme an, bei dem Redirect handelt sich es sich um eine noch nicht bereinigte Übergangslösung?--Aschmidt (Diskussion) 22:10, 2. Dez. 2019 (CET)
- Rechtsstaat (Deutschland) könnte man eigentlich löschen, wenn es nur eine Weiterleitung ist, weil niemand dieses Klamma-Lemma nutzen wird. Hast du die 100KB Ergänzungen in Rechtsstaat auss den anderen von dir genannten Artikeln kopiert? Dann müsste man neben der WL ggf. die Versionsgeschichten vereinen. --Johannnes89 (Diskussion) 12:16, 4. Dez. 2019 (CET)
- Zwei Fragen, zwei Antworten: (1) Die WL bei Rechtsstaat (Deutschland) hat im wesentlichen den Sinn, die Versionsgeschichte zu erhalten. (2) "Die Versionsgeschichten vereinen" - gute Idee, mach das. Ich wüsste nämlich nicht, wie ich das technisch machen sollte.--Bohnenblust (Diskussion) 12:31, 4. Dez. 2019 (CET)
- Siehe Hilfe:Artikel zusammenführen im Zweifelsfall eine Kopie der vollständigen VG der jeweiligen Artikel in Artikeltext einfügen + Hinweis in der Zusammenfassungszeile und dann Revert, damit die VG natürlich nicht im Artikeltext steht, aber halt über die VG auffindbar ist. --Johannnes89 (Diskussion) 12:36, 4. Dez. 2019 (CET)
- Uff, kannst Du das nicht machen? Meinen Segen hast Du. Dein Vorschlag ist mir auch insofern sympathisch, als dann auf diese Weise wohl - wenn man unten rechts auf "Autoren" klickt - die wahren Textanteile der verschiedenen Autoren angegeben werden, während ich im Moment dort zu drei Viertel als "Autor" benannt werde, obwohl eigentlich nur verschwindend geringe Bruchteile des Textes von mir stammen. --Bohnenblust (Diskussion) 12:39, 4. Dez. 2019 (CET)
- Nee um das Autoren-Tool anzupassen, reicht nicht das Copy+Paste der VG in den Artikel, sondern dann müsste wirklich die VGs der verschiedenen Artikel zusammengeführt werden. Dafür müsste man bei WP:A/A nachfragen. --Johannnes89 (Diskussion) 13:08, 4. Dez. 2019 (CET)
- Uff, kannst Du das nicht machen? Meinen Segen hast Du. Dein Vorschlag ist mir auch insofern sympathisch, als dann auf diese Weise wohl - wenn man unten rechts auf "Autoren" klickt - die wahren Textanteile der verschiedenen Autoren angegeben werden, während ich im Moment dort zu drei Viertel als "Autor" benannt werde, obwohl eigentlich nur verschwindend geringe Bruchteile des Textes von mir stammen. --Bohnenblust (Diskussion) 12:39, 4. Dez. 2019 (CET)
- Siehe Hilfe:Artikel zusammenführen im Zweifelsfall eine Kopie der vollständigen VG der jeweiligen Artikel in Artikeltext einfügen + Hinweis in der Zusammenfassungszeile und dann Revert, damit die VG natürlich nicht im Artikeltext steht, aber halt über die VG auffindbar ist. --Johannnes89 (Diskussion) 12:36, 4. Dez. 2019 (CET)
- Zwei Fragen, zwei Antworten: (1) Die WL bei Rechtsstaat (Deutschland) hat im wesentlichen den Sinn, die Versionsgeschichte zu erhalten. (2) "Die Versionsgeschichten vereinen" - gute Idee, mach das. Ich wüsste nämlich nicht, wie ich das technisch machen sollte.--Bohnenblust (Diskussion) 12:31, 4. Dez. 2019 (CET)
- Rechtsstaat (Deutschland) könnte man eigentlich löschen, wenn es nur eine Weiterleitung ist, weil niemand dieses Klamma-Lemma nutzen wird. Hast du die 100KB Ergänzungen in Rechtsstaat auss den anderen von dir genannten Artikeln kopiert? Dann müsste man neben der WL ggf. die Versionsgeschichten vereinen. --Johannnes89 (Diskussion) 12:16, 4. Dez. 2019 (CET)
- Ich habe inzwischen auf der Seite nachgeschaut, die Du oben angegeben hast. Das ist mir, ehrlich gesagt, alles viel zu kompliziert. Also werde ich jedenfalls die Finger davon lassen. --Bohnenblust (Diskussion) 13:22, 4. Dez. 2019 (CET)
- Auch meinerseits Danke für die Überarbeitung! Muss mich aber ebenfalls entschuldigen, bis ich die Zeit finden werde, mir die Artikel näher anzuschauen. – Ich nehme an, bei dem Redirect handelt sich es sich um eine noch nicht bereinigte Übergangslösung?--Aschmidt (Diskussion) 22:10, 2. Dez. 2019 (CET)
