Quaestiones (römische Jurisprudenz)
Als quaestiones (von lateinisch quaestio ‚Frage‘) bezeichnet die antike Rechtsgeschichte einen Typus von Lehrwerken, die in der klassischen Zeit der römischen Jurisprudenz meist unter diesem Titel entstanden sind. Sie sind durch eine spezielle Darstellungsmethode gekennzeichnet, die sich etwa auch in Senecas naturales quaestiones findet und sich an ältere rhetorische Konzepte anlehnt. Hierbei führt ein Redner seinen Schüler in die Rechtsprechung ein, indem er immer weiterführende Fragen zur Vertiefung rechtlicher Problemkreise stellt und überkommene Meinungen diskutieren lässt. Inwiefern den Lehrwerken auch eine mündliche Lehrpraxis entspricht, ist unklar. Werke dieses Zuschnitts stammen etwa von Papinian und Sextus Caecilius Africanus.
Die quaestiones gingen aus der Lehrtätigkeit der Juristen hervor, siehe die quaestio. Als Werke zur klassischen Problemliteratur, prägten den gehobenen Rechtsunterricht, Anfänger des Rechtsunterrichts hingegen wurden mit den Institutiones (Anfängerlehrbücher) unterrichtet. Die Abhandlung der Themen orientierte sich zumeist am prätorischen Edikt.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ulrike Babusiaux: Papinians Quaestiones. Zur rhetorischen Methode eines spätklassischen Juristen (= Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte. Heft 103). C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-62448-3.
- Jan Dirk Harke (Hrsg.): Africani quaestiones. Studien zur Geschichte und Dogmatik des Privatrechts. Springer, Heidelberg 2011, ISBN 978-3-642-04452-6.
- Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht. Böhlau Verlag, Wien 1981 (9. Aufl. 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 38–46.