Bei den "eingemeindeten" Artikeln weiß ich nicht so recht, was man sonst damit machen sollte, außer von der Eingemeindung auf Rechtsstaat zu verweisen. Es muss ja auch irgendwie die Versionsgeschichte jeweils erhalten bleiben. Aber für Vorschläge, dieses Problem zu lösen, bin ich natürlich jederzeit zu haben. Und Rechtsstaat (Deutschland) (müsste noch gesichtet werden bitte) war früher mal die Leiche, die in meinen Keller verfrachtet worden war. Ich war bei der Bearbeitung auch der Anregung gefolgt, bei der Leiche in meinem Keller erstmal tabula rasa zu machen. Dann habe ich dort den Artikel montiert (aus den "eingemeindeten" Artikeln). Wie ich damit fertig war, habe ich den gesamten Artikel zum Artikel Rechtsstaat gemacht. Und ich werde nicht müde zu unterstreichen: Ich bin froh darüber, wenn Vorschläge kommen, wie man die Sache anders machen kann und fühle mich dadurch ganz und gar nicht auf den Schlips getreten.--Bohnenblust (Diskussion) 07:36, 3. Dez. 2019 (CET)
- Du hast einen lange von mir beanstandeten literarischen Missstand (Komplex: Rechtsstaat) aufgegriffen und diesen aufgebrochen, dafür grundsätzlich schon mal vielen Dank meinerseits. Du hast Worten Taten folgen lassen. Im Moment habe ich ein Zeitproblem und die „Rechtsstaatsproblematik“ inspiziert man nicht im Vorbeigehen. Wenn Du jetzt etwas Geduld mitbringst, können sich alle Beteiligten verständig darauf einlassen. Viele Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 07:58, 3. Dez. 2019 (CET)
Ich habe herausgefunden, wo 2010 die Wegscheide lag (nachfolgend Auszüge):
"Themenschwerpunkt
Ich beschäftige mich aus staats-/demokratie-theoretischer sowie wissenschafttheoretischer Perspektive v.a. mit Fragen des Verfassungsrechts und der juristischen Methodologie, darüber hinaus insb. mit Teilbereichen des Straf- und Zivilrechts. --Jewgenia 15:33, 14. Dez. 2010 (CET)
Neu angelegte Artikel
* Formeller und materieller Rechtsstaat * Integrales und summatives Rechtsstaatsverständnis * Gesetzesstaat * Deutscher Rechtsstaat * État légal * Substantialistisch
Grundlegende Artikelüberarbeitung
* Rechtsstaat - Gründliche Überarbeitung und (nach Absprache mit dem Portal Recht) Aufteilung in drei Teil-Artikel Rechtsstaat (Deutschland) (Wort- und Begriffsgeschichte), Rechtsstaat (Deutschland) (geltendes Verfassungsrecht) und Rechtsstaat (Schweiz), wobei der letztgenannte Artikel der Weiterbearbeitung durch Schweiz-ExpertInnen bedarf.
Inhaltliches Anliegen
Mir geht es u.a. darum, darauf zu achten, daß in den Wikipedia-Artikeln zu juristischen Themen nicht nur parteiisch die Sichtweise des anti-positivistischen deutschen mainstreams, sondern - im Sinne des Versuchs einen neutralen Standpunkt einzunehmen - auch die Position der positivistischen Mindermeinung dargestellt wird.
Meine eigene Position ist dabei stark von den Juristen Helmut Ridder und Hans Kelsen sowie den PolitikwissenschaftlerInnen Ingeborg Maus und Peter Römer beeinflußt. Deren - insoweit ähnlicher - Ausgangspunkt läßt sich vielleicht mit folgenden vier Zitaten charakterisieren. --Jewgenia 15:33, 14. Dez. 2010 (CET)"
--Bohnenblust (Diskussion) 10:18, 4. Dez. 2019 (CET)
Wollen wir den Artikel Rechtsstaat für die Kategorie "Lesenswert" o.ä. vorschlagen? Wie würde sowas funktionieren?--Bohnenblust (Diskussion) 14:12, 22. Dez. 2019 (CET)
- Aus meiner Sicht ist der Artikel für derartige Vorstellungen noch zu weit entfernt. Ich werde noch weiter an ihm arbeiten. Ich kann nur dafür plädieren, dass weitere Geister sich frisch einbringen mögen. Ich danke jedenfalls schon mal für das Gerüst, lieber Bohnenblust. --Stephan Klage (Diskussion) 14:24, 22. Dez. 2019 (CET)
- Gehört nicht einiges von dem, was in den „Anmerkungen“ enthalten ist, in den Text selbst? Anmerkungen sollen schließlich keinen Subtext bilden oder gar als Interpretationshilfe dienen.--194.127.24.76 12:29, 23. Dez. 2019 (CET)
- Wer behauptet denn sowas? Anmerkungen können natürlich auch Fließtext aufnehmen, wenn er zu erklären hilft, was im Hauptteil nicht geboten erscheint. --Benatrevqre …?! 16:08, 23. Dez. 2019 (CET)
- Gehört nicht einiges von dem, was in den „Anmerkungen“ enthalten ist, in den Text selbst? Anmerkungen sollen schließlich keinen Subtext bilden oder gar als Interpretationshilfe dienen.--194.127.24.76 12:29, 23. Dez. 2019 (CET)
Der Abschnitt "Siehe auch" und der Inhalt der "Kategorie Rechtsstaat" (mit knapp 200 Artikeln) passen nicht zusammen. Ich schlage vor, Plan A: Den Abschnitt "Siehe auch" ersatzlos streichen, die Leute sollen in die "Kategorie Rechtsstaat" gucken, wenn sie mehr aus dem "Umfeld" des Artikels wissen wollen, oder, Plan B: Den Abschnitt "Siehe auch" mit einer sinnvollen Auswahl aus der "Kategorie Rechtsstaat" bestücken.--Bohnenblust (Diskussion) 13:30, 5. Jan. 2020 (CET)
- Man sollte die Kategorien und den „siehe auch“-Abschnitt losgelöst voneinander betrachten. Während die Kategorie die thematische Struktur zwischen den Artikeln vermittelt, ist der „siehe auch“-Teil eher als „further reading“ gedacht. Dort gehören also assoziative Verweise auf Artikel hin, die für die Leser des Artikels Rechtsstaat auch interessant sein könnten. Diese Sektion kannst Du aber gern aufräumen und z.B. hinter den jeweiligen Artikel einen knappen Hinweis setzen, wieso er für Leser des Artikels Rechtsstaat auch interessant sein könnte. –Domitius Ulpianus (Diskussion) 13:35, 5. Jan. 2020 (CET)
Hallo, ich möchte euch auf die Diskussion zur oben genannten Kategorie aufmerksam machen: Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2019/Dezember/6#Kategorie:Landesregierung. Eure Kompetenz ist vor allem gefragt angesichts der Frage, ob eine Kategorie zu Landesregierungen bzw. zu Non-Central Government, wie immer sie auch genau zu benennen und abzugrenzen ist, in die Kategorie:Verwaltungsrecht gehört.--Zweioeltanks (Diskussion) 17:26, 7. Dez. 2019 (CET)
- Die Diskussion scheint sich (zum Glück) erledigt zu haben, oder? Vgl. [[Kategorie:Landesregierung]]. Und der merkwürdige Vorschlag mit dem Verwaltungsrecht wohl auch (wenn, dann würde wohl Staatsrecht (Deutschland) ein wenig passen, aber es geht eher um etwas Reales als etwas Normatives).--Pistazienfresser (Diskussion) 15:30, 25. Mär. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Pistazienfresser (Diskussion) 15:30, 25. Mär. 2020 (CET)
Hallo zusammen,
bin beim Abarbeiten der Fehlerliste Weblinks im Fließtext auf den Artikel gestoßen. Eigentlich wollte ich die Vorlage:§ und Vorlge$$ anwenden. Allerdings ist mir aufgefallen, dass ein Teil der Links nicht mehr funktioniert und auch die Waybackmaschine keine Anhaltspunkte liefert (wobei ich von da auch keinen Link einfügen will). Bei anderen Links bin ich mir nicht wirklich sicher, ob die tatsächlich auf die richtigen Stellen verweisen, da auf der Seite rv.hessenrecht.hessen.de Referrer auf andere URL´s verweisen. Mir fehlt hier der rechtliche Background um das beurteilen zu können. Es dreht sich um folgende Links:
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?index=lemmata&term=Kanzleivisitation&darstellung=V
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html#docid:146137,159,20050401
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S¶mfromHL=true#docid:146137,152,20050401
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S¶mfromHL=true#docid:146137,153,20050401
(Link ist dreimal vorhanden)http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S¶mfromHL=true#docid:146137,154,20050401
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S¶mfromHL=true#docid:146137,155,20050401
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S¶mfromHL=true#docid:146137,156,20050401
Vielleicht könnte sich das jemand von Euch mal ansehen. LG --Starkiller3010 (Diskussion) 20:35, 4. Nov. 2019 (CET)
- @Starkiller3010: Danke für deine Anfrage, auf die wir aus aktuellen Gründen leider erst jetzt zurückkommen können… Leider kann ich dir derzeit auch nicht wirklich tatkräftig unter die Arme greifen, möchte aber auf diesen Hinweis von Christoph Braun vom Juli und das Update vom August verweisen, was das Portal Hessenrecht angeht. Es wurde von Wolters Kluwer auf Juris zurück umgestellt und ist seitdem anders zu verlinken.--Aschmidt (Diskussion) 21:49, 13. Nov. 2019 (CET)
- OK. Werde mal nachschuaen, ob ich die umgebogen bekomme. --Starkiller3010 (Diskussion) 23:03, 22. Nov. 2019 (CET)
Hier hat sich seit mehr als zwei Jahren keine Wortmeldung mehr ergeben. Ich beabsichtige, die automatische Nichtarchivierung nunmehr zu löschen. Gibt es dagegen Bedenken? --Opihuck 22:59, 13. Feb. 2022 (CET)
- Der OP ist schon seit Oktober inaktiv. Daher wohl erledigt.
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:34, 13. Feb. 2022 (CET) --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:34, 13. Feb. 2022 (CET)